CPR Immo Estate GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Peter Dr. Huppert-Nieder seit 13.9.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Hans-Peter Huppert | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
H. N. Umweltholding GmbHSt. IngbertJahresabschluss zum 31. Dezember 2007Bilanz zum 31. Dezember 2007AKTIVA
AnhangI. ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie H. N. Umweltholding GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Absatz 4 HGB. Der Jahresabschluss der H. N. Umweltholding GmbH für das Geschäftsjahr 2007 ist nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften sowie den relevanten Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Weitergehende freiwillige Angaben (Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften) wurden gemacht. Methodenerläuterungen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten und, sofern deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen auch einzeln zurechenbare Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten; Anschaffungskostenminderungen werden abgezogen. Die Abschreibungen der Anlagegegenstände sind planmäßig unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Von der Möglichkeit degressiver Abschreibung haben wir Gebrauch gemacht, wenn dies zu einem höheren Abschreibungsbetrag führte als die lineare Abschreibung; in den übrigen Fällen ist linear abgeschrieben. Zugänge, die unter § 6 Absatz 2 Satz 1 EStG fallen (geringwertige Wirtschaftsgüter), wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 3.482,00 vorgenommen. Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen bewertet. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zu ihrem Nennwert angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände Der Ansatz der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume sind zeitanteilig abgegrenzt. Rückstellungen Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen; sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Wertansatz der Eventualverbindlichkeiten entspricht dem bestehenden Haftungsvolumen. II. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSSErläuterungen zur Bilanz
III. SONSTIGE ANGABEN1. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft haftet als Eigentümerin des Deponiegeländes Wiebelskirchen nach Deponieverordnung für alle anfallenden Nachsorgekosten. Nach vorliegenden Berechnungen beträgt das Risiko ca. TEUR 300. Die Geschäftsführung geht zur Zeit nicht von einer Inanspruchnahme aus. 2. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2007 erfolgte die Geschäftsführung der H. N. Umweltholding GmbH durch die beiden Geschäftsführer
Beide Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen an Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von TEUR 1.114. Sie werden mit 4 % verzinst. Angaben zu Unternehmen mit Anteilsbesitz größer als 20 %
* Es liegt kein Jahresabschluss vor.
St. Ingbert, den 18. September 2008 H. N. Umweltholding GmbH Dr. Hans-Peter Huppert-Nieder Professor Peter Görgen Zu dem vollständigen Jahresubschluss wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: "Unter der Bedingung, dass die von uns geprüften Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2004, zum 31. Dezember 2005 und zum 31. Dezember 2006 von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk: BESTÄTIGUNGSVERMERKAn die H. N. Umweltholding GmbH, St. Ingbert: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der H. N. Umweltholding GmbH, St. Ingbert, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft: Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDVV) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Saarbrücken, den 19. September 2008 WUB
Wirtschaftsprüfung
Karl-Heinz Wolf, Wirtschaftsprüfer Karl-Heinz Barth, Wirtschaftsprüfer Bei der Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschluss in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin." |
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