Stoll Optik
GmbH
Bad
Oeynhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.622,00 |
5.534,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.622,00 |
5.534,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.657,15 |
48.004,45 |
| I.
Vorräte |
17.632,25 |
15.966,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.970,19 |
142,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.054,71 |
31.895,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
358,59 |
469,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.637,74 |
54.008,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.912,53 |
24.158,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
841,82 |
7.987,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.754,35 |
7.145,50 |
| B.
Rückstellungen |
4.494,09 |
3.883,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.231,12 |
25.966,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.637,74 |
54.008,16 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Stoll Optik GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie
des Gesellschaftsvertrags zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das
bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten worden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Entsprechend
wurden die §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB aufgrund der geänderten
Vorschriften im Jahresabschluss 2010 nicht angewandt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear pro rata temporis
vorgenommen. Für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens i.S.d.
§ 6 Abs. 2 EStG (Anschaffungskosten von nicht
mehr als EURO 410,00) wird von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung für geringwertige
Wirtschaftsgüter wieder Gebrauch gemacht.
Die Vorräte sind zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens i.S. des § 268 Abs. 2 HGB ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 23.232,12
(Vorjahr: Euro 25.967,33).
Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit betragen € 0,00 (Vj. € 0,00). An
Steuern sind € 1.236,85 (Vj. € 1.948,33)
ausgewiesen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Wolfgang Stoll,
Kaufmann
gez. Wolfgang Stoll, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2012 festgestellt.
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