Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
ASB Neubrandenburg gGmbH
Eichhorster Straße 1, 17034 Neubrandenburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Brehe seit 26.7.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASB Neubrandenburg gGmbHNeubrandenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht. Grundlagen der Gesellschaft Die ASB Neubrandenburg gGmbH wurde am 30. März 2016 gegründet. Sie hat ihren Sitz in 17034 Neubrandenburg, Eichhorster Str. 1. Alleiniger Gesellschafter ist der Arbeiter-Samariter-Bund Mecklenburgische Seenplatte e. V. Zum Geschäftsführer wurde Herr Frank Brehe bestellt. 2. Wirtschaftsbericht Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine verursacht schreckliches Leid. Viele Ukrainerinnen und Ukrainerhaben ihr Land verlassen, um vor dem Krieg zu fliehen. Deutschland hat bisher etwa eineMillion Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Im Oktober 2023 lag die genaue Zahl bei 1,14 Millionen Menschen - 60 Prozent davon Frauen. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren an den Geflüchteten liegt bei rund 30 Prozent. Seit der russischen Invasion im Februar 2023 hat der ASB Deutschland e. V. die Unterstützung für die Menschen in der Ukraine ebenso wie für Flüchtlinge in den Nachbarländern und in Deutschland verstärkt. Bundesweit engagieren sich ASB-Gliederungen für die Ukraine. Vor allem Frauen, Kinder und ältere Menschen sind auf der Flucht aus den umkämpften Gebieten und suchen Schutz in anderen Teilen der Ukraine oder in europäischen Nachbarländern. Als Hilfs- und Wohlfahrtsverband hilft der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) den Menschen in der Ukraine, in den Anrainerstaaten und in Deutschland. Seit dem 11. April 2023 betreut die ASB Neubrandenburg gGmbH gemäß Absprachen mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ukrainische Geflüchtete in den Gemeinschaftsunterkünften Unkel-Bräsig-Str. 14, in der Ravensburgstr. 1a sowie im Stadtgebiet Ost in Neubrandenburg. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 wurden 367 Geflüchtete betreut. Seit dem 1. September 2023 übernimmt die ASB Neubrandenburg gGmbH für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte darüber hinaus die soziale Betreuung von Ausländer*innen, die dezentral in Wohnungen im Landkreis sowie in der Stadt Altentreptow untergebracht sind bzw. werden sollen. Seit dem 1. September 2023 betreibt die ASB Neubrandenburg gGmbH im Auftrag der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg das Obdachlosenhaus, das über 12 Bettenplätze in der Übernachtungsstätte, 12 Bettenplätze im Wohnbereich sowie 2 Krankenzimmer verfügt. Unfreiwillig wohnungslos gewordene Personen finden hier neben einer beschützten Unterbringung auch wieder das Gefühl gewisser Lebensqualität und neue Perspektiven, um in der Gemeinschaft anerkannt zu werden. Das Haus bietet Wohnraum für volljährige Frauen und Männer bis zur Beseitigung ihrer Wohnungslosigkeit. Die Nutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkunft richten sich nach der jeweils geltenden Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Neubrandenburg. Das Haus ist seit der Inbetriebnahme durch die ASB gGmbH regelmäßig voll ausgelastet. In der ASB Neubrandenburg gGmbH sind 19 Mitarbeiter angestellt (inkl. 4 geringfügig Beschäftigte). 5 weitere Mitarbeiter sind zeitanteilig über Personalgestellung beschäftigt. 2.1. Ertragslage
Der Wirtschaftsplan für 2023 ging von einem Jahresüberschuss in Höhe von € 4.173,22 aus. Das Planergebnis wurde um € 89.256,89 übertroffen. Eine wesentliche Ursache hierfür liegt in den gegenüber der Planung geringeren Personalkosten. Grund ist der Mangel an geeigneten Fachkräften, der dazu führte, dass weniger hochqualifizierte Mitarbeiter eingestellt wurden und diese z. T. über eine geringere Qualifikationsstufe als geplant verfügen, was eine geringere Vergütung zur Folge hat. Des Weiteren kamen im Rahmen der Betreuung der Geflüchteten geänderte Abrechnungsmodalitäten mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum Ansatz, so dass höhere Einnahmen erzielt wurden, als geplant waren. Es konnten aus dem Überschuss freie Rücklagen und Rücklagen für die Kosten des laufenden Betriebs für die ersten 3 Monate des Folgejahres gebildet werden. Da die Gesellschaft erst seit dem 11. April 2023 wieder eine aktive Geschäftstätigkeit betreibt, zeigt der Vergleich Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2023 durchgehend Steigerungen gegenüber den Werten des Vorjahres. Dem Anstieg der Umsatzerlöse, verursacht durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit, stehen korrespondierende Erhöhungen des Material- und Personalaufwands (durch höheren Aufwand aus der Personalgestellung durch den Gesellschafter und durch eine gestiegene Anzahl eigener Mitarbeiter) sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (insbesondere durch höhere Verwaltungskotenumlagen) gegenüber. 2.2. Vermögenslage Bilanzposten Aktiva:
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich auf T€ 116. 2.3. Finanzlage Bilanzposten Passiva
Die Eigenkapitalquote beträgt 83,8 %. Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
Die Liquidität 1. Grades beträgt zum Bilanzstichtag 513,9 %. Die Zahlungsfähigkeit war während des gesamten Geschäftsjahres gegeben. Die Fremdkapitalquote liegt bei 16,2 %. 2.4. Gesamteinschätzung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als sehr gut ein. Die gGmbH ist jederzeit in der Lage, alle Verbindlichkeiten ohne Fremdkapital zu bedienen. 3. Prognosebericht Der Vertrag mit der Stadt Neubrandenburg über den Betrieb des Obdachlosenhauses hat eine Laufzeit bis 31. August 2024. Im Anschluss kann der Vertrag dreimal um je ein Jahr verlängert werden, maximal bis zum 31. August 2027. Die Betreuungstätigkeit für die Geflüchteten ist zunächst bis zum Jahr 2026 geplant. Es besteht deshalb auch weiterhin die Notwendigkeit, durch Aufsichtsrat und Geschäftsführer weitere neue Tätigkeitsfelder zu entwickeln oder die Auslagerung von einzelnen Zweckbetrieben des ASB RV MSE e.V. in die ASB Neubrandenburg gGmbH vorzunehmen. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1. Risikobericht Durch die Neuaufnahme eines weiteren Tätigkeitsfeldes in 2023 verringert sich das wirtschaftliche Risiko erheblich, jedoch ist eine breitere geschäftliche Aufstellung der ASB Neubrandenburg gGmbH erstrebenswert. Sollte die Anzahl der Geflüchteten mit Betreuungsbedarf zurückgehen, werden die Erlöse, die bislang in diesem Bereich erzielt werden, sinken. Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die gesamtwirtschaftliche Lage - insbesondere stark gestiegene Preise - sind für die ASB gGmbH derzeit nur begrenzt spürbar. Das momentane Geschäftsfeld ist hauptsächlich durch Personalkosten geprägt, die durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bzw. die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg in Form von Pauschalen vergütet werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch unsere Gesellschaft künftig verstärkt Nachteile durch Preisanstiege hinnehmen muss. Die Gesellschaft hat keine Währungsrisiken. 4.2. Chancenbericht Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist sehr gut. Wesentliche zusätzliche Chancen sind derzeit nicht erkennbar.
Neubrandenburg, 30.05.2024 gez. Frank Brehe, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden nicht in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB nicht in Anspruch genommen. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 wurden in 2021 im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen waren nicht zu bilden. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. MITZUGEHÖRIGKEITSVERMERKE In der Bilanz sind keine Forderungen gegen Gesellschaftern ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 12.086,93. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Abschluss- und Prüfungskosten sowie für Personalkosten gebildet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen nicht. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor. SONSTIGE ANGABEN Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 11. Geschäftsführer
Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Organbezüge nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB. Aufsichtsrat
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen EUR 540,00. NACHTRAGSBERICHT Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind kein Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, die die Entwicklung des Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2023
Neubrandenburg, 06.05.2024 gez. Frank Brehe, Geschäftsführer BestätigungsvermerkAn die ASB Neubrandenburg gGmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ASB Neubrandenburg gGmbH, Neubrandenburg - bestgehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ASB Neubrandenburg gGmbH, Neubrandenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagerberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurtele zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, unbeabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörenden Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht ausfmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr durchführen kann; beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass zukünftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Erweiterung der Jahresabschlussprüfung Aussage zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung Wir haben uns gem. Tz X 1.4 der Bundesrichtlinien des Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. mit der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Geschäftsjahr befasst. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass die Geschäftsführung nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen gibt. Verantwortung der gestzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachten. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir unter sinngemäßer Anwendung des IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 1 bis 10, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 1 bis 10 zu würdigen, ob die Geschäftsführung zu wesentlichen Beanstandungen Anlass gibt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gestzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen." G. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ASB Neubrandenburg gGmbH, Neubrandenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Dem Prüfbericht liegen die "Grundsätze ordnungsgemäßer Erstellung von Prüfberichten" (IDW PS 450 n.F.) zu Grunde. Zu dem von uns erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk verweisen wir auf Abschnitt F. Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergfabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Waren (Müritz), den 7. Juni 2024 gez. Schmidt, Wirtschaftsprüfer Anlagenspiegel (brutto)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.1.2025. |
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