Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
Procon Frankfurt GmbHLiquidiert
60314 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Procon Frankfurt GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BILANZ
ANHANG
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren rechtsformspezifische Regelungen zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. Soweit die Handelsbilanz Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, erfolgen die steuerlichen Hinzu- oder Abrechnungen gemäß § 60 Abs. 2 EStDV außerhalb der Bilanz. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden diese Posten im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer betrug durchschnittlich 3 bis 10 Jahre. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung steuerlicher Erleichterungsvorschriften, soweit diese gegeben waren. Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 Euro
(Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des
Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Der
Abgang wird im folgenden Wirtschaftsjahr unterstellt.
Am Bilanzstichtag waren keine in Auftrag befindliche Aufträge zu bilanzieren. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu Bilanzstichtag nicht erworben.
Das gezeichnete Kapital beträgt 26.000,00 Euro.
Im laufenden Geschäftsjahr wurde kein Sonderposten mit Rücklagenanteil gebildet.
Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen handelte. In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten. In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Zum Bilanzstichtag lagen angabengemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen nicht. Zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen. An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Volker Morr Christoph A. Hahnl Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Frankfurt am Main, 14.12.2009
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