Stadtwerke Bad Reichenhall Treuhand GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Brandner seit 13.11.2020 | Prokura |
Peter Michael Fösel seit 13.11.2020 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 1.70% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
|
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| in € | Vorjahr
in Tsd.€ |
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| A. Anlagevermögen: | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände: | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 264.593,55 | 259 | ||
| II. Sachanlagen: | ||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten | 3.948.812,93 | 4.105 | ||
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 329.138,00 | 329 | ||
| 3. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nummer 1 gehören | 4.788,81 | 5 | ||
| 4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 8.373.232,69 | 8.871 | ||
| 5. Verteilungsanlagen | 18.871.521,53 | 19.323 | ||
| 6. Streckenausrüstung | 42.653,74 | 31 | ||
| 7. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr | 592.526,62 | 353 | ||
| 8. Betriebsanlagen Bäder | 540.147,97 | 408 | ||
| 9. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 4 - 8 gehören | 0,00 | 0 | ||
| 10. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.026.664,86 | 1.829 | ||
| 11. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.472.041,96 | 36.201.529,11 | 2.014 | 37.268 |
| III. Finanzanlagen: | ||||
| 1. Beteiligungen | 11.028.206,24 | 10.938 | ||
| 2. Sonstige Ausleihungen | 1.111.747,31 | 12.139.953,55 | 1.274 | 12.212 |
| 48.606.076,21 | 49.739 | |||
| B. Umlaufvermögen: | ||||
| I. Vorräte: | ||||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.421.226,73 | 684 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 11.485.745,24 | 4.290 | ||
| 2. Forderungen an die Stadt | 14.145,29 | 0 | ||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.422.780,38 | 13.922.670,91 | 3.140 | 7.430 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten: | 64.391,95 | 221 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten: | 224.554,09 | 142 | ||
| 64.238.919,89 | 58.216 | |||
|
Passivseite |
||||
| in € | Vorjahr
in Tsd.€ |
|||
| A. Eigenkapital: | ||||
| I. Stammkapital: | 10.000.000,00 | 10.000 | ||
| II. Rücklagen: | ||||
| Allgemeine Rücklage | 21.109.023,14 | 21.109 | ||
| III. Gewinn: | ||||
| Gewinne/Verluste aus Vorjahren | -24.321,74 | +358 | ||
| Verwendung für Rücklagenzuführung | 0,00 | 0 | ||
| -24.321,74 | +358 | |||
| Jahresgewinn | +4.129.449,39 | 4.105.127,65 | -382 | -24 |
| 35.214.150,79 | 31.085 | |||
| B. Empfangene Ertragszuschüsse: | 327.637,97 | 366 | ||
| C. Rückstellungen: | ||||
| 1. Steuerrückstellungen | 1.718.176,80 | 517 | ||
| 2. Sonstige Rückstellungen | 4.732.764,25 | 6.450.941,05 | 4.699 | 5.216 |
| D. Verbindlichkeiten: | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 11.190.909,11 | 13.082 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 2.190.909,08 € (Vj. 2.990.919,43 €) | ||||
| 2. Erhaltene Anzahlungen | 8.461,50 | 16 | ||
| 3. Verbindlichk. aus Lieferungen und Leistungen | 4.577.883,65 | 2.988 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 4.577.883,65 € (Vj. 2.987.742,48 €) | ||||
| 4. Verbindlichk. ggü. verbundenen Unternehmen | 0 | |||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 1.514.932,69 € | ||||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2.576.517,89 | 1.049 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 2.576.517,89 € (Vj. 1.048.593,00 €) | ||||
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt | 0,00 | 134 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 0,00 € (Vj. 134.280,96 €) | ||||
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | 3.892.417,93 | 4.280 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 3.892.417,93 € (Vj. 4.280.454,32 €) | ||||
| - davon aus Steuern: 1.412.117,13 € (Vj. 137.193,20 €) | ||||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 41.246,71 € (Vj. 46.315,52 €) | ||||
| 22.246.190,08 | 21.549 | |||
| E. Rechnungsabgrenzungsposten: | 0,00 | 0 | ||
| 64.238.919,89 | 58.216 | |||
| EUR | EUR |
Vorjahr
Tsd.EUR |
|
| 1. Rohergebnis | + 19.150.844,68 | +13.658 | |
| 2. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | - 6.166.055,21 | (-5.377) | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | - 1.605.571,93 | (-1.587) | |
| davon für Altersversorgung: 455.596,11 € (Vj. 452.849,42 €) | |||
| - 7.771.627,14 | -6.964 | ||
| 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | - 2.881.568,27 | -2.760 | |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 3.472.994,56 | -3.927 | |
| 5. Erträge aus Beteiligungen | + 664.001,39 | +147 | |
| 6. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | + 38.334,20 | +5 | |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | + 5.339,70 | +33 | |
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 137.043,57 | -8 | |
| davon aus Abzinsung: 22.282,00 € (Vj. 141,00 €) | |||
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 1.299.777,97 | -374 | |
| 10. Ergebnis nach Steuern | + 4.295.508,46 | -190 | |
| 11. Sonstige Steuern | - 166.059,07 | -193 | |
| 12. Jahresgewinn | + 4.129.449,39 | -383 |
1. Allgemeine Angaben
Die Stadtwerke Bad Reichenhall KU mit Sitz in Bad Reichenhall sind im Handelsregister beim Amtsgericht Traunstein unter HRA 6993 eingetragen.
2. Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) in der jeweils gültigen Fassung aufgestellt.
Bilanz und Anlagennachweis sind nach den Formblättern der Verwaltungsvorschrift zur Eigenbetriebsverordnung (VwvEBV) gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert und ist an die Vorgaben des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angepasst.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Alle bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten wurden ordnungsgemäß erfasst. Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, wurden bei der Bilanzierung und Bewertung unverändert die Methoden des Vorjahres angewendet.
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vorgenommen.
Zugänge zu Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Selbsterstellte Sachanlagen sind zu den Herstellungskosten bilanziert. Sie enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch die aufgrund steuerlicher Vorschriften aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert.
Abschreibungen auf Sachanlagen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände planmäßig linear oder degressiv vorgenommen. Anlagenzugänge des Geschäftsjahres wurden linear abgeschrieben.
Die bisherigen Abschreibungen wurden planmäßig fortgeführt. Im günstigsten Zeitpunkt erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode.
Unter den Finanzanlagen sind Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. spiegelbildlich zu den Kapitalkonten der Gesellschaften und Ausleihungen zum Nennwert bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bewertet (Methode gewogener Durchschnittspreis). Für Risiken in der Lagerhaltung bestehen ausreichende Abwertungen. Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens wurden mit einem Festwert angesetzt. Die Bewertung der im Vorratsvermögen enthaltenen CO 2 -Zertifikate i.S.d. Brennstoffemissionshandelsgesetzes erfolgte zu Anschaffungskosten. Für die Verpflichtung zur Abgabe der Zertifikate im Folgejahr wurde eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Zur Deckung allgemeiner Forderungsrisiken besteht eine ausreichend bemessene Wertberichtigung.
Bei den empfangenen Ertragszuschüssen handelt es sich um Baukostenzuschüsse, Herstellungsbeiträge (Art. 5 KAG) und Anschlusskostenerstattungen (Art. 9 KAG), die bis zum 31.12.2007 vereinbart worden waren und passiviert wurden. Die Auflösung der Beträge erfolgt mit dem Satz und nach der Methode, wie sie im jeweils selben Jahr für Abschreibungen auf Verteilungsanlagen zur Anwendung gekommen sind. Ab dem Geschäftsjahr 2008 werden die Ertragszuschüsse direkt dem entsprechenden Aktivposten zugerechnet und mindern dort die Basis für die Abschreibungen.
Die Rückstellungen sind vorsichtig bemessen. Sie tragen erkennbaren Verpflichtungen und Risiken in kaufmännisch vernünftiger Weise Rechnung und sind mit ihren voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verpflichtung aus abgeschlossenen Altersteilzeitverträgen resultiert aus dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit. Für die Rückstellung wurde der versicherungsmathematische Barwert angesetzt. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der Richttafeln 2018G von Dr. Klaus Heubeck. Es kam ein Rechnungszinssatz von 0,99 % p.a. zum Ansatz. Entgeltanpassungen sind mit 3,0 % p.a. berücksichtigt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird durch nachstehenden Anlagenspiegel dokumentiert. Eine Aufgliederung der Positionen auf die einzelnen Betriebszweige enthält der Anlagennachweis (Abschnitt E).
Der größte Teil der Investitionen 2023 entfällt mit 5.637.713 € auf das Sachanlagevermögen. In immaterielle Vermögensgegenstände und in das Finanzanlagevermögen wurden insgesamt 292.996 € investiert.
| Anschaffungs - und Herstellungskosten | |||||
|
Anfangsstand
Euro |
Zugang +
Euro |
Abgang -
Euro |
Umbuchungen + / -
Euro |
Endstand
Euro |
|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.341.644,57 | 203.098,71 | 1.544.743,28 | ||
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 1.341.644,57 | 203.098,71 | 0,00 | +0,00 | 1.544.743,28 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten | 17.055.463,47 | 32.882,29 | 5.211,23 | 17.083.134,53 | |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 329.790,06 | 329.790,06 | |||
| 3. Bauten auf fremden Grundstücken | 115.168,16 | 115.168,16 | |||
| 4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 16.452.461,19 | 61.876,14 | 595,04 | 16.513.742,29 | |
| 5. Verteilungsanlagen | 73.321.172,95 | 2.966.809,04 | 1.548,20 | +1.208.874,76 | 77.495.308,55 |
| 6. Streckenausrüstung | 421.467,50 | 34.265,76 | 455.733,26 | ||
| 7. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr | 3.445.813,34 | 433.411,89 | 690.629,45 | +600.071,19 | 3.788.666,97 |
| 8. Betriebsanlagen Bäder | 485.954,17 | 75.614,28 | +123.752,06 | 685.320,51 | |
| 9. Maschinen und maschinelle Anlagen | 87.529,01 | 16.096,04 | 71.432,97 | ||
| 10. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.387.172,28 | 715.867,05 | 187.164,76 | +50.135,77 | 6.842.258,28 |
| 11. Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen | 2.014.136,95 | 1.316.986,73 | -1.859.081,72 | 1.472.041,96 | |
| Summe Sachanlagen | 120.116.129,08 | 5.637.713,18 | 901.244,72 | 123.752,06 | 124.852.597,54 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Beteiligungen | 10.938.309,04 | 89.897,20 | 11.028.206,24 | ||
| 2. Sonstige Ausleihungen | 1.273.413,11 | 161.665,80 | 1.111.747,31 | ||
| Summe Finanzanlagen | 12.211.722,15 | 89.897,20 | 161.665,80 | 0,00 | 12.139.953,55 |
| 133.669.495,80 | 5.930.709,09 | 1.062.910,52 | 123.752,06 | 138.537.294,37 | |
| Abschreibungen | ||||
|
Anfangsstand
Euro |
Abschreibungen im Wirtschaftsjahr (B) = BKZ (Z) =
Zuschüsse (U) = Umbuchung +
Euro |
angesammelte Abschreibungen auf die in Spalte 4
ausgewiesenen Abgänge -
Euro |
Endstand
Euro |
|
| 1 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.082.751,29 | 197.398,44 | 1.280.149,73 | |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 1.082.751,29 | 197.398,44 | 0,00 | 1.280.149,73 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten | 12.950.592,59 | 188.940,24 | 5.211,23 | 13.134.321,60 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 652,06 | 652,06 | ||
| 3. Bauten auf fremden Grundstücken | 110.051,35 | 328,00 | 110.379,35 | |
| 4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 7.581.810,92 | 559.293,72 | 595,04 | 8.140.509,60 |
| 5. Verteilungsanlagen | 53.997.642,14 | 1.246.544,14 | 421,46 | 58.623.787,02 |
| 454.661,20(B) | ||||
| 2.925.361,00(Z) | ||||
| 6. Streckenausrüstung | 390.920,62 | 10.158,90 | 413.079,52 | |
| 12.000,00(Z) | ||||
| 7. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr | 3.092.423,68 | 167.566,12 | 690.629,45 | 3.196.140,35 |
| 626.780,00(Z) | ||||
| 8. Betriebsanlagen Bäder | 78.114,04 | 33.026,69 | 145.172,54 | |
| 34.031,81(U) | ||||
| 9. Maschinen und maschinelle Anlagen | 87.529,01 | 16.096,04 | 71.432,97 | |
| 10. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.558.477,97 | 478.312,02 | 187.164,76 | 4.815.593,42 |
| -34.031,81(U) | ||||
| 11. Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen | 0,00 | 0,00 | ||
| Summe Sachanlagen | 82.848.214,38 | 2.684.169,83 | 900.117,98 | 88.651.068,43 |
| 454.661,20(B) | ||||
| 3.564.141,00(Z) | ||||
| 0,00(U) | ||||
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | ||
| 2. Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | ||
| Summe Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 83.930.965,67 | 2.881.568,27 | 900.117,98 | 89.931.218,16 | |
| 454.661,20(B) | ||||
| 3.564.141,00(Z) | ||||
| 0,00(U) | ||||
| Restbuchwerte | Kennzahlen | |||
|
am Ende des Wirtschaftsjahres
Euro |
am Ende des vorangegang. Wirtschaftsjahres
Euro |
Durchschn. Abschreibungssatz
v.H. |
Durchschn. Restbuchwert
v.H. |
|
| 1 | 11 | 12 | 13 | 14 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 264.593,55 | 258.893,28 | 12,78 | 17,13 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 264.593,55 | 258.893,28 | 12,78 | 17,13 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten | 3.948.812,93 | 4.104.870,88 | 1,11 | 23,12 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 329.138,00 | 329.138,00 | 0,00 | 99,80 |
| 3. Bauten auf fremden Grundstücken | 4.788,81 | 5.116,81 | 0,28 | 4,16 |
| 4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 8.373.232,69 | 8.870.650,27 | 3,39 | 50,70 |
| 5. Verteilungsanlagen | 18.871.521,53 | 19.323.530,81 | 1,61 | 24,35 |
| 6. Streckenausrüstung | 42.653,74 | 30.546,88 | 2,23 | 9,36 |
| 7. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr | 592.526,62 | 353.389,66 | 4,42 | 15,64 |
| 8. Betriebsanlagen Bäder | 540.147,97 | 407.840,13 | 4,82 | 78,82 |
| 9. Maschinen und maschinelle Anlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 10. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.026.664,86 | 1.828.694,31 | 6,99 | 29,62 |
| 11. Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen | 1.472.041,96 | 2.014.136,95 | 0,00 | 100,00 |
| Summe Sachanlagen | 36.201.529,11 | 37.267.914,70 | 2,15 | 29,00 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Beteiligungen | 11.028.206,24 | 10.938.309,04 | 0,00 | 100,00 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | 1.111.747,31 | 1.273.413,11 | 0,00 | 100,00 |
| Summe Finanzanlagen | 12.139.953,55 | 12.211.722,15 | 0,00 | 100,00 |
| 48.606.076,21 | 49.738.530,13 | 2,08 | 35,09 | |
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Für das Ausfallrisiko und den Zahlungsverzug bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen.
Alle Forderungen und Ansprüche gegenüber der Stadt werden mit den Verbindlichkeiten saldiert. Der Saldo ist auf der Aktivseite unter Ziffer B.II.2. ausgewiesen.
Mitzugehörigkeitsvermerk: Die in der Bilanz ausgewiesene Forderung von 14.145,29 € ergibt sich aus der Saldierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (89.403,74 €), Sonstige Forderungen (38.863,00 €), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (88.458,11 €), Sonstige Verbindlichkeiten (25.663,34 €).
In den in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
Passivseite
Die Position Sonstige Rückstellungen setzt sich wie folgt zusammen:
| in € | Stand 31.12.2023 |
| Drohverluste | 469.000 |
| Freiwasserverpflichtungen | 1.150.000 |
| Rückgabeverpflichtung für nEHS-Zertifikate gem. BEHG | 582.215 |
| Rückständiger Urlaub | 774.086 |
| Andere sonstige Rückstellungen | 1.757.463 |
| 4.732.764 |
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden durch nachfolgenden Spiegel dokumentiert:
| in € | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr | Restlaufzeit zwischen 1 u. 5 Jahren | Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren | Gesamtbetrag |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.190.909 | 4.363.636 | 4.636.364 | 11.190.909 |
| Erhaltene Anzahlungen | 8.462 | 0 | 0 | 8.462 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.577.883 | 0 | 0 | 4.577.883 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.514.933 | 0 | 0 | 1.514.933 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.061.585 | 0 | 0 | 1.061.585 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.892.418 | 0 | 0 | 3.892.418 |
| 13.246.190 | 4.363.636 | 4.636.364 | 22.246.190 |
Verbindlichkeiten der Stadtwerke gegenüber der Stadt Bad Reichenhall wurden - mit Ausnahme bei der Gewerbesteuer - in der Bilanz mit Forderungen saldiert und sind als Summe auf der Aktivseite, Ziffer B.II.2. ausgewiesen.
Die latenten Steuern resultieren aus temporären und quasi temporären Differenzen. Der Berechnung der latenten Steuern wurde ein Gesamtsteuersatz von 29,13 % zu Grunde gelegt. Die differierenden Bilanzansätze stellen sich wie folgt dar:
| Stand per 31.12.2023 | Abweichung | Steuer | ||
| in € | Handelsbilanzansatz | Steuerbilanzansatz | ||
| Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen | 37.151 | 14.993 | + 22.158 | + 6.454 |
| Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen | 774.086 | 673.462 | + 100.624 | + 29.307 |
| Rückstellungen für Freiwasserverpflichtungen | 1.150.000 | 201.000 | + 949.000 | + 276.396 |
| Rückstellungen für Drohverluste | 469.000 | 0 | + 469.000 | + 136.596 |
| + 1.540.782 | + 448.753 | |||
Da insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, wird vom Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht und auf den Ansatz verzichtet.
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Umsatzerlöse
| in € | 2023 | 2022 |
| Gemeinsamer Bereich | 482.090 | 354.327 |
| Elektrizitätsversorgung | 18.163.893 | 15.186.621 |
| Erdgasversorgung | 10.860.943 | 7.501.762 |
| Tankstellenbetrieb mit Biomethan | 110.259 | 110.355 |
| Wasserversorgung | 2.677.948 | 2.028.373 |
| Wärmeversorgung | 2.215.493 | 1.610.635 |
| Telekommunikation | 1.907.338 | 1.866.906 |
| Verkehrsbetrieb | 777.537 | 834.982 |
| Bäderbetrieb | 228.875 | 191.700 |
| 37.424.376 | 29.685.661 |
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen die Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag. In den sonstigen Steuern sind insbesondere ausgewiesen die Grundsteuer, Kfz-Steuer, Fremdenverkehrsabgabe sowie die Strom- und Energiesteuer auf den Selbstverbrauch.
In den jeweiligen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnungen sind folgende Beträge enthalten, die anderen Geschäftsjahren zuzuordnen sind:
- Pos. 7: Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in € | |
| Korrektur von Forderungen aus Entschädigung für Verdienstausfälle durch Covid-19 | 10.684 |
Weitere periodenfremde Erträge und Aufwendungen sind von untergeordneter Bedeutung (im Einzelfall jeweils unter 5.000 €).
6. Ergänzende Angaben
Belegschaft
Im Jahr 2023 waren, einschließlich des Vorstandes, durchschnittlich 110 Personen beschäftigt. Sie untergliedern sich wie folgt:
| Personen | Verwaltung/ Vertrieb | Betriebsabteilungen |
| Arbeitnehmer/innen | 40 | 66 |
| Auszubildende | 1 | 3 |
| 41 | 69 | |
| davon: männlich | 21 | 68 |
| weiblich | 20 | 1 |
Bezüge der Unternehmensleitung und des Verwaltungsrates
Die Angaben zu den Bezügen der Unternehmensleitung werden entsprechend § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Zur Abdeckung der lfd. Pensionszahlungen an ehemalige Mitglieder der Werk-/Unternehmensleitung und deren Hinterbliebene sind die Stadt/Stadtwerke dem Bayerischen Versorgungsverband angeschlossen.
Die Gesamtbezüge des Verwaltungsrates belaufen sich für das Berichtsjahr auf 12.912 €.
An Organmitglieder wurden keine Darlehen gewährt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die aus der Bilanz nicht ersichtlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen Strom- und Gasabnahmevereinbarungen sowie Wartungs- und Dienstleistungsverträge. Sie betragen zum Bilanzstichtag 21,826 Mio. € (davon 12,928 Mio. € im Folgejahr fällig).
Es besteht auch eine mittelbare Altersversorgungsverpflichtung aufgrund der Zusatzversorgung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die Zusatzversorgung regelt sich nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die Stadtwerke sind Mitglied bei der Zusatzversorgungskasse der bayer. Gemeinden. Im Jahr 2023 betrug der Umlagesatz 3,75 %; darüber hinaus wurde ein Zusatzbeitrag von 4,00 % erhoben. Die Summe der umlagepflichtigen Entgelte betrug 5.140.297 €. Die Versorgungsverpflichtung betrifft sowohl aktuelle als auch frühere Beschäftigte der Stadtwerke.
Honorare nach § 285 Nr. 17 HGB
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gem. § 285 Nr. 17 HGB aufgliederungspflichtige Leistungen in folgendem Umfang enthalten:
| - Abschlussprüfungsleistungen | 18.000,00 € |
| - Andere Bestätigungsleistungen | 30.872,00 € |
| - Steuerberatungsleistungen | 10.580,00 € |
Organe der Stadtwerke
• Verwaltungsrat
• Vorstand
Verwaltungsrat
• Dr. Christoph Lung, Oberbürgermeister (Vorsitzender)
• Martin Schoberth, selbständiger Diplom-Ingenieur (1. stellv. Vorsitzender)
• Ania Winter, Rechtsanwältin (2. stellv. Vorsitzende)
• Stefan Barber, Dipl.-Ing., Werkleiter
• Fritz Grübl, Bankkaufmann i.R.
• Florian Halter, Rettungsassistent
• Hans Hartmann, Metzgermeister
• Manfred Hofmeister, Dipl.-Ing. und Baubiologe (IBN), Oberst a.D.
• Dr. Herbert Lackner, Jurist
• Michael Nürbauer, Pflegedienstleiter
• Dr. Werner Weber, Rechtsanwalt
Vorstand
• Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. Peter Fösel
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Der Jahresgewinn der Stadtwerke Bad Reichenhall KU beträgt 4.129.449,39 €.
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresgewinn mit den bestehenden Verlustvorträgen von 24.321,74 € zu verrechnen. Der verbleibende Gewinn in Höhe von 4.105.127,65 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Bad Reichenhall, den 10. April 2025
gez. Peter Fösel, Vorstand
Auf der Grundlage von § 6 b Abs. 3 EnWG führen die Stadtwerke Bad Reichenhall getrennte Konten in den Tätigkeitsbereichen
• "Elektrizitätsverteilung",
• "andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors",
• "Gasverteilung",
• "andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors" und
• "andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors".
Ausgehend von § 3 Abs. 4 MsbG wird für alle Geschäftsvorfälle, die im Zusammenhang mit dem grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) stehen, eine buchhalterische Entflechtung von den anderen Tätigkeitsbereichen vorgenommen. Diese sind im Tätigkeitsbereich "Messstellenbetrieb" erfasst.
Den Tätigkeitsabschlüssen liegt der Jahresabschluss der Stadtwerke Bad Reichenhall unmittelbar zugrunde. Im Hinblick auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Angaben im Anhang verwiesen. Sie finden im Tätigkeitsabschluss entsprechend Anwendung.
Für die Berichterstattung wurden die Aktiv- und Passivposten sowie die Aufwendungen und Erträge den einzelnen Tätigkeitsbereichen nach Möglichkeit direkt zugeordnet. In Fällen, in denen dies nicht möglich war oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, erfolgte die Zuordnung unter Anwendung sachgerechter Schlüssel. Dabei wurden entsprechend den Geschäftsprozessen verschiedene Schlüssel abgeleitet und verwendet. Im Zuge der sukzessiven Ausgliederung des Messstellenbetriebes aus der Elektrizitätsverteilung sowie des Aufbaus des Geschäftsfeldes Wärmeversorgung waren im Berichtsjahr Anpassungen einzelner Schlüssel notwendig.
Aktivseite
| EUR |
Vorjahr
Tsd.EUR |
|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 94.512,58 | 83 |
| II. Sachanlagen | 6.121.551,80 | 5.101 |
| III. Finanzanlagen | 312.637,72 | 358 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | 306.623,67 | 153 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.444.815,59 | 1.019 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 2.267.706,07 | 1.671 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 71.431,98 | 49 |
| 10.619.279,41 | 8.434 | |
|
Passivseite |
||
| EUR |
Vorjahr
Tsd.EUR |
|
| A. Eigenkapital | 7.038.349,33 | 5.991 |
| B. Empfangene Ertragszuschüsse | 64.200,60 | 73 |
| C. Rückstellungen | 908.265,69 | 1.025 |
| D. Verbindlichkeiten | 2.608.463,78 | 1.345 |
| 10.619.279,41 | 8.434 |
| EUR | EUR |
Vorjahr
Tsd.EUR |
|
| 1. Rohergebnis | + 3.667.242,74 | +3.329 | |
| 2. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | - 1.469.741,11 | (-1.176) | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | - 407.151,40 | (-371) | |
| - 1.876.892,51 | -1.547 | ||
| 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | - 513.449,36 | -434 | |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 1.067.844,76 | -960 | |
| 5. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | + 8.271,90 | +1 | |
| 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | + 329,81 | +7 | |
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 24.265,20 | 0 | |
| 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 49.755,67 | -156 | |
| 9. Ergebnis nach Steuern | + 143.636,95 | +240 | |
| 10. Sonstige Steuern | - 31.037,81 | -28 | |
| 11. Jahresgewinn (+) / Jahresverlust (-) | + 112.599,14 | +212 |
Aktivseite
| EUR |
Vorjahr
Tsd.EUR |
|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 21.258,98 | 17 |
| II. Sachanlagen | 2.706.481,18 | 2.805 |
| III. Finanzanlagen | 186.782,14 | 214 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | 116.830,82 | 111 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.203.913,08 | 2.177 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 2.259.171,02 | 1.645 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 39.417,65 | 28 |
| 6.533.854,86 | 6.997 | |
|
Passivseite |
||
| EUR |
Vorjahr
Tsd.EUR |
|
| A. Eigenkapital | 4.925.247,54 | 5.174 |
| B. Empfangene Ertragszuschüsse | 67.693,00 | 74 |
| C. Rückstellungen | 809.958,62 | 609 |
| D. Verbindlichkeiten | 730.955,69 | 1.140 |
| 6.533.854,86 | 6.997 |
| EUR | EUR |
Vorjahr
Tsd.EUR |
|
| 1. Rohergebnis | + 1.642.208,54 | +1.477 | |
| 2. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | - 753.810,48 | (-665) | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | - 197.195,20 | (-196) | |
| - 951.005,68 | -861 | ||
| 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | - 253.067,16 | -252 | |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 364.231,29 | -331 | |
| 5. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | + 3.190,76 | +1 | |
| 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | + 127,22 | +3 | |
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 12.304,58 | 0 | |
| 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 15.346,53 | -13 | |
| 9. Ergebnis nach Steuern | + 49.571,28 | +24 | |
| 10. Sonstige Steuern | - 15.214,64 | -14 | |
| 11. Jahresgewinn (+) / Jahresverlust (-) | + 34.356,64 | +10 |
Aktivseite
| EUR |
Vorjahr
Tsd.EUR |
|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.523,35 | 2 |
| II. Sachanlagen | 14.409,78 | 14 |
| III. Finanzanlagen | 8.227,31 | 9 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 50.247,82 | 8 |
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 131,44 | 1 |
| 75.539,70 | 34 | |
|
Passivseite |
||
| EUR |
Vorjahr
Tsd.EUR |
|
| A. Eigenkapital | 30.451,46 | 63 |
| B. Verbindlichkeiten | 45.088,24 | 4 |
| 75.539,70 | 34 |
| EUR | EUR |
Vorjahr
Tsd.EUR |
|
| 1. Rohergebnis | + 74.072,34 | -25 | |
| 2. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | - 49.691,45 | (-49) | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | - 13.075,87 | (-14) | |
| - 62.767,32 | -63 | ||
| 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | - 28.741,65 | -13 | |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 46.136,86 | -15 | |
| 5. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | + 78,25 | 0 | |
| 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | + 3,12 | 0 | |
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 637,20 | 0 | |
| 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | + 18.751,00 | +43 | |
| 9. Ergebnis nach Steuern | - 45.378,32 | -73 | |
| 10. Sonstige Steuern | - 323,89 | 0 | |
| 11. Jahresgewinn (+) / Jahresverlust (-) | - 45.702,21 | -73 |
"An das Stadtwerke Bad Reichenhall KU
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Stadtwerke Bad Reichenhall KU, Bad Reichenhall, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Stadtwerke Bad Reichenhall KU, Bad Reichenhall, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalunternehmensverordnung Bayern (KUV Bay) i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der KUV Bay i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der KUV Bay i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften des § 26 KUV Bay entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der KUV Bay i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der AöR zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften des § 26 KUV Bay entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Unternehmens abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Unternehmen seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob das Kommunalunternehmen seinen Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
- Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Kommunalunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Verwaltungsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Werkausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten des Kommunalunternehmen nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
- ob der gesetzliche Vertreter seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und
- ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO Bay
Aussagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV Bay haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Prüfung einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Prüfung sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmen Anlass geben.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die wirtschaftlichen Verhältnisse
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er dafür als notwendig erachtet hat.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Prüfung haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen des gesetzlichen Vertreters und die Geschäftspolitik zu beurteilen."
Nürnberg, den 17. April 2025
PKF
Fasselt
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte
gez. Jahn, Wirtschaftsprüfer
gez. Sommer, Wirtschaftsprüfer"
1. Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss 2023 fest.
2. Der Verwaltungsrat beschließt, den Jahresgewinn in Höhe von 4.129.449,39 € mit den bestehenden Gewinnvorträgen von 24.321,74 € zu verrechnen und den verbleibenden Gewinn in Höhe von 4.105.127,65 € auf neue Rechnung vorzutragen.
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