GeneCONSULT GmbHLiquidiert

Hofstraße 31, 51061 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 56265
Eingetragen
24.4.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Gegenstand
die Beratung von in- und ausländischen Personen und Gesellschaften insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf das Gebiet der "Life Sciences" z. B. während und im Rahmen der Durchführung von - Unternehmensgründung - Personalberatung - Forschungsförderung - Wissenschaftliche Entwicklung und Betreuung von Forschungsprojekten - Schutzrechts- Betreuung - IP -Mangement - Innovationsmanagement - Lizenz- und Technologietransfer.

Historie

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Management

NameRolle
Albert Dr. Adrian
seit 7.1.2009
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Heidi Adrian
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Heidi Adrian
51061 Köln, Hofstraße 31
12.500 €
50.00%
Albert Adrian
51061 Köln, Hofstraße 31
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GeneCONSULT GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 29.12.2009 bis zum 28.12.2010

BILANZ



AKTIVA

28.12.2010

28.12.2009

A. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

1.953,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

134,25

1.053,36

III. Guthaben bei Kreditinstituten

25.191,96

25.034,20

25.326,21

28.040,56



PASSIVA

28.12.2010

28.12.2009

A. Liquidationskapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag

-9.206,74

-4.424,79

III. Jahresfehlbetrag

-2.235,32

-4.781,95

B. Rückstellungen

2.146,39

2.572,00

C. Verbindlichkeiten

9.621,88

9.675,30

25.326,21

28.040,56

ANHANG

GeneCONSULT GmbH i.L.,

Köln

zum 28. Dezember 2010

1. Allgemeine Angaben

Die GeneCONSULT GmbH i.L. ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte freiwillig nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gesellschaft hat gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 29.12.2008 wurde die Liquidation der Gesellschaft zum 29.12.2008 beschlossen.

Die zukünftigen Aufgaben der Gesellschaft werden sich auf die Selbstabwicklung mit dem Ziel der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister beschränken.

Nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 28. Mai 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) am 29. Mai 2009 in Kraft getreten.

Daraus ergeben sich zu berücksichtigende Änderungen für den handelsrechtlichen Jahresabschluss.

Die Übergangsvorschriften nach Art. 66, 67 EGHGB zur Erstanwendung der neuen Rechnungslegungsvorschriften und zur Anpassung der bisherigen Wertansätze wurden beachtet.

Unter Berücksichtigung des BilMoG waren Anpassungen zu den Wertansätzen des Vorjahres nicht erforderlich.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden entsprechend der Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.

Im Einzelnen wird wie folgt verfahren:

Die Bewertung derForderungen und sonstigen Vermögensgegenständeerfolgte zum Nennwert.

Die Bewertung derliquiden Mittelerfolgte ebenfalls zum Nennwert

Rückstellungenwurden nach dem Grundsatz vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und decken das voraussichtliche Risiko in ausreichender Höhe ab.

DieVerbindlichkeitensind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert worden.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,000 und ist in voller Höhe eingezahlt.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten von T€ 10 enthält keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von insgesamt T € 9.

4. Sonstige Angaben

Zum Geschäftsführer war Herr Dr. Albert Adrian bis zur Auflösung der Gesellschaft am 29.12.2008 bestellt.

Anschließend wurde er zum Liquidator bestellt.

Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Liquidator schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit den bestehenden Verlustvorträgen zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen.

Köln, den 13. Juni 2011

Dr. Albert Adrian

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.07.2011

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