Orangekiss
GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.656,00 |
4.964,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.655,00 |
4.963,00 |
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
422,45 |
328,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
358,56 |
328,58 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63,89 |
0,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
42.938,05 |
36.846,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
45.016,50 |
42.139,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
49.346,94 |
42.148,24 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.091,11 |
7.198,70 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
42.938,05 |
36.846,94 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.516,50 |
41.639,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
45.016,50 |
42.139,52 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz ist gemäß §
265 Abs. 5 HGB um folgende Posten erweitert worden:
- Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung des
Wahlrechts nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde
auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde vom
Wahlrecht der Fortführung niedrigerer Wertansätze
von Vermögensgegenständen, die aus Abschreibungen
nach den § 253 Abs. 3 Satz 3,
§ 253 Abs. 4 HGB a. F. oder nach
§§ 254, 279 Abs.2 HGB a. F. resultieren, Gebrauch
gemacht.
Bei der Rückstellung für
Aufbewahrungspflichten wurde das Beibehaltungswahlrecht
nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB genutzt.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgte die Abschreibung linear.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden
nicht eingestellt.
Flüssige Mittelwurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeitenwurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert, welche den
Rückzahlungsbeträgen entsprechen.
III. Angaben zur Bilanz
AKTIVSEITE
Die Darstellung und
Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus
einer gesonderten Anlage zur Bilanz.Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus den Anlagen
(§ 268 Abs. 2 HGB).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3a HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in
betriebsgewöhnlichem Umfang.
IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die
Steuern vom Einkommen und Ertrag beeinflussen das
Jahresergebnis nicht.
V. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung wurde in 2010 von
Herrn Heiko Roch, Moritzburg,
Industriekaufmann
Herrn Bernd-Volker Lincke, Dresden,
Kaufmann
wahrgenommen.
Die Geschäftsführer sind vom § 181 BGB
befreit.
Dresden, 30. Juni 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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