Karl
Schachner GmbH
Tiefenbach-Haselbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
195.740,74 |
243.576,49 |
| I.
Sachanlagen |
121.912,00 |
170.552,00 |
| II.
Finanzanlagen |
73.828,74 |
73.024,49 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.364.807,19 |
2.798.983,10 |
| I.
Vorräte |
1.759.220,12 |
1.968.424,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
400.938,36 |
436.072,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
204.648,71 |
394.485,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.513,48 |
5.355,97 |
| Aktiva |
2.566.061,41 |
3.047.915,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.799.939,17 |
1.901.763,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.774.939,17 |
1.876.763,77 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.876.764,28 |
1.878.869,92 |
| B.
Rückstellungen |
133.639,45 |
181.741,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
628.316,12 |
964.409,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
628.282,50 |
764.376,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
33,62 |
33,62 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
275.382,00 |
255.685,36 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.166,67 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
2.566.061,41 |
3.047.915,56 |
Anhang
zum Jahresabschluss gem. § 284 HGB
A. Allgemeines
Die Karl Schachner GmbH hat ihren Sitz in
Tiefenbach-Haselbach und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Passau
unter der Register-Nr. 7083.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinen-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst somit die
Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Vorschriften ausgerichtet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt. Hier sind Auszahlungen / Einzahlungen vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand /
Ertrag für eine bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in
Anspruch genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten
werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 € wurde
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten
bei Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen bestanden
sonst keine Sicherungsrechte, über die gem. § 285
Nr. 1b HGB zu berichten ist.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0,00 €
|
Forderungen
|
-,-- €
|
Verbindlichkeiten
|
275.382,00 €
|
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Karl Schachner
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 14.
Haselbach, den
15.01.2025
gez.
Karl Schachner,
Gesellschafter-Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.01.2025
festgestellt.
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