Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 178472
Eingetragen
13.12.2022
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind 1. die Beratung, Organisation und Schulung 2. die Herstellung, Entwicklung, Anwendung, An- und Verkauf sowie Nutzungsüberlassung von Software, Methoden und Hardware sowie sonstige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Daten- und Informationsverarbeitung unter Einbeziehung von neuen Kommunikationslösungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Heckmann
seit 27.11.2025
Prokura
Markus Knorr
seit 14.4.2025
Prokura
Nina Kirr
seit 12.4.2023
Prokura
Andree Albrecht
seit 13.12.2022
Geschäftsführer
Jacob Ladefoged
seit 13.12.2022
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (4)

NameAnteil
Sapphire Midco S.à r.l.LUX
67.42%
Trinitas Investment II S.à r.l.LUX
16.15%
16.00%
0.43%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Proalpha Business Applications GmbH
Germany
240.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

proALPHA Holding GmbH

Weilerbach

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die proALPHA Holding GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der proALPHA Holding GmbH, Weilerbach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der proALPHA Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Eschborn/Frankfurt am Main, 18. August 2023

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Sommerrock, Wirtschaftsprüfer

Kengne Tekoudjou, Wirtschaftsprüfer

Konzernabschluss der proALPHA Holding GmbH, Weilerbach

Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023

Konzern-Bilanz zum 31. März 2023

VERMÖGENSWERTE Anhang 31.03.2023
T€
31.03.2022
T€
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert (7) 675.620 618.530
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (7) 604.643 574.304
Sachanlagen (8) 20.880 20.699
Nutzungsrechte (9) 17.818 9.306
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 1.516 1.853
Latente Steueransprüche (5) 0 254
1.320.478 1.224.946
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (10) 826 671
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (11) 45.748 36.013
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 327 305
Sonstige Vermögenswerte (12) 11.837 8.512
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (13) 49.097 71.545
107.834 117.046
1.428.311 1.341.992

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN

Anhang 31.03.2023
T€
31.03.2022
T€
Eigenkapital (14)
Gezeichnetes Kapital 925 744
Kapitalrücklage 453.473 435.341
Sonstige Rücklagen 76.672 28.137
Sonstige Eigenkapitalbestandteile 456 272
Kumuliertes Konzernergebnis -85.221 -8.112
Anteile der Eigentümer des Mutterunternehmens 446.305 456.382
Nicht beherrschende Anteile 0 51.081
446.305 507.462
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (15) 642.300 543.158
Langfristige Leasingverbindlichkeiten (20) 12.669 5.202
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (18) 1.308 2.233
Langfristige Rückstellungen (16) 8.135 332
Latente Steuerschulden (5) 186.804 185.863
851.216 736.788
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (15) 12.613 13.446
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (20) 5.576 4.423
Kurzfristige Rückstellungen (16) 5.098 398
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.485 12.877
Ertragsteuerverbindlichkeiten 3.522 3.362
Abgegrenzte Erlöse/Vertragsverbindlichkeiten (17) 56.861 40.531
Sonstige Verbindlichkeiten (18) 36.635 22.704
130.790 97.743
1.428.311 1.341.992

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023

Anhang 01.04.2022 -31.03.2023
T€
13.01.2022 -31.03.2022
T€
Umsatzerlöse (1) 235.441 21.743
Sonstige Erträge (2) 3.497 471
Materialaufwand (6) -25.009 -2.294
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer (6) -161.109 -11.747
Andere Aufwendungen (3) -54.513 -9.102
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) -1.693 -929
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen (6) -57.797 -4.445
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -59.490 -5.374
Finanzerträge (4) 560 8
Finanzaufwendungen (4) -31.257 -2.830
Finanzergebnis -30.697 -2.822
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -90.186 -8.195
Ertragsteuern (5) 13.078 -145
Konzernergebnis -77.109 -8.340
davon auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend -77.109 -8.112
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend 0 -228

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023

01.04.2022 -31.03.2023
T€
Konzernergebnis -77.109
Sonstiges Ergebnis
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 184
Sonstiges Ergebnis, das in den Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann, netto 184
Verlust aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne -3.419
Sonstiges Ergebnis, das in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert wird, netto -3.419
Gesamtergebnis -80.344
davon auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend -80.344
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend 0

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023

Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
Anhang Gezeichnetes Kapital
T€
Kapitalrücklage
T€
Sonstige Rücklagen
T€
Sonstige Eigenkapitalbestandteile
T€
Stand 13. Januar 2022 0 0 0 0
Gründung (14) 25 0 0 0
Einbringung Anteile an proALPHA Group GmbH (14) 0 25 0 0
Kapitalerhöhung (14) 719 435.316 0 0
Eigenkapitalanteil des nachrangigen Gesellschafterdarlehens (14) 0 0 28.137 0
Konzernergebnis 0 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 272
Gesamtergebnis 0 0 0 272
Stand 31. Marz 2022 744 435.341 28.137 272
Kapitalerhöhung (14) 181 18.132 51.081
Eigenkapitalanteil des nachrangigen Gesellschafterdarlehens (14) 874
Konzernergebnis
Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne -3.419
Sonstiges Ergebnis 184
Gesamtergebnis 0 0 -3.419 184
Stand 31. Marz 2023 925 453.473 76.672 456
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens Nicht beherrschende Anteile Gesamt Konzern Eigenkapital
Kumuliertes Konzernergebnis
T€
Summe
T€
T€ T€
Stand 13. Januar 2022 0 0 0 0
Gründung 0 25 0 25
Einbringung Anteile an proALPHA Group GmbH 0 25 0 25
Kapitalerhöhung 0 436.035 51.288 487.323
Eigenkapitalanteil des nachrangigen Gesellschafterdarlehens 0 28.137 0 28.137
Konzernergebnis -8.112 -8.112 -228 -8.340
Sonstiges Ergebnis 0 272 21 293
Gesamtergebnis -8.112 -7.840 -207 -8.047
Stand 31. Marz 2022 -8.112 456.382 51.081 507.462
Kapitalerhöhung 69.394 -51.081 18.313
Eigenkapitalanteil des nachrangigen Gesellschafterdarlehens 874 874
Konzernergebnis -77.109 -77.109 -77.109
Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne -3.419 -3.419
Sonstiges Ergebnis 184 184
Gesamtergebnis -77.109 -80.344 0 -80.344
Stand 31. Marz 2023 -85.221 446.305 0 446.305

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023

Anhang 01.04.2022 - 31.03.2023
T€
13.01.2022 - 31.03.2022
T€
Konzernergebnis -77.109 -8.340
Abschreibungen und Wertminderung (7-9) 57.797 4.445
Finanzergebnis (4) 30.697 2.822
Steueraufwendungen/(-erträgen) (5) -13.078 145
EBITDA -1.693 -929
(Gewinn)/Verlust aus Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten -351 -1
Sonstige nicht zahlungswirksame (Erträge)/Aufwendungen -106 808
(Zunahme)/Abnahme Vorräte -132 -223
(Zunahme)/Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -4.213 1.991
Zunahme/(Abnahme) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -5.095 6.509
Zunahme/(Abnahme) Abgegrenzte Erlöse 17.207 -3.204
(Zunahme)/Abnahme Sonstige Posten 24.488 -4.978
Gezahlte Ertragsteuern -1.416 0
Erhaltene Zinsen 302 8
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 28.991 -19
Auszahlungen für Unternehmenszusammenschlüsse, abzüglich übernommener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -103.594 -107.629
Auszahlungen für den Erwerb von Gesellschafterdarlehen 0 -12.207
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (7-8) -4.925 -554
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 1.353 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -107.167 -120.391
Einzahlungen aus der Zuführung von Eigenkapital (14) 181 69.623
Einzahlungen aus der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (14) 10.849 31.307
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten (15) 111.125 92.036
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (15) -42.230 -187
Auszahlungen aus der Tilgung von Gesellschafterdarlehen -3.166 0
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (20) -6.687 -497
Gezahlte Zinsen -14.417 -366
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 55.656 191.917
Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 72 38
Nettozunahme/(-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten -22.448 71.545
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Beginn des Geschäftsjahres 71.545 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des Geschäftsjahres 49.097 71.545

Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023

Allgemeine Angaben

Die proALPHA Holding GmbH, Weilerbach, (im Folgenden auch "die Gesellschaft") ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 67685 Weilerbach, Auf dem Immel 8 und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern (HRB 33607) eingetragen.

Die proALPHA Holding GmbH wurde zunächst mit Gesellschaftsvertrag vom 13. Januar 2022 als Blitz D22-241 GmbH mit Sitz in Düsseldorf (HRB 96193) gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 24. Januar 2022. In der Gesellschafterversammlung vom 1. Februar 2022 wurde beschlossen, die Firma der Blitz D22-241 GmbH in proALPHA Holding GmbH zu ändern. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 9. Februar 2022.

Die proALPHA Holding GmbH hat mit dem Erwerb der pA Holding GmbH, Weilerbach, und ihrer in- und ausländischen Tochterunternehmen ihre operative Geschäftigkeit aufgenommen. Der Erwerb der pA Holding GmbH und ihrer in- und ausländischen Tochterunternehmen erfolgte am 28. Februar 2022. Zu weiteren Erläuterungen wird auf den Abschnitt "Unternehmenserwerbe" verwiesen.

Die proALPHA-Gruppe (proALPHA Holding GmbH sowie ihre in- und ausländischen Tochterunternehmen, im Folgenden auch "proALPHA") ist ein international tätiger Softwareanbieter für Enterprise Resource Planning (ERP) Systeme mit Fokus auf mittelständische Unternehmen in der fertigenden Industrie und dem technischen Großhandel. Durch zahlreiche Akquisitionen hat proALPHA sein Produktportfolio erweitert und bietet innovative Softwarelösungen nun auch für u.a. Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung, Manufacturing Execution System (MES), Beschaffungsprozesse, Lieferantenmanagement, Qualitäts- und Fertigungsmanagement, sowie Knowledge Computing, Enterprise AI und CO 2-Management. Neben Entwicklung und Vertrieb der integrierten ERP-Software-Suite proALPHA, die ständig weiterentwickelt und den Kunden über Softwarewartung zur Verfügung gestellt wird, umfasst das ganzheitliche Leistungsspektrum auch die Beratung bei der Implementierung der proALPHA-Software sowie Trainingsdienstleistungen, wobei die Implementierungsberatung teilweise auch von externen Partnern übernommen wird. proALPHA stellt seinen Kunden damit optimal auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branchen abgestimmte Lösungskonzepte zur Verfügung. Auf Basis modernster Technologien sowie innovativer Forschung und Entwicklung unterstützt die proALPHA-Gruppe als kompetenter und zuverlässiger Partner ihre Kunden, unter ihnen viele Hidden Champions des Mittelstands, ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen und zu verbessern. Die proALPHA-Gruppe deckt dabei im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern das ganze Spektrum von der kreativen Grundlagenentwicklung bis hin zur konkreten Programmierung und anschließenden Qualitätskontrolle komplett intern ab.

Oberstes Unternehmen der Gesellschaft ist Intermediate Capital Group plc, London, Großbritannien. Unmittelbares Mutterunternehmen ist die Sapphire Midco S.à r.l. (vormals: Dealco Luxembourg XI S.à r.l.), Luxemburg. Die proALPHA Holding GmbH ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses hat die proALPHA Holding GmbH von dem Wahlrecht des § 315e Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, einen IFRS-Konzernabschluss aufzustellen. Der Konzernabschluss wurde daher nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der EU anzuwenden sind - aufgestellt und nach § 315e HGB um weitere Erläuterungen sowie um einen Konzernlagebericht ergänzt.

Dieser Konzernabschluss wurde durch die Geschäftsführung am 18. August 2023 aufgestellt und den Gesellschaftern zur Billigung vorgelegt.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss der proALPHA Holding GmbH wird in Übereinstimmung mit den von der EU übernommenen Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC) sowie den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB aufgestellt. Die Anforderungen aller Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen wurden und zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwenden waren, wurden ausnahmslos erfüllt.

Standards und Interpretationen, die zum 31. März 2023 verabschiedet, aber in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht auf freiwilliger Basis vorzeitig angewandt. Hinsichtlich dieser neuen, aber noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards wird auf den Abschnitt "Neue Rechnungslegungsstandards" verwiesen.

Die Erstellung erfolgt grundsätzlich unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips. Eine Ausnahme besteht hinsichtlich der derivativen Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Sie sind auf den Stichtag des Mutterunternehmens (31. März 2023) aufgestellt. Sofern die einbezogenen Unternehmen ein abweichendes Geschäftsjahr aufweisen, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzernabschlussstichtag 31. März aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert worden. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden.

Die funktionale Währung des Konzerns ist der Euro (€); sofern nicht anders angegeben wird der Konzernabschluss in T€ dargestellt und entsprechend auf volle T€-Beträge auf- oder abgerundet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

Neue Rechnungslegungsstandards

EU-Endorsement per 31. März 2023 erfolgt

Die nachfolgenden Standards und Interpretationen sind bereits vor dem Bilanzstichtag 31. März 2023 im Rahmen des Komitologieverfahrens in EU-Recht übernommen worden, waren im Geschäftsjahr 2022/23 indes noch nicht verpflichtend anzuwenden:

IFRS 17 Versicherungsverträge und die Änderung an IFRS 17

Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe der Rechnungslegungsmethoden

Änderungen an IAS 8: Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen

Änderung an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen

Im Folgenden werden die für die proALPHA-Gruppe relevanten Vorschriften sowie mögliche künftige Auswirkungen auf Konzernabschlüsse für den dem Geschäftsjahr 2022/23 nachfolgende Berichtsperioden beschrieben:

Die Regelungen von IFRS 17 wurden im Mai 2017 veröffentlicht und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine Änderung wurde im Juni 2020 veröffentlicht. IFRS 17 Versicherungsverträge stellt einen umfassenden neuen Rechnungslegungsstandard dar, der Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten in Bezug auf Versicherungsverträge enthält. Mit seinem Inkrafttreten ersetzt IFRS 17 den 2005 veröffentlichten IFRS 4 Versicherungsverträge. IFRS 17 ist unabhängig von der Art des auflegenden Unternehmens auf alle Arten von Versicherungsverträgen (d.h. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Direktversicherungen und Rückversicherungen) und auf bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung anzuwenden. Wir erwarten keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, da die Neuregelungen auf den Konzern nicht anwendbar sind.

Die Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und stellen Leitlinien und erläuternde Beispiele zur Verfügung, die Unternehmen die Beurteilung, wann Informationen zu Rechnungslegungsmethoden als "wesentlich" einzustufen und folglich anzugeben sind, erleichtern sollen. Die Änderungen sollen Unternehmen dabei unterstützen, für Abschlussadressaten hilfreichere Angaben zu Rechnungslegungsmethoden zu machen, indem die Anforderung, "maßgebliche" (significant) Rechnungslegungsmethoden anzugeben, durch die Anforderung, "wesentliche" (material) Informationen zu Rechnungslegungsmethoden anzugeben, ersetzt wird und Leitlinien ergänzt werden, die es Unternehmen erleichtern sollen, das Konzept der Wesentlichkeit bei der Beurteilung, wann Informationen zu Rechnungslegungsmethoden anzugeben sind, anzuwenden. Die Änderungen an IAS 1 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Da die Änderungen am Practice Statement 2 unverbindliche Anwendungsleitlinien für die Definition von "wesentlich" in Bezug auf Informationen zu Rechnungslegungsmethoden enthalten, wurde ein Zeitpunkt des Inkrafttretens für die Änderungen als nicht notwendig erachtet. Wir prüfen gegenwärtig, wie sich die Änderungen auf die Angaben des Konzerns zu seinen Rechnungslegungsmethoden auswirken werden.

Die Änderungen an IAS 8 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und stellen eine neue Definition für rechnungslegungsbezogene Schätzungen dar. Die Änderungen stellen klar, inwiefern sich Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden und Fehlerkorrekturen unterscheiden. Sie erläutern außerdem, wie Unternehmen rechnungslegungsbezogene Schätzungen mithilfe von Bemessungstechniken und Inputfaktoren vornehmen können. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, und sind auf Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen anzuwenden, die zu oder nach Beginn dieses Geschäftsjahres erfolgen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern diese Tatsache angegeben wird. Wir gehen davon aus, dass die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

Die Änderungen an IAS 12 wurden im Mai 2021 veröffentlicht und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderung dient der Konkretisierung, wie Unternehmen latente Steuern auf Transaktionen wie Leasingverhältnisse und Stilllegungspflichten bilanzieren. Die Änderung durch die neu erfasste Textziffer IAS 12.22A umfasst im Wesentlichen eine zusätzliche Rückausnahme aus der Erstanwendungsausnahme (IAS 12.15 (b) und IAS 12.24). Danach ist die Erstanwendungsausnahme nicht für Transaktionen anzuwenden, bei denen beim erstmaligen Ansatz abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen. Wir gehen davon aus, dass die Änderungen keine signifikanten Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

EU-Endorsement per 31. März 2023 noch nicht erfolgt

Das IASB und das IFRS IC haben nachfolgend aufgeführte Standards und Interpretationen veröffentlicht, die von der EU zum Ende des Geschäftsjahres 2022/23 noch nicht anerkannt wurden und daher im vorliegenden Konzernabschluss noch keine Berücksichtigung fanden:

Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback Transaktion

Im Folgenden werden die für die proALPHA-Gruppe relevanten Vorschriften sowie mögliche künftige Auswirkungen auf Konzernabschlüsse für den dem Geschäftsjahr 2022/23 nachfolgende Berichtsperioden beschrieben:

Die Änderungen an IAS 1 wurden erstmals im Januar 2020 veröffentlicht und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Gegenstand der Änderungen des IABS an den Paragraphen 69 bis 76 ist die Präzisierung der Vorschriften für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Hierbei sollen Erwartungen des Managements, ob solche Rechte tatsächlich auch ausgeübt werden, unberücksichtigt bleiben. Wir prüfen derzeit, welche Auswirkungen die Änderungen auf die aktuelle Bilanzierungspraxis haben werden und ob bestehende Kreditvereinbarungen gegebenenfalls neu verhandelt werden müssen.

Im September 2022 hat das IASB Änderungen an IFRS 16 veröffentlicht, mit denen Regelungen in den Standard aufgenommen wurden, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei einer Sale-and-Lease-back Transaktion entsteht. Nach den Änderungen ist die Leasingverbindlichkeit so zu bewerten, dass bei der Folgebewertung kein Gewinn oder Verlust realisiert wird, soweit dieser das zurückbehaltene Nutzungsrecht betrifft. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, und sind rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Ein Verkäufer-Leasingnehmer wendet die Änderungen rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 auf Sale-and-Leaseback Transaktionen an, die nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung abgeschlossen wurden. Wir gehen davon aus, dass die Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung der vollkonsolidierten Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert des Eigenkapitals zum Erwerbszeitpunkt aufgerechnet. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden hierbei mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Der Saldo eines verbleibenden aktiven Unterschiedsbetrags wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.

Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Nettovermögens dar, der nicht den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen ist. Sie werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt vom auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital.

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet, Zwischenergebnisse eliminiert und konzerninterne Erträge mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet.

Konsolidierungskreis

Informationen zu Tochterunternehmen

Zum Kreis der vollkonsolidierten Unternehmen gehören neben der proALPHA Holding GmbH als Muttergesellschaft des Konzerns alle Tochterunternehmen, bei denen die proALPHA Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ("Control-Konzept") ausübt.

Einbezogen in den Konzernabschluss zum 31. März 2023 im Rahmen der Vollkonsolidierung sind neben der proALPHA Holding GmbH:

Name Sitz Anteil am Eigenkapital
(in %)
proALPHA Group GmbH Weilerbach 100,00
proALPHA GmbH Weilerbach 100,00
humanIT Software GmbH Bonn 100,00
tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH Reutlingen 100,00
MOLHABIS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Weilerbach K Düsseldorf 100,00
proALPHA Software Corporation Nashua (USA) 100,00
proALPHA Software Kft Budapest (Ungarn) 100,00
proALPHA Software Austria GesmbH Gleisdorf (Österreich) 100,00
proALPHA Polska Sp.z o.o Zielona Góra (Polen) 100,00
proALPHA Schweiz AG Aesch (Schweiz) 100,00
proALPHA Consulting France SARL Mulhouse (Frankreich) 100,00
proALPHA IT Consulting (Taicang) Co., Ltd. Taicang (China) 100,00
curecomp Software Services GmbH Linz (Österreich) 100,00
Böhme & Weihs GmbH Industrieholding Wuppertal 87,50
Böhme & Weihs Systemtechnik GmbH & Co. KG Wuppertal 87,50
Böhme & Weihs GmbH Verwaltung Wuppertal 87,50
ALFATEC - SKILL Software SARL Saint-Pierre-de-Chandieu (Frankreich) 87,50
CP Corporate Planning GmbH Hamburg 100,00
CP Corporate Planning Schweiz AG Hergiswil NW (Schweiz) 100,00
CP Corporate Planning Nederland B.V Amsterdam (Niederlande) 100,00
CP Corporate Planning Software UK Limited London (Großbritannien) 100,00
Enit Energy IT Systems GmbH Freiburg im Breisgau 100,00
Empolis Infomation Management GmbH Kaiserslautern 100,00
Empolis Solutions GmbH Kaiserslautern 100,00
Empolis Intelligent Views GmbH Darmstadt 100,00
SEMANTIC Management GmbH München 100,00

Der Konsolidierungskreis hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt geändert (zu weiteren Einzelheiten bezüglich Akquisitionen wird auf den Abschnitt "Unternehmenserwerbe" verwiesen):

Die Enit Energy IT Systems GmbH, Freiburg im Breisgau, wurde mit Wirkung zum 24. Mai 2022 vollständig erworben.

Mit Wirksamkeit zum 21. Juli 2022 wurde die HI-CHART GmbH, Berlin, auf die CP Corporate Planning GmbH (vormals: CP Corporate Planning AG), Hamburg, verschmolzen.

Mit Wirksamkeit zum 21. Juni 2022 wurde die CP Corporate Planning Hannover GmbH, Hamburg, auf die CP Corporate Planning GmbH, Hamburg, verschmolzen.

Mit Wirksamkeit zum 26. Juni 2022 wurde die pA Holding GmbH, Weilerbach, auf die proALPHA Group GmbH verschmolzen.

Mit Wirksamkeit zum 27. Juli 2022 hat die proALPHA Group GmbH die verbleibenden Minderheitsanteile an der pA Holding GmbH, Weilerbach, durch eine Kapitalerhöhung mit Verschmelzung der pA Holding GmbH auf die proALPHA Group GmbH erworben.

Die Empolis-Gruppe, bestehend aus Empolis Information Management GmbH, Kaiserslautern, Em-polis Solutions GmbH, Kaiserslautern, Empolis Intelligent Views GmbH, Darmstadt, und SEMANTIC Management GmbH, München, wurde mit Wirkung zum 4. August 2022 vollständig erworben.

Mit Wirksamkeit zum 22. September 2022 wurde die proALPHA Consulting GmbH, Weilerbach, auf die proALPHA Business Solutions GmbH, Weilerbach, verschmolzen und die Firma auf "proALPHA GmbH" geändert.

Mit Wirksamkeit zum 9. November 2022 wurde die pA AcquiCo GmbH, Weilerbach, auf die proALPHA Group GmbH verschmolzen.

Mit Wirksamkeit zum 9. Dezember 2022 wurde die AF Beteiligung Zehn Alpha GmbH, München, auf die SEMANTIC Management GmbH, München, verschmolzen.

Mit Wirksamkeit zum 15. Dezember 2022 wurde die CP Beteiligungs GmbH, Hamburg, auf die proALPHA Group GmbH verschmolzen.

Folgende Gesellschaften werden aus Wesentlichkeitsgründen mangels Vorliegen eines operativen Geschäfts nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der proALPHA Holding GmbH in Höhe Ihrer Anschaffungskosten einbezogen:

proALPHA Thailand Co. Ltd., Mueang Phuket, Thailand

tisoware Vertriebs- und Support GmbH, Wien, Österreich

tisoware Industrieberatung GmbH, Reutlingen

Böhme & Weihs Rus Llc, City of Ulyanovsk, Russland

Unternehmenserwerbe

Erwerb der ENIT Energy IT Systems GmbH, Freiburg im Breisgau

Mit Wirkung zum 24. Mai 2022 erwarb die proALPHA Group GmbH, Weilerbach 100% der Anteile und somit die Beherrschung an der ENIT Energy IT Systems GmbH, Freiburg im Breisgau. ENIT Energy IT Systems GmbH ist ein junges Unternehmen mit dem Fokus auf der Bereitstellung von innovativen Lösungen im Bereich des Energiemanagements und Monitoring von CO 2-Emissionen, für Unternehmen im Industrieumfeld. ENIT verfügt über ein Lösungsportfolio, das Kunden mit zukunftsweisenden Systemen zur Überwachung und Steuerung von Emissionen und Energiebedarf ausstattet, die auf die Bedürfnisse von KMUs zugeschnitten sind.

Aufgrund dieser Transaktion wird die ENIT Energy IT Systems GmbH aus Vereinfachungsgründen seit dem 1. Juni 2022 im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der proALPHA einbezogen.

Die folgende Übersicht stellt zusammenfassend den Wert der Gegenleistung für den Unternehmenserwerb sowie die erstmalig in der Konzernbilanz berücksichtigten Vermögenswerte und Schulden (in T€) dar:

1. Juni 2022
Immaterielle Vermögenswerte 7.844
Sachanlagevermögen 39
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 42
Übriges Vermögen 214
Liquide Mittel 988
Erworbenes Vermögen 9.128
Finanzschulden -1.154
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -23
Abgegrenzte Erlöse -247
Latente Steuern -2.265
Übrige Verbindlichkeiten -150
Erworbene Schulden -3.839
Nettovermögen 5.289
Geschäfts- oder Firmenwert 6.403
Übertragene Gegenleistung 11.693

Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus dem Kundenstamm (T€ 6.412), Technologie (T€ 1.122) sowie der Marke "ENIT" (T€ 285).

Im Zuge des Erwerbs wurden Forderungen mit einem beizulegenden Zeitwert von 42 T€ erfasst.

Zum Erwerbsstichtag bestanden keinerlei Eventualverbindlichkeiten. Im direkten Zusammenhang mit der Akquisition wurden Kosten in Höhe von T€ 238 in den sonstigen Aufwendungen erfasst.

Die Kaufpreisallokation wurde zwischen April und Mai 2023 durchgeführt und ist zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses final abgeschlossen.

Auf Basis der Kaufpreisallokation ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 6.403, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen ist. Der Unterschiedsbetrag beruht im Wesentlichen auf den hohen Zukunftspotentialen, Synergieeffekten sowie auf nicht bilanzierbaren immateriellen Vermögenswerten und ist nicht steuerlich abzugsfähig.

Die Wirkung der Transaktion auf die Zahlungsmittel ist wie folgt:

1. Juni 2022
Übertragene Gegenleistung -11.693
Erworbene liquide Mittel 988
Zahlungsmittelabfluss laut Cashflow-Rechnung -10.704
Zuordenbare Transaktionskosten -238
Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss -10.943

Seit der Einbeziehung der Gesellschaften in den Konzernabschluss der proALPHA-Gruppe ab dem 1. Juni 2022 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 1.338 und ein Ergebnis nach Steuern von T€ -845 erzielt.

Bei einer Einbeziehung der Gesellschaften in den Konzernabschluss der proALPHA-Gruppe seit dem 1. April 2022 hätte die ENIT Energy IT Systems GmbH Umsätze in Höhe von T€ 1.539 und ein Ergebnis nach Steuern von T€ -1.150 beigetragen. Diese Angaben dienen Vergleichszwecken und stellen somit nicht zwangsläufig die Ergebnisse dar, die sich ergeben hätten, wenn die Transaktion zum 1. April 2022 erfolgt wäre, und sind nicht für die Prognose zukünftiger Entwicklungen und Ergebnisse geeignet.

Erwerb der Empolis Gruppe, Kaiserslautern

Mit Wirkung zum 4. August 2022 erwarb die proALPHA Group GmbH, 100% der Anteile und somit die Beherrschung an allen Gesellschaften der Empolis-Gruppe, Kaiserslautern. Die Haupttätigkeit von Empolis ist die Entwicklung und der Vertrieb innovativer Softwarelösungen für "Knowledge Computing" und "Enterprise AI", also die Datenverarbeitung mit Hilfe von künstlicher Intelligenz.

Diese Transaktion umfasst einen Erwerb von 100% der Anteile an folgenden Gesellschaften:

Empolis Information Management GmbH, Kaiserslautern

Empolis Solutions GmbH, Kaiserslautern

Empolis Intelligent Views GmbH, Darmstadt

SEMANTIC Management GmbH, München

AF Beteiligung Zehn Alpha GmbH, München

Aufgrund dieser Transaktionen werden die Gesellschaften der Empolis Gruppe aus Vereinfachungsgründen seit dem 1. August 2022 im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der proALPHA Group GmbH einbezogen.

Die folgende Übersicht stellt zusammenfassend den Wert der Gegenleistung für die Unternehmenserwerbe sowie die erstmalig in der Konzernbilanz berücksichtigten Vermögenswerte und Schulden (in T€) dar:

1. August 2022
Immaterielle Vermögenswerte 68.284
Sachanlagevermögen 511
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.102
Übriges Vermögen 1.819
Liquide Mittel 8.886
Erworbenes Vermögen 85.603
Finanzschulden -11.142
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -943
Abgegrenzte Erlöse -1.972
Latente Steuern -18.133
Übrige Verbindlichkeiten -13.094
Erworbene Schulden -45.284
Nettovermögen 40.319
Geschäfts- oder Firmenwert 56.609
Übertragene Gegenleistung 96.928

Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus dem Kundenstamm (T€ 53.475), Technologie (T€ 5.346) sowie der Marke "EMPOLIS" (T€ 2.383).

Im Zuge des Erwerbs wurden Forderungen mit einem beizulegenden Zeitwert von T€ 6.102 erfasst.

Zum Erwerbsstichtag bestanden keinerlei Eventualverbindlichkeiten. Im direkten Zusammenhang mit der Akquisition wurden Kosten in Höhe von T€ 2.766 in den sonstigen Aufwendungen erfasst.

Die Kaufpreisallokation wurde zwischen April und Juni 2023 durchgeführt und zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses final abgeschlossen.

Auf Basis der Kaufpreisallokation ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 56.609, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen ist. Der Unterschiedsbetrag beruht im Wesentlichen auf den hohen Zukunftspotentialen, Synergieeffekten sowie auf nicht bilanzierbaren immateriellen Vermögenswerten und ist nicht steuerlich abzugsfähig.

Die Wirkung der Transaktion auf die Zahlungsmittel ist wie folgt:

1. August 2022
Übertragene Gegenleistung -96.928
Erworbene liquide Mittel 8.886
Zahlungsmittelabfluss laut Cashflow-Rechnung -88.042
Zuordenbare Transaktionskosten -2.766
Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss -90.808

Seit der Einbeziehung der Gesellschaften in den Konzernabschluss der proALPHA-Gruppe ab dem 1. August 2022 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 17.210 und ein Ergebnis nach Steuern von T€ -1.570 erzielt.

Bei einer Einbeziehung der Gesellschaften in den Konzernabschluss der proALPHA-Gruppe seit dem 1. April 2022 hätte die Empolis-Gruppe Umsätze in Höhe von T€ 25.692 und ein Ergebnis nach Steuern von T€ -12.999 beigetragen. Diese Angaben dienen Vergleichszwecken und stellen somit nicht zwangsläufig die Ergebnisse dar, die sich ergeben hätten, wenn die Transaktion zum 1. April 2022 erfolgt wäre, und sind nicht für die Prognose zukünftiger Entwicklungen und Ergebnisse geeignet.

In der Empolis-Gruppe gab es bis zum Erwerb durch proALPHA ein Management Beteiligungsprogramm (phantom stock program), bei dem ausgewählten Individuen unter gewissen Umständen virtuelle Anteile auf Ebene der Empolis Information Management GmbH zugesprochen wurden. Der Erwerb war das auslösende Ereignis für eine Auszahlung der Werte dieser virtuellen Anteile. 50% wurden 3 Monate nach dem Closing fällig und weitere 50% werden 24 Monate nach dem Closing fällig. Zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert dieser Kaufpreisverbindlichkeit T€ 4.454

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Aktiv- und Passivposten der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse werden mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz ist innerhalb des Konzerneigenkapitals unter dem Posten "Sonstige Eigenkapitalbestandteile" ausgewiesen.

Der Währungsumrechnung liegen die nachfolgenden Wechselkurse zugrunde (Angabe pro 1 €):

Stichtagskurs 31.03.2023 Durchschnittskurs 01.04.2022 -31.03.2023
US-Dollar (USD) 1,08750 1,06190
Ungarische Forint (HUF) 379,50000 377,68000
Polnische Zloty (PLN) 4,67000 4,71250
Schweizer Franken (CHF) 0,99680 0,99470
Chinesischer Yuan (CNY) 7,47630 7,36630
Pfund Sterling (GBP) 0,87920 0,87701
Stichtagskurs 31.03.2022 Durchschnittskurs 13.01.2022 -31.03.2022
US-Dollar (USD) 1,11010 1,11990
Ungarische Forint (HUF) 369,77000 369,72000
Polnische Zloty (PLN) 4,65310 4,68350
Schweizer Franken (CHF) 1,02670 1,03360
Chinesischer Yuan (CNY) 7,04030 7,06700
Pfund Sterling (GBP) 0,84595 0,83550

Kapitalsteuerung

proALPHA unterliegt neben den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen (GmbHG) keinen weiteren Verpflichtungen zum Kapitalerhalt.

Wesentliches Unternehmensziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Die Steuerung des bilanziellen Kapitals spielt insoweit nur eine untergeordnete Rolle.

Als Steuerungsgröße für dieses Ziel setzt proALPHA im Wesentlichen auf die erfolgsorientierte Größe EBITDA.

Das EBITDA wird hierbei definiert als das Ergebnis des Geschäftsjahres vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen, wobei dies ggf. um bestimmte Aufwendungen in Zusammenhang mit Finanzierungs-, außergewöhnlichen und/oder nicht wiederkehrenden Aufwendungen und Erträgen, bereinigt wird.

Vorrangiges Ziel im Rahmen des Kapitalmanagements ist es, die Fähigkeit zur Schuldentilgung sicherzustellen und ausreichend finanzielle Ressourcen bereitzuhalten. Wichtigstes Instrument in diesem Zusammenhang stellt ein detailliertes Liquiditätsmanagement dar. Damit soll sichergestellt werden, dass regelmäßig ausreichende Liquiditätsreserven vorhanden sind, um die im Rahmen der Konzernfinanzierung eingegangenen Finanzschulden zu bedienen.

Im Rahmen dieser Finanzierung unterliegt die proALPHA-Gruppe Auflagen, die die Einhaltung einer bestimmten Finanzkennzahl (Financial Covenant) beinhalten. Die Einhaltung dieser Finanzkennzahl wird laufend auf Konzernebene überwacht. Die in den Definitionen der Kennzahl verwendeten Berechnungsparameter sind detailliert in den Kreditverträgen geregelt und lassen sich nicht unmittelbar aus den Zahlen des Konzernabschlusses ableiten. Die mit den Finanzierungspartnern vereinbarte Finanzkennzahl (Leverage) wurde zum Stichtag 31. März 2023 getestet und wurde eingehalten.

Die proALPHA-Gruppe verfügt zum Stichtag 31. März 2023 über ein Eigenkapital in Höhe von T€ 446.305 (Vorjahr T€ 507.462). Die Eigenkapitalquote (als Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme) beträgt zum Stichtag 31,2 % (Vorjahr 37,8%).

Da die Liquidität der proALPHA-Gruppe grundsätzlich aufgrund der bestehenden Konsortialfinanzierung bis auf weiteres gesichert ist und sich auf Ebene der proALPHA Holding GmbH keine Zweifel an der Unternehmensfortführung ergeben, geht die Geschäftsleitung der proALPHA-Gruppe daher von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

Ermessensentscheidungen und Bewertungsunsicherheiten

Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist von Ansatz- und Bewertungsmethoden sowie von Annahmen und Schätzungen abhängig. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Die nachstehend wiedergegebenen wesentlichen Schätzungen und Annahmen sind für die Einschätzung der Risiken der Finanzberichterstattung von großer Bedeutung.

Umsatzrealisierung - Bestimmung der separat zu erfassenden Leistungsverpflichtungen

Die aus den Kundenverträgen der proALPHA-Gruppe resultierenden Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus der Einräumung von zeitlich unbegrenzten Softwarelizenzen, Wartungserlöse und Erlöse aus Dienstleistungen. In der Regel sind diese Produkte und Dienstleistungen als separate Leistungsverpflichtungen einzustufen. Der ihnen zugeordnete Teil des Transaktionspreises wird separat erfasst. Für bestimmte Kundenverträge sind jedoch die Einräumung von Softwarelizenzen und die Erbringung von Dienstleistungen zu einer einheitlichen Leistungsverpflichtung zusammenzufassen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die Bestimmung, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung als separate Leistungsverpflichtung oder als zusammengefasste Leistungsverpflichtung betrachtet wird, ist jedoch mit Ermessensausübungen verbunden.

Leasingverhältnisse - Bestimmung der Leasingdauer

Die von der proALPHA-Gruppe abgeschlossenen Leasingverträge beinhalten zum Teil von der proALPHA-Gruppe ausübbare Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Mögliche zukünftige Mittelabflüsse werden nur dann in das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit einbezogen, sofern es hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert (oder nicht gekündigt) werden. Die Beurteilung, ob ein Leasingvertrag verlängert (oder nicht gekündigt) wird, ist jedoch mit Ermessensausübungen verbunden.

Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen

Bei der Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen sind im hohen Umfang Ermessensentscheidungen notwendig, ob ein Vermögenswert identifizierbar und somit separat vom Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt werden kann.

Darüber hinaus ist die Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierten erworbenen Vermögenswerte und Schulden mit erheblichen Ermessensausübungen verbunden. Diese Schätzungen und Annahmen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus folgenden Gründen erheblich beeinflussen:

Der beizulegende Zeitwert, der den planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten zugewiesen wird, beeinflusst die planmäßigen Abschreibungen über viele Jahre nach der erfolgten Akquisition.

Die den immateriellen Vermögenswerten unterstellten Nutzungsdauern richten sich nach den tatsächlich erwarteten Zeiträumen, in dem die Vermögenswert gewinnbringend eingesetzt werden können, oder beziehen sich auf Erfahrungswerte von vergleichbaren Transaktionen beziehungsweise Vermögenswerten.

Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Basis der jeweiligen Tragfähigkeit; spätere nachteilige Veränderungen des erzielbaren Betrags können zu Wertminderungen führen.

Spätere nachteilige Veränderungen der geschätzten beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte können zu Wertminderungen führen.

Spätere Veränderungen der geschätzten beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten und Rückstellungen können zu zusätzlichen Aufwendungen oder Erträgen führen.

Bilanzierung der nachrangigen Gesellschafterdarlehen

Die proALPHA Group GmbH hat von den Gesellschaftern ihres Mutterunternehmens der proALPHA Holding GmbH, der Sapphire Midco S.à r.l. (vormals: Dealco Luxembourg XI S.à r.l.), Luxemburg und der Trinitas Investment II S.à r.l. (vormals: Equitatus Investment II S.à r.l.), Luxemburg, zur Finanzierung der Akquisition der pA Holding GmbH im Februar 2022 nachrangige Gesellschafterdarlehen (Senior Mezzanine und Junior Mezzanine) mit einem nominalen Gesamtvolumen von T€ 130.000 und T€ 210.000 und einer Laufzeit bis 1. März 2030 erhalten. Der Nominalzinssatz der Darlehen beträgt 3,5 % p.a (Senior Mezzanine) und 4,0% p.a (Junior Mezzanine), die Zinsen werden gestundet, nicht verzinst und sind erst bei Laufzeitende zu zahlen. Die nachrangigen Gesellschafterdarlehen (Senior Mezzanine und Junior Mezzanine) wurden im August 2022 mit einem nominalen Gesamtvolumen von T€ 4.148 und T€ 6.701 erhöht.

Die Darlehen, die die pA Acquico GmbH von der Panther MEP GmbH & Co. KG, Weilerbach, im Oktober 2017 und Februar 2021 mit einem nominalen Gesamtvolumen in Höhe von T€ 1.940 und T€ 250 erhalten hatte, wurden gegen Abtretung von Geschäftsanteilen an der proALPHA Holding GmbH abgelöst und bestehen zum 31. März 2023 nicht mehr.

Das Management schätzt, dass vergleichbare Darlehen von einem fremden Dritten bei adäquater Risikolage zum Zeitpunkt der Kreditgewährung jeweils zu einem Zinssatz von ca. 5,0 % ausgereicht worden wären. Bei Diskontierung der zu leistenden Zins- und Tilgungsraten mit diesem risikoadäquaten Zins ergibt sich ein beizulegender Zeitwert von T€ 307.129 (Vorjahr T€ 297.550). Die Differenz zur erhaltenen Gegenleistung (Nominalbetrag) von T€ 43.720 (Vorjahr T€ 42.449) war bei Kreditaufnahme im Eigenkapital in Höhe von T€ 30.066 (Vorjahr T€ 29.193) und in den latenten Steuerschulden in Höhe von T€ 13.654 (Vorjahr T€ 13.256) zu erfassen.

Durch die höhere Verzinsung in den Folgejahren nähert sich die bilanzierte Finanzschuld dann sukzessive dem Nominalbetrag an.

Die Wahl des risikoadäquaten Zinssatzes ist in einem hohen Maße ermessensabhängig. Eine andere Einschätzung bezüglich des risikoadäquaten Zinssatzes hätte einen direkten Effekt auf das Eigenkapital und auf die Zinsaufwendungen in den Folgejahren. Für weitere Informationen zu den Gesellschafterdarlehen ("Shareholder Loans") wird auf Anhangangabe (15) verwiesen.

Konsolidierung eines strukturierten Unternehmens

Mit Gesellschaftsvertrag vom 5. Dezember 2014 gründeten die ehemalige proALPHA Business Solutions GmbH und eine dritte Partei die MOLHABIS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Weilerbach KG, Düsseldorf (nachfolgend: Molhabis KG), um das Büro- und Verwaltungsgebäude inklusive Grundstück der proALPHA Business Solutions GmbH in Weilerbach zu erwerben und dieses anschließend an die proALPHA Business Solutions GmbH zurück zu vermieten. Mit Wirkung zum 1. April 2015 wurde ein Mietvertrag mit einer Gesamtmietzeit von 22,5 Jahren abgeschlossen. Nach der Grundmietzeit von 15 Jahren besteht für die proALPHA Business Solutions GmbH die Möglichkeit, das Büro- und Verwaltungsgebäude inklusive Grundstück zu einem festen Betrag zu erwerben. Nach Beendigung des Mietvertrags nach 22,5 Jahren hat die Molhabis KG das Recht, die Immobilie der proALPHA Business Solutions GmbH anzudienen. Der Erwerb der Immobilie erfolgte über eine externe Finanzierung mit einer Laufzeit von 15 Jahren.

Die proALPHA GmbH (vormals: proALPHA Business Solutions GmbH) ist als alleiniger Kommanditist an der Molhabis KG mit einer Kapitaleinlage in Höhe von T€ 10 beteiligt, wobei diese Kapitaleinlage bislang nicht eingefordert wurde. Komplementär ist eine dritte Partei ohne Kapitaleinlage. Die proALPHA GmbH hält 49,0 % der Stimmrechte an der Molhabis KG; der Komplementär hält 51,0 % der Stimmrechte.

Auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen beurteilt die proALPHA-Gruppe, dass die Stimmrechte an der Molhabis KG bei der Feststellung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht entscheidend sind. Da die wesentlichen Risiken aus der Molhabis KG aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen bei der proALPHA-Gruppe liegen, kam der Konzern zu dem Schluss, dass es sich bei der Molhabis KG um ein vom Konzern beherrschtes strukturiertes Unternehmen gemäß IFRS 10 handelt. Daher wird die Molhabis KG in den Konsolidierungskreis der proALPHA-Gruppe einbezogen.

Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Die Umsatzerlöse der proALPHA-Gruppe resultieren im Wesentlichen aus Lizenzerlösen, Dienstleistungen sowie Wartungsverträgen. Der Ausweis erfolgt grundsätzlich abzüglich Skonti, Preisnachlässen und Rabatten. Softwarelizenzen werden häufig kombiniert mit Wartungs- und Dienstleistungsverträgen verkauft (Mehrkomponentenverträge). Die Kunden leisten in der Regel Zahlungen für Softwarewartung zu Vertragsbeginn bzw. zu Beginn der Verlängerungsperiode. Die Laufzeiten der Verträge für Softwarewartung belaufen sich üblicherweise auf 12 Monate. Generell werden keine Zahlungsziele gewährt.

Die Umsatzrealisierung der pA Gruppe basiert auf den Vorgaben des IFRS 15 und orientiert sich an folgenden Schritten:

Identifizierung der Leistungsverpflichtungen: Die Kundenverträge der Gesellschaft enthalten oft verschiedene Produkte und Dienstleistungen, insbesondere die Einräumung von zeitlich unbegrenzten Softwarelizenzen, Wartungserlöse und Erlöse aus Dienstleistungen. In der Regel sind die Produkte und Dienstleistungen als separate Leistungsverpflichtungen einzustufen. Der ihnen zugeordnete Teil des Vertragspreises wird separat erfasst. Für bestimmte Kundenverträge sind jedoch die Einräumung von Softwarelizenzen und die Erbringung von Dienstleistungen zu einer einheitlichen Leistungsverpflichtung zusammenzufassen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Bestimmung des Transaktionspreises: Bei der Bestimmung der Gegenleistung, welche die Gesellschaft im Austausch für die Übertragung der zugesagten Produkte oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird, übt das Unternehmen Ermessen aus. Dies schließt teilweise Schätzungen ein, ob und in welchem Umfang dem Kunden beispielsweise nachträglich Zugeständnisse gewährt werden. Bei dieser Ermessensausübung berücksichtigt die Gesellschaft vor allem ihre bisherigen Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten. Diese Schätzungen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Grundsätzlich enthalten die Verträge keine variable Gegenleistung. Im Einzelfall kann es jedoch zu nachträglichen Anpassungen des Transaktionspreises kommen, die zum Zeitpunkt der Anpassungen als Umsatzkorrektur zu erfassen sind.

Aufteilung des Transaktionspreises: Der Transaktionspreis wird grundsätzlich anhand der Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen des Kundenvertrages verteilt. Zeitlich unbegrenzte Softwarelizenzen werden häufig beispielsweise kombiniert mit Wartung verkauft. In diesem Fall von Mehrkomponentenverträgen werden Umsätze auf Basis der einzeln identifizierbaren Vertragskomponenten realisiert. Da für Softwarelizenzen teilweise keine verlässlichen Einzelveräußerungspreise bestimmt werden können, erfolgt die Aufteilung des Umsatzes auf die einzelnen Umsatzarten nach der Residualmethode. Dabei werden zuerst alle bestimmbaren Einzelveräußerungspreise (insbesondere Wartungsdienstleistungen) vom Gesamtvertragswert abgezogen und der verbleibende Betrag auf die Softwarelizenzen verteilt. Im Rahmen der Aufteilung des Transaktionspreises werden auch vertraglich zugesicherte kostenfreie Wartungsperioden im Rahmen der Umsatzrealisierung berücksichtigt.

Realisierung von Umsatzerlösen: Umsätze aus der Einräumung zeitlich unbegrenzter Softwarelizenzen werden dann erfasst, wenn ein rechtsverbindlicher Vertrag vorliegt, die Lieferung erfolgt ist und die Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist. Umsätze aus Wartungsverträgen werden ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung realisiert. Dienstleistungsverträge, die auf der Basis geleisteter Stunden abgerechnet werden, werden in Abhängigkeit der erbrachten Leistung realisiert. Umsatzerlöse aus Verträgen, bei denen unterschiedliche Leistungsversprechen (z.B. Einräumung einer zeitlich unbegrenzten Softwarelizenz sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer umfangreichen Anpassung der Softwarelizenz) zu einer einheitlichen Leistungsverpflichtung zusammengefasst werden und bei denen beispielsweise ein Festpreis vereinbart wurde, werden entsprechend dem Leistungsfortschritt realisiert ("Percentage of Completion"), sofern durch die Leistung der Gesellschaft ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die Gesellschaft aufweist und die Gesellschaft einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen hat. Falls durch die Leistung der Gesellschaft bei einem Festpreisvertrag ein Vermögenswert erstellt oder verbessert wird und der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert innehat, erfolgt die Realisierung ebenso nach dem Leistungsfortschritt. Der Fertigstellungsgrad eines Auftrags wird anhand des Verhältnisses der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten Gesamtauftragskosten ("cost-to-cost") bestimmt. Die Verträge der Gesellschaft enthalten in der Regel keine Rücktritts-, Erstattungs- und ähnliche Verpflichtungen.

Inkrementelle Kosten bei der Auftragserlangung (Vertragsanbahnungskosten): Die Vermögenswerte, die die Gesellschaft als Kosten für die Erlangung eines Kundenvertrages (immaterielle Vermögenswerte) aktiviert, bestehen vorwiegend aus Verkaufsprovisionen. Die Vermögenswerte werden entsprechend der Leistungserbringung über die erwartete Dauer der Verträge abgeschrieben. Als Abschreibungszeitraum werden hierbei 5 Jahre (60,0 % im 1. Jahr sowie jeweils 10,0 % in den Jahren 2 bis 5) angenommen. Die Struktur und Länge der Abschreibungsdauer orientiert sich an der Struktur der Leistungserbringung von für die Gesellschaft typischen Verträgen. Die Struktur und der zeitliche Verlauf der Abschreibung ist ermessensbehaftet.

Forschungs- und Entwicklungskosten sind auf Grund der engen Verzahnung der beiden Prozesse nicht eindeutig abgrenzbar. IAS 38 verlangt jedoch als notwendiges Kriterium einer möglichen Aktivierung eine eindeutige Trennung. Die Abgrenzungskriterien für die Aktivierung eigener Entwicklungsaufwendungen gemäß IAS 38 sind somit nicht erfüllt. Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei Anfall in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam erfasst.

Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten die Personalkosten wie Gehälter, Sozialversicherungsaufwendungen sowie übrige Leistungen im Sinne des IAS 19.

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur realisiert, sofern eine hohe Sicherheit besteht, dass die verbundenen Bedingungen erfüllt sind und die Zuwendungen der proALPHA-Gruppe zufließen. Dies ist regelmäßig erst mit Erhalt der Zahlung erfüllt. Die Zuwendungen werden unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen.

Zinserträge und -aufwendungen werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst.

Dividenden werden vereinnahmt, wenn der Anspruch rechtlich entstanden ist.

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer differenziert. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Nutzungsdauer wird im Fall von immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die erforderlichen Änderungen der Nutzungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.

Bei immateriellen Werten mit bestimmter Nutzungsdauer kommt mit Ausnahme aktivierter Vertragserlangungskosten ausschließlich die lineare Abschreibung zur Anwendung.

Nutzungsdauer in Jahren

Vertragsanbahnungskosten 5
Kundenstamm 19-20
Technologie 8
Konzessionen und Lizenzen 5-10
Marken 10-30

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Überprüfung auf Wertminderung durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Ferner wird die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen.

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäftsoder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Sachanlagen werden grundsätzlich zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend der Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer in Jahren

Gebäude 33-50
Außenanlagen 10-19
EDV-Ausstattung 3-6
Büroausstattung 6-10
Einbauten 10
Kraftfahrzeuge 5
Übrige Geschäftsausstattung 5

Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf diese Position erfolgen erst ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft.

Unter Anwendung von IFRS 16 bilanziert der Konzern als Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz als Vermögenswerte für Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen sowie Verbindlichkeiten für eingegangene Zahlungsverpflichtungen mit ihrem Barwert. Die ermittelten Leasingzahlungen werden auf den Zeitpunkt des Leasingbeginns mit dem entsprechenden laufzeitspezifischen Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst. Die Leasingverbindlichkeit wird bis zum Ablauf des Leasingvertrags in Höhe des Tilgungsanteils aus der Leasingzahlung abgebaut.

Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf die bilanzierten Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses oder, sofern kürzer, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.

Für Leasinggegenstände von geringem Wert macht der Konzern von der Erleichterung gem. IFRS 16.5 Gebrauch. Es erfolgt eine direkte aufwandswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Betreffend Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten ermittelt der Konzern an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten werden, falls vorhanden, kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt.

Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über drei bis sechs Jahre. Für längere Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem letzten detailliert geplanten Jahr angewandt.

Wertminderungsaufwendungen, einschließlich der Wertminderung von Vorräten, werden erfolgswirksam in den anderen Aufwendungen erfasst.

Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird grundsätzlich erfolgswirksam erfasst.

Für folgende Vermögenswerte sind besondere Kriterien für Wertminderungstests zu berücksichtigen:

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird mindestens einmal jährlich überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.

Die Überprüfung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer auf Werthaltigkeit erfolgt mindestens einmal jährlich. Die Überprüfung wird in Abhängigkeit des Einzelfalls für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.

Die Gesellschaft bilanziert nichtderivative finanzielle Vermögenswerte zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ein vertragliches Recht auf den Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten hat. Marktübliche Käufe oder Verkäufe werden zum beizulegenden Zeitwert am Valutatag bilanziert.

Die Folgebewertung richtet sich nach der Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den folgenden Kategorien:

Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC),

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL),

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Klassifizierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt anhand des Geschäftsmodells ("hold to collect" versus "hold to sell"). Alle Forderungen sind hierbei unter "hold to collect" zu klassifizieren und folglich der Bewertungskategorie "finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)" zugeordnet.

Die Gesellschaft wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell auf Basis einer Wertminderungsmatrix an. Diese Wertminderungsmatrix basiert im Wesentlichen auf historischen Erfahrungen mit Kreditverlusten in Relation zu überfälligen Forderungen.

Ausstehende Forderungen werden darüber hinausgehend kontinuierlich auf lokaler und zentraler Ebene dahingehend überwacht, inwieweit objektive Hinweise vorliegen, dass die entsprechenden Forderungen in ihrer Bonität beeinträchtigt sind. Sofern die Gesellschaft auf dieser Basis zu der Annahme kommt, dass die Realisierung als unwahrscheinlich anzunehmen ist, werden die entsprechenden Forderungen über die Werte der Wertminderungsmatrix teilweise oder vollständig abgeschrieben.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Die Wertaufholung ist der Höhe nach auf die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung beschränkt. Die Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst.

Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise (wie z. B. die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners) dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden, wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Wertminderungsbeträge werden zusammen mit den Forderungsbeträgen ausgebucht, wenn die entsprechenden Forderungen als uneinbringlich eingestuft werden.

Derivative Finanzinstrumente

Sofern es sich bei den derivativen Finanzinstrumenten gemäß IAS 32 um finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Schulden handelt, erfolgt der Ansatz zum Marktwert. Instrumente, für die kein Hedge Accounting angewendet wird, klassifiziert das Unternehmen als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL)". Für diese Instrumente werden Marktwertveränderungen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Sofern die Voraussetzungen zur Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 erfüllt sind, wird das derivative Finanzinstrument als Sicherungsinstrument designiert und entsprechend den Vorschriften des IFRS 9 für Sicherungsbeziehungen bilanziert. Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft auf die Designation von Sicherungsbeziehungen verzichtet.

Nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten

Die Gesellschaft klassifiziert nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in die Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)".

Die Folgebewertung für "zu fortgeführten Anschaffungskosten" klassifizierte finanzielle Verbindlichkeiten erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertragliche Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen ist.

Vorräte sind diejenigen Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden. Diese werden grundsätzlich mit ihren durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung niedrigerer Nettoveräußerungswerte bewertet.

Rückstellungen werden nach IAS 37 gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und wenn die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe ist der Betrag, den das Unternehmen bei vernünftiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung zum entsprechenden Stichtag zahlen müsste. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs der zugrunde liegenden Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen gebildet. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die ursprüngliche Schätzung der Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird jährlich überprüft.

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der:

latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und der

latenten Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und

latenten Steueransprüchen aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Sonstigen Ergebnis bzw. Eigenkapital erfasst.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Darüber hinaus wurde ein Posten für steuerliche Verlustvorträge insoweit aktiviert, dass zukünftige Gewinne, die zu einer Realisierung des Postens führen, mit ausreichender Wahrscheinlichkeit zur Verfügung stehen. Die Ertragsteuern sind aufgrund der gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet.

Der Konzern stuft einen Vermögenswert als kurzfristig ein, wenn:

seine Realisation innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet oder er zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird;

dieser primär für Handelszwecke gehalten wird;

erwartet wird, dass er innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode realisiert wird; oder

es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode sind eingeschränkt.

Der Konzern stuft eine Schuld als kurzfristig ein, wenn:

erwartet wird, dass sie innerhalb des laufenden Geschäftszyklus des Unternehmens beglichen wird;

sie primär für Handelszwecke gehalten wird;

ihre Erfüllung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode erwartet wird; oder

das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag hat. Ist die Schuld mit Bedingungen verbunden, nach denen diese aufgrund einer Option der Gegenpartei durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten erfüllt werden kann, so beeinflusst dies ihre Einstufung nicht.

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Da die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres nur ein Rumpfgeschäftsjahr mit einem Monat operativer Geschäftstätigkeit umfasst, ist ein Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum nur eingeschränkt möglich.

(1) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich für den Konzern wie folgt zusammen:

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Umsatzerlöse 235.441 21.743
Softwarelizenzen 40.002 6.614
Wartungserlöse 93.254 6.978
Dienstleistungen 80.893 7.109
Subscriptions 15.854 658
Sonstige Erlöse 5.438 384

Die Wartungserlöse des Geschäftsjahres sind in Höhe von T€ 11.019 (Vorjahr T€ 955) reduziert, weil der Buchwert der abgegrenzten Erlöse zum Akquisitionszeitpunkt durch die Fair Value-Bewertung nach unten angepasst wurde (sog. Haircut).

Die Umsatzerlöse aus Softwarelizenzen werden - sofern keine Zusammenfassung mit Dienstleistungen erfolgt - zeitpunktbezogen realisiert. Die Wartungserlöse werden linear über die Wartungsperiode als Umsatzerlöse realisiert. Die Erlöse aus Dienstleistungen werden zeitraumbezogen realisiert.

In den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2022/23 sind Erlöse aus per 1. April 2022 abgegrenzten Umsatzerlösen in Höhe von T€ 40.531 (Vorjahr T€ 6.978 aus per 28. Februar 2022 abgegrenzten Umsatzerlösen) enthalten.

Die Kundenverträge (Wartungsverträge) der proALPHA-Gruppe weisen in der Regel eine Laufzeit von maximal einem Jahr auf. Sofern im Einzelfall keine abweichende Regelung mit dem Kunden getroffen wird, sind die fakturierten Leistungen unmittelbar fällig.

(2) Sonstige Erträge

In den sonstigen Erträgen sind folgende Posten enthalten:

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Sonstige Erträge 3.497 471
Erhaltene Zuschüsse 1.650 8
Auflösung von Gewährleistungsrückstellungen 333 48
Erstattungen Aufwendungsausgleichsgesetz 316 4
Wechselkursgewinne 238 108
Versicherungsentschädigung 25
Periodenfremde Erträge 11
Bestandsveränderungen 248
Sonstige Posten 924 55

Die erhaltenen Zuschüsse resultieren im Wesentlichen aus den im Geschäftsjahr neu erworbenen Gesellschaften, die unter anderem Gelder aus staatlich geförderten Programmen für innovative Technologien erhalten.

(3) Andere Aufwendungen

Die anderen Aufwendungen resultieren aus den folgenden Posten:

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Andere Aufwendungen 54.513 9.102
Fremdleistungen 13.964 815
Rechts- und Beratungskosten 11.665 5.240
Leasing, Mieten für Einrichtungen 4.760 252
Kfz-Kosten 3.669 262
Werbekosten 3.066 317
Personalnebenkosten 2.435 268
Instandhaltung und Wartung 2.142 231
Mieten und Raumkosten 2.094
Wertberichtigung auf Forderungen 2.009 463
Reisekosten 1.919
Versicherungen/Beiträgen 1.661
Kommunikationskosten 1.349
Zuführung Rückstellung 772
Sonstige Steuern 669
Kursverluste 403 346
Verkaufsprovisionen 183
Sonstige Finanzierungskosten 170
Übrige 1.583 908

Die Fremdleistungen resultieren zu einem Großteil aus dem Cloud-Transformationsprojekt sowie Transaktionskosten. In den Rechts- und Beratungskosten sind u.a. auch Aufwendungen für externe Beratung und weitere Kosten aus den im laufenden Jahr getätigten Akquisitionen enthalten. Im direkten Zusammenhang mit den Akquisitionen wurden Kosten in Höhe von T€ 3.004 in den anderen Aufwendungen erfasst.

(4) Finanzergebnis

In den Finanzaufwendungen sind folgende Posten enthalten:

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Finanzaufwendungen 31.257 2.830
Zinsen Gesellschafterdarlehen 15.665 1.953
Zinsen Kreditfinanzierung 14.533 677
Zinsen Nutzungsrechte 613 24
sonstige Finanzaufwendungen 445 175

Die "Zinsen Kreditfinanzierung" enthalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 13.802 (Vorjahr T€ 684) aus der mit einem Bankenkonsortium abgeschlossenen Finanzierung ("Senior Facility Agreement") sowie T€ 1.302 (Vorjahr T€ 99) aus der Amortisation der Finanzierungskosten und Erträge aus der Fair Value-Bewertung der Zinssicherungsgeschäfte (T€ 961 als Ertrag, Vorjahr T€ 106). Die sonstigen Finanzaufwendungen enthalten Zinsen für die Stichtagsbewertung der Kaufpreisverbindlichkeiten.

Die Zinsaufwendungen aus den Gesellschafterdarlehen werden erst mit Endfälligkeit der Fazilitäten zahlungswirksam. Sie werden nicht kapitalisiert und dadurch entsteht auch kein Zinseszinseffekt. Für nähere Informationen zu den Gesellschafterdarlehen wird auf Anhangsangabe (15) Finanzverbindlichkeiten verwiesen.

Außerdem sind Finanzerträge in Höhe von T€ 560 (Vorjahr T€ 8) enthalten, die im Wesentlichen aus Zinserträgen resultieren.

(5) Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

01.04.2022 -31.03.2023
T€
13.01.2022 -31.03.2022
T€
Laufende Ertragsteuern
Aktueller Steueraufwand -1.886 -593
Aufwendungen für Vorjahre -146 -82
Latente Ertragsteuern
Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen 15.110 530
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand 13.078 -145

Die bilanzierten Steuerlatenzen betreffen folgende Sachverhalte:

Konzernbilanz 31.03.2023
T€
Konzernbilanz 31.03.2022
T€
Immaterielle Vermögenswerte -171.912 -166.576
Sachanlagevermögen -1.552 -1.581
Abgegrenzte Erlöse -5.348 -4.708
Finanzschulden und Finanzderivate -13.191 -13.227
Übrige 868 229
Ansprüche aus Verlustvorträgen 4.331 254
-186.804 -185.609
Ausgewiesen als:
Latente Steueransprüche 0 254
Latente Steuerschulden -186.804 -185.863
-186.804 -185.609

Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt, sobald die Steuern von der gleichen Steuerbehörde gegenüber dem gleichen Steuerpflichtigen erhoben werden und ein Anspruch auf Verrechnung besteht.

Die Veränderung des Saldos der latenten Steuerschulden ist vor allem auf die beiden Neuakquisitionen sowie auf Abschreibungen zurückzuführen. Weitere Informationen sind der Passage zu Unternehmenserwerben zu entnehmen.

Die latenten Steueraufwendungen und -erträge betreffen folgende Posten:

01.04.2022 -31.03.2023
T€
13.01.2022 -31.03.2022
T€
Immaterielle Vermögenswerte 14.553 1.290
Sachanlagevermögen 29 -3
Abgegrenzte Erlöse -627 -136
Finanzschulden und Finanzderivate 36 -787
Steuerwirkung aus Verlustvorträgen 1.077 254
Übrige 42 -87
15.110 531

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragssteueraufwand und dem Produkt aus Konzernsteuersatz und Ergebnis vor Steuern ist wie folgt:

01.04.2022 -31.03.2023
T€
13.01.2022 -31.03.2022
T€
Ergebnis vor Ertragsteuern -90.186 -8.195
Steuersatz 29,5% 29,5%
Erwarteter Ertragsteueraufwand -26.605 -2.417
Abweichende ausländische Steuersätze 1.295 50
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 289 516
Anpassungen von im Vorjahr angefallenen Ertragsteuern 146 82
Effekte aus Verlustvorträgen 4.152 199
Effekte aus Zinsvorträgen 7.492 749
Änderung von Steuersätzen 0 0
Permanente Differenzen -29 1.040
Übrige 183 -73
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand -13.078 145

Der Konzernsteuersatz von 29,5 % setzt sich aus dem Anteil für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,83 % sowie aus dem Anteil für Gewerbesteuer in Höhe von 13,67 % zusammen.

Der Steuerüberleitungsposten "Permanente Differenzen" ist insbesondere Folge der entstanden Erwerbsnebenkosten der Akquisition.

Auf steuerliche Zinsvorträge in Höhe von T€ 27.936 (Vorjahr T€ 2.540) in Deutschland sowie steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 12.452 (Vorjahr T€ 4.969) in Deutschland, Österreich, Frankreich und China wurden keine latenten Steuern gebildet, weil es nicht hinreichend wahrscheinlich ist, dass diese in absehbarer Zeit genutzt werden können.

Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 242 wurden keine latenten Steuern angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese Unterschiede in absehbarer Zeit umkehren.

Aus der Ausschüttung von Dividenden an die Anteilseigner werden sich keine steuerlichen Konsequenzen ergeben.

(6) Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Materialaufwendungen

Die Materialaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Materialaufwendungen 25.009 2.294
Aufwendungen für bezogene Leistungen 20.679 1.584
Aufwendungen für Softwarelizenzen und Hardware 4.330 710

Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer

Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 161.109 11.747
Löhne und Gehälter 136.771 10.013
Sozialabgaben 24.338 1.734

Im Berichtsjahr sind Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von T€ 10.627 (Vorjahr T€ 713) erfolgt, wovon T€ 58 (Vorjahr T€ 4) auf Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen entfallen. Hierbei handelt es sich um beitragsorientierte Versorgungssysteme.

Abschreibungen

Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Abschreibungen 57.797 4.445
Abschreibungen auf Step Up aus Kaufpreisallokationen 45.979 3.543
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte 11.818 902

Für weitere Informationen zu Abschreibungen wird auf Anhangangaben (7-9) verwiesen.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei Anfall in der Gewinn- und Verlustrechnung aufwandswirksam erfasst. In der Phase bis zur technologischen Realisierbarkeit sind die Prozesse zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten iterativ eng vernetzt. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die nach dem Erreichen der technologischen Realisierbarkeit entstehen, sind unwesentlich.

Im Geschäftsjahr sind insgesamt Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Höhe von T€ 36.777 (Vorjahr T€ 2.203) als Aufwand erfasst worden.

Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

(7) Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte resultieren überwiegend aus der im Rahmen des Erwerbs der proALPHA-Gruppe durchgeführten Kaufpreisallokation zum 28. Februar 2022:

Anlagenspiegel
(in T€)
Geschäfts- oder Firmenwert Vertragsanbahnungskosten Kundenstamm Marke
Anschaffungs- und Herstellungskosten
13.01.2022 0 0 0 0
Änderung Konsolidierungskreis 618.530 0 453.815 39.263
Zugang 0 7 0 0
Abgang 0 0 -45 0
Währungsumrechnung 0 0 275 0
31.03.2022 618.530 7 454.045 39.263
Änderung Konsolidierungskreis 57.091 0 59.888 2.668
Zugang 0 88 0 0
Abgang 0 0 -56 0
Währungsumrechnung 0 0 984 0
31.03.2023 675.621 95 514.861 41.931
Abschreibungen und Wertminderungen
13.01.2022 0 0 0 0
Zugang 0 0 -1.955 -113
Abgang 0 0 45 0
Währungsumrechnung 0 0 -39 0
31.03.2022 0 0 -1.949 -113
Zugang 0 -53 -25.024 -1.427
Abgang 0 0 56 0
Währungsumrechnung 0 0 -110 0
31.03.2023 0 -53 -27.027 -1.540
Buchwert
31.03.2022 618.530 7 452.096 39.150
31.03.2023 675.620 42 487.834 40.392
Anlagenspiegel
(in T€)
Order Backlog Übrige immaterielle Vermögenswerte Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
13.01.2022 0 0 0
Änderung Konsolidierungskreis 9.262 1.466 1.195.636
Zugang 0 623 630
Abgang 0 0 -45
Währungsumrechnung 0 1 276
31.03.2022 9.262 2.090 1.196.498
Änderung Konsolidierungskreis 7.057 47 133.219
Zugang 0 868 956
Abgang 0 -117 -173
Währungsumrechnung 0 2 986
31.03.2023 16.319 2.890 1.331.487
Abschreibungen und Wertminderungen
13.01.2022 0 0 0
Zugang -772 -93 -3.697
Abgang 0 28 73
Währungsumrechnung 0 -1 -40
31.03.2022 -772 -66 -3.664
Zugang -10.058 -1.250 -47.537
Abgang 0 34 90
Währungsumrechnung 0 -2 -112
31.03.2023 -10.830 -1.284 -51.224
Buchwert
31.03.2022 8.490 2.024 1.192.834
31.03.2023 5.489 1.606 1.280.263

Davon dienen T€ 109.637 (Vorjahr T€ 111.687) als Kreditsicherheit im Rahmen der Finanzierung (für weitere Informationen zu gestellten Sicherheiten wird auf Anhangangabe (15) verwiesen).

Es wurden in der Berichtsperiode keine Wertminderungen erfasst.

Es bestehen folgende immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer von Bedeutung:

31.03.2023 verbleibende Restnutzungsdauer
in Jahren
531.222
im Rahmen der proALPHA-Akquisition erworbene Kundenbeziehungen 430.047 18-19
im Rahmen der proALPHA-Akquisition erworbene Technologie 63.375 6-7
im Rahmen der proALPHA-Akquisition erworbene Marken 37.800 9-29

Außerdem sind die immateriellen Vermögenswerte aus den im Geschäftsjahr getätigten Unternehmensakquisitionen zu berücksichtigen. Siehe hierzu den Abschnitt Unternehmenserwerbe. Die Nutzungsdauern sind hierbei gleich.

Die im Rahmen der Erstkonsolidierung unter Berücksichtigung der Vorgaben des IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte sind innerhalb der immateriellen Vermögenswerte erfasst. Der Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte betrugen zum 31. März 2023 T€ 675.620 (Vorjahr T€ 618.530) Gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) werden Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig abgeschrieben, sondern unterliegen regelmäßigen Werthaltigkeitsprüfungen. Werthaltigkeitsprüfungen sind mindestens einmal jährlich stets zum selben Zeitpunkt durchzuführen. Darüber hinaus wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, falls sich Ereignisse oder wertbeeinflussende Umstände ergeben, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten.

Diese Werthaltigkeitstests bestehen in einem Vergleich des Buchwertes (Carrying Amount) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) mit dem erzielbaren Betrag dieser Einheit (Recoverable Amount). Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert (Value in Use) und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less Costs of Disposal). Als führendes Wertkonzept wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr wurde die Betrachtungsweise der Gesellschaften und Einheiten durch das Management angepasst. Es wird nun unterschieden, ob die betreffenden Gesellschaften im Bereich des ERP liegen, oder Bedürfnisse der Kunden befriedigen, die darüber hinaus gehen und durch die Akquisitionen erweitert werden. Im zweiten Fall nennt sich die die zahlungsmittelgenerierende Einheit ERP+. Aus dieser neuen Perspektive ergeben sich folgende zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Für diese Einheiten ist jeweils ein separater Werthaltigkeitstest durchzuführen.

Hierbei handelt es sich um folgende ZGEs:

in T€ 31.03.2023
Geschäfts- oder Firmenwert 675.620
ERP 469.714
ERP+ 205.906

Eine Wertminderung ist vorzunehmen, wenn der erzielbare Betrag der ZGE niedriger als deren Buchwert ist. Wertminderungen, die auf den Goodwill der ZGE vorgenommen wurden, dürfen in späteren Perioden nicht rückgängig gemacht werden.

Der Buchwert der ZGE wird durch Zuordnung der operativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert und immaterieller Vermögenswerte, ermittelt. Übersteigt der identifizierte Abwertungsbedarf den der ZGE zugeordneten Goodwill, ist zunächst dieser vollständig und dann die übrigen Vermögenswerte der ZGE im Verhältnis ihrer Buchwerte im Wert zu mindern.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, wird auf der Grundlage eines Unternehmensbewertungsmodells (mittels eines Discounted Cashflow-Verfahrens) ermittelt. Der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts liegen Cashflow-Planungen für die nächsten sechs Jahre zugrunde, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und der bestmöglichen Einschätzung künftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung sowie auf Marktannahmen basieren. Als Basis dient hier ein vom Beirat verabschiedetes Budget. Der beizulegende Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, wird insbesondere auch durch den Endwert (sog. Terminal Value bzw. Barwert der ewigen Rente), der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate und zum Abzinsungssatz reagiert, bestimmt. Wesentliche Annahmen, auf denen die Ermittlung des erzielbaren Betrags durch das Management beruht, sind die Prognosen der zukünftigen Umsatzerlöse, die aus der Budgetplanung resultieren und die EBITDA-Marge.

Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich aus der Überprüfung der Werthaltigkeit der jeweiligen Geschäftsoder Firmenwerte kein Wertminderungsbedarf, da der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten jeder ZGE über deren Buchwert lag.

Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftssegmente und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden aus der erwarteten Kapitalrendite der Eigenkapitalgeber des Konzerns abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital, für das der Konzern einen Schuldendienst zu leisten hat. Das segmentspezifische Risiko wird durch die Anwendung individueller Betafaktoren einbezogen. Die Betafaktoren werden jährlich auf der Grundlage der öffentlich zugänglichen Marktdaten ermittelt. Zur Ermittlung eines Abzinsungssatzes vor Steuern wird der Abzinsungssatz um den entsprechenden Betrag und Zeitpunkt künftiger steuerlicher Zahlungsströme bereinigt.

Zahlungsmittelgenerierende Einheit ERP:

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit "ERP" wurde im Vorjahr noch als "proALPHA Core" bezeichnet.

Für den Werthaltigkeitstest wurden durchschnittlich Wachstumsraten der Umsatzerlöse in Höhe von 7,0 % eine EBITDA-Marge von 25,00 %, eine langfristige Wachstumsrate von 2,0 % sowie ein Abzinsungssatz (nach Unternehmenssteuern) von 8,63 % verwendet. Die Veräußerungskosten sind in Höhe von 2,0 % angesetzt. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate der Softwarebranche.

Der sich rechnerisch ergebende, positive Bewertungspuffer beläuft sich auf € 138,6 Mio.

Bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um 0,5 %-Punkte würde sich der bestehende Bewertungspuffer auf € 19,8 Mio. reduzieren. Bei einer nachhaltigen Reduzierung der EBITDA-Marge um 2 %-Punkte würde sich der bestehende Bewertungspuffer des Geschäfts- oder Firmenwerts auf € 110,8 Mio. reduzieren.

Zahlungsmittelgenerierende Einheit ERP+:

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit "ERP+" umfasst die Summe der im Vorjahr noch als "tisoware", "Böhme & Weihs", "curecomp" sowie "Corporate Planning" bezeichneten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.

Für den Werthaltigkeitstest wurden durchschnittlich Wachstumsraten der Umsatzerlöse in Höhe von 7,0 %, eine EBITDA-Marge von 25 %, eine langfristige Wachstumsrate von 2,0 % sowie ein Abzinsungssatz (nach Unternehmenssteuern) von 8,63 % verwendet. Die Veräußerungskosten sind in Höhe von 2,0 % angesetzt. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate der Softwarebranche.

Der sich rechnerisch ergebende, positive Bewertungspuffer beläuft sich auf € 192,5 Mio.

Bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um 0,5 %-Punkte würde sich der bestehende Bewertungspuffer auf € 123,1 Mio. reduzieren. Bei einer nachhaltigen Reduzierung der EBITDA-Marge um 2 %-Punkte würde sich der bestehende Bewertungspuffer des Geschäfts- oder Firmenwerts auf € 175,4 Mio. reduzieren.

(8) Sachanlagen

Anlagenspiegel
(in T€)
Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
13.01.2022 0 0 0
Änderung Konsolidierungskreis 15.483 5.550 21.033
Zugang 0 54 54
Abgang 0 -129 -129
Währungsumrechnung 0 8 8
31.03.2022 15.483 5.483 20.966
Änderung Konsolidierungskreis 0 551 551
Zugang 0 3.968 3.968
Abgang -1.164 -1.897 -3.061
Währungsumrechnung 0 18 18
31.03.2023 14.319 8.123 22.442
Abschreibungen und Wertminderungen
13.01.2022 0 0 0
Zugang -35 -226 -261
Abgang 0 0 0
Währungsumrechnung 0 -6 -6
31.03.2022 -35 -232 -267
Zugang -538 -2.925 -3.463
Abgang 415 1.764 2.179
Währungsumrechnung 0 -10 -10
31.03.2023 -158 -1.403 -1.561
Buchwert
31.03.2022 15.448 5.251 20.699
31.03.2023 14.161 6.720 20.880

Die Zu- und Abgänge unter Sachanlagen resultieren im aktuellen Geschäftsjahr im Wesentlichen aus der Erneuerung und Erweiterung der IT-Infrastruktur sowie für sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Es wurden sowohl in der Berichtsperiode keine Wertminderungen erfasst.

Im Rahmen der Immobilienfinanzierung sind Buchwerte in Höhe von T€ 11.977 (Vorjahr T€ 12.439) grundpfandrechtlich gesichert.

(9) Nutzungsrechte

Die aus Leasingverhältnissen aktivierten Nutzungsrechte betreffen vorwiegend angemietete Büroräume im In- und Ausland, Leasingfahrzeuge sowie sonstige mietweise überlassene Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Mietverträge für Büroräume enthalten teilweise Optionen für Vertragsverlängerungen und indexbasierte Mietpreisanpassungsklauseln.

Anlagenspiegel
(in T€)
Gebäude PKW Sonstige Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten (in T€)
Stand 13.01.2022 0 0 0 0
Änderung Konsolidierungskreis 5.087 4.399 118 9.604
Zugang 0 186 0 186
Abgang 0 0 0 0
Währungsumrechnung 13 3 0 16
31.03.2022 5.100 4.588 118 9.804
Änderung Konsolidierungskreis 1.271 376 0 1.647
Zugang 10.761 2.891 0 13.652
Abgang -422 -947 -105 -1.474
Währungsumrechnung 33 0 0 33
31.03.2023 16.743 6.908 13 23.660
Abschreibungen und Wertminderungen (in T€)
Stand 13.01.2022 0 0 0 0
Zugang -221 -266 -7 -494
Abgang 0 0 0 0
Währungsumrechnung -3 -1 0 -4
31.03.2022 -224 -267 -7 -498
Zugang -3.357 -3.355 -83 -6.795
Abgang 422 932 92 1.446
Währungsumrechnung 3 2 0 5
31.03.2023 -3.156 -2.688 2 -5.842
Buchwert (in T€)
31.03.2022 4.876 4.321 111 9.307
31.03.2023 13.587 4.220 15 17.818

(10) Vorräte

Im Geschäftsjahr wurden weder Zuschreibungen vorgenommen, noch wurden Vorräte zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Vorräte 826 671
Bestand unfertige Leistungen 496 563
verfügbare sonstige Warenbestände 330 108

(11) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

in T€ 31.03.2023 31.03.2022
Buchwert 45.748 36.013
davon weder wertberichtigt
noch überfällig 32.471 23.720
überfällig bis 90 Tage 11.756 10.042
überfällig 91-180 Tage 945 834
überfällig 181-365 Tage 341 986
überfällig größer 365 Tage 236 431

Davon sind im Rahmen der Finanzierung T€ 23.818 (Vorjahr T€ 22.304) verpfändet (für weitere Informationen zu gestellten Sicherheiten wird auf Anhangangabe (15) verwiesen).

Für ausfallgefährdete Forderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt T€ 2.647 (Vorjahr T€ 463) gebildet. Der Bestand entwickelte sich wie folgt:

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Beginn der Periode 463 0
Änderung Konsolidierungskreis 0 0
Auflösung 0 0
Verbrauch 0 0
Zuführung 2.184 463
Ende der Periode 2.647 463

(12) Sonstige Vermögenswerte

Die Sonstigen Vermögenswerte gliedern sich zum Bilanzstichtag wie folgt:

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Sonstige Vermögenswerte 11.837 8.512
Abgegrenzte Aufwendungen 8.937 7.469
Sonstige Steuerforderungen 755 461
Sonstige Forderungen 2.145 582

Die abgegrenzten Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen von Lizenz-, Support- und Wartungsverträgen. Die Auflösung und Erfassung von Aufwand erfolgen im nächsten Geschäftsjahr.

(13) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Entwicklung der flüssigen Mittel, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Am 31. März 2023 betragen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Konzern T€ 49.097 (Vorjahr T€ 71.545). Der Finanzmittelbestand besteht aus dem Kassenbestand in Höhe von T€ 6 (Vorjahr T€ 7) sowie aus Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks in Höhe von T€ 49.091 (Vorjahr T€ 71.538), davon sind T€ 28.200 (Vorjahr T€ 21.852) als Sicherheiten gestellt (für weitere Informationen zu gestellten Sicherheiten wird auf Anhangangabe (15) verwiesen). Die Guthaben bei Kreditinstituten enthalten neben den Kontokorrentguthaben hauptsächlich kurzfristige Festgelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten.

(14) Gezeichnetes Kapital und Rücklagen

Gründung und Ausstattung der proALPHA Holding GmbH mit Eigenkapital

Die proALPHA Holding GmbH wurde am 13. Januar 2022 von der Blitz Erste Gründungs GmbH, München, als Blitz D22-242 GmbH mit einem Stammkapital von € 744.096,00 und Sitz in Düsseldorf gegründet.

Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 erwarb die proALPHA Group GmbH 93,43% der Anteile und somit die Beherrschung an der pA Holding GmbH, Weilerbach. Die Übernahme der Anteile an der pA Holding GmbH, Weilerbach, erfolgte u.a. über eine Kapitalerhöhung der proALPHA Group GmbH:

Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 hat die proALPHA Holding GmbH, Weilerbach (vormals: Blitz D22-241 GmbH, Düsseldorf), als alleinige Gesellschafterin der proALPHA Group GmbH folgende Kapitalerhöhung der proALPHA Group GmbH beschlossen:

Das Stammkapital der proALPHA Group GmbH wird von € 25.000,00 um € 140.172,00 auf € 165.172,00 erhöht.

Die Stammeinlagen wurden von der proALPHA Holding GmbH wie folgt erbracht:

Einbringung der von der proALPHA Holding GmbH gehaltenen Anteile an der pA Holding GmbH, Weilerbach (84,84%)

Übernahme einer Einbringungsausgleichsverbindlichkeit in Höhe von € 403.693.374,07 durch die proALPHA Group GmbH

Zahlung von € 45.085.438,44 in bar zugunsten der Kapitalrücklage

Darüber hinaus hat die Sapphire Midco S.à r.l. (vormals: Dealco Luxembourg XI S.à r.l.), Luxemburg, ebenfalls mit Wirkung zum 28. Februar 2022 ihre Forderungen aus drei Gesellschafterdarlehen gegen die pA AcquiCo GmbH, Weilerbach, (Nominalbetrag € 160.496.601,07 inklusive aufgelaufener Zinsen in Höhe von € 182.789.527,53) in die proALPHA Group GmbH zugunsten der Kapitalrücklage eingebracht.

Gezeichnetes Kapital

Das Stammkapital besteht aus 924.618 Geschäftsanteilen im Nennbetrag von jeweils einem Euro und ist vollständig eingezahlt. Die Anteile werden von der Sapphire Midco S.à r.l. (vormals: Dealco Luxembourg XI S.à r.l.), Luxemburg, der Trinitas Investment II S.à r.l. (vormals: Equitatus Investment II S.àr.l.), Strassen/Luxemburg, sowie von der Panther MEP GmbH & Co. KG, Weilerbach, und der Panther II MEP GmbH & Co. KG, Weilerbach, gehalten. Im laufenden Wirtschaftsjahr wurde das Stammkapital von € 744.096,00 um € 180.522,00 auf € 924.618,00 erhöht.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 453.473 (Vorjahr T€ 435.341) resultiert aus den oben beschriebenen Kapitalerhöhungen sowie der Einbringung der Gesellschafterdarlehen gegen die pA AcquiCo GmbH, Weilerbach. Im laufenden Wirtschaftsjahr wurde die Kapitalrücklage um T€ 18.132 erhöht.

Sonstige Rücklagen

Die sonstigen Rücklagen in Höhe von T€ 76.672 (Vorjahr T€ 28.137) resultieren in Höhe von T€ 29.011 (Vorjahr T€ 28.137) aus dem Eigenkapitalanteil aus der Gewährung von minderverzinsten Gesellschafterdarlehen, aus dem Verlust aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne in Höhe von T€ 3.419 (Vorjahr T€ 0) sowie in Höhe von T€ 51.081 (Vorjahr T€ 0) aus einer Gewinnrücklage, die aus dem Erwerb der nicht-beherrschenden Anteile im Geschäftsjahr 2022/23 entstanden ist.

Sonstige Eigenkapitalbestandteile

Unter den sonstigen Eigenkapitalbestandteilen sind einerseits die Differenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe, also der erfolgsneutralen Umrechnung der ausländischen Nicht-EUR-Abschlüsse ausgewiesen, die zum 31. März 2023 T€ 456 (Vorjahr T€ 272) betragen.

(15) Finanzverbindlichkeiten

Senior Facilities Agreement

Zur Finanzierung der Akquisition der ehemaligen proALPHA Business Solutions GmbH, Weilerbach, sowie zur Sicherung der langfristigen Finanzierung hat die pA AcquiCo GmbH als Darlehensnehmerin mit Datum vom 27. September 2017 einen Kreditvertrag (nachfolgend "Senior Facility Agreement") über insgesamt T€ 160.000 abgeschlossen. Die pA AcquiCo GmbH hat am 4. März 2022 eine Anpassung ihres Konsortialkreditvertrages vom 27. September 2017 vereinbart. Hintergrund der Anpassung war vor allem die Aufstockung des Konsortialkredits im Zusammenhang mit den Änderungen in der Eigentümerstruktur am 28. Februar 2022 oberhalb der Ebene der pA Holding GmbH.

Wesentliche Anpassungen des bestehenden Konsortialkreditvertrags sind:

Aufnahme einer neuen Tranche (Facility B4) in Höhe von T€ 95.000 für ein Upstream Loan an die neue Gesellschafterin proALPHA Group GmbH (vormals: Blitz D22-242 GmbH), Düsseldorf, mit Laufzeit bis Oktober 2026 und endfälliger Tilgung,

Vereinbarung einer Facility B3 in Höhe von T€ 10.000 mit Laufzeit bis Oktober 2026 und endfälliger Tilgung (ursprüngliche Aufnahme als Incremental Facility im Oktober 2021)

Aufnahme einer zusätzlichen Acquisition Facility von T€ 50.000 im August 2022 für Akquisition mit Laufzeit bis Oktober 2026 und endfälliger Tilgung,

Erhöhung der Revolving Facility von T€ 10.000 auf T€ 25.000 mit Laufzeit bis Oktober 2025 und endfälliger Tilgung,

Aufnahme neuer Konsortialbanken für die zusätzlichen Facilities,

Vorzeitige Rückzahlung des bestehenden Darlehens (Facility B2) in CHF im Mai 2022 statt Oktober 2024.

Aufnahme einer neuen Tranche (Incremental Facility 3 und 4) in Höhe von T€ 37.500 im September 2022.

Die Betriebsmittellinie der Revolving Facility steht zum Bilanzstichtag 31. März 2023 in Höhe von T€ 23.625 zur Verfügung. Die verbleibenden rund T€ 1.375 wurden im Rahmen einer sogenannten Abzweiglinie ("Ancillary Facility") zugunsten der Commerzbank AG allokiert. Diese werden benötigt zur Stellung von Bankgarantien.

Im Rahmen der Aufnahme dieser Refinanzierung sind Transaktionskosten von insgesamt T€ 4.432 (Vorjahr T€ 3.573) angefallen, die gemäß IFRS 9 mit den Verbindlichkeiten aus dem Konsortialkredit saldiert worden sind.

Der Zinssatz für alle Tranchen bemisst sich grundsätzlich nach dem für jede Zinsperiode geltenden jeweiligen EURIBOR der jeweils gewählten Zinsperiode von ein, drei oder sechs Monaten für Facility B5, Facility B3, Facility B4, Incremental Facility, Incremental Facility 3, Incremental Facility 4 sowie für die Revolving Facility und auch Acquisition Facility zuzüglich der jeweils anwendbaren Zinsmarge. Die anwendbare Zinsmarge für die jeweilige Facility ist abhängig vom Verschuldungsgrad der proALPHAGruppe und liegt aktuell zwischen 3,25 % und 3,75 %.

Laut Kreditvertrag ist die Gesellschaft verpflichtet, eine vordefinierte Finanzkennzahl (Covenant) zu ermitteln und entsprechend den Vorgaben einzuhalten. Grundsätzlich gibt die Nichteinhaltung dieser Finanzkennzahl den finanzierenden Banken die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund, es sei denn, die Nichteinhaltung wird durch Zuführung von zusätzlichem Eigenkapital geheilt (zu weiteren Details verweisen wir auf Anhangangabe (19)). Der Covenant wurde letztmalig zum 31. März 2023 getestet und eingehalten.

Im Hinblick auf die Kreditfinanzierung wurden sämtliche Bankkonten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der pA AcquiCo GmbH (bis zur Verschmelzung auf die proALPHA Group GmbH), der proALPHA GmbH (vormals: proALPHA Business Solutions GmbH), der proALPHA Consulting GmbH (bis zur Verschmelzung auf die proALPHA Business Solutions GmbH), der proALPHA Software Austria GmbH, der CP Corporate Planning GmbH (vormals: CP Corporate Planning AG) sowie der tiso-ware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH, als Sicherheiten gestellt. Zusätzlich wurden auch die IP Rechte der proALPHA GmbH (vormals: proALPHA Business Solutions GmbH) abgetreten. Bei den eingeräumten Sicherheiten handelt es sich um Sicherungsrechte (Globalzession, Pfandrechte etc.).

Immobilienfinanzierungen

Mit Wirkung zum 1. April 2015 hatte die proALPHA GmbH (damals: proALPHA Business Solutions GmbH) über die Konzerntochtergesellschaft MOLHABIS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Weilerbach KG, Düsseldorf (nachfolgend: Molhabis KG), in die sie zuvor Grundstück und Gebäude der Betriebsimmobilie Weilerbach im Rahmen einer Sale and Lease Back Transaktion eingebracht hatte, eine variabel verzinsliche, vollständig zinsgesicherte langfristige Fremdfinanzierung in Höhe von T€ 8.850 aufgenommen und im selben Zug das bisher mit der Immobilie besicherte Darlehen getilgt sowie das zugehörige Zinssicherungsgeschäft abgelöst. Zum Bilanzstichtag betrug der Restbuchwert aus dieser Finanzierung noch T€ 6.152 (Vorjahr T€ 6.936).

Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos wurde am 3. März 2015 ein Zinssicherungsgeschäft abgeschlossen, das nicht als Sicherungsgeschäft gemäß IFRS 9 designiert wurde. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der Ausweis des negativen Marktwerts dieses Zinsderivats erfolgt unter den Finanzverbindlichkeiten. Die Änderungen des Zeitwerts werden im Finanzergebnis erfolgswirksam erfasst.

Im Rahmen der Akquisition der Böhme & Weihs-Gruppe hatte proALPHA Darlehen zur Immobilienfinanzierung für die Gebäude in Aalen und Wuppertal übernommen. Diese sind mit den Gebäuden besichert und zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert dieser Finanzierungen noch T€ 2.519 (Vorjahr T€ 2.883), die Laufzeit endet in 2030.

Gesellschafterdarlehen

Die proALPHA Group GmbH hat von den Gesellschaftern ihres Mutterunternehmens der proALPHA Holding GmbH, der Sapphire Midco S.à r.l., Luxemburg und der Trinitas Investment II S.à r.l., Luxemburg, zur Finanzierung der Akquisition der pA Holding GmbH im Februar 2022 nachrangige Gesellschafterdarlehen (Senior Mezzanine und Junior Mezzanine) mit einem nominalen Gesamtvolumen von T€ 130.000 und T€ 210.000 und einer Laufzeit bis 1. März 2030 erhalten. Der Nominalzinssatz der Darlehen beträgt 3,5 % p.a. (Senior Mezzanine) und 4,0% p.a. (Junior Mezzanine). Die nachrangigen Gesellschafterdarlehen (Senior Mezzanine und Junior Mezzanine) wurden im August 2022 mit einem nominalen Gesamtvolumen von T€ 4.148 und T€ 6.701 erhöht. Das Management schätzt, dass vergleichbare Darlehen von einem fremden Dritten bei adäquater Risikolage zu einem Zinssatz von ca. 5,00 % p.a. ausgereicht worden wären. Die erstmalige Einbuchung der Gesellschafterdarlehen erfolgte zum beizulegenden Zeitwert. Der Differenzbetrag zwischen beizulegendem Zeitwert und Nominalbetrag in Höhe von T€ 43.720 (Vorjahr T€ 42.449) war ins Eigenkapital mit T€ 28.425 (Vorjahr T€ 28.137) und in den latenten Steuerschulden in Höhe von T€ 12.909 (Vorjahr T€ 13.206) zu berücksichtigen.

Die Forderungen aus den Gesellschafterdarlehen der Sapphire Midco S.à r.l., Luxemburg, und der Trinitas Investment II S.à r.l., Luxemburg, sind im Zusammenhang mit den Änderungen in der Eigentümerstruktur am 28. Februar 2022 auf die proALPHA Group GmbH übertragen worden, so dass im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eine Eliminierung erfolgt ist.

Kaufpreisverbindlichkeiten

Die proALPHA-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2020/21 75,0 % der Anteile an der Böhme & Weihs-Gruppe erworben. Die zwei der bisherigen Altgesellschafter sind jeweils noch mit 12,5 % an den Unternehmen beteiligt (gesamt 25,0 %). In diesem Zusammenhang wurde den Altgesellschaftern eine jederzeit ausübbare Put-Option über jeweils 12,5 % und proALPHA eine jederzeit ausübbare Call-Option über jeweils 12,5 % der Anteile eingeräumt. Die Optionen können jeweils nur für sämtliche Geschäftsanteile des jeweiligen Gesellschafters ausgeübt werden. In der Konzern-Bilanz wird der mit dem Refinanzierungssatz der proALPHA-Gruppe abgezinste Wert der Put-Option zu 100,0 % angesetzt und somit bei der Kaufpreisallokation ein Erwerb von 100,0 % unterstellt. Da die Put-Option prinzipiell jederzeit fällig sein könnte, hat sie den Charakter einer kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeit und wird dementsprechend in der Bilanz ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert dieser Kaufpreisverbindlichkeit T€ 11.315.

(16) Rückstellungen

Die kurzfristigen Rückstellungen betreffen ausschließlich Gewährleistungen und Rechtsrisiken und haben sich wie folgt entwickelt:

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Stand zu Beginn der Berichtsperiode 398 0
Änderung Konsolidierungskreis 108 479
Verbrauch -220 0
Auflösung -333 -81
Bildung 5.145 0
Stand zum Ende der Berichtsperiode 5.098 398

Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die langfristigen Rückstellungen in Höhe von T€ 8.135 (Vorjahr T€ 332) betreffen langfristige Personalverpflichtungen und resultieren aus der Akquisition der Böhme & Weihs-Gruppe und der Empolis-Gruppe.

Die Tochterunternehmen Empolis Information Management GmbH und Böhme & Weihs Systemtechnik GmbH & Co. KG haben jeweils einen leistungsorientierten Pensionsplan in Deutschland aufgelegt. Für diesen sind Beiträge an einen gesondert verwalteten Fonds zu leisten.

Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind, und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind), werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

Der Rechnungszinssatz orientiert sich nach IAS 19 an dem währungs- und laufzeitkongruenten Zinssatz für hochrangige festverzinsliche Unternehmensanleihen (high quality corporate bonds) zum Bewertungsstichtags. Als "high quality" gelten Unternehmensanleihen mit AA-Rating.

Überleitungsrechnung von der Eröffnungsbilanz zur Abschlussbilanz gern. IAS 19

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Stand zu Beginn der Berichtsperiode 332 308
Neubewertungseffekt 260 24
Effekte aus Unternehmenserwerben 7.544 0
Stand zum Ende der Berichtsperiode 8.135 332

Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen dargestellt:

Versicherungsmathematische Annahmen am Ende der Berichtsperiode:

Abzinsungssatz p.a. 3,70%
Erwartete Rentensteigerung p.a. 2,00%
Erwartete Einkommenssteigerung p.a. 2,25%
Inflationsrate p.a. 2,00%
Biometrische Rechnungsgrundlagen Richttafeln 2018 G
Bewertungsverfahren PUC-Methode i S v IAS 19
Pensionierungsalter i. d.R vorgezogene Altersgrenze der gezetlichen Rentenversicherung
Fluktuationswahrscheinlichkeit alterabhängig

Die folgenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert. Die Sensitivitätsanalysen basieren auf einer Änderung einer wichtigen Annahme, während alle anderen Annahmen unverändert bleiben. Daher könnte es sein, dass sie nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung sind, da unwahrscheinlich ist, dass Änderungen der Annahmen einzeln eintreten.

Sensitivitätsanalyse bzgl. der signifikanten versicherungsmath. Annahmen

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023
DBO bei um 0,5 Prozentpunkte erhöhtem Abzinsungssatz 7.450
DBO bei um 0,5 Prozentpunkte verringertem Abzinsungssatz 8.653
DBO bei um 0,25 Prozentpunkte erhöhter Einkommenssteigerung 8.044
DBO bei um 0,25 Prozentpunkte verringerter Einkommenssteigerung 7.987
DBO bei um 0,25 Prozentpunkte erhöhter Rentensteigerung 8.236
DBO bei um 0,25 Prozentpunkte verringerter Rentensteigerung 7.805

(17) Abgegrenzte Erlöse / Vertragsverbindlichkeiten

Die abgegrenzten Erlöse / Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von T€ 56.861 (Vorjahr T€ 40.531) resultieren vor allem aus Vorauszahlungen von Kunden auf in zukünftigen Perioden zu erbringende Wartungsleistungen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt in der Periode, in der die Leistung erbracht wird. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag.

(18) Sonstige Verbindlichkeiten

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Sonstige Verbindlichkeiten 37.943 24.937
kurzfristig 36.635 22.704
Verbindlichkeiten gegenüber Personal 29.668 18.521
Verbindlichkeiten aus Sonstigen Steuern 4.113 1.887
Übrige Verbindlichkeiten 2.854 2.297
langfristig 1.308 2.233
Verbindlichkeiten gegenüber Personal 1.216 1.180
Übrige Verbindlichkeiten 92 1.053

In den übrigen kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten sind bedingte Kaufpreiszahlungen in Höhe von T€ 1.000 (Vorjahr T€ 1.000), in den übrigen langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 969) sowie in den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Personal in Höhe von T€ 6.012 (Vorjahr T€ 866) enthalten.

Sonstige Angaben

(19) Management finanzieller Risiken und zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Management finanzieller Risiken

Die proALPHA-Gruppe ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Liquiditäts-, Zins- und Währungsrisiken ausgesetzt. Das Management überwacht diese Risiken fortlaufend.

Liquiditätsrisiken bestehen im Wesentlichen aufgrund der im Geschäftsjahr 2017/18 aufgenommenen und 2022 erneuerten langfristigen Fremdfinanzierung, die im Zeitverlauf zurückgeführt werden muss und zu deren Aufrechterhaltung eine Finanzkennzahl (sog. Financial Covenant) eingehalten werden muss. Die proALPHA-Gruppe überwacht deshalb sowohl die aktuelle und zukünftige Liquiditätsentwicklung als auch die aktuelle und zukünftige Entwicklung der Profitabilitäts- und Bilanzkennzahlen, die zur Berechnung des Covenant herangezogen wird, um ggf. frühzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Die proALPHA Group GmbH stellt nach der erfolgten Verschmelzung der pA AcquiCo GmbH die Liquidität und Finanzausstattung sämtlicher Konzerngesellschaften jederzeit sicher. Die mehrfach jährlich für Budget- und Forecastzwecke durchgeführten Unternehmensplanungen enthalten auch Cashflow-Planungen sowie Covenant-Planungen. Ein zentrales Cash-Management stellt einerseits die ausreichende Liquiditätsversorgung der proALPHA-Gruppengesellschaften und andererseits die zentrale Verfügbarkeit liquider Mittel zur Bedienung der Finanzverbindlichkeiten wöchentlich sicher.

Aufgrund des der finanziellen Leistungsfähigkeit der proALPHA-Gruppe angepassten Finanzierungsvolumens und des durch das Geschäftsmodell bedingten gleichförmig stark positiven operativen Cashflows ist die Bedienung der langfristigen Fremdfinanzierung auch dann gesichert, wenn sich das Geschäft bis zu einem gewissen Grad weniger positiv entwickeln würde als erwartet. Ebenso ist auch die Einhaltung des Financial Covenant auch in solchen Szenarien gesichert.

Es wurde mit Anfangsdatum zum 31. März 2023 und einer Laufzeit von 3 Jahren ein Zinsbegrenzungsgeschäft in der Form einer Höchstsatzvereinbarung ("Cap") abgeschlossen. Das Enddatum ist hierbei der 31. März 2026 und der Bezugsbetrag beträgt T€ 225.000, bei einer Cap Rate von 3,0% pro Jahr. Trotz wirtschaftlicher Absicherung des Zinsrisikos erfolgte für Zwecke des IFRS-Konzernabschlusses keine Designation der Zinssicherungsinstrumente als Cash Flow-Hedge im Sinne von IFRS 9. proALPHA überwacht regelmäßig die Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten, um ggf. zusätzliche Sicherungsgeschäfte einzugehen.

Der Zinsswap aus der Immobilienfinanzierung hat eine Laufzeit von April 2015 bis Dezember 2024 und amortisiert sich über die Laufzeit. Abgesichert wurden jeweils die variablen Zinsen auf Basis des 3-Monats-EURIBOR. Beim Zinsswap zahlt die Gesellschaft im Gegenzug einen festen Zins. Trotz wirtschaftlicher Absicherung des Zinsrisikos erfolgte für Zwecke des IFRS-Konzernabschlusses keine Designation der Zinssicherungsinstrumente als Cash Flow-Hedge im Sinne von IFRS 9. proALPHA überwacht regelmäßig die Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten, um ggf. zusätzliche Sicherungsgeschäfte einzugehen.

Währungsrisiken bestehen aufgrund der Aktivitäten außerhalb der Euro-Zone, wobei das Risiko grundsätzlich dadurch beschränkt ist, dass über 90% des Geschäfts der proALPHA-Gruppe in Euro abgewickelt wird.

Zinsderivate werden ausschließlich zu Sicherungszwecken und in keinem Fall zu Handels- oder Spekulationszwecken genutzt.

Marktrisiko

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet drei Risikoarten: Zinsänderungsrisiko, Währungsrisiko und sonstige Preisrisiken wie das Aktienkurs- oder das Rohstoffpreisrisiko. Zu den dem Marktrisiko ausgesetzten Finanzinstrumenten zählen u. a. Darlehen, Einlagen, Schuld- und Eigenkapitalinstrumente sowie derivative Finanzinstrumente. Da über 90% der Geschäfte in Euro abgewickelt werden und keine Darlehen auf Fremdwährungen lauten, ist das Währungsrisiko zu vernachlässigen. Ein Rohstoffpreisrisiko wurde nicht identifiziert.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den langfristigen variabel verzinslichen Darlehen.

Der Konzern hat sein Zinsrisiko durch Zinsswaps abgesichert, bei denen er in festgelegten Zeitabständen die unter Bezugnahme auf einen vorab vereinbarten Nennbetrag ermittelte Differenz zwischen festverzinslichen und variabel verzinslichen Beträgen mit dem Vertragspartner tauscht. Zum 31. März 2023 waren unter Berücksichtigung bestehender Zinsswaps ca. 70 % des Fremdkapitals des Konzerns festverzinslich.

Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Im betriebsgewöhnlichen Geschäftsverlauf werden verschiedene Finanzinstrumente genutzt, die zu den folgenden Kategorien zusammengefasst werden können: Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet werden (Kategorie AC; financial instruments at amortised cost), finanzielle Vermögenswerte, die GuV-neutral zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet werden (Kategorie FVOCI; financial assets at fair value through other comprehensive income) sowie Finanzinstrumente, die GuV-wirksam zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet werden (Kategorie FVPL; financial instruments at fair value through profit or loss). Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt bei der erstmaligen Erfassung auf Basis der Eigenschaften der vertraglichen Cashflows sowie dem Geschäftsmodell der Gesellschaft zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte.

Die nachfolgende Tabelle gibt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach der Kategorie der Finanzinstrumente sowie nach den Kategorien von IFRS 9 wieder. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit FVPL oder FVOCI gekennzeichnet sind, werden regelmäßig mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten
T€

31.03.2023
Buchwerte 31.03.2023 Bewertungskategorien im Anwendungsbereich von IFRS 9 Beizulegender Zeitwert 31.03.2023
Zu fortgeführten Anschaffungskosten Zum beizulegenden Zeitwert
Vermögenswerte Kategorie
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 49.097 49.097 49.097
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 45.748 45.748 45.748
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Anteile an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften AC 134 134 134
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte AC 327 327 327
Derivate ohne designierte Sicherungsbeziehung FVPL 886 886 886
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC -10.485 -10.485 -10.485
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Kreditfinanzierung AC -310.768 -310.768 -315.200
Verbindlichkeiten aus Immobilienfinanzierung AC -8.672 -8.672 -8.672
Leasing-Verbindlichkeiten AC -18.245 -18.245 -18.245
Kaufpreisverbindlichkeit AC -16.769 -16.769 -16.769
Nachrangiges Gesellschafterdarlehen AC -325.794 -325.794 -325.794
Derivate ohne designierte Sicherungsbeziehung FVPL 0 0 0
Summe Finanzinstrumente, netto -594.541 -595.427 886 -598.973
Klassifizierung nach IFRS 9 Kategorie
Finanzielle Vermögenswerte
zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 95.306 95.306 95.306
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVPL 886 886 886
Finanzielle Verbindlichkeiten
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVPL 0 0 0
zu fortgeführten Anschaffungskosten AC -690.733 -690.733 -695.165
Summe Finanzinstrumente, netto -594.541 -595.427 886

Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten
T€

31.03.2022
Buchwerte 31.03.2022 Bewertungskategorien im Anwendungsbereich von IFRS 9 Beizulegender Zeitwert 31.03.2022
Zu fortgeführten Anschaffungskosten Zum beizulegenden Zeitwert
Vermögenswerte Kategorie
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 71.545 71.545 71.545
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 36.013 36.013 36.013
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Anteile an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften AC 78 78 78
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte AC 2.080 2.080 2.080
Sonstige Vermögenswerte FVPL 0 0 0
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC -12.877 -12.877 -12.877
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Kreditfinanzierung AC -232.875 -232.875 -235.755
Verbindlichkeiten aus Immobilienfinanzierung AC -9.819 -9.819 -9.819
Leasing-Verbindlichkeiten AC -9.625 -9.625 -9.625
Kaufpreisverbindlichkeit AC -12.721 -12.721 -12.721
Nachrangiges Gesellschafterdarlehen AC -302.023 -302.023 -302.023
Derivate ohne designierte Sicherungsbeziehung FVPL -75 -75 -75
Summe Finanzinstrumente, netto -470.300 -470.225 -75 -473.179
Klassifierung nach IFRS 9 Kategorie
Finanzielle Vermögenswerte
zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 109.716 109.716 109.716
Finanzielle Verbindlichkeiten
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVPL -75 -75 -75
zu fortgeführten Anschaffungskosten AC -579.941 -579.941 -582.821
Summe Finanzinstrumente, netto -470.300 -470.225 -75 -473.179

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts

Gemäß IFRS 13 ist der beizulegende Zeitwert der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Dementsprechend liefern notierte Preise an einem aktiven Markt den besten Anhaltspunkt für den beizulegenden Zeitwert. Wenn Marktpreise nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, ist der beizulegende Zeitwert unter Einsatz von Bewertungstechniken zu ermitteln.

Entsprechend den Vorgaben von IFRS 13 wurden die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente anhand der Parameter, die zur Bewertung herangezogen werden (Inputs), und ihrer Bedeutung für die Bewertungstechniken kategorisiert und in eine dreistufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet.

Höchste Priorität in der Fair-Value-Hierarchie besitzen notierte Marktpreise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Stufe 1); auf der untersten Stufe dieser Hierarchie stehen unbeobachtbare Daten (Stufe 3). Die Parameter zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines einzelnen Instruments können in verschiedene Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeteilt werden. Dabei wird die Hierarchiestufe, in welche die Zeitwertbewertung in ihrer Gesamtheit fällt, nach der niedrigsten Bewertung bestimmt, die maßgeblich für die Zeitwertbewertung in ihrer Gesamtheit ist. Die Einschätzung, inwieweit ein bestimmter Parameter für die Zeitwertbewertung in ihrer Gesamtheit maßgeblich ist, erfordert eine eigenständige Beurteilung. Auch Faktoren, die für den betreffenden Vermögenswert oder die betreffende Verbindlichkeit spezifisch sind, fließen in die Beurteilung ein.

Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die jeweilige Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sind im Folgenden beschrieben. Dabei wird zwischen solchen Vermögenswerten unterschieden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und solchen, die zu Anschaffungskosten oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und bei denen der beizulegende Zeitwert lediglich angegeben wird:

Stufe 1: Notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten auf aktiven Märkten

Stufe 2: Andere als direkt oder indirekt beobachtbare Parameter, wie notierte Marktpreise für vergleichbare Vermögenswerte/Verbindlichkeiten auf aktiven Märkten; notierte Marktpreise für identische oder vergleichbare Vermögenswerte/Verbindlichkeiten in nicht aktiven Märkten; andere Parameter, die über den wesentlichen Teil der Laufzeit der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten beobachtbar sind oder durch beobachtbare Marktdaten unterlegt werden können.

Stufe 3: Nicht beobachtbare Parameter, da zum Bewertungszeitpunkt keine oder keine verwertbare

Marktaktivität für den zu bewertenden Vermögenswert oder die zu bewertende Verbindlichkeit vorhanden ist, die für die Bewertung wesentlich ist.

Regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Typ Fair-Value-Hierarchie Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes/ der Bewertungstechnik Wesentliche nicht beobachtbare Parameter Wechselseitige Zusammenhänge zwischen wesentlichen nicht beobachtbaren Parametern und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Zins-Caps Stufe 2 Discounted Cashflow Verfahren; künftige Cashflow s w erden auf Basis von Terminzinssätz en aus beobachtbaren Renditekurven und aus den vertraglich vereinbarten Zinssätzen geschätzt und mit einem Zinssatz diskoniert, der das Kreditrisiko des Kontrahenten widerspiegelt. k.A. k.A.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Shareholder Loan Stufe 2 Discounted Cashflow Verfahren; künftige Cashflows werden über die Laufzeit des Vertrages auf der Basis mit den für ähnliche Finanzschulden mit vergleichbarer Restlaufzeit geltenden Forward-Zinssätzen (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag) abgezinst. k.A. k.A.
Zins-Swaps Stufe 2 Discounted Cashflow Verfahren; künftige Cashflow s w erden auf Basis von Terminzinssätz en aus beobachtbaren Renditekurven und aus den vertraglich vereinbarten Zinssätzen geschätzt und mit einem Zinssatz diskontiert, der das Kreditrisiko des Kontrahenten widerspiegelt. k.A. k.A.

Die folgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13. Diese wurden nach IFRS 9 zum 31. März 2023 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Klassifizierung der Finanzinstrumente
T€

2022/23 2021/22
Stufe 2 Gesamt Stufe 2 Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte
Derivate (ohne designierte Sicherungsbeziehung) 886 886 0 0
Gesamt 886 886 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate (ohne designierte Sicherungsbeziehung) 0 0 -75 -75
Gesamt 0 0 -75 -75

Neben den dargestellten Derivaten verfügt die proALPHA-Gruppe über Anteile an anderen Unternehmen, die zum Fair Value bewertet werden. Aus Wesentlichkeitsgründen wird auf entsprechende Angaben verzichtet.

Umgliederungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Umgliederungen zwischen den Fair-Value-Hierarchien vorgenommen.

Kredite und Forderungen werden bis zur Endfälligkeit gehalten und generieren für den Konzern Zinserträge aus variabler und fester Verzinsung. Der Buchwert kann durch Änderungen des Ausfallsrisikos der Geschäftspartner beeinflusst werden. Das Ausfallrisiko wurde durch die bestmögliche Einschätzung der individuellen Bonitätsrisiken der Kunden anhand der Bildung von Wertberichtigungen für erwartete Forderungsausfälle berücksichtigt, sodass die Buchwerte der Forderungen zum 31. März 2023 annähernd ihren Marktwerten entsprechen.

Der Marktwert von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzschulden sowie sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten wurden durch die Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme mit den für ähnliche Finanzschulden mit vergleichbarer Restlaufzeit geltenden Zinsen bestimmt.

Bei Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristig variabel verzinslichen Finanzschulden wird angenommen, dass ihre Buchwerte annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten entsprechen. Der Grund dafür resultiert vor allem aus der kurzen Laufzeit dieser Instrumente.

Volumen und Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten

Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt zur Absicherung bestehender Zinsrisiken. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Nominalvolumen, die Buchwerte sowie die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente per 31. März 2023. Der Marktwert basiert auf Marktwerten, die die aktuelle Marktsituation widerspiegeln und den Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag entsprechen. Die Bestimmung der Marktwerte entspricht der zweiten Stufe der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 7.

Volumen und Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten
in T€

31.03.2023 31.03.2022
Nominalvolumen Marktwert Buchwert Nominalvolumen Marktwert Buchwert
Derivate mit
positivem Marktwert
Zins-Caps (ohne designierte Sicherungsbeziehung) 225.000 672 672 0 0 0
Zins-Swaps (ohne designierte Sicherungsbeziehung) 6.152 214 214 0 0 0
Gesamt 231.152 886 886 0 0 0
Derivate mit
negativem Marktwert
Zins-Swaps (ohne designierte Sicherungsbeziehung) 0 0 0 6.936 -75 -75
Gesamt 0 0 0 6.936 -75 -75

Die derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Zahlungsströmen aus variabel verzinslichen Verbindlichkeiten. Wertänderungen der Sicherungsinstrumente wurden mangels Vorliegen der Hedging-Voraussetzungen erfolgswirksam gebucht.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

Finanzielle Vermögenswerte
T€

31.03.2023 31.03.2022
Kurzfristig Langfristig Gesamt Kurzfristig Langfristig Gesamt
Ausleihungen und sonstige finanzielle Forderungen 327 3 329 305 1.775 2.080
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 134 134 78 78
Gesamt 327 137 465 305 1.853 2.159

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Kautionen. Zum Bilanzstichtag existierten keine überfälligen, aber nicht wertgeminderten sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Darüber hinaus lagen keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte vor, die nicht überfällig und nicht wertgemindert sind.

Nettoergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

2022/23
Zinsen Fair value Wertberichtigung Summe
AC -28.998 0 -2.184 -31.182
FVPL 0 961 0 961
Gesamt -28.998 961 -2.184 -30.221

Nettoergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

13.01.2022 - 31.03.2022
Zinsen fair value Wertberichtigung Summe
AC -2.928 0 -463 -3.391
FVPL 0 106 0 106
Gesamt -2.928 106 -463 -3.285

Die erwarteten Liquiditätsabflüsse stellen sich wie folgt dar:

31.03.2023
bis 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahren größer 5 Jahre Gesamt
Liquiditätsabflüsse in T€
Darlehen Konsortialfinanzierung -8.001 -245.480 0 -253.481
Darlehen Immobilienfinanzierung -1.403 -5.611 -2.520 -9.534
Nachrangiges Gesellschafterdarlehen 0 0 -457.687 -457.687
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -10.485 0 0 -10.485
Kaufpreisverbindlichkeiten -7.996 -8.638 0 -16.634
-27.885 -259.729 -460.207 -747.821
31.03.2022
bis 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahren größer 5 Jahre Gesamt
Liquiditätsabflüsse in T€
Darlehen Konsortialfinanzierung -17.884 -252.487 0 -270.371
Darlehen Immobilienfinanzierung -1.403 -5.611 -3.923 -10.937
Nachrangiges Gesellschafterdarlehen -2.299 0 -443.706 -446.005
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -12.877 0 0 -12.877
Kaufpreisverbindlichkeiten * -12.721 -1.000 0 -13.721
Derivative Finanzinstrumente (ohne Sicherungsbeziehungen) ** -75 0 0 -75
-47.259 -259.098 -447.630 -753.986

* Unter der Annahme, dass die Kaufpreisverbindlichkeiten innerhalb eines Jahres fällig (cashwirksam) werden

** Unter der Annahme, dass die derivativen Finanzinstrumente innerhalb eines Jahres fällig (cashwirksam) werden

Bei der Darstellung der erwarteten Liquiditätsabflüsse aus der Konsortialfinanzierung, die im Zuge der Akquisitionsfinanzierung aufgenommen wurde, erfolgt eine Aufteilung anhand der vertraglichen Vereinbarungen (contractual cash flows).

(20) Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Überleitungsrechnung der bilanziellen Veränderung von Finanzverbindlichkeiten:

in T€ Nachrangiges Gesellschafterdarlehen Kreditfinanzierung Immobilienfinanzierung Leasing Verbindlichkeiten
Stand 01.04.2022 302.023 235.925 9.818 9.625
Veränderung Konsolidierungskreis 0 7.000 0 1.244
Liquiditätswirksame Zuführung 10.849 111.125 0 0
Erfolgsneutrale Bewertung -874 0 0 13.492
Erfolgswirksame Bewertung 0 0 0 0
Kapitalisierung von Zinsen (nicht liquiditätswirksam) 16.962 0 0 0
Amortisation (nicht liquiditätswirksam) 0 -1.059 0 0
Fremdwährungsbewertung (nicht liquiditätswirksam) 0 7 0 37
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (liquiditätswirksam) -3.166 -42.230 -1.146 -6.153
Stand 31.03.2023 325.794 310.768 8.672 18.245
in T€ Kaufpreisverbindlichkeit Summe
Stand 01.04.2022 11.721 569.112
Veränderung Konsolidierungskreis 8.638 16.882
Liquiditätswirksame Zuführung 0 121.974
Erfolgsneutrale Bewertung 0 12.618
Erfolgswirksame Bewertung 729 729
Kapitalisierung von Zinsen (nicht liquiditätswirksam) 0 16.962
Amortisation (nicht liquiditätswirksam) 0 -1.059
Fremdwährungsbewertung (nicht liquiditätswirksam) 0 44
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (liquiditätswirksam) -4.319 -57.014
Stand 31.03.2023 16.769 680.248
in T€ Nachrangiges Gesellschafterdarlehen Kreditfinanzierung Immobilienfinanzierung Leasing Verbindlichkeiten
Stand 13.01.2022 0 0 0 0
Erwerb proALPHA Konzern 197.819 142.351 9.973 9.926
Liquiditätswirksame Zuführung 143.980 92.036 0 0
Erfolgsneutrale Bewertung -42.449 0 0 186
Kapitalisierung von Zinsen (nicht liquiditätswirksam) 2.673 0 0 0
Amortisation (nicht liquiditätswirksam) 0 1.224 0 0
Fremdwährungsbewertung (nicht liquiditätswirksam) 0 346 0 10
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (liquiditätswirksam) 0 -32 -155 -497
Stand 31.03.2022 302.023 235.925 9.818 9.625
in T€ Kaufpreisverbindlichkeit Summe
Stand 13.01.2022 0 0
Erwerb proALPHA Konzern 11.721 371.790
Liquiditätswirksame Zuführung 0 236.016
Erfolgsneutrale Bewertung 0 -42.263
Kapitalisierung von Zinsen (nicht liquiditätswirksam) 0 2.673
Amortisation (nicht liquiditätswirksam) 0 1.224
Fremdwährungsbewertung (nicht liquiditätswirksam) 0 356
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (liquiditätswirksam) 0 -684
Stand 31.03.2022 11.721 569.112

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr T€ -107.167 (Vorjahr T€ -120.391). Dieser Cashflow resultiert im Wesentlichen aus den Auszahlungen für die Akquisitionen die durch die proALPHA Gruppe im Geschäftsjahr durchgeführt wurden.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit liegt bei T€ 62.574 (Vorjahr T€ 191.917). Dies liegt im Wesentlichen an der Aufnahme weiterer Darlehen und Eigenkapitalzuführungen im Rahmen der Akquisitionen durch die proALPHA-Gruppe im Geschäftsjahr.

Neben den bereits angegebenen Abschreibungen auf Nutzungsrechte (siehe die Erläuterungen der Bilanz (9) Nutzungsrechte) sind die nachfolgenden weiteren Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden:

in T€ 01.04.2022 -31.03.2023 13.01.2022 -31.03.2022
Aufwand aus geringwertigen Leasingverhältnissen -283 -16
Ertrag aus variablen Zahlungen 32 8
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten -613 -24

Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen per 31. März 2023 werden unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten T€ 12.669 (Vorjahr T€ 5.202) sowie unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten T€ 5.576 (Vorjahr T€ 4.423) ausgewiesen.

Aus den bestehenden Leasingverhältnissen ergeben sich die folgenden zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse:

in T€ <1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre Summe
Leasingverbindlichkeiten für
Gebäude 3.531 7.451 4.697 15.679
PKW 2.638 1.920 0 4.558
Sonstige 9 7 0 16
Stand 31.03.2023 6.178 9.379 4697 20.254
in T€ <1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre Summe
Leasingverbindlichkeiten für
Gebäude 1.915 3.213 322 5.450
PKW 2.500 1.753 0 4.253
Sonstige 86 28 0 114
Stand 31.03.2022 4.501 4.995 322 9.818

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverträge im Geschäftsjahr 2022/33 belaufen sich auf T€ 6.687 (Vorjahr T€ 497). Künftige Zahlungsmittelabflüsse, zu denen es beim Leasingnehmer kommen könnte, da diese bei der Bewertung der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen unberücksichtigt blieben, belaufen sich auf T€ 5.302.

(21) Arbeitnehmer

Da die Mitarbeiter erst ab dem 28. Februar 2022 der proALPHA Holding GmbH zuzurechnen sind, erfolgt die Angabe für das Vorjahr in Bezug auf die Mitarbeiteranzahl am 31. März 2022. Für das aktuelle Geschäftsjahr beziehen sich die Werte auf den Jahresdurchschnitt.

01.04.2022 - 31.03.2023 31.03.2022
Anzahl Mitarbeiter 1.880 1.683
männlich 1.275 1.212
weiblich 605 471

(22) Nahestehende Unternehmen und Personen

Gemäß IAS 24 sind Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden, anzugeben.

Als nahestehende Personen im proALPHA-Konzern kommen darüber hinaus grundsätzlich die Mitglieder der Geschäftsführung in Betracht. Alle Tochterunternehmen der proALPHA Holding GmbH mit Ausnahme der im Abschnitt "Konsolidierungskreis" aufgeführten Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der proALPHA Holding GmbH einbezogen und sind somit nicht Gegenstand einer Berichterstattung über Beziehungen zu nahestehenden Personen.

Im Geschäftsjahr wurden von einer Gesellschaft, bei der die Geschäftsführung der ungarischen Landesgesellschaft proALPHA Software Kft. ebenfalls die Geschäftsführung stellt, Dienstleistungen im Umfang von T€ 48 für den proALPHA Konzern erbracht.

Die Verkäufe an und Käufe von nahestehenden Unternehmen und Personen entsprechen denen zu marktüblichen Bedingungen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Salden sind unbesichert, unverzinslich und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen gegen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen bestehen keine Garantien.

Mit den nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Gesellschaften fanden folgende Geschäftsvorfälle statt: Die proALPHA Thailand Co. Ltd., Mueang Phuket, Thailand, hatte im Berichtsjahr TCHF 425 Erlöse aus IT-Consulting Dienstleistungen mit der proALPHA Schweiz AG, Asch, Schweiz. Mit den nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Gesellschaften tisoware Industrieberatung GmbH, Reutlingen, tisoware Vertriebs- und Support GmbH, Wien, Österreich, sowie Böhme & Weihs Rus Llc, City of Ulyanovsk, Russland, gab es keine Geschäftsvorfälle mit einem wesentlichen Volumen.

Die Anteile an der proALPHA Holding GmbH werden von der Sapphire Midco S.à r.l. (vormals: Dealco Luxembourg XI S.à r.l.), Luxemburg, von der Trinitas Investment II S.à r.l. (vormals: Equitatus Investment II S.à r.l.), Strassen/Luxemburg, sowie von der Panther MEP GmbH & Co. KG, Weilerbach, und der Panther II MEP GmbH & Co. KG, Weilerbach, gehalten.

Die Anteile der Sapphire Midco S.à r.l. werden von der Sapphire Investment S.à r.l., Senningerberg/Luxemburg, und der Sienna Capital Invest SCSp, Strassen/Luxemburg, gehalten.

Die Anteile der Sapphire Investment S.à r.l. werden von ICG Europe Fund VIII Investment S.à r.l., Senningerberg/Luxemburg, gehalten. Die Anteile der ICG Europe Fund VIII Investment S.à r.l. werden wiederum von der ICG Europe Fund VIII SF (No.1) SCSp, Senningerberg/Luxemburg, gehalten.

Komplementärin der ICG Europe Fund VIII SF (No.1) SCSp ist die ICG Europe Fund VIII GP LP SCSp, Senningerberg/Luxemburg.

Komplementärin der ICG Europe Fund VIII GP LP SCSp ist wiederum die ICG Europe Fund VIII GP S.à r.l., Senningerberg/Luxemburg.

Die Anteile an der ICG Europe Fund VIII GP S.à r.l. werden von der ICG FMC Ltd., London/Großbritannien, gehalten. Die Anteile an der ICG FMC Ltd. werden wiederum von der Intermediate Capital Group PLC, London/Großbritannien, gehalten. Die proALPHA Holding GmbH ist das oberste Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss aufstellt.

Transaktionen mit der Intermediate Capital Group plc, London, Großbritannien

Während des Geschäftsjahres gab es keine Geschäftsvorfälle zwischen der proALPHA Holding GmbH und den Unternehmen der Intermediate Capital Group plc.

Transaktionen mit der Sapphire Midco S.à r.l., Luxemburg, und der Trinitas Investment II S.à r.l., Luxemburg

Die proALPHA Group GmbH hat von den Gesellschaftern der proALPHA Holding GmbH, der Sapphire Midco S.à r.l., Luxemburg, und der Trinitas Investment II S.à r.l., Luxemburg, zur Finanzierung der Akquisition der pA Holding GmbH im Februar 2022 nachrangige Gesellschafterdarlehen (Senior Mezzanine und Junior Mezzanine) mit einem nominalen Gesamtvolumen von T€ 130.000 und T€ 210.000 und einer Laufzeit bis 1. März 2030 erhalten. Die Darlehensbeträge wurden in Höhe von T€ 31.307 bar ausgezahlt, der Restbetrag in Höhe von T€ 308.693 wurde durch Umwandlung der Einbringungsausgleichsverbindlichkeit aus der Kapitalerhöhung ausgereicht. Weitere nachrangige Gesellschafterdarlehen (Senior Mezzanine und Junior Mezzanine) wurden im August 2022 mit einem nominalen Gesamtvolumen von T€ 4.148 und T€ 6.701 erhöht und bar ausgezahlt. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich. Der Nominalzinssatz der Darlehen beträgt 3,5 % p.a. (Senior Mezzanine) und 4,0% p.a. (Junior Mezzanine). Eine Zinszahlung ist erst zum Laufzeitende des Darlehens erforderlich. Eine Besicherung der Darlehen erfolgte nicht. Die Schuldner haben während der Laufzeit eine Finanzkennzahl einzuhalten. Der marktübliche Zins wurde zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme mit ca. 5,0 % p.a. angenommen.

Weitere Transaktionen

Darüber hinaus gab es während des Geschäftsjahres keine Geschäftsvorfälle mit den Gesellschaftern.

Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen

Der Geschäftsführung der proALPHA Holding GmbH gehörten in dem Geschäftsjahr 2022/23 an:

Eric Verniaut, Carquerainne, Frankreich (CEO)

Patrick Klein, Mandelbachtal (CFO)

Die Bezüge für Personen in Schlüsselpositionen im Geschäftsjahr belaufen sich auf insgesamt T€ 1.236 (Vorjahr T€ 81) und zwar unabhängig davon, ob diese Vergütung im Berichtszeitraum bereits zur Auszahlung gelangt ist oder per Rückstellung bzw. Verbindlichkeit zum 31. März 2023 erfasst worden ist. Die Verbindlichkeiten für noch nicht ausgezahlte Leistungen aus kurzfristig fälligen Leistungen betragen zum Stichtag T€ 513 (Vorjahr T€ 332) und kommen im nächsten Geschäftsjahr zur Auszahlung.

Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Verkäufe an und Käufe von nahestehende(n) Unternehmen und Personen sowie erbrachte bzw. bezogene Dienstleistungen erfolgen - sofern nicht explizit anders angegeben - zu marktüblichen Konditionen.

Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert, unverzinslich und werden durch Barzahlung beglichen.

Für Forderungen gegen oder Schulden gegenüber nahestehende(n) Unternehmen und Personen bestehen keine Garantien oder Besicherungen.

(23) Honorare der Abschlussprüfer

Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn / Frankfurt am Main, beträgt für das Geschäftsjahr T€ 1.031 (Vorjahr T€ 235). Dieser Betrag entfällt in Höhe von T€ 772 (Vorjahr T€ 235) auf Abschlussprüfungsleistungen (davon T€ 313 periodenfremd, Vorjahr T€ 0), in Höhe von T€ 162 (Vorjahr T€ 0) auf Steuerberatungsleistungen (davon T€ 123 periodenfremd) sowie in Höhe von T€ 96 (Vorjahr T€ 0) auf Beratungsleistungen.

(24) Angaben nach § 264 Abs. 3 HGB

Die proALPHA GmbH (vormals: proALPHA Business Solutions GmbH), Weilerbach, die CP Corporate Planning GmbH (vormals: CP Corporate Planning AG), Hamburg, die tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH, Reutlingen, und die humanIT Software GmbH, Bonn, werden in den Konzernabschluss der proALPHA Group GmbH zum 31. März 2023 einbezogen. Aufgrund der Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB wird die proALPHA GmbH von der Offenlegungspflicht ihres Jahresabschlusses und der Erstellung eines Anhangs und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022/23 befreit. Außerdem wurden die CP Corporate Planning GmbH, die tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH und die humanIT Software GmbH von der Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflicht ihres Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022/23 befreit.

(25) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Aufstellungszeitpunkt gab es keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind oder bekannt wurden.

 

Weilerbach, den 18. August 2023

Die Geschäftsleitung der proALPHA Holding GmbH

Eric Verniaut

Patrick Klein

Konzernlagebericht

der proALPHA Holding GmbH, Weilerbach

Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023

A. Grundlagen des Konzerns

1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen

Die proALPHA Holding GmbH, Weilerbach, (im Folgenden auch "die Gesellschaft") ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in 67685 Weilerbach, Auf dem Immel 8 und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern (HRB 33607) eingetragen.

Die proALPHA Holding GmbH wurde zunächst mit Gesellschaftsvertrag vom 13. Januar 2022 als Blitz D22-241 GmbH mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 24. Januar 2022. In der Gesellschafterversammlung vom 1. Februar 2022 wurde beschlossen, die Firma der Blitz D22-241 GmbH in proALPHA Holding GmbH zu ändern. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 9. Februar 2022. In der Gesellschafterversammlung vom 14. November 2022 wurde beschlossen, den Sitz von Düsseldorf nach Weilerbach zu verlegen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 22. Dezember 2022.

Die proALPHA Holding GmbH hat mit dem Erwerb der pA Holding GmbH, Weilerbach, und ihrer in- und ausländischen Tochterunternehmen am 28. Februar 2022 ihre operative Geschäftigkeit aufgenommen, sodass das aktuelle Geschäftsjahr erstmalig einen 12-Monatszeitraum umfasst.

2. Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und des Konzerns

Neben der Entwicklung und dem Vertrieb der integrierten ERP-Software-Suite proALPHA, die ständig weiterentwickelt und den Kunden über Softwarewartung zur Verfügung gestellt wird, umfasst das ganzheitliche Leistungsspektrum auch die Beratung bei der Implementierung der proALPHA-Software sowie Trainingsdienstleistungen, wobei die Implementierungsberatung teilweise auch von externen Partnern übernommen wird. proALPHA stellt seinen Kunden damit optimal auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branchen abgestimmte Lösungskonzepte zur Verfügung. Die proALPHA GmbH hat ihren Stammsitz in Weilerbach bei Kaiserslautern und ist mit Vertriebs- und Consultingeinheiten in Bad Oeynhausen, Solingen, Hannover, Barleben, Mansfeld, Berlin, Chemnitz, Weilerbach, Kaiserslautern, Böblingen, Würzburg und Ismaning national vertreten. Ihre internationale Präsenz sichert sich die proALPHA-Gruppe über eigene Tochtergesellschaften in der Schweiz, Österreich, Polen, Ungarn, Frankreich, China, Thailand und den USA sowie durch externe Partner u.a. in Deutschland und in Tschechien. In der Gruppe waren durchschnittlich im Geschäftsjahr 2022/23 weltweit 1.880 aktive Mitarbeiter*innen beschäftigt.

Mit Wirkung zum 24. Mai 2022 erwarb die proALPHA Group GmbH, Weilerbach 100% der Anteile und somit die Beherrschung an der ENIT Energy IT Systems GmbH, Freiburg im Breisgau. ENIT Energy IT Systems GmbH ist ein junges Unternehmen mit dem Fokus auf der Bereitstellung von innovativen Lösungen im Bereich des Energiemanagements und Monitoring von CO 2-Emissionen, für Unternehmen im Industrieumfeld. ENIT verfügt über ein Lösungsportfolio, das Kunden mit zukunftsweisenden Systemen zur Überwachung und Steuerung von Emissionen und Energiebedarf ausstattet, die auf die Bedürfnisse von KMUs zugeschnitten sind.

Mit Wirkung zum 4. August 2022 erwarb die proALPHA Group GmbH, 100% der Anteile und somit die Beherrschung an allen Gesellschaften der Empolis-Gruppe, Kaiserslautern. Die Haupttätigkeit von Empolis ist die Entwicklung und der Vertrieb innovativer Softwarelösungen für "Knowledge Computing" und "Enterprise AI", also die Datenverarbeitung mit Hilfe von künstlicher Intelligenz.

Durch zahlreiche Akquisitionen hat proALPHA so sein Produktportfolio erweitert und bietet innovative Softwarelösungen nun auch für u.a. Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung, Manufacturing Execution System (MES), Beschaffungsprozesse, Lieferantenmanagement, Qualitäts- und Fertigungsmanagement, sowie Knowledge Computing, Enterprise AI und CO 2-Management.

Obwohl die Gruppengesellschaften rechtlich eigenständig sind, arbeitet die gesamte proALPHA-Gruppe mit Ausnahme der in den vergangenen Jahren neu erworbenen Unternehmen, als einheitliche, eng verzahnte Organisation, in der die Software-Entwicklung, der Support und das Partnergeschäft hauptsächlich in der proALPHA GmbH (vormals: proALPHA Business Solutions GmbH) angesiedelt sind und der Vertrieb und das Beratungsgeschäft in den jeweiligen Landesgesellschaften.

3. Forschung und Entwicklung

Für die proALPHA-Gruppe als Anbieter von ERP-Standardsoftware, Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung, Manufacturing Execution System (MES), Beschaffungsprozesse, Lieferantenmanagement, Qualitäts- und Fertigungsmanagement Softwarelösungen sind intensive und nachhaltige Forschung und Entwicklung unerlässliche Grundlage des zukünftigen Unternehmenserfolges. Hierbei gilt es, unseren Kunden kontinuierlich sowohl technologische Innovationen anzubieten als auch den Funktionsumfang der Softwarelösungen zu erweitern. Die proALPHA-Gruppe deckt dabei das ganze Spektrum von der Grundlagenentwicklung bis hin zur konkreten Programmierung und anschließenden Qualitätskontrolle komplett intern ab. Insgesamt waren im Rumpfberichtsjahr durchschnittlich 369 Mitarbeiter (VZÄ) direkt in diesen Bereichen beschäftigt (Vorjahr 304). Außerdem unterhält proALPHA eine enge Zusammenarbeit mit renommierten Forschungseinrichtungen wie Fraunhofer Instituten und industriellen Partnern.

Im Geschäftsjahr 2022/23 sind insgesamt Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Höhe von T€ 36.777 (Vorjahr T€ 2.203) als Aufwand erfasst worden. proALPHA aktiviert grundsätzlich keine Entwicklungskosten, weil nicht aktivierbare Forschungsaktivitäten und aktivierungspflichtige Entwicklungsaktivitäten in der Praxis nicht klar voneinander zu trennen sind.

4. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Die proALPHA-Gruppe verwendet grundsätzlich als finanzielle Leistungsindikatoren die Größen "Umsatz" und "bereinigtes EBITDA", da die Steigerung des Unternehmenswertes neben externen Marktfaktoren von der Steigerung des bereinigten EBITDA abhängt. Das EBITDA ist definiert als das Konzernergebnis vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Ertragsteuern.

Das bereinigte EBITDA ist definiert als das Konzernergebnis vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Ertragsteuern, bereinigt um außergewöhnliche, einmalig auftretende Sondereffekte, insbesondere auch Sondereffekte aus der Erstkonsolidierung bei Unternehmenserwerben. Diese Steuerungsgrößen werden im monatlichen Rhythmus der Geschäftsführung und dem Beirat der Gesellschaft vorgestellt und in diesen Gremien diskutiert, so dass bei Bedarf zeitnah Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Als weiterer wichtiger Indikator wird zudem die (bereinigte) EBITDA-Marge angesehen. Dieser Leistungsindikator ist ein Maßstab der relativen Ertragsstärke je EUR Umsatz.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23 erzielte der proALPHA-Konzern einen Umsatz von T€ 235.441 und ein bereinigtes EBITDA von T€ 54.163. Die bereinigte EBITDA-Marge beträgt somit 23,0 %. Darüber hinaus umfassen die Kennzahlen der proALPHA-Gruppe eine Reihe operativer Kennzahlen, mit denen die strategische Zielsetzung in Bezug auf Wachstum und Unternehmenswertsteigerung gemessen wird. Dazu gehören im Vertrieb die Anzahl der Neukunden und Dealgröße, im Consulting Bereich Auslastung und Tagessatzentwicklung und im Support Bereich Call-Statistiken und Kunden-Absprungsrate. Die Vertriebsaktivitäten werden durch ein regelmäßiges Monitoring der Vertriebspipeline zentral überwacht und gesteuert.

Wesentlichen Einfluss auf den Unternehmenserfolg der proALPHA-Gruppe hat die Gewinnung von qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen sowie die Bindung und Entwicklung von Mitarbeiter*innen und Nachwuchsführungskräften, die sich mit dem Unternehmen identifizieren. proALPHA investiert in die Qualifizierung der Führungskräfte und einer Führungskultur, die auf Vertrauen, Feedback, Übertragung von Verantwortung und Entwicklung der Potenziale der Mitarbeiter*innen aufbaut. Attraktivität gewinnt proALPHA auch durch diverse zeitgemäße Angebote für Mitarbeiter*innen, wie z.B. das Fahrradleasing, einen Familienservice und Personalentwicklungsangebote. Neben der Personalentwicklung liegt der Schwerpunkt auf Angebote für eine bessere Work-Life-Balance wie Homeoffice/Remoteoffice, flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, Entgeltbestandteile auf ein insolvenzgesichertes Wertguthabenkonto aufzubauen, um es später in Zeit umzuwandeln für ein Sabbatical, Zahlungen während Eltern- oder Pflegezeiten oder für einen früheren Renteneintritt.

B. Wirtschaftsbericht

1. Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Europe

Die deutsche Wirtschaft hat erneut ein bewegtes Jahr hinter sich. Das Jahr war geprägt von den Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und den daraus folgenden starken Energiepreissteigerungen. Zusätzlich traten verschärfte Material- und Lieferengpässe auf, begleitet von Rekordinflationsraten, insbesondere bei Nahrungsmitteln. Gleichzeitig gab es einen anhaltenden Fachkräftemangel, während die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Jahresverlauf nachließen.

In Deutschland war im Jahr 2022 das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 1,9 % höher als im Jahr 2021. Damit konnte das negative Wachstum aus dem ersten Corona Jahr 2020 wieder ausgeglichen werden. Die Inflation, die in den letzten beiden Jahren stark gestiegen war, lag in Deutschland im Jahr 2022 bei durchschnittlich 6,9 %, und ging bis Mai 2023 auf 6,1 % zurück. Der daraus resultierende Kaufkraftverlust belastete die privaten Konsumausgaben, gleichzeitig sind verteuerte Arbeitskosten bei Unternehmen zu verzeichnen.

Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung stieg im verarbeitenden Gewerbe kaum, um nur 0,2 % gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Dienstleistungsbereiche verzeichneten gegenüber 2021 merkliche Zuwächse. So nahm die Wirtschaftsleistung der Unternehmensdienstleister, zu denen Forschung und Entwicklung, Rechts- und Steuerberater sowie Ingenieurbüros zählen, um 2,4 % zu. Im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe stieg das Wirtschaftswachstum mit einem Plus von 4,0 % wieder stärker.

Die preisbereinigten privaten Konsumausgaben stiegen im Jahr 2022 trotz hoher Inflationsraten um 4,6 % im Vergleich zum Vorjahr, womit sie fast das Vorkrisenniveau von 2019 erreichen. Diese Entwicklung ist u.a. auf den Wegfall fast aller Corona Schutzmaßnahmen im Frühjahr 2022 zurückzuführen. Die Konsumausgaben des Staates waren aufgrund der Pandemie in den vergangenen zwei Pandemie Jahren stark angestiegen und stiegen in 2022 moderat um weitere 1,1 %.

Im Jahr 2022 gab es einen rückläufigen Trend bei den Bauinvestitionen, mit einem preisbereinigten Rückgang von 1,6 %. Im Verlauf des Jahres verstärkte sich dieser negative Trend aufgrund der steigenden Baukosten und Zinsen, was zu einer zunehmenden Anzahl von Auftragsstornierungen sowohl im gewerblichen als auch im privaten Baubereich führte. Hingegen wurden in den Bereich der Ausrüstungen, wie Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, im Jahr 2022 preisbereinigt 2,5 % mehr investiert als im Vorjahr.

Der Außenhandel nahm trotzt eines erhöhten Preisniveaus zu. Deutschland exportierte preisbereinigt 3,2 % mehr Waren und Dienstleistungen ins Ausland als 2021. Die Importe legten gleichzeitig um preisbereinigt 6,7% zu.

Nach Angaben der Europäischen Kommission stieg das BIP für das gesamte Jahr 2022 sowohl im Euroraum als auch in der EU um 3,5 %, gegenüber 5,3 % (Euroraum) bzw. 5,4 % (EU) im Jahr 2021.

2. Branchenentwicklung

Der Umsatz mit Informationstechnik, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik in Deutschland stieg nach Angaben des Branchenverbands Bitkom im Jahr 2022 auf insgesamt 196,1 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anstieg von 4,0 % (+7,5 Milliarden Euro) für den deutschen Markt gegenüber 2021.

Mit einem Umsatz von 118,9 Milliarden Euro und einem Anstieg von 6,6% weist das Segment Informationstechnik ein deutliches Wachstum auf. Innerhalb des Informationstechnik Segments ist der Umsatz von Software am stärksten gestiegen (+9,4 % zum Vorjahr), gefolgt IT-Hardware (+5,4 % zum Vorjahr) und IT-Services (+5,5 % zum Vorjahr). In der Unterhaltungselektronik gab es wie bereits im Vorjahr einen Umsatzrückgang von -8,2 % auf 8,2 Milliarden Euro. Das Segment Telekommunikation ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 % auf 68,9 Milliarden Euro gewachsen.

3. Geschäftsverlauf

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Das abgelaufene Geschäftsjahr 2022/23 war durch den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine im Februar 2022 und den daraus entstandenen Inflationskosten geprägt. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation konnte der Softwareumsatz in der zweiten Jahreshälfte deutlich gesteigert werden. Es ist dennoch bemerkbar, dass Kunden wesentliche Investitionsentscheidungen weiterhin zurückhalten und aufgrund der weltwirtschaftlichen Unsicherheiten eher passiv agieren. Der Wartungsumsatz hat sich positiv entwickelt, weil wenige Kunden ihre Wartungen gekündigt haben. Auch eine wesentliche Pleitewelle bei unseren Kunden blieb bisher aus. Der Dienstleistungsumsatz hat sich im vergangenen Jahr dank dem Ausbleiben umfassender Lockdowns und generell gelockerter Maßnahmen erholt und ist zum Vergleich zum Vorjahr wieder gestiegen. Auf Grund der getätigten Akquisitionen gab es in diesem Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr, neben dem organischen Wachstum zusätzlich noch ein akquisitorisches Wachstum.

Aufgrund des Erwerbs der pA Holding GmbH sowie ihrer in- und ausländischen Tochterunternehmen zum 28. Februar 2022 bildete das Vorjahr ein Rumpfgeschäftsjahr für den Zeitraum vom 13. Januar 2022 bis zum 31. März 2022. Aus operativer Sicht umfasst das Vorjahr einen 1-Monatszeitraum zwischen der Akquisition der proALPHA-Gruppe und dem Ende des Rumpfgeschäftsjahres. Das Geschäftsjahr 2022/23 bildet erstmals einen 12-Monatzeitraum ab.

Der Gruppenumsatz lag im Geschäftsjahr bei T€ 235.441. Darin enthalten sind Umsatzerlöse in Höhe von T€ 17.210 zum Erstkonsolidierungszeitpunkt der Empolis-Gruppe am 1. August 2022 und T€ 1.338 zum Erstkonsolidierungszeitpunkt der ENIT am 1. Juni 2022.

Das bereinigte EBITDA beträgt T€ 54.163, wobei hierin ein bereinigtes EBITDA aus den im Geschäftsjahr durchgeführten Unternehmenserwerbe von ENIT und Empolis-Gruppe in Höhe von T€ 3.749 enthalten ist.

Vergleich der Geschäftsentwicklung mit Prognose des Vorjahres

Nach der Vorjahresprognose wurden Umsatzerlöse zwischen € 221 Mio. und € 228 Mio. sowie ein bereinigtes EBITDA zwischen € 48 Mio. und € 50 Mio. erwartet. Tatsächlich lagen die Umsätze aufgrund höherer Nachfrage bei € 235 Mio. und das bereinigte EBITDA bei € 54 Mio., sodass die Prognose spürbar übertroffen wurde.

4. Lage des Konzerns

Ertragslage

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von T€ -1.693 (Vorjahr T€ -929) ist durch nicht wiederkehrende Kosten aufgrund von nicht (jährlich) wiederkehrenden Geschäftsvorfällen belastet. Dazu zählen unter anderem die Aufwendungen im Rahmen von Akquisitionen oder die Kosten für spezielle Beratungsprojekte. Hierbei fielen sowohl direkte Kosten wie etwa Rechts- und Beratungskosten als auch indirekte Kosten wie etwa Abfindungen für ausscheidende Mitarbeiter an. Außerdem wurde das EBITDA durch T€ 11.019 (Vorjahr T€ 955) an Minderumsatz belastet, weil der Buchwert der abgegrenzten Erlöse zum Akquisitionszeitpunkt durch die Fair Value-Bewertung nach unten angepasst wurde (sog. Haircut). Nach Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Sondereffekte ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23 ein bereinigtes EBITDA von T€ 54.163 (Vorjahr T€ 7.436).

Aus Konzernsicht ist die wichtigste Kennzahl das bereinigte EBITDA. Die Überleitung des EBITDA laut Gewinn- und Verlustrechnung auf das bereinigte EBITDA ist wie folgt:

01.04.2022 -31.03.2023
T€
13.01.2022 -31.03.2022
T€
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) -1.693 -929
Bereinigung um Sondereffekte
Anpassung abgegrenzter Erlöse 11.019 955
Restrukturierung 9.054 0
Aufwendungen für strategische Beratung 7.076 882
Next Generation proALPHA 6.062 374
Fremdleistungen aufgrund der Akquisitionen 5.751 3.851
Wechsel im Management Team 4.882 243
Cloud Transfer 3.726 162
Wechselkursdifferenzen bei Krediten (CHF) 42 346
Projekt Leopard 11 0
Übrige 8.234 1.552
Bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 54.163 7.436

Das Verhältnis von Umsatz und bereinigtem EBITDA ist vor dem Hintergrund eines gesamtwirtschaftlich unsicheren Geschäftsumfelds überaus positiv zu bewerten.

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023

01.04.2022 -31.03.2023
T€
13.01.2022 -31.03.2022
T€
Umsatzerlöse 235.441 21.743
Sonstige Erträge 3.497 471
Materialaufwand -25.009 -2.294
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer -161.109 -11.747
Andere Aufwendungen -54.513 -9.102
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) -1.693 -929
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen -57.797 -4.445
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -59.490 -5.374
Finanzerträge 560 8
Finanzaufwendungen -31.257 -2.830
Finanzergebnis -30.697 -2.822
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -90.186 -8.195
Ertragsteuern 13.078 -145
Konzernergebnis -77.109 -8.340
davon auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend -77.109 -8.112
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend 0 -228

Die proALPHA-Gruppe erzielte im laufenden Geschäftsjahr 2022/23 Umsatzerlöse in Höhe von T€ 235.441 nach T€ 21.743 im 1-Monatszeitraum des Vorjahres. Diese setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Wartungserlösen in Höhe von T€ 93.254 (Vorjahr T€ 6.978), Dienstleistungen in Höhe von T€ 80.893 (Vorjahr T€ 7.109) sowie Softwarelizenzen in Höhe von T€ 40.002 (Vorjahr T€ 6.614).

Die sonstigen Erträge in Höhe von T€ 3.497 (Vorjahr T€ 471) enthalten im Wesentlichen erhaltene Zuschüsse (T€ 1.650, Vorjahr T€ 8), Erlöse aus dem Abgang von Anlagevermögen (T€ 400, Vorjahr T€ 1), Auflösungen von nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen (T€ 333, Vorjahr T€ 48), Erstattung von Entgeltfortzahlungen (T€ 316, Vorjahr T€ 4), Wechselkursgewinne (T€ 238, Vorjahr T€ 108), Mieterträge (T€ 107, Vorjahr T€ 3) und Bestandsveränderungen (T€ 0, Vorjahr T€ 248).

Die Materialaufwendungen in Höhe von T€ 25.009 (Vorjahr T€ 2.294) resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb notwendiger Softwarelizenzen, aus den damit verbundenen Wartungsaufwendungen, aus bezogenen Fremdleistungen sowie aus SaaS-Aufwendungen.

Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer belaufen sich im aktuellen Geschäftsjahr 2022/23 auf T€ 161.109 (Vorjahr T€ 11.747), womit die Personalaufwandsquote (als Verhältnis der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer in Relation zu den Umsatzerlösen) bei 68,4 % nach 54 % im Vorjahr liegt. Rund 86 % (Vorjahr 83 %) des Personalaufwandes entfallen auf das Inland.

Die anderen Aufwendungen in Höhe von T€ 54.513 (Vorjahr T€ 9.102) beinhalten insbesondere Fremdleistungen (T€ 13.964, Vorjahr T€ 815), Rechts- und Beratungskosten (T€ 11.665, Vorjahr T€ 5.240), Leasing und Mieten für Einrichtungen (T€ 4.760, Vorjahr T€ 252) Kfz-Kosten (T€ 3.669, Vorjahr T€ 262), Werbekosten (T€ 3.066, Vorjahr T€ 317), Personalnebenkosten (T€ 2.435, Vorjahr T€ 268), Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen (T€ 2.142, Vorjahr T€ 231), Mieten und Raumkosten (T€ 2.094, Vorjahr T€ 130), Wertberichtigungen auf Forderungen (T€ 2.009, Vorjahr T€ 463), Reisekosten (T€ 1.919, Vorjahr T€ 98), Versicherungen und Beiträge (T€ 1.661, Vorjahr T€ 38), Kommunikationskosten (T€ 1.349, Vorjahr T€ 117) sowie Kursverluste (T€ 403, Vorjahr T€ 346).

Die Abschreibungen von T€ 57.797 (Vorjahr T€ 4.445) resultieren in Höhe von T€ 51.224 (Vorjahr T€ 3.543) aus den Step-ups der durchgeführten Kaufpreisallokationen.

Die Finanzaufwendungen in Höhe von T€ 31.257 (Vorjahr T€ 2.830) beinhalten insbesondere die Zinsaufwendungen aus den Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 15.665 (Vorjahr T€ 1.953), der Kreditfinanzierung in Höhe von T€ 14.533 (Vorjahr T€ 677), den Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten in Höhe von T€ 613 (Vorjahr T€ 24) sowie sonstige Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 445 (Vorjahr T€ 175).

Die Erträge aus Ertragsteuern in Höhe von T€ 13.078 (Vorjahr Aufwand T€ 145) setzen sich zusammen aus latenten Steuererträge in Höhe von T€ 15.110 (Vorjahr T€ 530) sowie laufenden Steueraufwendungen in Höhe von T€ 2.032 (Vorjahr T€ 675). Die laufenden Ertragsteuern sind insbesondere durch die Anwendung der Zinsschranke beeinflusst. Der latente Steuerertrag ist vor allem Folge der sukzessiven Auflösung der latenten Steuerschulden aus den Kaufpreisallokationen.

Finanzlage

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 31.03.2023 31.03.2022
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 925 744
Kapitalrücklage 453.473 435.341
Sonstige Rücklagen 76.672 28.137
Sonstige Eigenkapitalbestandteile 456 272
Kumuliertes Konzernergebnis -85.221 -8.112
Anteile der Eigentümer des Mutterunternehmens 446.305 456.382
Nicht beherrschende Anteile 0 51.081
446.305 507.462
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 642.300 543.158
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 12.669 5.202
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 1.308 2.233
Langfristige Rückstellungen 8.135 332
Latente Steuerschulden 186.804 185.863
851.216 736.788
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 12.613 13.446
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 5.576 4.423
Kurzfristige Rückstellungen 5.098 398
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.485 12.877
Ertragsteuerverbindlichkeiten 3.522 3.362
Abgegrenzte Erlöse/Vertragsverbindlichkeiten 56.861 40.531
Sonstige Verbindlichkeiten 36.635 22.704
130.790 97.743
1.428.311 1.341.992

Die proALPHA-Gruppe verfügt zum Stichtag 31. März 2023 über ein Eigenkapital in Höhe von T€ 446.305 (Vorjahr T€ 507.462 inklusive nicht beherrschender Anteile. Die Eigenkapitalquote (als Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme) beträgt zum Stichtag 31,2 % (Vorjahr 37,8 %). Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 453.473 (Vorjahr T€ 435.341) resultiert im Wesentlichen aus durchgeführten Kapitalerhöhungen. Die nicht-beherrschenden Anteile wurden ebenfalls durch eine Kapitalerhöhung erworben und haben zu einer Erhöhung der Sonstigen Rücklagen geführt.

In den Finanzverbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus nachrangigen Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 325.794 (Vorjahr T€ 302.023), Verbindlichkeiten aus der Konsortialfinanzierung in Höhe von T€ 310.768 (Vorjahr T€ 232.487) sowie Verbindlichkeiten aus der Immobilienfinanzierung in Höhe von T€ 8.672 (Vorjahr T€ 9.819) enthalten. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus der Konsortialfinanzierung resultiert aus der Aufnahme einer zusätzlichen Acquisition Facility in Höhe von T€ 50.000 sowie der Aufnahme von Incremental Facilities in Höhe von T€ 37.500.

Die Leasingverbindlichkeiten haben sich primär durch den Abschluss eines neuen Mietvertrags um T€ 8.620 auf T€ 18.245 erhöht.

In den Sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen in Höhe von T€ 1.216 (Vorjahr T€ 1.180) enthalten.

Die kurzfristigen Rückstellungen T€ 5.098 (Vorjahr T€ 398) betreffen im Wesentlichen Rechtsrisiken.

Die latenten Steuerschulden in Höhe von T€ 186.804 (Vorjahr T€ 185.863) betreffen vor allem Effekte aus der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten (Kundenbeziehungen, Technologie und Marke) zum beizulegenden Zeitwert im Rahmen der Kaufpreisallokationen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf T€ 10.485 (Vorjahr T€ 12.877).

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten (T€ 3.522, Vorjahr T€ 3.362) beinhalten zu erwartende Steuerzahlungen.

Die abgegrenzten Erlöse / Vertragsverbindlichkeiten (T€ 56.861, Vorjahr T€ 40.531) resultieren aus Vorauszahlungen von Kunden auf in zukünftigen Perioden zu erbringende Wartungsleistungen sowie erhaltenen Anzahlungen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt in der Periode, in der die Leistung erbracht wird.

Die Sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (T€ 36.635, Vorjahr T€ 22.704) beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Personal (T€ 29.668, Vorjahr T€ 18.521) sowie Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (T€ 4.113, Vorjahr T€ 1.887).

Vermögenslage

VERMÖGENSWERTE 31.03.2023 31.03.2022
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 675.620 618.530
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 604.643 574.304
Sachanlagen 20.880 20.699
Nutzungsrechte 17.818 9.306
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 1.516 1.853
Latente Steueransprüche 0 254
1.320.478 1.224.946
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 826 671
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 45.748 36.013
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 327 305
Sonstige Vermögenswerte 11.837 8.512
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 49.097 71.545
107.834 117.046
1.428.311 1.341.992

Die Vermögenswerte des proALPHA-Konzerns resultieren überwiegend aus dem Erwerb der ehemaligen pA Holding GmbH und den danach erfolgten Unternehmenswerben.

Die langfristigen Vermögenswerte in Höhe von T€ 1.320.478 (Vorjahr T€ 1.224.946) entsprechen 92,5 % (Vorjahr 91,3 %) der Bilanzsumme und beinhalten neben den Geschäfts- oder Firmenwerten (T€ 675.620, Vorjahr T€ 618.530) sonstige immaterielle Vermögenswerte (T€ 604.643, Vorjahr T€ 574.304), die sich im Wesentlichen aus Kundenbeziehungen (T€ 487.834, Vorjahr T€ 452.096), Technologien (T€ 69.281, Vorjahr T€ 72.537) und den Marken (T€ 40.392, Vorjahr T€ 39.150) zusammensetzen. Daneben bestehen noch Sachanlagen in Höhe von T€ 20.880 (Vorjahr T€ 20.699) sowie Nutzungsrechte in Höhe von T€ 17.818 (Vorjahr T€ 9.306) und sonstige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 1.516 (Vorjahr T€ 1.853). Die Nutzungsrechte haben sich primär durch den Abschluss eines neuen Mietvertrags erhöht. Die langfristigen Vermögenswerte sind im Wesentlichen durch das Eigenkapital und die langfristige Finanzierung abgedeckt.

Die kurzfristigen Vermögenswerte bestehen neben Vorräten (T€ 826, Vorjahr T€ 671) hauptsächlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 45.748, Vorjahr T€ 36.013) und der unten erläuterten Liquidität von T€ 49.097 (Vorjahr T€ 71.545) sowie sonstigen Vermögenswerten (T€ 11.837, Vorjahr T€ 8.512). Die sonstigen Vermögenswerte betreffen vor allem abgegrenzte Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Miet-, Support- und Wartungsverträgen (T€ 8.937, Vorjahr T€ 7.469), Zinsderivate (T€ 957, Vorjahr T€ 0) sowie Umsatzsteuerforderungen (T€ 755, Vorjahr T€ 461).

Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Das abgelaufene Geschäftsjahr war im Wesentlichen geprägt durch die Akquisition von ENIT Energy IT Systems GmbH und Empolis-Gruppe. Auf der Ertrags- und Aufwandsseite gab es nicht-wiederkehrende Sondereffekte. Die Vermögensseite ist dominiert von den im Rahmen der Kaufpreisallokationen der erworbenen Unternehmen identifizierten Vermögenswerten, was sich korrespondierend auf der Passivseite der Bilanz durch die Aufnahme der Konsortialfinanzierung sowie der Gesellschafterdarlehen niederschlägt. Mit dieser umfassenden Finanzierung sichert sich die proALPHA-Gruppe die notwendige Liquidität für weiteres Wachstum in den kommenden Jahren.

Das Konzerneigenkapital der proALPHA-Gruppe ist mit T€ 446.305 (Vorjahr T€ 507.462) zum 31. März 2023 positiv.

Da die Liquidität der proALPHA-Gruppe grundsätzlich aufgrund der bestehenden sowie nach dem Bilanzstichtag vereinbarten kreditvertraglichen Vereinbarungen und der bestehenden Kreditlinien bis auf weiteres gesichert ist und sich auf Ebene der proALPHA Holding GmbH keine Zweifel an der Unternehmensfortführung ergeben, geht die Geschäftsleitung der proALPHA-Gruppe daher von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

5. Investitionen

Die zahlungswirksamen Investitionen ohne Unternehmenszusammenschlüsse und dem Erwerb von Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 4.925 (Vorjahr T€ 554) im Geschäftsjahr beinhalten im Wesentlichen Softwarelizenzen und planmäßige Ersatzinvestitionen für IT-Hardware sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Weiterhin wurden T€ 103.594 (Vorjahr T€ 107.629) für Unternehmenserwerbe und nachträgliche Kaufpreiszahlungen investiert.

6. Cashflow und Liquidität

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023

01.04.2022 - 31.03.2023
T€
13.01.2022 - 31.03.2022
T€
Konzernergebnis -77.109 -8.340
Abschreibungen und Wertminderung 57.797 4.445
Finanzergebnis 30.697 2.822
Steueraufwendungen/(-erträgen) -13.078 145
EBITDA -1.693 -929
(Gewinn)/Verlust aus Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten -351 -1
Sonstige nicht zahlungswirksame (Erträge)/Aufwendungen -106 808
(Zunahme)/Abnahme Vorräte -132 -223
(Zunahme)/Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -4.213 1.991
Zunahme/(Abnahme) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -5.095 6.509
Zunahme/(Abnahme) Abgegrenzte Erlöse 17.207 -3.204
(Zunahme)/Abnahme Sonstige Posten 24.488 -4.978
Gezahlte Ertragsteuern -1.416 0
Erhaltene Zinsen 302 8
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 28.991 -19
Auszahlungen für Unternehmenszusammenschlüsse, abzüglich übernommener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -103.594 -107.629
Auszahlungen für den Erwerb von Gesellschafterdarlehen 0 -12.207
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -4.925 -554
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 1.353 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -107.167 -120.391
Einzahlungen aus der Zuführung von Eigenkapital 181 69.623
Einzahlungen aus der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen 10.849 31.307
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 111.125 92.036
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten -42.230 -187
Auszahlungen aus der Tilgung von Gesellschafterdarlehen -3.166 0
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -6.687 -497
Gezahlte Zinsen -14.417 -366
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 55.656 191.917
Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 72 38
Nettozunahme/(-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten -22.448 71.545
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Beginn des Geschäftsjahres 71.545 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des Geschäftsjahres 49.097 71.545

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit beträgt T€ 22.073 nach T€ -19 im Vorjahr. Dieser wird unter anderem im Wesentlichen durch die Entwicklung der abgegrenzten Erlöse und sonstigen Posten bestimmt.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr T€ -107.167 (Vorjahr T€ -120.391). Dieser Cashflow resultiert im Wesentlichen aus den Auszahlungen für die Akquisition der ENIT und Empolis-Gruppe.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit liegt bei T€ 55.656 (Vorjahr T€ 191.917). Dies liegt im Wesentlichen an der Aufnahme weiterer Darlehen und Eigenkapitalzuführungen zur Finanzierung der Akquisitionen.

Zum Stichtag verfügt der Konzern über liquide Mittel von T€ 49.097 (Vorjahr T€ 71.545) und nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von T€ 23.625 (Vorjahr T€ 23.625). Liquiditätsengpässe lagen im Berichtszeitraum nicht vor und sind auch nicht absehbar.

Laut Kreditvertrag ist die Gesellschaft verpflichtet, eine vordefinierte Finanzkennzahl (Covenant) zu ermitteln und entsprechend den Vorgaben einzuhalten. Grundsätzlich gibt die Nichteinhaltung der Finanzkennzahl den finanzierenden Banken die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund, es sei denn, die Nichteinhaltung wird durch Zuführung von zusätzlichem Eigenkapital geheilt.

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Chancen- und Risikobericht

Risikomanagement

Die Risikopolitik der proALPHA-Gruppe ist darauf ausgerichtet, den Unternehmenserfolg nachhaltig sicherzustellen, indem mit Risiken kontrolliert umgegangen wird. Dies schafft Handlungsspielräume, die ein Eingehen von Risiken ermöglichen, wenn das Verhältnis der angestrebten Vorteile und der eingegangenen Risiken angemessen erscheint. Die Geschäftsführung sieht sich in der Lage, Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit verbunden sind, frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und bei Fehlentwicklungen Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikomanagement ist in die laufenden Geschäftsprozesse integriert und erfolgt durch die jeweils verantwortlichen Unternehmensbereiche. Darüber hinaus führt die Geschäftsführung regelmäßig Risikoanalysen durch, u.a. der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, und ist in der Lage, frühzeitig Risiken zu erkennen, diese zu bewerten sowie darüber Auskunft zu geben. Zinsderivate werden ausschließlich zu Sicherungszwecken und in keinem Fall zu Handels- oder Spekulationszwecken genutzt. Zu weiteren Einzelheiten unserer derivativen Finanzinstrumente verweisen wir auf den Konzernanhang (19). Um den Prozess der Risikoidentifikation weiter zu verbessern, hat proALPHA, ein integriertes Risikomanagement-Reporting eingeführt, in das alle Funktionen und Unternehmensbereiche eingebunden sind.

Die proALPHA-Gruppe ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die im Folgenden erläutert werden.

Geopolitische Spannungen / Kriege, Pandemien & Inflation

Der anhaltende Krieg in der Ukraine hat uns dazu veranlasst, die geopolitischen Risiken und Auswirkungen für den proALPHA-Konzern intensiv zu beobachten und die Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeiten zu untersuchen. Die anhaltende Verschlechterung der globalen Wirtschaftslage könnte zu steigender Anzahl von Insolvenzen bei unseren Kunden, Geschäftspartnern und wichtigen Lieferanten führen. Darüber hinaus könnten bereits getroffene Budgetentscheidungen unserer Kunden aufgrund der ungewissen weltwirtschaftlichen Lage dazu führen, von Verträgen zurückzutreten oder die Implementierung zur Einführung der erworbenen Software zu stoppen. Jeder dieser Umstände könnte wesentliche negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanz- und Ertragslage und unsere Cash flows haben.

Die proALPHA-Gruppe hat keine Tochtergesellschaften in der Ukraine oder in Russland, die in den Konsolidierungskreis des Konzerns einbezogen sind. Unsere Tochtergesellschaft Böhme & Weihs Systemtechnik GmbH & Co. KG, Wuppertal, hat eine unbedeutende Tochtergesellschaft in Russland, die aus Wesentlichkeitsgründen aus der Konzernkonsolidierung ausgeschlossen wurde.

Die regulatorischen Anforderungen an die Exportkontrolle erfüllt proALPHA durch regelmäßige Prüfung von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern gegen alle für den Konzern relevanten Sanktionslisten.

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie konnten wir wirksame Maßnahmen zur Minderung der daraus entstandenen Risiken ergreifen. Hierzu zählt insbesondere die Möglichkeit für proALPHA Mitarbeiter, flexibel von zu Hause aus zu Arbeiten - sei es im Home-Office, im Remote-Office oder an den jeweiligen Standorten. Darüber hinaus hat proALPHA moderne interne IT-Lösungen eingeführt, die ein ortsunabhängiges Arbeiten ermöglichen. Es gab keine erheblichen Beeinträchtigungen in unserem Geschäftsbetrieb oder negativen Auswirkungen auf die Umsätze. Während wir die Lage weiter beobachten, gehen wir davon aus, dass die verbleibenden Auswirkungen der Pandemie unwesentlich sein werden, und schätzen den Eintritt von wesentlichen Risiken dieses Risikofaktors als sehr unwahrscheinlich ein.

Die steigende Inflation erhöht den Druck auf die Kostenkontrolle und die Preisgestaltung der Produkte. proALPHA hat zu diesem Zweck unter anderem einen zentralen Einkauf eingeführt, um weitere Gruppensynergien zu erzielen und diesen Effekt abzumildern.

Corporate Governance und Compliance

Durch unsere Geschäftstätigkeit sind wir Risiken im Zusammenhang mit Verstößen gegen unseren "code of conduct" und der Nichteinhaltung unserer Richtlinien und Verstöße gegen Regeln, Vorschriften und gesetzliche Anforderungen im Zusammenhang mit der Compliance durch Mitarbeitende, externe Berater und Partner oder von Tochtergesellschaften des proALPHA-Konzerns ausgesetzt.

Darüber hinaus sehen wir Risiken in moralisch und ethisch nicht vertretbarem und betrügerischem Verhalten einzelner Mitarbeitender, externer Berater und Partnern oder von Tochtergesellschaften des proALPHA Konzerns, dass Strafanzeigen, Bußgelder und Forderungen der geschädigten Parteien nach sich ziehen könnte.

Jeder dieser Umstände könnte wesentliche negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanz- und Ertragslage, unsere Reputation, unsere Marke und unsere Wettbewerbsposition am Markt haben.

Neben obligatorisch einzuhaltenden Richtlinien wie dem code of conduct, IT-Richtlinien für den Konzern und einem internen Kontrollsystem sowie klaren und eindeutigen Vorgaben in Richtlinien zu Dienstreisen und Spesen hat proALPHA zur Implementierung eines Compliance Programms einen interimistischen Compliance Officer eingesetzt, um geeignete Maßnahmen zur Risikoreduzierung zu implementieren.

Absatzchancen und -risiken

Es besteht das Risiko, dass der Absatz von proALPHA-Software und Dienstleistungen stagniert oder sich rückläufig entwickeln könnte, u.a. aufgrund allgemeiner konjunktureller Investitionszurückhaltung der Kunden oder aufgrund von Marktanteilsverlusten an den Wettbewerb. Um Risiken in diesem Bereich frühzeitig zu identifizieren und ggf. Gegenmaßnahmen einzuleiten, besteht ein intensives Vertriebscontrolling, bei dem alle Neukundenprojekte und der "Pipelineaufbau" regelmäßig von der Geschäftsführung überprüft werden.

Andererseits besteht die Chance, dass sich der Absatz von proALPHA-Software und Dienstleistungen besser als erwartet entwickeln könnte, insbesondere, wenn sich die konjunkturelle Lage weiter verbessert, oder wenn der Kapazitätsaufbau und die strukturellen Maßnahmen im Vertrieb, schneller als erwartet, bereits im Prognosezeitraum zu zusätzlichen Vertragsabschlüssen führen. Auch ein wirtschaftlicher Aufschwung nach Entschärfung der angespannten Lagen (COVID-19-Pandemie und Ukraine-Krise) mit einem florierenden Absatzmarkt ist nicht auszuschließen.

Vertrags- und Projektrisiken

proALPHA schließt eine Vielzahl von kundenindividuellen Verträgen hinsichtlich der Einführung des proALPHA-ERP-Systems ab, vermeidet es aber grundsätzlich, in diesem Zusammenhang Werkverträge abzuschließen, da aufgrund der hohen Mitwirkungserfordernisse des Kunden eine sichere Aufwands- und Risikoabschätzung in der Regel nicht möglich ist.

Dem Risiko, dass Werkverträge abgeschlossen oder sonstige zu weitreichende vertragliche Zusagen gemacht werden, begegnet proALPHA durch einen fest etablierten Genehmigungsprozess, bei dem jeder wesentliche Neuvertrag von der Geschäftsführung genehmigt wird.

Das Cloud-Transformationsprojekt von proALPHA ist intensiv und erfordert einen hohen Managementfokus, um die gesetzten Ziele in einem geplanten Zeitrahmen zu erreichen. Das Projekt birgt die üblichen Transformationsrisiken wie Produktarchitektur, Datensicherheit, Projektmanagement und "Cost-Overrun". proALPHA mitigiert die Risiken unter anderem durch den Einsatz von Cloud-Spezialisten, hoher Aufmerksamkeit des Managements und regelmäßiger Überwachung.

Produkthaftungsrisiken

Die proALPHA-Software wird im Rahmen von Lösungen und Prozessen eingesetzt, die für die Geschäftsabläufe bei unseren Kunden von kritischer Bedeutung sind. Hinzu kommt die relative Komplexität der Produkte und die technischen Abhängigkeiten der Module untereinander.

Darüber hinaus kann proALPHA aufgrund der zunehmenden Zahl von Hosting-Kunden die Risiken von Cyber-Attacken und den Ausfall des Rechenzentrums nicht ausschließen. Daher besteht das Risiko, dass Kunden Garantie-, Leistungs- oder ähnliche Ansprüche geltend machen, sofern es zu tatsächlichen oder angeblichen Mängeln kommt.

Die proALPHA-Vertragstexte enthalten in der Regel Bestimmungen, die darauf ausgerichtet sind, Risiken aus tatsächlichen oder angeblichen Mängeln zu begrenzen. Trotzdem sind derartige Ansprüche, unabhängig davon, ob sie begründet sind oder nicht, nicht auszuschließen und können beträchtliche Kosten und eine Beeinträchtigung der Reputation von proALPHA zur Folge haben.

Adressenausfallrisiken

Dem Risiko von Forderungsausfällen wird durch ein effektives Debitorenmanagement begegnet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden laufend hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit überwacht und bewertet, bei Auffälligkeiten werden angemessene Wertberichtigungen gebildet.

Unsere Kundenstruktur und die breite Streuung über zahlreiche Branchen hinweg führt uns zu Einzelrisiken, Klumpenrisiken werden hierbei jedoch vermieden. Im oberen Abschnitt zu geopolitischen Spannungen gehen wir detaillierter auf die hiermit verbundenen Risiken etwaiger Insolvenzrisiken unserer Kunden ein.

Personelle Risiken

Hochqualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind der wesentliche Erfolgsfaktor des proALPHAKonzerns. proALPHA bietet den Mitarbeitern deshalb nicht nur attraktive Vergütungspakete inklusive Zusatzleistungen, sondern auch Weiterbildungsmaßnahmen über interne Zertifizierungsmodelle, Homeoffice/remote Office Möglichkeiten und eine offene Unternehmungskultur mit flachen Hierarchien. Aufgrund natürlicher Fluktuation und des geplanten Personalaufbaus ist zudem eine hohe Aktivität im Recruiting erforderlich. Hierzu existiert ein eigener monatlicher Recruiting-Bericht. Trotz dieser Maßnahmen kann nicht abschließend ausgeschlossen werden, dass qualifizierte Mitarbeiter das Unternehmen verlassen oder nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter eingestellt werden können.

proALPHA hat in diesem Zusammenhang im letzten Jahr eine Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage durchgeführt, mit dem Ergebnis zu Optimierungspotential aber auch positiven Rückmeldungen über alle Bereiche hinweg. Im Anschluss wurden in Zusammenarbeit mit HR sämtlichen Bereichen Verbesserungsvorschläge unterbreitet, welche von der Geschäftsleitung regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken bestehen im Wesentlichen aufgrund der im Rahmen des Unternehmenserwerbs aufgenommenen langfristigen Fremdfinanzierung, die im Zeitverlauf zurückgeführt und zu deren Aufrechterhaltung eine Finanzkennzahl (sog. Covenant) eingehalten werden muss. Die proALPHAGruppe überwacht deshalb sowohl die aktuelle und zukünftige Liquiditätsentwicklung, als auch die aktuelle und zukünftige Entwicklung der Profitabilitäts- und Bilanzkennzahlen, die zur Berechnung der Covenants herangezogen werden, um ggf. frühzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Die ProALPHA Holding GmbH stellt die Liquidität und Finanzausstattung sämtlicher Konzerngesellschaften jederzeit sicher. Die mehrfach jährlich für Budget- und Forecast-Zwecke durchgeführten Unternehmensplanungen enthalten auch Cashflow-Planungen sowie Covenant-Planungen. Ein zentrales Cash-Management stellt einerseits die ausreichende Liquiditätsversorgung der proALPHA-Gruppengesellschaften und andererseits die zentrale Verfügbarkeit liquider Mittel zur Bedienung der Finanzverbindlichkeiten sicher.

Aufgrund des der finanziellen Leistungsfähigkeit der proALPHA-Gruppe angepassten Finanzierungsvolumens und des durch das Geschäftsmodell bedingten gleichförmig stark positiven operativen Cashflows ist die Bedienung der langfristigen Fremdfinanzierung auch dann gesichert, wenn sich das Geschäft bis zu einem gewissen Grad weniger positiv entwickeln würde, als erwartet. Ebenso ist auch die Einhaltung der Covenants in solchen Szenarien gesichert.

Zinsrisiken

Zinsrisiken ist proALPHA hauptsächlich in Bezug auf die aufgenommene Konsortialfinanzierung ausgesetzt, da diese variabel verzinst ist.

Der Zinsswap aus der Immobilienfinanzierung im Konzernabschluss hat eine Laufzeit von April 2015 bis Dezember 2024 und amortisiert sich über die Laufzeit. Abgesichert wurden jeweils die variablen Zinsen auf Basis des 3-Monats-EURIBOR, im Gegenzug erhält die Gesellschaft einen festen Zins. Trotz wirtschaftlicher Absicherung des Zinsrisikos erfolgte für Zwecke des IFRS-Konzernabschlusses keine Designation der Zinssicherungsinstrumente als Cash-Flow-Hedge im Sinne von IFRS 9. proALPHA überwacht regelmäßig die Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten, um ggf. zusätzliche Sicherungsgeschäfte einzugehen.

Währungsrisiken

Währungsrisiken bestehen aufgrund unserer Aktivitäten nur außerhalb der Euro-Zone, wobei das Risiko grundsätzlich dadurch beschränkt ist, dass über 90 % des Geschäfts der proALPHA-Gruppe in EURO abgewickelt wird.

Unternehmenserwerbe

Zur Erweiterung unserer Geschäftstätigkeit und Sicherstellung des Wachstums des proALPHAKonzerns kaufen wir sowohl Unternehmen als auch Technologien zu und planen derartige Erwerbe auch für die Zukunft. Es gelingt uns möglicherweise nicht, Unternehmen effizient oder erfolgreich zu akquirieren und zu integrieren.

Die proALPHA-Gruppe hat in den letzten Jahren vermehrt Unternehmen erworben. Die Verhandlungen zu möglichen Akquisitionen und die Integration zugekaufter Unternehmen und oder Technologien erfordern die Zeit, Aufmerksamkeit und die Ressourcen der Geschäftsführung und des Senior Managements und können unvorhersehbare operative Probleme nach sich ziehen. Insbesondere Risiken wie z.B. falsche Annahmen im Due-Diligence-Prozess für die Übernahmen, erfolglose Integration der übernommenen Unternehmen sowie ihrer operativen Tätigkeiten, Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstiger immaterieller Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen übernommen wurden. Jeder dieser Umstände könnte wesentliche negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanz- und Ertragslage, unsere Reputation, unsere Marke und unsere Wettbewerbsposition am Markt haben.

proALPHA hat Maßnahmen ergriffen, die den beschriebenen Risiken begegnen und ihre negativen Auswirkungen mindern sollen. Hierzu gehören insbesondere der im letzten Jahr neu etablierte Bereich "Corporate Development & Strategy" und die hiermit einhergehende Erweiterung der Geschäftsführung zur strategischen und operativen Verantwortung dieses Bereichs.

Darüber hinaus haben wir so genannte "shared services" Funktionen im Konzern für die Bereiche Finance, HR, IT, Risk & Compliance sowie Marketing etabliert, welche als übergeordnete Funktionen für den proALPHA-Konzern für die neu erworbenen Tochtergesellschaften diese Zentralfunktionen übernehmen und mit Ausnahme des Marketingbereichs auch als Kontrollfunktion agieren.

Gesamtaussage zur Risikolage

Nach Überzeugung der proALPHA-Geschäftsleitung weisen die in diesem aggregierten Risikobericht beschriebenen Risiken in Anbetracht ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdenden Charakter für den proALPHA-Konzern auf.

Die Geschäftsführung bleibt zuversichtlich, dass die Ertragskraft des Konzerns eine solide Basis für unsere künftige Geschäftsentwicklung bildet. Aufgrund unserer strukturierten Prozesse zur Risikofrüherkennung und der Einführung eines professionellen Risikoreportings sind wir zuversichtlich, den Herausforderungen, die sich aus den Risiken in unserem derzeitigen Risikoprofil ergeben, auch im folgenden Geschäftsjahr begegnen zu können.

2. Prognosebericht

Deutsche Wirtschaft

Die konjunkturelle Dynamik der deutschen Wirtschaft hat sich zuletzt spürbar abgeschwächt. Insgesamt ist das BIP im 1. Quartal 2023 um 0,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken. In der Industrieproduktion sind die stärksten Auftragseinbrüche seit Beginn der Coronapandemie im Frühjahr 2020 zu beobachten, weshalb der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) einen Produktionsrückgang um 2 % für 2023 erwartet.

Die Bundesregierung geht in ihrer Wachstumsprognose für das Jahr 2023 von einem moderaten Wachstum von 0,4 % und für 2024 von 1,6 % aus, was eine Verbesserung der Prognose aus 2022 darstellt. Die Unsicherheit für die deutsche Wirtschaft bleibt im Kontext des russischen Angriffskrieges und der schwachen Entwicklung der Weltwirtschaft bestehen. Weiter wird in 2023 eine Inflation i.H.v. 6,0 % prognostiziert, wobei der Höhepunkt der Inflationsentwicklung überschritten sei. Damit bleibt die Inflation auf einem hohen Niveau und private Konsumausgaben dürften nach den pandemiebedingten Nachholeffekten merklich nachgeben. Zudem geht die Bundesregierung davon aus, dass vor allem energieintensive Industriebetriebe weitere Kapazitätseinschränkungen vornehmen könnten.

EU-Wirtschaft

Die europäische Wirtschaft zeigt sich trotz der schwierigen globalen Lage widerstandsfähig. Ängste vor einer Rezession wurden durch niedrigere Energiepreise, weniger Lieferengpässe und einen starken Arbeitsmarkt im ersten Quartal 2023 reduziert.

Angesichts des besser als erwartet ausgefallenen Jahresbeginns prognostiziert die europäische Kommission unter Berücksichtigung des russischen Angriffskrieges und der hohen Inflation in der EU für die Jahre 2023 und 2024 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,0 % und 1,7%. Der europäischen Wirtschaft ist es gelungen, die negativen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine einzudämmen und die Energiekrise zu bewältigen, indem die Versorgung rasch diversifiziert wurde und der Gasverbrauch erheblich gesunken ist. Spürbar niedrigere Energiepreise wirken nun auf die Wirtschaft durch und bescheren den Unternehmen verringerte Produktionskosten. Gleichzeitig besteht weiterhin eine hohe Abhängigkeit von russischen Energieimporten für einige Mitgliedsstaaten, obwohl eine Gasmangellage im Winter 2022/2023 vermieden werden konnte. Die hohe Inflation und zunehmenden geopolitische Spannungen zwischen den USA und China, die den Warenhandel und internationale Lieferketten beeinträchtigen können, drücken die Prognosen weiter.

Weltwirtschaft

Für das weltweite Wirtschaftswachstum rechnet der IWF im laufenden Jahr mit einem Wachstum von 2,8% und im Jahr 2024 mit 3,0%. Die zaghaften Anzeichen Anfang 2023, dass die Weltwirtschaft eine weiche Landung mit sinkender Inflation und stabilem Wachstum erreichen könnte, haben sich angesichts der hartnäckig hohen Inflation und der jüngsten Turbulenzen im Finanzsektor verflüchtigt. Obwohl die Inflation zurückgegangen ist, erweist sich der zugrunde liegende Preisdruck als hartnäckig und die Arbeitsmärkte sind in einer Reihe von Volkswirtschaften angespannt.

Auch die Anfälligkeit des Finanzsektors und eine Auswirkung auf weitere Sektoren nach dem schnellen Anstieg der Leitzinsen werden deutlich. Parallel dazu scheinen sich andere Entwicklungen, die die Weltwirtschaft im Jahr 2022 geprägt haben, auch in diesem Jahr fortzusetzen, allerdings mit veränderter Intensität. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine dauert an und das Risiko geopolitischer Spannungen bleibt hoch. Die durch COVID-19 am stärksten betroffenen Volkswirtschaften, vor allem China, scheinen sich zu erholen und die Unterbrechungen der Versorgungskette zu verringern. Trotz der positiven Entwicklungen sind die Risiken aufgrund der erhöhten Unsicherheit durch die jüngsten Turbulenzen im Finanzsektor jedoch hoch.

Branchenentwicklung

Zu Jahresbeginn 2023 rechnete der Branchenverband Bitkom mit einem stabilen Wachstum von 3,8 % im deutschen Markt für IT, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik, womit die Umsätze erstmals die Marke von 200 Milliarden Euro überschreiten. Im Software-Segment wird mit einem Plus von 9,3 % das stärkste Wachstum erwartet, in dem vor allem Plattformen für künstliche Intelligenz und Collaborative Applikationen das Wachstum fördern. Auch der Umsatz mit IT-Hardware sollte um 5,3 % deutlich zulegen. Im Geschäft mit IT-Services, wozu unter anderem die IT-Beratung gehört, rechnete man mit einem soliden Wachstum von 4,7 %.

Trotz Herausforderungen wie Fachkräftemangel, Krieg in Europa und einer hohen Inflation zeigt sich die Digitalbranche widerstandsfähig und blickt auf eine überwiegen optimistische Zukunft. So soll im Jahr 2023 die Beschäftigtenanzahl um 45.000 auf insgesamt 1,35 Millionen wachsen.

Konzernentwicklung

Die Geschäftsführung geht von einer weiter positiven Geschäftsentwicklung im Prognosezeitraum des Geschäftsjahres 2023/24 für die proALPHA-Gruppe aus, sowohl durch organisch als auch anorganisches Wachstum. Bei der Umsatzentwicklung erwartet die Geschäftsführung ein Wachstum zwischen 5% und 10%, beeinflusst durch das allgemeine wirtschaftliche Umfeld. Beim bereinigten EBITDA wird eine Steigerung zum abgeschlossenen Geschäftsjahr 2022/23 von ca. 15% prognostiziert. Dies wäre nach der bereits im Geschäftsjahr 2022/23 erreichten EBITDA Steigerung von fast 20% eine weitere Verbesserung der EBITDA Profitabilität.

Gesamtaussage zum Prognosebericht

Die proALPHA-Gruppe blickt weiterhin zuversichtlich in die Zukunft. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Software-Industrie und im Besonderen die proALPHA-Gruppe, überdurchschnittliche Resilienz gegenüber Krisen bewiesen haben. Die Unsicherheiten, die aus der Corona-Pandemie, Krieg, einer steigenden Inflationsrate und weiteren unsicheren Einflussfaktoren resultieren, werden von der Geschäftsführung beobachtet und dort, wo es notwendig wird, gegengesteuert, zielführende Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt. Es wird stark auf das organische Wachstum des bestehenden Konzerns gesetzt. Zusätzlich wird auch ein weiteres starkes anorganisches Wachstum durch Akquisitionen und Erweiterung des Produktportfolios anvisiert, zuletzt durch den Erwerb der Empolis-Unternehmensgruppe sowie der ENIT Energy IT Systems GmbH. Diese Handlungen sind die Basis des weiteren Umsatzwachstums und Ausweitung der Profitabilität in einem herausfordernden und volatilen Marktumfeld.

D. Zweigniederlassungen

Die proALPHA GmbH, Auf dem Immel 8, 67685 Weilerbach, hat folgende Niederlassungen unter gleicher Firma:

Oberbecksener Straße 76b, 32547 Bad Oeynhausen

Steinfeldstraße 4, 39179 Barleben

Rotherstraße 9, 10245 Berlin

Konrad-Zuse-Straße 12, 71034 Böblingen

Webergasse 3, 09111 Chemnitz

Katharinenstraße 23-25, 20457 Hamburg

Großer Kolonnenweg 18 E, 30163 Hannover

Lise-Meitner-Straße 9, 85737 Ismaning

Linderhauser Straße 153, 42279 Wuppertal

Leightonstr. 2, 97074 Würzburg

Die tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH, Ludwig-Erhard-Straße 52, 72760 Reutlingen, hat folgende Niederlassungen unter gleicher Firma:

Ritterstraße 19, 33602 Bielefeld

Londoner Bogen 4, 44269 Dortmund

Am Brauhaus 8b, 01099 Dresden

Fronstraße 22a, 79227 Schallstadt/Freiburg

Hermann-Wüsthof-Ring 11, 21035 Hamburg

Besselstraße 25, 68219 Mannheim

Feringastraße 6, 85774 Unterföhring

Die Böhme & Weihs Systemtechnik GmbH & Co. KG, Linderhauser Straße 153, 42279 Wuppertal, hat eine Niederlassung unter gleicher Firma in Gartenstraße 115, 73430 Aalen.

Die Empolis Information Management GmbH, Europaallee 10, 67657 Kaiserslautern, hat folgende Niederlassungen unter gleicher Firma:

Meisenstraße 90, 33607 Bielefeld

Leightonstr. 2, 97074 Würzburg

Die proALPHA Software Austria GmbH, Josefa-Posch-Straße 6, 8200 Gleisdorf, Österreich, hat folgende Niederlassungen unter gleicher Firma in Österreich:

Traunufer Arkade 1, 4600 Thalheim/Wels

Unterperfuss 55, 6178 Unterperfuss

Wienerbergstraße 11, Turm A, 1100 Wien

Die proALPHA Polska Sp. z o.o., ul. Dabrowskiego 1, 65-021 Zielona Góra, Polen, hat folgende Niederlassung unter gleicher Firma in Bojkowska 37, 44-100 Gliwice, Polen.

Die proALPHA Schweiz AG, Gewerbestrasse 7/7a, 4147 Aesch, Schweiz, hat eine Niederlassung unter gleicher Firma in Hinterbergstraße 18, 6312 Steinhausen sowie eine Niederlassung in Aarbergstraße 46, 2503 Biel, Schweiz.

 

Weilerbach, den 18. August 2023

Die Geschäftsleitung der proALPHA Holding GmbH

Eric Verniaut

Patrick Klein

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