Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 108723
Eingetragen
26.9.1995
Branche
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiErrichtung von Fertigteilbauten
Gegenstand
Estrich-. Naturstein-, Fllesen- sowie Trockenbauarbeiten und Fassadenverkleidungen an Wohn-, Geschäfts- und Industriebauten.

Historie

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Management

NameRolle
Ernst Mertin
seit 20.7.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Ernst Mertin
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ernst Mertin
Wiesenschlag 24, 06464 Frose
51.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ABF Ausbau Frose GmbH

Seeland

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

Bilanz

Bezeichnung   EUR Geschäftsjahr 2015 EUR Vorjahr 2014 EUR
AKTIVA        
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   856   2
II. Sachanlagen   44.154,00 45.010,00 53.892,00
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   38.347,13   49.022,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   16.329,64   26.116,55
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   12.614,89 67.291,66 20.387,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten     3.869,00 4.905,00
Summe A K T I V A     116.170,66 154.325,15
PASSIVA        
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   26.075,89   26.075,89
II. Bilanzverlust   -23.138,68 2.937,21 -18.655,22
B. Verbindlichkeiten     113.233,45 146.904,48
Summe P A S S I V A     116.170,66 154.325,15

Anhang

zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung

a. Allgemeine Vorbemerkungen

Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB) anzuwenden.

Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden.

Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.

b. Anmerkungen zur Gliederung

Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war nicht erforderlich.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Vorbemerkungen

Für die Fertigung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten

a. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB (grundsätzlich) mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden allein nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unabhängig von den steuerrechtlichen Regelungen vorgenommen und linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet.

Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht.

b. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte (grundsätzlich) zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Soweit die Bewertung mit den Herstellungskosten erfolgte, wurde mit den unter Einbeziehung der Aufwendungen des § 255 Abs. 2 HGB ermittelten Herstellungskosten bewertet. Diese enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung der Vermögensgegenstände veranlasst war. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht berücksichtigt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken soweit erforderlich durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

c. Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien nicht enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen insgesamt 70.405,28 EUR.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich acht Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Jahresabschluss wurde in Frose am 3. Mai 2016 vom Geschäftsführer unterzeichnet.

Der Jahresabschluss wurde am 3. Mai 2016 durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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