HoldCo Windbostel Ost GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carolin Isabel Quitschau seit 13.4.2026 | Geschäftsführer |
Christoph Belke seit 13.4.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
RWE AktiengesellschaftEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Offshore Trassenplanungs GmbH OTPAufgelöst | 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Amrum-Offshore West GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 20231. Geschäft und Rahmenbedingungen1.1 Unternehmensgegenstand und Einordnung in die RWE-Konzernstruktur Die Amrum-Offshore West GmbH (nachfolgend "Amrum-Offshore West" oder "die Gesellschaft"), Düsseldorf, erfüllt die Bedingungen einer großen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 und 4 HGB. Die Gesellschaft wurde am 20. Oktober 2015 im Handelsregister B des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRB 76022 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Errichtung und der Betrieb des Offshore-Windparks Amrumbank West. Durch Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 27. März 2023 wurde der Geschäftsbereich Offshore Wind von der RWE Renewables Europe & Australia GmbH (vormals: RWE Renewables GmbH) auf die RWE Offshore Wind GmbH abgespalten. Die Abspaltung wurde am 28. April 2023 wirksam; Abspaltungsstichtag ist der 1. Januar 2023. Die Amrum-Offshore West GmbH ist daher seit dem 1. Januar 2023 eine 100%ige Tochtergesellschaft der RWE Offshore Wind GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 29648), mit der seitdem auch ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht (im Vorjahr mit RWE Renewables Europe & Australia GmbH). Die Amrum-Offshore West GmbH wird in den Konzernabschluss der RWE AG, Essen, einbezogen. Die Gesellschaft ist dem Segment Offshore Wind zugeordnet. 1.2 Technologie und Standort Der Windpark Amrumbank West erstreckt sich über eine Fläche von rund 32 km2 mit einer durchschnittlichen Wassertiefe von 20 bis 25 Metern und liegt ungefähr 35 km nördlich von Helgoland sowie rund 37 km westlich der nordfriesischen Insel Amrum innerhalb der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Die direkte Küstenentfernung beträgt rund 40 km. Der Offshore-Windpark besteht aus insgesamt 80 Windturbinen mit einer Nennleistung von 3,6 MW und besitzt somit eine Gesamtleistung von 288 MW. 1.3 Stromvermarktungskonzept Der Windpark Amrumbank West ist 2015 in Betrieb genommen worden. Er unterliegt den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in der aktuell geltenden Fassung. Mit einer installierten Gesamtleistung von 302 MW liegt der Windpark oberhalb der Grenzleistung, bis zu welcher eine feste Einspeisevergütung gewährt wird. Der erzeugte Strom muss daher direkt vermarktet werden. Für den vermarkteten Strom wird eine Marktprämie gewährt, die kalendermonatlich berechnet wird. Da sich die Gesellschaft für das sogenannte Stauchungsmodell entschieden hatte, erzielte sie in den ersten Jahren einen anzulegenden Wert von 19,4 ct/kWh; im Laufe des Berichtsjahres ging dieser Wert für einige Anlagen auf 15,4 ct/kWh gemäß dem geplanten Verlauf des Stauchungsmodells zurück. Hier spricht man vom Auslaufen des Stauchungsmodells. Die Marktprämie dient dazu, die Differenz zu dem Betrag, der durch eine Einspeisevergütung erzielt würde, auszugleichen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in die sonstige Direktvermarktung zu wechseln. In diesem Fall erhält der Offshore- Windpark für die Stromerzeugung keine Marktprämie, sondern nur den Marktpreis. Bei dieser Vermarktungsform können zusätzlich Grünstromzertifikate (Herkunftsnachweise) erzielt werden. Amrum-Offshore West besitzt als Anlagenbetreiberin das gesetzliche Recht auf Einspeisung des durch den Betrieb der Windkraftanlagen erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien in das Netz des Netzbetreibers (Einspeiserecht). Sofern die Anlagen zur Vermeidung einer Netzüberlastung durch den Netzbetreiber gedrosselt oder abgeschaltet werden, ist der Netzbetreiber verpflichtet, den betroffenen Anlagenbetreiber für den nicht eingespeisten Strom zu entschädigen. Insofern ist die Amrum-Offshore West weitgehend unabhängig von der Entwicklung der Netzauslastung. 1.4 Betriebsführung Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten werden durch Mitarbeiter der RWE Offshore Wind GmbH erbracht. Zudem besteht ein Betriebsführungsvertrag mit der RWE Renewables Trident Offshore GmbH, welche unter anderem die Beauftragung von Dienstleisterfirmen zur Unterstützung der Wartungsarbeiten sowie die Beschaffung von Materialien und deren Lagerhaltung übernimmt. Die Abstimmung der bei den Dienstleistern beauftragten Leistungen sowie die technische Koordination und das kaufmännische Management der Verträge erfolgt durch Mitarbeiter an den Standorten Helgoland und Hamburg. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Konjunktur. Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2023 nach ersten Schätzungen um rund 3% über das Vorjahresniveau. Die Konjunktur im Euro-Raum zeigte sich insgesamt gedämpfter, denn das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts dürfte sich im vergangenen Jahr lediglich um ca. 0,5% erhöht haben. Die deutsche Wirtschaft hat sich im europäischen Vergleich mit einem erwarteten Rückgang um 0,4% besonders stark abgekühlt. Die größte Volkswirtschaft des Euro-Währungsraumes spürte noch immer die erhöhte Inflation und die Auswirkungen der hohen Energiekosten. Witterung. Die Witterung spielt für die Energienachfrage und für die regenerative Erzeugung unseres Unternehmens eine wesentliche Rolle. Im vergangenen Jahr lagen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland leicht oberhalb der Werte des Vorjahres und deutlich oberhalb des langjährigen Mittelwertes. Das Windaufkommen in Deutschland befand sich 2023 deutlich über dem Vorjahreswert und dem langjährigen Mittel. Stromnachfrage. Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass sich der Stromverbrauch in Deutschland 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 4% reduziert hat. Wesentlicher Grund für diesen Rückgang ist die abgeschwächte Konjunktur, die sich unter anderem aus dem vergleichsweise immer noch hohen Preisniveau der Energiepreise ergibt. Strompreise. Die deutschen Spotpreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt deutlich gesunken und reduzierten sich um 60% auf rund 95 €/MWh (Base- & Peak-Kontrakt). Trotz des starken Rückgangs der Spotpreise gegenüber dem Jahr 2022 lagen sie immer noch deutlich höher als vor der Energiekrise 2022. 2.2 Geschäftsverlauf Das Jahr 2023 ist das neunte Betriebsjahr des Offshore-Windparks Amrumbank West. Operativ war es geprägt von den regulären Jahreswartungsarbeiten an dem Umspannwerk und den Turbinen sowie dem Austausch von Großkomponenten, namentlich Blattlagern. Die Anlagenverfügbarkeit war niedriger als geplant aufgrund von Verzögerungen bei der Jahreswartung der Turbinen, was zu häufigeren und längeren Stillständen geführt hat. Wegen vieler Schlechtwetterphasen und Engpässen bei der Logistik und der Personalverfügbarkeit konnten Ausfälle nicht immer zeitnah behoben werden Das Windaufkommen in der Nordsee entsprach innerhalb des Geschäftsjahres dem prognostizierten Windaufkommen entsprechend dem langjährigen Mittel. Wie in den Vorjahren führten Eingriffe des Übertragungsnetzbetreibers TenneT aufgrund von Überlastungen der Netze an Land zu einer Reduzierung der Einspeisemenge, die jedoch durch Ersatzleistungen des Übertragungsnetzbetreibers TenneT (Curtailment Compensation) wie auch des Direktvermarkters (Curtailment Remuneration) kompensiert wurden. 2.3 Ertragslage Die Umsatzerlöse der Amrum-Offshore West GmbH sind im Geschäftsjahr um 64,5 Mio. € auf 189,3 Mio. € gesunken und resultieren aus dem Stromverkauf und Ersatzleistungen im Inland. Die wesentlichen Gründe für den Rückgang sind zum einen die gesunkene Menge des erzeugten Stromes (718.026 MWh, Vorjahr: 1.042.954 MWh) aufgrund der geringeren Anlagenverfügbarkeit im Geschäftsjahr und zum anderen die im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Strompreise. Weiterhin wurden im Berichtsjahr Einspeisemanagement-Maßnahmen durch den Netzbetreiber TenneT zur Stabilisierung des Stromnetzes vorgenommen. Dies hat zu erheblichen Erzeugungsverlusten geführt, welche die Erlöse aus der Direktvermarktung gemindert haben. Die Verluste durch Einspeisemanagement-Maßnahmen werden durch TenneT jedoch finanziell kompensiert (siehe Ausführungen im Abschnitt 2.2). Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €) realisiert. Diese beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Weiterbelastungen. Der Materialaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 24,6 Mio. € auf 34,3 Mio. €. Die höheren Materialaufwendungen gegenüber dem Vorjahr resultieren im Wesentlichen aus den Servicekampagnen, insbesondere dem Austausch von Großkomponenten. Im Berichtsjahr wurden planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 29,5 Mio. € (Vorjahr: 39,3 Mio. €) vorgenommen. Zusätzlich wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Sachanlagen von 27,3 Mio. € (Vorjahr: 178,9 Mio. €) vorgenommen. Die Summe der Abschreibungen beträgt somit 56,8 Mio. € (Vorjahr: 218,2 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 8,6 Mio. € (Vorjahr: 15,5 Mio. €) sind im Rahmen der normalen operativen Tätigkeit angefallen und resultieren im Wesentlichen aus Zuführungen zu Rückstellungen (3,0 Mio. €; Vorjahr: 6,7 Mio. €) und Aufwendungen für Versicherungen (2,6 Mio. €; Vorjahr: 3,2 Mio. €). Das Zinsergebnis von -16,4 Mio. € (Vorjahr: -5,5 Mio. €) resultiert im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für die konzerninterne Finanzierung und liegt insbesondere aufgrund der gestiegenen Zinssätze im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 deutlich über der Zinsbelastung des Vorjahres. Aufgrund des an die RWE Offshore Wind GmbH abgeführten Gewinns von 76,7 Mio. € verbleibt ein Jahresüberschuss von 0 Mio. €. Im Vorjahr wurde der Verlust in Höhe von 6,7 Mio. € von der RWE Renewables GmbH übernommen. 2.4 Finanz- und Vermögenslage Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital der Amrum-Offshore West GmbH beträgt 0,5 %. Aufgrund des mit der RWE Offshore Wind GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ist die Höhe des Eigenkapitals als ausreichend anzusehen. Die Gesellschaft ist seit dem 1. Mai 2021 in das Cash-Pooling der RWE AG eingebunden. Dadurch verfügt die Gesellschaft über ausreichend liquide Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (474,6 Mio. €; Vorjahr: 531,5 Mio. €) bestehen im Wesentlichen aus dem Cash-Pooling gegenüber der RWE AG (386,2 Mio. €; Vorjahr: 528,7 Mio. €). Die Veränderung resultiert aus der operativen Geschäftstätigkeit. Das Anlagevermögen beträgt insgesamt 465,6 Mio. € und hat damit einen Anteil am Gesamtvermögen von 92,1 %. Der Rückgang zum Vorjahr ist auf die im Berichtsjahr vorgenommenen planmäßigen sowie außerplanmäßigen Abschreibungen zurückzuführen. Das Anlagevermögen ist nahezu vollständig durch Fremdkapital finanziert.
2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Amrum-Offshore West GmbH gehört dem RWE-Konzernverbund an. Die Gesellschaft steuert ihre Geschäftstätigkeit nach Kennzahlen auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS). Zur internen Steuerung und als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft verwendet die Amrum-Offshore West ein um nicht operative oder aperiodische Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), welches auf Basis der IFRS ermittelt wird. Diese Ergebnisgröße ist unabhängig von Investitions- und Abschreibungszyklen. Das bereinigte EBITDA nach IFRS ist zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 der zentrale Leistungsindikator für die Gesellschaft. Das um außergewöhnliche Effekte bereinigte EBITDA beträgt für das Berichtsjahr 153,1 Mio. € (Vorjahr: 223,7 Mio. €). Die Bereinigung betrifft eine außerplanmäßige Abschreibung auf Sachanlagen, die nach IFRS in Höhe von 33,3 Mio. € (Vorjahr: 19,0 Mio. €) vorgenommen wurde. Abweichungen zum HGB-Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (149,9 Mio. €; Vorjahr: 216,7 Mio. €) ergeben sich aus den vorgenommenen Bereinigungen sowie unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsmethoden nach HGB und IFRS. Diese resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Ansatzvorschriften für Stilllegungsverpflichtungen (3,0 Mio. €; Vorjahr: 6,7 Mio. €) sowie aus der vom HGB abweichenden Behandlung von Miet- und Pachtaufwendungen nach IFRS 16 (0,2 Mio. €, Vorjahr: 0,3 Mio. €). Das im Geschäftsjahr erzielte bereinigte EBITDA liegt deutlich unter der im Vorjahr abgegebenen Prognose. Wesentliche Gründe dafür sind die niedrigeren Strompreise sowie geringere Verfügbarkeiten des Windparks. 2.6 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Der Windpark Amrumbank West erreichte im Geschäftsjahr eine energetische Verfügbarkeit von 96,0% (Vorjahr: 97,7%) im Jahresdurchschnitt und produzierte 718.026 MWh Strom (Vorjahr 1.042.954 MWh). Dieser nichtfinanzielle Leistungsindikator ist nicht steuerungsrelevant. 3. MitarbeiterDie Amrum-Offshore West GmbH beschäftigt keine Mitarbeiter. 4. PrognoseberichtDer Zweck der Gesellschaft ist weiterhin ausschließlich der Betrieb des Windparks Amrumbank West. Nach ersten Prognosen wird erwartet, dass die globale Wirtschaftsleistung 2024 voraussichtlich um rund 2% steigen wird. Das Bruttoinlandsprodukt des Euro-Raums soll sich in diesem Jahr um rund 1% erhöhen, für Deutschland lediglich um 0,7%. Diese Prognosen sind laut Sachverständigenrat sogar mit Abwärtsrisiken behaftet: eine Verschärfung der weltpolitischen Lage, ein erneuter Anstieg der Energiepreise oder eine stärkere Dämpfung der Nachfrage durch die Zinspolitik als erwartet könnten das Wachstum weiter bremsen. Nachdem die Temperaturen im Jahr 2023 über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Falle eines Jahres 2024 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Stromnachfrage steigen. Der konjunkturabhängige Teil der Energienachfrage könnte aufgrund der leichten Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau wahrscheinlich überschreiten. Dem entgegen werden voraussichtlich wieder dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes die Stromnachfrage reduzieren. Im Strommarkt notieren die deutschen Base-Forwardkontrakte 2024 mit durchschnittlich knapp 91 €/MWh ca. 5% unter den durchschnittlichen Spotmarkt- Preisen von 2023, während die Peak-Forwardkontrakte mit rund 102 €/MWh ca. 7% über dem durchschnittlichen Peakpreis des vergangenen Jahres liegen. Für das Geschäftsjahr 2024 wird eine Steigerung der Stromproduktion auf das Niveau des Geschäftsjahres 2022 erwartet (nichtfinanzieller Leistungsindikator). Im Jahresdurchschnitt wird für die kommenden zwölf Monate ein leicht verbesserter Prozentwert der energetischen Verfügbarkeit (nichtfinanzieller Leistungsindikator) gegenüber dem Berichtsjahr erwartet. Entsprechend der Planung erwarten wir ein bereinigtes EBITDA nach IFRS deutlich unter dem Vorjahresergebnis. Zum einen erwarten wir einen deutlichen Rückgang der Umsatzerlöse aufgrund niedrigerer Strompreise infolge des in Abschnitt 1.3 erläuterten Auslaufens des Stauchungsmodells. Zum anderen gehen wir von einem Anstieg der Kosten für Logistik und Großkomponentenkampagnen aus. 5. Risiko- und Chancenbericht5.1 Risiko- und Chancenmanagement Die Amrum-Offshore West GmbH ist in das ganzheitlich organisierte Risikomanagementsystem des RWE-Konzerns integriert. Zuständig für das Management der Risiken und Chancen des Konzerns ist die Muttergesellschaft RWE AG. Ihr Vorstand überwacht und steuert das Gesamtrisiko des Konzernverbunds. Außerdem entscheidet er über die generelle Risikobereitschaft und definiert Obergrenzen für einzelne Risikopositionen. Auf Basis der Bestimmungen des § 91 Abs. 2 AktG ist die Gesellschaft in das Überwachungs- und Risikofrüherkennungssystem des RWE-Konzerns über die RWE Offshore Wind GmbH eingebunden. Die RWE Offshore Wind GmbH hat eine Risiko- Governance-Struktur mit entsprechenden Richtlinien und Prozessen, die eine geeignete Risikoüberwachung, -aufdeckung und -verringerung gewährleisten. Das Risikomanagementsystem besteht aus einer Vielzahl von Bausteinen, die in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation eingebettet sind. Damit ist das Risikomanagementsystem integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen. Zu den Bausteinen des Risikomanagementsystems zählen im Wesentlichen Unternehmensrichtlinien und Berichtssysteme, die Strategie-, Planungs- und Controllingprozesse, die Tätigkeit der internen Revision sowie die gesonderte Risikoberichterstattung und eine detaillierte Risiko-Governance-Struktur. Das Risikomanagementsystem zielt unter anderem darauf ab, die Unternehmensleitung in die Lage zu versetzen, frühzeitig Risiken zu erkennen und zu limitieren, um rechtzeitig gegensteuern zu können. RWE Offshore Wind überprüft kontinuierlich die Effektivität und Effizienz seiner Risikomanagementprozesse. Commodity-Risiken werden vom Commodity Management Committee (CMC) der RWE AG gesteuert, Kreditrisiken unterliegen der Governance der RWE AG. Alle identifizierten Risiken werden regelmäßig darauf hin geprüft, ob sie versichert werden können oder sollen. Diese Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bereich Group Insurance der RWE AG. Group Insurance ist im RWE-Konzern zentral zuständig für alle versicherungsrelevanten Themen. 5.2 Risikolage Im Zuge ihrer geschäftlichen Aktivitäten ist die Amrum-Offshore West GmbH einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit ihrem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Regulatorische und gesetzliche Risiken. Die Gesellschaft unterliegt den Regelungen des EEG. Regulatorische Risiken bestehen im Wesentlichen aus Änderungen von Umweltprüfungs- und sonstigen Betriebsauflagen, welchen der Betrieb des Windparks unterliegt. Eine Änderung der regulatorischen Vorgaben durch den Gesetzgeber wie beispielsweise eine Verkürzung der Prüfintervalle oder eine Erhöhung des Prüfungsumfangs würde sich im Wesentlichen durch erhöhte Betriebskosten niederschlagen. Eine rückwirkende Änderung durch den Gesetzgeber wird jedoch als unwahrscheinlich eingestuft. Markt- und Kreditrisiken. Marktrisiken für Stromerzeuger liegen insbesondere in der Volatilität der Strompreise. Da der vom Windpark Amrumbank produzierte Strom zurzeit noch unter die Abnahmeverpflichtung des EEG fällt und für den eingespeisten, vermarkteten Strom eine Marktprämie garantiert wird, unterliegt die Amrum- Offshore West GmbH kurzfristig keinem signifikanten Marktrisiko. Allerdings befindet sich der Windpark seit April 2023 in der Transformationsphase. In dieser Zeit (bis Ende 2024) fällt der anzulegende Wert sukzessive von 194 €/MWh zunächst auf 154 € MWh und anschließend auf 39 €/MWh, sodass mittelfristig ein Marktrisiko aufgrund der Volatilität der Strompreise für die Gesellschaft bestehen kann. Daher hat die Gesellschaft mit der RWE Offshore Wind GmbH vertraglich vereinbart, dass RWE Offshore Wind die Vermarktung der Strommengen der Amrum-Offshore West GmbH künftig über die RWE Supply & Trading GmbH vornimmt. Für die von der RWE Supply & Trading GmbH vermarktete Strommenge erhält die Amrum-Offshore West eine marktgerechte Vergütung. Gleichzeitig wird dadurch die vollständige Abnahme des produzierten Stroms gesichert. Ferner umfasst diese Vereinbarung auch die Vermarktung von Grünstromzertifikaten, die dem Windparkbetreiber pro erzeugter MWh Strom gutgeschrieben werden und damit der Gesellschaft eine weitere Einkommensquelle garantiert. Die operativen Geschäftsaktivitäten setzen die Amrum-Offshore West GmbH Kreditrisiken aus. Die Gesellschaft ist in das Kreditrisikomanagement-System des RWE-Konzerns eingebunden, das eine systematische Überwachung der Geschäftspartner-Bonität auf Grundlage konzernweiter Mindestvorgaben vorsieht, ergänzt um gesellschaftsspezifische interne Kontrollprozesse. Die RWE Offshore Wind GmbH steuert mit Unterstützung der Kreditrisiko-Abteilung der RWE AG im Auftrag der Amrum-Offshore West das Kreditrisiko durch den Einsatz geeigneter Maßnahmen, unter anderem durch die Hereinnahme von Sicherheiten und durch Limitierung sowie durch einen angemessenen Kontrahenten-Genehmigungsprozess. Die RWE Offshore Wind GmbH wird regelmäßig über die wesentlichen Kreditrisiken unterrichtet. Operative Risiken. Die Geschäftstätigkeiten der Amrum-Offshore West GmbH unterliegen den für die Windenergieerzeugung typischen Risiken. Hierzu gehören in erster Linie die Unsicherheit des Windaufkommens, die unterschiedliche Windstärke sowie die salzhaltige Meeresluft, welche Korrosion fördert, denen die Windenergieanlagen im gesamten Jahr ausgesetzt sind. Aufgrund dieser Aspekte besteht ein höheres Risiko von technischen Schäden an Großkomponenten der Turbinen oder des Umspannwerks, deren Behebung mit erheblichen Kosten verbunden sein könnte. Durch umfangreiche Service- und Wartungsarbeiten wird versucht, die Kosten von technischen Schäden zu minimieren und möglichen Ausfallzeiten entgegenzuwirken. Ein weiteres Risiko ist die technische Verfügbarkeit des Netzanschlusses, das durch die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aber auf den Selbstbehalt des Betreibers beschränkt ist. IT-Risiken. Die operative und strategische Steuerung der Amrum-Offshore West GmbH ist maßgeblich abhängig von einer komplexen Informationstechnologie. Die Optimierung und Aufrechterhaltung der IT-Systeme wird durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Experten sowie durch diverse technologische Sicherungsmaßnahmen gewährleistet. Daneben begegnet die Amrum-Offshore West GmbH den Risiken aus unberechtigtem Datenzugriff und Datenverlust mit diversen Gegenmaßnahmen technischer und organisatorischer Art. Risiken in Bezug auf die Verfügbarkeit und den Schutz von Daten (Informationssicherheit) sowie auf die Sicherheit von IT-Systemen werden von der Abteilung Group Cyber Security bei der RWE AG gesteuert. 5.3 Chancen Im Rahmen der Geschäftstätigkeit ergeben sich für die Amrum-Offshore West GmbH Chancen in Verbindung mit einer für die Gesellschaft positiven Entwicklung der Windverhältnisse sowie einer hohen technischen Verfügbarkeit der Turbinen. Die vollständige Abnahme des erzeugten Stroms ist durch das EEG und die Vermarktung über die RWE Supply & Trading GmbH garantiert. 5.4 Gesamtbild der Chancen und Risiken Zum 31. Dezember 2023 bleibt die Gesamt-Risiko und Chancenlage gegenüber dem 31. Dezember 2022 unverändert. Die Risiken überwiegen die Chancen der Gesellschaft, jedoch werden die aufgeführten Risiken derzeit als beherrschbar eingestuft. Zudem schätzt die Gesellschaft keines der aufgeführten Risiken nach derzeitigem Stand als bestandsgefährdend ein.
Düsseldorf, den 16. Februar 2024 Amrum-Offshore West GmbH Die Geschäftsführung Christian Möckl Dominik Schwegmann Marc Vahjen Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Beträge geringer Höhe (kleiner T€ 1) werden mit einer Null ausgewiesen. Angaben mit "-" entsprechen Werten von 0 €. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Beträge geringer Höhe (kleiner T€ 1) werden mit einer Null ausgewiesen. Angaben mit "-" entsprechen Werten von 0 €. Anhang zum 31. Dezember 2023Allgemeine GrundlagenDie Amrum-Offshore West GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76022 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Errichtung und der Betrieb des Offshore-Windparks Amrumbank West. Durch Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 27. März 2023 wurde der Geschäftsbereich Offshore Wind von der RWE Renewables Europe & Australia GmbH (vormals: RWE Renewables GmbH) auf die RWE Offshore Wind GmbH abgespalten. Die Abspaltung wurde am 28. April 2023 wirksam. Abspaltungsstichtag ist der 1. Januar 2023. Alleinige Gesellschafterin der Amrum-Offshore West GmbH ist damit seit dem 1. Januar 2023 die RWE Offshore Wind GmbH, Essen (im Vorjahr RWE Renewables Europe & Australia GmbH). Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der RWE AG, Essen (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der RWE AG wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG bestehen für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden - soweit nicht anders angegeben - in Tausend Euro (T€) angegeben. Aus rechnerischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Aktiva Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden keine Kosten der allgemeinen Verwaltung, der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, der freiwilligen sozialen Leistungen und der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr direkt als Betriebsausgabe erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 1.000 € werden einem Sammelposten erfasst und im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung werden Wertaufholungen vorgenommen. Vorräte werden auf Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Passiva Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank für Dezember des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Für die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen wird das Barwertverfahren angewendet; sie wird mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei wird zunächst der anteilige Erfüllungsbetrag ermittelt, indem der Nominalbetrag der Verpflichtung mit einer Eskalationsrate von 2,25% (Vorjahr: 2,25%) über die Restlaufzeit inflationiert, dann durch die Anzahl der Berichtsperioden innerhalb der Verteilungsperiode dividiert und mit dem aktuellen restlaufzeitadäquaten Zinssatz diskontiert wird. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf Grund der ertragsteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der RWE AG bilanziert die Amrum-Offshore West GmbH als Organgesellschaft keine aktiven oder passiven latenten Steuern. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Bestand der jeweiligen Hauptschuld. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage 1 diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. (2) Vorräte Die Vorräte in Höhe von 1.054 T€ (Vorjahr: 716 T€) umfassen vollständig Hilfs- und Betriebsstoffe für den Windpark. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 15.272 T€ (Vorjahr: 35.709T€). Auf Forderungen aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RWE Offshore Wind GmbH entfallen 0 T€ (Vorjahr: 6.730 T€). Im Vorjahr bezogen sich die Forderungen gegen Gesellschafter auf die RWE Renewables GmbH und resultierten aus der Verlustübernahme für das Geschäftsjahr 2022. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind sonstige Steuern in Höhe von 22 T€ (Vorjahr: 22 T€) enthalten. (4) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Es bestehen Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 940 T€ (Vorjahr: 1.155 T€). Hierbei handelt es sich um eine Sachversicherung für das Folgejahr, die bereits zum 31. Dezember 2023 gezahlt worden ist. (5) Eigenkapital
Die Kapitalrücklage ist in Höhe von 100 T€ gemäß § 272 Abs. 2 Nr.4 HGB gebildet. (6) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für die Abschlussprüfung in Höhe von T€ 40 (Vorjahr: T€ 31). Im Vorjahr bestand noch eine Rückstellung für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von T€ 514. (7) Verbindlichkeiten
Wie im Vorjahr liegen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vor. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 11.666 T€ (Vorjahr: 3.596 T€) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen beinhalten das verzinsliche Verrechnungskonto mit der RWE AG in Höhe von 386.227 T€ (Vorjahr: 528.656 T€). Auf Verbindlichkeiten aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RWE Offshore Wind GmbH entfallen 76.717 T€ (Vorjahr: 0 T€). Im Vorjahr bezogen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter auf die RWE Renewables GmbH. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten aus Steuern enthalten. (8) Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. (9) Außerbilanzielle Geschäfte Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, vor. (10) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB beläuft sich auf 2.935 T€, davon entfallen auf künftige sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverhältnissen 2.372 T€ und aus Bestellobligo 563 T€. Weiter bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Betriebsführungsvertrag gegenüber einem verbundenen Unternehmen. Die Aufwendungen betrugen 2023 30.825 T€. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland getätigt und betreffen im Wesentlichen die Vermarktung des erzeugten Stroms. (2) Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 429 T€ (Vorjahr 0 T€) enthalten. (3) Materialaufwand
In den Materialaufwendungen sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betriebsführungsvertrag mit der RWE Renewables Trident Offshore GmbH in Höhe von 27.692 T€ enthalten. Dabei entfallen 4.404 T€ auf Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren sowie 23.288 T€ auf Aufwendungen für bezogene Leistungen. (4) Abschreibungen auf Sachanlagen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Abschreibungen enthalten planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 29.517 T€ (Vorjahr: 39.347 €). Die außerplanmäßigen Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 27.260 T€ (Vorjahr: 178.900 T€). Sie betreffen eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung der Stromerzeugungs- und -verteilungsanlagen. (5) Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 665 T€ (Vorjahr: 3.170 T€) aus der Abschreibung von Forderungen enthalten. (6) Zinsergebnis
Die Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus der Teilnahme am zentralen Cash-Management. (7) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zwischen der RWE Offshore Wind GmbH und der Amrum-Offshore West GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die Amrum-Offshore West GmbH ist Teil des steuerlichen Organkreises der RWE AG. Die RWE AG ist daher im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer. Eine eventuelle Steuerpflicht gemäß BEPS Pillar Two-Regelungen (MinBestRL-UmsG) ist von der RWE AG zu tragen. (8) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn/ übernommener Verlust Der Gewinn in Höhe von 76.717 T€ wurde nach Maßgabe des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die RWE Offshore Wind GmbH abgeführt. Sonstige Angaben(1) Mitglieder der Geschäftsführung
(2) Organe Die Geschäftsführung hat für ihre Tätigkeit keine Vergütung von der Gesellschaft erhalten. Darüber hinaus wurden der Geschäftsführung keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. (3) Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der RWE AG enthalten. (4) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehende Personen und Unternehmen gem. § 285 Nr. 21 HGB im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht. (5) Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeiter. (6) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 6b Abs. 2 EnWG Vertragsbeziehungen größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen bestehen insbesondere mit der RWE AG, Essen, RWE Supply & Trading GmbH, Essen, und RWE Offshore Wind GmbH, Essen. Das konzernweite Cash-Management wird unmittelbar mit der RWE AG abgewickelt. Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling gegenüber der RWE AG in Höhe von 386.227 T€ (Vorjahr: 528.656 T€). Zum Stichtag belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber der RWE Offshore Wind GmbH als Gesellschafterin auf 76.930 T€. Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber der RWE Renewables GmbH als Gesellschafterin in Höhe von 2.473 T€. Auf Verbindlichkeiten aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RWE Offshore Wind GmbH entfallen 76.717 T€. Im Vorjahr bestanden Forderungen gegenüber der RWE Renewables GmbH als Gesellschafterin aus der Verlustübernahme in Höhe von 6.730 T€.
Die in Anspruch genommenen Dienstleistungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus der Gestellung von Personal und sonstigen Leistungen. (7) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Besondere Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres lagen nicht vor.
Düsseldorf, den 16. Februar 2024 Die Geschäftsführung Christian Möckl Dominik Schwegmann Marc Vahjen Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Amrum-Offshore West GmbH, Düsseldorf VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Amrum-Offshore West GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Amrum-Offshore West GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Essen, den 16. Februar 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Aissata Touré, Wirtschaftsprüferin ppa. Alexander Völler, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 15.08.2024 festgestellt. |
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