C.U.P. GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christiane Braasch-Thoß seit 10.8.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Phönix -Gastronomiebetriebsgesellschaft mbHOldenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften i. S. § 267 Abs. 1 HGB geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können. Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu machen sind, erfolgt die Angabe in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276 S. 2 und 288 Abs. 1 HGB finden Anwendung. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB unverändert fortgeführt worden. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009, des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich - soweit abnutzbare Wirtschaftsgüter vorliegen - planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wird im Rahmen des Wahlrechtes verzichtet. Aktivierte Vermögensgegenstände, für die die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB gilt, liegen nicht vor. Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis Euro 410,00 wurde Gebrauch gemacht. Bei Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennwert angesetzt. Vorräte, Waren und teilfertige Arbeiten wurden nach Angaben der Geschäftsführung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Börsen- oder Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten wurden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bewertet. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen, deren Ansatz aktivisch als Abschreibung bei den jeweiligen Forderungspositionen erfolgt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den allgemeinen Vorschriften gebildet. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gem. Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Bei Rückstellungen von untergeordneter Bedeutung wurde auf die Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen sowie die Abzinsung gemäß dem Grundsatz der Wesentlichkeit verzichtet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" errechnet. Die Pensionsrückstellung für leistungsorientierte Versorgungspläne sind nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren entsprechend den Vorgaben nach HGB n.F. unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005" von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird erstmalig ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzins von 5,25 % bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit 2,0 % p.a. eingerechnet. Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Rückdeckungsversicherungen gesichert, die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung dient und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB) im Geschäftsjahr erstmals mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Der Zeitwert wurde aus dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung am Abschlussstichtag abgeleitet und entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Wenn Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden diese mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Verluste aus schwebenden Geschäften waren nicht zu erwarten. Aufwendungen für innerhalb von drei Monaten nachzuholende Instandhaltungen und Aufwendungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen waren zum Jahresschluss nicht zu erwarten. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB liegen nicht vor. C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen des Jahresabschlusses Bilanz Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betrug zum Bilanzstichtag 157.674,17 Euro. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 62.166,47 Euro. In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von 250.000,00 Euro enthalten, für den mit den Gläubigern ein Rangrücktritt vereinbart wurde um die Überschuldung zu vermeiden. Die Gläubiger haben sich verpflichtet, eine Rückzahlung dieses Betrages erst dann zu verlangen, wenn keine Überschuldung mehr besteht und sich durch die Rückzahlung keine erneute Überschuldung oder Unterbilanz ergibt. Gewinn- und Verlustrechnung Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zur Verhinderung von Änderungen des Wertansatzes in der nächsten Zukunft auf Grund von Wertschwankungen wurden nicht vorgenommen. D. Sonstige Angaben Geschäftsführer war in 2010 Frau Christiane Braasch-Thoß. Weitere Organe waren nicht bestellt. Vorschüsse, Kredite und Darlehen an den Geschäftsführerbestanden in Höhe von 0,00 EURO.
Oldenburg Die Geschäftsführung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.10.2011 festgestellt. |
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