Leonhardt Zeit- und Datenerfassungssysteme GmbH
In der Steinwiese 80, 57074 Siegen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Janika Oppermann seit 17.6.2025 | Prokura |
Andreas Kathke seit 8.5.2023 | Prokura |
Markus Zöller seit 22.4.2016 | Prokura |
Frank Erich Ziermann seit 22.1.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Diana Stankovic-Gansen | 49.00% |
André Jüngst | 25.50% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Leonhardt Zeit- und Datenerfassungssysteme GmbHEigenbeteiligung | 25.50% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.50% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Leonhardt Zeit- und Datenerfassungssysteme GmbHSiegenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzA K T I V A
P A S S I V A
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Firma Leonhard Zeit- und Datenverarbeitungssysteme GmbH Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz Siegen Registergericht die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter der Nr. HR B 3839 Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB (§§ 242 ff und den Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264 ff) in der Form des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes, des Gesellschaftsvertrages und die ertragssteuerlichen Vorschriften zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen gilt die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften werden in Anspruch genommen.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden, soweit zulässig und vorteilhaft, genutzt. Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem, dem Jahresabschluss beigefügten Anlagenspiegel. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Ein Wertberichtigungsbedarf war nicht gegeben. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung gebildet. Die Rückstellung wurde gem. 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellung beträgt 325 TEUR (Vorjahr 343 TEUR). Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Alle Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Auf den Ausweis von aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 705 TEUR (Vorjahr 1.076 TEUR).
Die Geschäftsführung der Gesellschaft oblag im Geschäftsjahr Herren Frank Ziermann. Der Geschäftsführer war einzelvertretungsberechtigt und von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 35 Arbeitnehmer (Vorjahr 34 Arbeitnehmer) beschäftigt. Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Feststellung des JahresabschlussesDie Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 erfolgte am 21.04.2025 |
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