Sunny Roof
GmbH
Mölln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
318.126,00 |
454.158,00 |
| I.
Sachanlagen |
294.326,00 |
430.358,00 |
| II.
Finanzanlagen |
23.800,00 |
23.800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
147.411,66 |
31.678,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.808,03 |
6.024,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
139.603,63 |
25.653,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
465.537,66 |
485.836,16 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.884,12 |
30.523,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
523,49 |
-1.803,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.360,63 |
2.327,45 |
| B.
Rückstellungen |
2.416,76 |
1.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
429.236,78 |
453.712,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
465.537,66 |
485.836,16 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2012
der
Sunny Roof GmbH
___________________________________________________________________________
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch
freiwillig - aber nicht vollumfassend - die Vorschriften
für große Kapitalgesellschaften gem. § 267
Abs. 3 HGB an.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt unter
Anwendung der §§ 266 ff und § 275 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird auf der Basis
des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB
nicht angegeben.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich
beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr.6 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
ausgegangen, da dieser Annahme keine tatsächlichen
oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden gem.
§ 253 Abs. 3 HGB linear vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind ausgehend vom
Nennwert unter Beachtung eines eventuellen Ausfallrisikos
bewertet.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr, welche gem. § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen
wären, bestehen nicht.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
wesentlichen Jahresabschlusskosten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind in voller Höhe banküblich besichert durch
Globalzession sowie Sicherungsübereignung. Sie
betreffen in Höhe von T€ 287 solche mit einer
Laufzeit von mehr als fünf Jahren.
In den Bereich der
derivativen Finanzinstrumente fällt eine im
Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag abgeschlossene
Zinsbegrenzungsvereinbarung (Zins-Swap). Das Derivat hat
eine Laufzeit vom 6. April 2010 bis zum 2. April 2030 und
ist mit einem Swap (Zinsbegrenzung) von 3,95 %
ausgestattet. Die Verbindlichkeit gegenüber einem
Kreditinstitut und der Zinssatzswap mit einer anderen Bank
stellen in Höhe von T€ 250 eine Bewertungseinheit
gem. § 254 HGB dar. Ein Rückstellung ist daher
nicht zu bilden.
b
) Haftungsverhältnisse
Ausweis- oder angabepflichtige
Haftungsverhältnisse bestehen mit Ausnahme der in
dieser Branche üblichen
Gewährleistungsverhältnisse nicht.
IV. Sonstige Angaben
a) Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2012 Herr Hans-Joachim Koch,
Diplom-Kaufmann, Ratzeburg.
b) Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2012 auf
neue Rechnung vorzutragen.
Mölln, den 24. September 2013
gez. Hans-Joachim Koch
Geschäftsführer
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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