ConAquila
GmbH
Hallbergmoos
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.319,00 |
167,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.036,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
30.283,00 |
167,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.158,66 |
17.435,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.816,67 |
872,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.341,99 |
16.563,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
409,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
33.720,45 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
86.607,11 |
17.602,88 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
4.650,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
20.349,70 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
38.370,75 |
20.349,70 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
33.720,45 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
84.607,11 |
10.952,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
86.607,11 |
17.602,88 |
Anhang
1.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Firma ConAquila GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Vorjahreszahlen sind gemäß Art.67 Abs.8
S.2 EGHGB nicht dem aktuellen Rechtstand nach dem BilMoG
angepasst worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor
Berücksichtigung der Ergebnisverwendung. Nach den in
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
2.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BEWERTUNG UND GLIEDERUNG
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs.8 HGB nicht angegeben.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Gründe, die diesem Ansatz
entgegenstehen, waren nicht ersichtlich. Die Gesellschaft
ist buchmäßig überschuldet. Die
Gesellschafterin ist deshalb mit Ihren gegenwärtigen
Forderungen in Höhe des nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrages im Rang zurückgetreten.
Bei Aufstellung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten
410 Euro nicht übersteigt, wird als beweglicher
Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Bewegliche Anlagegenstände werden sowohl linear als
auch degressiv abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungspreis von
150 Euro werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
aufwandswirksam berücksichtigt. Zwischen dem 01.
Januar 2008 und dem 31. Dezember 2009 angeschaffte
Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis zwischen 150
Euro und 1.000 Euro wurden in einen Sammelposten
eingestellt und entsprechend der tatsächlichen
Nutzungsdauer über fünf Jahre abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Bei zweifelhaften Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Liquide Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zur
periodengerechten Abgrenzung der Beträge angesetzt.
Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG
geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte
bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu
erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, haben wir
von diesen Wahlrechten keinen Gebrauch gemacht.
3.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GUV
Im Posten sonstige Vermögensgegenstände
sind keine antizipativen Beträge größeren
Umfangs enthalten.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für die
Kosten des Jahresabschlusses gebildet.
Rückstellungen für latente
Steuerverpflichtungen waren im Berichtsjahr nicht zu
bilden, da sich keine Unterschiede zwischen Handels- und
Steuerbilanz ergaben, die zu einem niedrigerem
Steueraufwand führen, der in den späteren
Geschäftsjahren durch einen entsprechend höheren
Steueraufwand ausgeglichen wird.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in der
nachfolgenden Übersicht dargestellt.
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Gesamtbetrag
|
|
< 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
|
Verbindlichkeiten aus
|
|
|
|
|
Lieferungen und
Leistungen
|
2.147 €
|
|
|
2.147 €
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
82.460 €
|
|
|
82.460 €
|
Gesamtsumme
|
84.607 €
|
0 €
|
0 €
|
84.607 €
|
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert. Gegenüber
Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von
82.459,68 Euro.
4.
SONSTIGE ANGABEN
Nach Angabe der Geschäftsführung bestanden
neben branchenüblichen
Gewährleistungsverpflichtungen keine weiteren
Haftungsverhältnisses i.S. § 251 HGB
(Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung
von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften sowie Haftungsverhältnisse aus
der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten).
Im Berichtsjahr war Frau Martina Schuster,
Kauffrau, Hallbergmoos zur Geschäftsführerin
bestellt.
5.
ANTEILSBESITZ
Die Gesellschaft ist an keinen Unternehmen zu
mindestens 20% beteiligt:
6.
ERGEBNISVERWENDUNG
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Hallbergmoos, den 13.03.2012
Martina Schuster, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2012
festgestellt.
|