Gröne Architektur GmbH
Rellerweg 15, 33129 Delbrück, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jonathan Gröne seit 14.10.2011 | Geschäftsführer |
Arvid Johannes Gröne seit 14.10.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gröne Architektur GmbHDelbrückJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangRechtliche Verhältnisse
Gründung am: 16.03.2004 Gesellschaftsvertrag: UR-Nr. 73/2004 des Notars Wilhelm Grolle in Delbrück Eintragung ins Handelsregister: HRB 7353 Amtsgericht Paderborn vom 14.05.2004 Gegenstand des Unternehmens: Architekturbüro
Stammkapital: 25.000,00 Euro Gesellschafter: Jonathan Gröne zu 50% Arvid Gröne zu 50% Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Architekt Jonathan Gröne Arvid Gröne (B.A.) Mit notariellem Vertrag vom 13.09.2011 (URNr. 165/2011 des Notars Thomas Gockel, Geseke) hat Frau Anja Füchtjohann die Geschäftsanteile mit dinglicher Wirkung zum 01.01.2011 an Jonathan und Arvid Gröne verkauft. Zu neuen Geschäftsführern wurden Arvid und Jonathan Gröne bestellt. Sie sind als Geschäftsführer jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft verfügt über keinen eigenen Grundbesitz; die Geschäftsräume befinden sich in angemieteten Räumen Rellerweg 15 in 33129 Delbrück Der Jahresabschluss der Gröne Architektur GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von Euro 237.488,12€ enthalten sowie Forderungen gegenüber GmbH-Gesellschafter von 7.006,51€. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Dies gilt auch für eventuell vorhandene unverzinsliche Verbindlichkeiten. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tages wert angesetzt. Bruttoanlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Es besteht ein Wahlrecht zwischen der Sammelpostenmethode und der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter, die je Geschäftsjahr für alle Zugegangenen nur einheitlich ausgeübt werden können. Die Berichtsfirma hat in 2023 für GWG-Neuzugänge die Sofortabschreibung gewählt. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Jonathan Gröne Arvid Gröne sonstige Berichtsbestandteile
Gemäß § 245 HGB muss der Kaufmann den
Jahresabschluss unter Angabe des Datums unterzeichnen. Sind
mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden,
dann müssen alle unterzeichnen. Im Rahmen der
elektronischen Veröffentlichung decken Sie diese
Anforderung durch die maschinenschriftliche Nennung des/der
Unterzeichnenden ab, beispielsweise Ort, Datum, gezeichnet
Vorname Nachname.
Delbrück, den 03.06.2024 gez. Arvid Gröne, Geschäftsführer gez. Jonathan Gröne, Geschäftsführer
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen