KomRat
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
107.355,00 |
116.589,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.854,00 |
39.088,00 |
| III.
Finanzanlagen |
77.500,00 |
77.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
485.560,39 |
392.190,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
214.186,92 |
121.731,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
271.373,47 |
270.459,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
171,30 |
6.801,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
593.086,69 |
515.581,05 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
496.018,10 |
430.482,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
390.482,40 |
0,00 |
| IV.
Jahresüberschuss |
65.535,70 |
0,00 |
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
390.482,40 |
| davon
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
335.043,59 |
| B.
Rückstellungen |
63.023,79 |
63.084,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.044,80 |
22.014,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
34.044,80 |
22.014,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
593.086,69 |
515.581,05 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
§§ 242 bis 256, 264 bis 288 HGB in der Fassung
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie
§ 42 GmbHG beachtet. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
Gemäß § 246 Abs. 3, § 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB wurden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden beibehalten. Der
Grundsatz der Stetigkeit ist somit gewahrt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: KomRat
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Leipzig
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Leipzig
Register-Nr.: HRB 23145
II.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögens-gegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden
entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Das Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgte
zu fortgeführten Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1
Satz 1 HGB) bzw. zum niedrigeren Zeitwert am
Abschlussstichtag gemäß § 253 Abs. 3
Sätze 5, 6 HGB.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nominalwert
bilanziert.
Flüssige Mittel wurden ebenfalls zu
Nominalwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Bei der
Bewertung wurden erwartete Kosten- und Preissteigerungen
berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem
laufzeit-adäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Deutschen
Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst (§ 253
Abs. 2 Satz 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Zur Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel,
aus dem sich die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe
zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres sowie die
im Laufe des Geschäftsjahres vorgenommenen
Abschreibungen ergeben.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgte zu
fortgeführten Anschaffungskosten gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB. Für eine
außerplanmäßige Abschreibung
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB bestand
keine Erfordernis.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen in Höhe
von T€ 105 aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr:
T€ 104) und in Höhe von T€ 100 (Vorjahr:
T€ 0) aus der Gewährung eines
Kontokorrentdarlehens. Die Forderungen haben sämtlich
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben
ebenfalls sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden so bemessen,
dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung tragen und umfassen im
Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind aus
Lieferungen und Leistungen und bestehen zum Bilanzstichtag
in Höhe von T€ 7 (Vorjahr T€ 1) und haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten -
ausschließlich Steuerverbindlichkeiten - haben
ebenfalls eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV.
Sonstige Angaben
1. Leitungsorgan
Während des Geschäftsjahres 2018 waren
Mitglieder der Geschäftsführung
Herr Jens Trümpler, Leipzig,
Herr Jens Liebusch, Leipzig.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Hinsichtlich der Angaben gemäß § 285
Nr. 9 a) HGB macht die Gesellschaft von der
Erleichterungsvorschrift des § 288 HGB Gebrauch.
2. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Die Gesellschaft hat eine selbstschuldnerische
Bürgschaftbis zum Betrag von T€ 24
übernommen für Verbindlichkeiten der REHAVISTA
GmbH, Bremen, mit der ein Beteiligungsverhältnis
(gemäß § 271 Abs. 1 HGB) besteht,
gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut.
Das Risiko der Inanspruchnahme aus dieser
Bürgschaft wird zum Bilanzstichtag als gering
eingestuft, da das Beteiligungsunternehmen nach unserer
Einschätzung die zugrundeliegenden Verpflichtungen
selbst erfüllen kann.
3. Beschäftigte Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 7 (Vorjahr: 11).
Leipzig, den 30. August 2019
Jens
Trümpler Jens Liebusch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2019 festgestellt.
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