Paint HoldCo GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Guido Cruysen seit 29.1.2026 | Geschäftsführer |
Herbert Leonhart seit 4.1.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Herbert Christian Max LeonhartPaint HoldCo GmbH+1 | 25.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MALECO Farbwerk GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023MALECO Farbwerk GmbH, HamburgWirtschaftliches Umfeld 2023 ging der Absatz für Bautenanstrichmittel im Inland wiederum um -3,9% in der Menge und -1,2% im Umsatz zurück, nachdem schon im Vorjahr 2022 ein Rückgang zu verzeichnen war. Hauptgrund war wiederum die Kaufzurückhaltung beim Endkunden, aber auch die deutlich geringere Neubautätigkeit auf Grund höherer Zinsen, Verteuerung der Baumaterialien und weiter zunehmende Bürokratie-Kosten. Das Malerhandwerk war weiterhin gut beschäftigt, aber die Vorlaufzeiten haben sichverringert. Da Jedes Jahr ca. 2-3% mehr Verarbeiter in Rente gehen, als junge Handwerker nachrücken, verringert sich das zu bearbeitende Volumen. Geschäftsverlauf Im Jahr 2023 waren wieder fast alle Rohstoffe greifbar und es konnte somit eine Normalisierung derGeschäftsabläufe festgestellt werden. Wenige Artikel haben im Jahresverlauf 2023 preislich nachgegeben. Die meisten Artikel haben den hohen Preisstand gehalten, oder sind sogar noch weiter angestiegen. Die im Vorjahr noch bezogenen und erst im Jahresverlauf ausgelieferten Waren, haben den Warenbestand erhöht. Auch langfristig georderte Waren sind zu einem niedrigeren Preis bestellt worden, als am Tag der Lieferung. Da die Jahresendbewertung immer zum Widereinkaufswert erfolgt, ist damit eine deutliche Erhöhung des Inventurbestandes erfolgt und verbunden eine höhere Wertschöpfung per Jahresende, obwohl der Umsatz etwas geringer ausgefallen ist. Finanzlage Die Geschäftsführung verfolgt das Ziel frei in jeglicher, finanzieller Entscheidung agieren zu können und möglichst nicht abhängig von zu leistenden Kreditverpflichtungen zu sein. Das ist auch im Jahre 2023 gelungen. Die gute Eigenkapitalausstattung hat es erlaubt, Rohstoffe und Handelswaren zu ordern, wenn die Verfügbarkeiten gegeben war. Die geringen Verbindlichkeiten konnten auf ähnlichem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Kredite wurden nicht beansprucht. Entwicklung des Investitionsbereichs Hauptaugenmerk im Jahr 2023 war der Ersatz vieler neuer Transportfahrzeuge. Weitere Investitionen wurden zur noch intensiveren Nutzung von Informationen aus dem ERP-System getätigt, um noch zielgenauer Verkauf und Produkte analysieren zu können. Neue Fertigungsmaschinen mussten nicht gekauft werden, da wir einen hohen technischen Stand vorweisen können. Darstellung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage Ertragslage
Das neutrale Ergebnis ergibt sich wie folgt:
Vermögenslage Vermögensstruktur
Kapitalstruktur
Finanzlage Die Veränderung des Finanzmittelbestands sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen werden anhand der nachfolgenden Kapitalflussrechnung gezeigt:
Prognosebericht Im Jahr 2024 erwartet die Branche eine weiterhin rückläufige Bautätigkeit im einstelligen Bereich. Der Neubau weist deutlich größere Rückgänge auf. Die Umbautätigkeiten sind oft von der allgemeinen Stimmung abhängig und schwer vorherzusagen. Das Malerhandwerk wird weiterhin eine gute Beschäftigungslage aufweisen, nur die weniger werdenden Mitarbeiter lassen schon theoretisch das Gesamtvolumen beschränken. Im Inlandsmarkt wird erneut ein Rückgang im Volumen um -2 bis - 3% prognostiziert, wobei der DIY-Bereich ko nstant bleiben soll, da hier wieder eine Normalisierung der Renovierungen erwartet wird. Wiederum neue Gesetzte und Verordnungen werden zu Erhöhungen der Materialpreise führen. Auch die zu erwartenden Lohnerhöhungen müssen sich im Verkaufspreis wieder finden. Derzeit scheinen die Rohstoffpreise stabil zu bleiben, soweit die Frachtkosten auf dem bisherigen Niveau bleiben und durch kriegsbedingte Krisen, nicht steigen. Der Jahresüberschuss wird wahrscheinlich geringer ausfallen, da durch die aktuelle Bewertung der Lagerartikel der Einmaleffekt sich nicht wiederholt. Auf der Kostenseite ist weiterhin striktes Kostenmanagement in Planung. Schwerpunkt der vertrieblichen Arbeit wird weiterhin der direkte Kontakt zu den Abnehmern sein, da hierin die große Stärke des Unternehmens liegt. Weiterhin werden unterstützende Maßnahmen für den Außendienst geplant, die zur Intensivierung der Kundenbindung führen werden. Durch neue Artikel, die ein noch größeres Leistungspotential haben, werden viele Untergründe noch besser zu bearbeiten sein und damit in der Wertigkeit steigen. Risiken Besondere Risikoeinflüsse können in der Verfügbarkeit der Rohstoffe liegen, soweit sie aus dem asiatischen Raum kommen und durch kriegerische Maßnahmen verspätet, teurer, oder gar nicht verfügbar sind. möglichen Handwerksstunden. Die weiter zunehmenden Gesetzte und Verordnungen führen bei den Vorlieferanten zur Überlegung, ob sich bestimmte Produkte, in kleineren Mengen, noch lohnen herzustellen. Das wird dann zur ersatzlosen Streichung der Artikel führen. Chancen Bei vielen großen Konzernen werden Personalstellen abgebaut und dadurch der Kontakt zum Kunden nicht mehr gehalten. Als mittelständisches Unternehmen kann sich der bisherige Kundenkontakt noch intensivieren, da andere Marktteilnehmer nicht mehr erreichbar sind.
Hamburg, 26. März 2024 gez. Herbert Leonhart, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangInhaltsverzeichnis A. Allgemeine Angaben I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit II. Bilanzierungsmethoden III. Bewertungsmethoden 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Sachanlagen 3. Finanzanlagen 4. Vorräte 5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände 6. Rückstellungen 7. Pensionsrückstellungen 8. Verbindlichkeiten IV. Betriebsaufspaltung B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz C. Sonstige Angaben D. Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Arbeitnehmer E. Forderungsspiegel F. Rückstellungsspiegel G. Verbindlichkeitenspiegel H. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB A. Allgemeine AngabenDie MALECO Farbwerk GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (Reg.Nr. HRB 38703). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§276,288HGB) und bei der Offenlegung (§327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitVon der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen abgewichen: Anpassung an rechtliche Änderungen Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Änderungen gab es keine. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel verwiesen. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. 3. FinanzanlagenDie Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. 5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 6. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 7. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 1,74% (7Jahres-?) bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. 8. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. IV. BetriebsaufspaltungDamit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum von KG "KRONEN" Grundstücksverwaltungsges. mbH & Co.KG. Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der KG "KRONEN" Grundstücksverwaltungsges. mbH & Co.KG als so genannte Besitzgesellschaft. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist im Forderungsspiegel am Gliederungspunkt E des Anhangs ersichtlich. In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen berücksichtigt. Zur Ermittlung der Verpflichtungen werden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf € 71.069,00. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in dem unter dem Gliederungspunkt F des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen. Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel im Gliederungspunkt G des Anhangs ersichtlich. C. Sonstige Angaben
Zum 31.Dezember2023 bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von € 3.806,18. Gegenstand der Leasingverträge sind hauptsächlich die folgenden Wirtschaftsgüter:
Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
Die Bezüge der Organe der Gesellschaft (§ 285 Abs. 9 HGB) werden in Anlehnung an die Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. II. ArbeitnehmerDie nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt (ohne Organmitglieder):
Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. E. Forderungsspiegel
Rückstellungsspiegel
G. Verbindlichkeitenspiegel
H. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenI. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGBSonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag aus:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfersan die MALECO Farbwerk GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MALECO Farbwerk GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MALECO Farbwerk GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Der beigefügte Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 24. April 2024 RMS
Nordrevision GmbH
Jan Reinke, Wirtschaftsprüfer Anlagenspiegel (brutto)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.3.2024. |
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