Bharat Forge CDP GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Gesenkschmiedeteilen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rudolf Hans Meidinger seit 20.3.2026 | Geschäftsführer |
Yusuf Yoldas seit 11.2.2025 | Prokura |
Stefan Bietz seit 30.7.2024 | Prokura |
Jan Michael Hüssing seit 23.12.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bharat Forge Limited | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bharat Forge Global Holding GmbHEnnepetalJahresabschluss zum 31.12.2023Bilanz
Anhang1. Allgemeines Die Bharat Forge Global Holding GmbH hat ihren Sitz in Ennepetal und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6669 eingetragen. Die Bharat Forge Global Holding GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2023. 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Darstellung des Jahresabschlusses hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft nimmt bei der Aufstellung des Anhangs teilweise größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde in Anwendung der §§ 242 - 256a, 264 - 288 HGB aufgestellt. Ergänzende Bestimmungen des GmbH-Gesetzes betreffend den Jahresabschluss wurden beachtet. Die Gesellschaft ist zum 31.12.2023 bilanziell überschuldet. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte dennoch unter Fortführungsgesichtspunkten. Die Begründung für diese unveränderte Bilanzierung und Bewertung wird unter Abschnitt 6.3 erläutert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind auch im Übrigen im Vergleich zum Vorjahr unverändert beibehalten worden. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen erfolgen zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Die Abschreibungen erfolgen bei Zugängen pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter, diese sind Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich € 250, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für Anlagenzugänge eines Geschäftsjahres wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut mehr als € 250, aber nicht mehr als € 1.000 betragen. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst. Die Nutzungsdauern bei abnutzbarem Anlagevermögen werden nach Anlagegruppen wie folgt festgesetzt:
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bilanziert. Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten unter Abzug gebotener Wertberichtigungen für erkennbare Einzelrisiken angesetzt. Fremdwährungsforderungen sind gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet worden. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für rückgedeckte Pensionszusagen sind mit dem Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet worden, da diese dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung ist gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Für die Rückdeckungsversicherungen besteht kein aktiver Markt, so dass sich ein Marktpreis gemäß § 255 Abs. 4 HGB nicht ermitteln lässt. Auch liegen nicht ausreichend Informationen vor, um anhand anerkannter Bewertungsmethoden den beizulegenden Zeitwert gemäß § 255 Abs. 4 Satz 2 HGB zu ermitteln. Daher sind die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden. Diese Anschaffungskosten entsprechen dem Deckungskapital einschließlich unwiderruflicher Überschussbeteiligungen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften, soweit diese vorliegen. Sie sind allgemein in Höhe ihres nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr werden nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Wie bei Altersversorgungsverpflichtungen wird auch bei vergleichbar langfristigen Rückstellungen der Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB angewendet, der sich bei einer pauschal mit 15 Jahren angenommenen Restlaufzeit ergibt. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei kurzfristigen Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten erfolgt die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. 4. Angaben zur Bilanz 4.1 Pensionsrückstellungen Der aufgrund der Anwendung des Artikels 67 Abs. 1 EGHGB (Verteilung des aus der Bewertungsänderung nach BilMoG resultierenden Anpassungsbetrags) noch nicht passivierte Anteil der Pensionsrückstellungen in Höhe von ursprünglich T€ 369 beläuft sich zum 31.12.2023 noch auf insgesamt T€ 11. Bei den Pensionsverpflichtungen erfolgten für einzelne Pensionsverpflichtungen Verrechnungen von Vermögensgegenständen und Schulden sowie von Aufwendungen und Erträgen gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Die Zeitwerte der verrechneten Vermögensgegenstände betragen T€ 203, die Anschaffungskosten sind betragsgleich. Der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schuldposten beträgt T€ 228. Aufgrund nicht vollständiger Laufzeitkongruenz von Zusage und Deckungsvermögen erfolgt der Ansatz der Pensionsrückstellung nicht zum Zeitwert des Deckungsvermögens. Der sich nach § 253 Abs. 6 HGB ergebende Effekt beträgt zum 31.12.2023 T€ 74. In dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre. 4.2 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht mehr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen eine Geldbuße aus dem Jahr 2021 für wettbewerbsrechtliche Verstöße in Höhe von € 7,0 Mio., die für einen Zeitraum verhängt wurde, in dem die Gesellschaft noch operativ tätig war. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Ausgliederung des operativen Geschäfts auf die hierdurch gegründete Bharat Forge CDP GmbH wurde der zugehörige Aufwand an die Bharat Forge CDP GmbH weiterbelastet. Die Verbindlichkeit selbst wird in der Gesellschaft ausgewiesen, da diese im Außenverhältnis Schuldner des Bußgelds bleibt. 4.3 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen bei Leasingverträgen in Höhe von insgesamt T€ 128, davon T€ 79 mit einer Fälligkeit innerhalb des Jahres 2024. Ein Haftungsverhältnis zu Gunsten eines verbundenen Unternehmens besteht aus einem Schuldbeitritt zur Sicherung eines KFW-Unternehmerkredits in Höhe von € 9,9 Mio. 5. Sonstige Angaben 5.1 Arbeitnehmer Die Gesellschaft hat im Durchschnitt 24 Arbeitnehmer beschäftigt. 5.2 Einbeziehung in Konzernabschluss Die Bharat Forge Limited, Pune, Indien, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. 5.3 Nachtragsbericht Als Vorgang von besonderer Bedeutung, der nach dem Schluss des Geschäftsjahrs 31.12.2023 eingetreten ist und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt wurde, ist eine Kapitalmaßnahme durch die Muttergesellschaft zu berücksichtigen. Um die zum 31.12.2023 bestehende bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft auszugleichen, war bereits im Vorfeld des Geschäftsjahresendes eine entsprechende Zuzahlung der Muttergesellschaft in das Eigenkapital der Bharat Forge Global Holding GmbH angekündigt worden, konnte aber mangels ausreichender bilanzrechtlicher Voraussetzungen noch nicht bilanziert werden. Im Februar und im März 2024 hat die Muttergesellschaft eine sonstige Zuzahlung in das Eigenkapital in Höhe von insgesamt EUR 35 Mio. vorgenommen.
Ennepetal, den 29. August 2024 Bharat Forge Global Holding GmbH Dr. Jens Ludmann Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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