Libra
Invest GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.200,00 |
| B.
Anlagevermögen |
2.040,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
197,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.843,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
61.728,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.746,60 |
| II.
Wertpapiere |
30.400,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.582,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
75.968,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.501,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
39.501,70 |
| B.
Rückstellungen |
9.730,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.737,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
75.968,89 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den
Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
erstellt. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
wurde beachtet.
Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls
berücksichtigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Abweichend zum Vorjahr hat sich die Form des
Jahresabschlusses aus folgenden Gründen geändert:
- liegt nicht vor.
Abweichend zum Vorjahr hat sich die Bewertung
einzelner Positionen aus folgenden Gründen
geändert:- liegen nicht vor.
Auf eine Anpassung der Vorjahreswerte wurde aufgrund
des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet und um die planmäßige Abschreibung
vermindert.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus
den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Die Herstellungskosten setzen sich aus unmittelbar
zurechenbaren Kosten und notwendige Gemeinkosten sowie
durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen zusammen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
linear vorgenommen unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von
Euro 150 (Euro 410) wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen wurde wie folgt
angesetzt:
* Beteiligungen zu Anschaffungskosten
* Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
* Liquide Mittel und Ausleihungen zum Nennwert
* Unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
* Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Falls erforderlich, wurde der zum Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere
wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen weisen die für
das vorherige Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus:
-Rückstellung für Gewerbesteuer 2010,
€ 4.061,00
-Rückstellung Körperschaftsteuer/Soli
2010, € 3.869,00.
Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden
bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung
erkennbarer Risiken berücksichtigt:
-Rückstellung für Berufsgenossenschaft
€ 0,00
-Rückstellung für Abschluss und
Prüfung € 1800,00
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
ausgewiesen.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Die Sachverhalte mit Fremdwährungen wurden auf
Euro umgerechnet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurswert zum Bilanzstichtag
bewertet. Bei dauerhafter Kursänderung wurden die
Forderungen mit dem niedrigeren und die Verbindlichkeiten
mit dem höheren Wert angesetzt.
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten - liegt nicht vor.
Angaben zur Bilanz
Planmäßige Verteilung des Geschäfts-
und Firmenwertes liegt nicht vor.
Aktive latente Steuern
Gem. § 274a Nr. 5 HGB sind kleine
Kapitalgesellschaften von der Anwendung befreit. Hiervon
wurde Gebrauch gemacht.
Passive latente Steuern
Gem. § 274a Nr. 5 HGB sind kleine
Kapitalgesellschaften von der Anwendung befreit. Hiervon
wurde Gebrauch gemacht.
Pensionsrückstellungen - liegen nicht vor.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahr - liegen nicht vor.
Bewertungseinheiten - liegen nicht vor.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen -
liegen nicht vor.
Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuß wird vorgetragen.
Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen - liegt nicht
vor.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2010
akzeptierte den Vorschlag der Geschäftsführung
zur Ergebnisverwendung.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00
Euro.
Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des
Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Herr Klaus Buhl, Dipl-Betriebswirt.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer liegen nicht vor.
Neben dem Geschäftsführer waren keine
Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.
Angaben zur unbeschränkten Haftung an
Unternehmen - liegt nicht vor.
Angaben zu Investmentvermögen - liegt nicht
vor.
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs.
3 HGB - liegt nicht vor.
Bonn, 04.08.2011
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