Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 65665
Eingetragen
17.1.2018
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Die Durchführung von Arbeiten im Bereich Elektrotechnik und Informationstechnik und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Römer
seit 21.7.2025
Geschäftsführer
Andreas Peter
seit 17.1.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Haßloch
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PSN-Elektro GmbH

Haßloch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 222.493,00 350.099,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.252,00 4.276,00
II. Sachanlagen 220.241,00 345.823,00
B. Umlaufvermögen 7.201.500,44 6.216.636,19
I. Vorräte 6.746.568,65 6.013.052,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 369.371,58 170.361,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 85.560,21 33.222,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.227,15 11.200,79
Summe Aktiva 7.430.220,59 6.577.935,98

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 203.435,77 174.623,77
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 149.623,77 122.379,11
III. Jahresüberschuss 28.812,00 27.244,66
B. Rückstellungen 23.028,05 22.181,82
C. Verbindlichkeiten 7.203.756,77 6.381.130,39
Summe Passiva 7.430.220,59 6.577.935,98

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die PSN-Elektro GmbH hat ihren Sitz in Haßloch, Pfalz und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen a. Rhein (Reg.Nr. HRB 65665).

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der PSN-Elektro GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird den Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Für Zugänge in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 erfolgte die Abschreibung gemäß § 6 Abs. 2a EStG (Bildung eines Sammelpostens).

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 546.939,40 EUR 86.574,62 EUR 177.824,53 EUR
Verbindlichkeiten aus. Lieferungen u. Leistungen 511.180,02 EUR 511.180,02 EUR 0,00 EUR
Sonstige Verbindlichkeiten 1.037.376,15 EUR 206.356,32 EUR 822.722,89 EUR

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 503.011,21 EUR.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 20 Mitarbeiter beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Andreas Peter.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Haßloch, den 18.03.2025

gez. Geschäftsführer Andreas Peter

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.3.2025.

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