Sparkasse Wiesental
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Bühler seit 5.7.2022 | Vorstandsmitglied |
Georg Andreas Ückert seit 14.8.2006 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse WiesentalSchopfheim und Zell im WiesentalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Sparkasse Wiesental, Schopfheim und Zell im Wiesental VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Wiesental (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung von Forderungen an Kunden 2. Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) gemäß IDW RS BFA 3 n. F. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung von Forderungen an Kundena) Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Die Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. den Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Bei einer risikoorientierten - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. c) Weitere Informationen und Erläuterungen sind in den Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt 1.2) sowie zu den Beständen zum Bilanzposten Aktiva 4 (Abschnitt 1.3.1) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.2, 2.3.2.2, 2.4.1 und 4.2.1). 2. Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) gemäß IDW RS BFA 3 n. F.a) Die Bewertung des Zinsbuchs gemäß dem Rechnungslegungsstandard des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer: Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3 n. F.) hat aufgrund der Zinsentwicklung weiterhin eine besondere Bedeutung. Hierbei sind im Rahmen einer in der Sparkassenorganisation standardisierten Methode die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten der einbezogenen Finanzinstrumente gegenüberzustellen. Bei der Ermittlung der Barwerte kommen die von der Sparkasse für die Zinsbuchsteuerung festgelegten Mischungsverhältnisse bezüglich der Zinsanpassung für variable Produkte zur Anwendung. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Abwicklung des Bankbuchs anfallenden Kosten (Schließung einer Refinanzierungslücke, Risiko- und Verwaltungskosten) gemindert. Der Schätzung dieser Werte durch den Vorstand liegen Annahmen und Daten zugrunde, die mit nicht unerheblichen Ermessensspielräumen verbunden sind. Der Sachverhalt bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Den Prozess der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Daneben haben wir uns im Rahmen von analytischen Prüfungshandlungen und von Einzelfallprüfungen u. a. mit den vom Vorstand zugrunde gelegten Annahmen und Daten sowie der Abgrenzung des Refinanzierungsverbunds auseinandergesetzt und die Annahmen zur Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Bestandsverwaltungs- und der Refinanzierungskosten beurteilt. Des Weiteren haben wir uns davon überzeugt, dass die wesentlichen Annahmen und Parameter im Einklang mit der internen Risikosteuerung getroffen bzw. festgelegt wurden. Als Prüfungsnachweise dienten uns die Dokumentation der Sparkasse im Rahmen der Beschlussfassung sowie die darauf aufbauenden Berechnungen. c) Weitere Informationen sind in den Anhangangaben bei den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt 1.2) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt 4.2.3). Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Peter Petersen.
Stuttgart, den 23. Juli 2024 Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Wirtschaftsprüfer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
1 Anhang1.1 Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Sparkasse Wiesental wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. 1.2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungenDie Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschl. Schuldscheine und Namenschuldverschreibungen) sind zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Das latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. WertpapiereDie Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips teilweise zu den über den Zeitwerten liegenden (ggf. fortgeführten) Anschaffungskosten bzw. den Buchwerten des Vorjahres angesetzt. Die Buchwerte dieser Wertpapiere lagen teilweise nicht über deren Zeitwerte. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Der im Anlagevermögen gehaltene Immobilienfonds wurde zum Rücknahmepreis ohne Berücksichtigung der bei einer vorzeitigen Rückgabe anfallenden Rücknahmeabschläge bewertet. Bei einem Infrastrukturfonds wurde der Net-Asset-Value zugrunde gelegt (Buchwert 5,2 Mio Euro). BeteiligungenDie Beteiligungen wurden einschließlich der unter Bilanzposten Aktiva 6 ausgewiesenen Anteile an geschlossenen Investmentvermögen nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagevermögenDie immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 250,-- Euro) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände bei den Sachanlagen bis 800,-- Euro im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Sonstige VermögensgegenständeDie in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte wurden mit dem Niederstwert bewertet. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn Jahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten Abschlussstichtag werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei der Berechnung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und ein Rententrend von jährlich 2,5 % berücksichtigt. Einen Fluktuationsabschlag haben wir weiterhin nicht angesetzt. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 191 TEUR. Eine Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 19,7 Mio EUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2005 G (in einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Bezüglich der als wesentlich einzuordnenden, bei den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesenen Rückstellungen für Beihilfen und Prämien für Prämiensparverträge ergeben sich folgende ergänzende Hinweise: Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit werden einheitlich im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Berechnung der Beihilferückstellungen erfolgt grundsätzlich nach dem gleichen Verfahren und Annahmen wie bei den Pensionsrückstellungen. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,76 % verwendet. Als Trend bezüglich der Steigerung der entsprechenden Aufwendungen haben wir einen Satz von 2,0 % berücksichtigt. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie derivative Finanzinstrumente (insbesondere Zins-Swaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Der Ausweis der Erträge aus der Auflösung der im Vorjahr gebildeten Drohverlustrückstellung erfolgt im GV-Posten 14. Strukturierte ProdukteStrukturierte Produkte (Schuldscheine gekoppelt an Unternehmensrisiken) wurden unter Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und ggf. bewertet. Für die übernommenen Adressenausfallrisiken aus Credit Linked Notes (101,0 Mio Euro), die als gestellte Kreditsicherheiten behandelt wurden, wurden nach IDW RS BFA 1 Eventualverbindlichkeiten in gleicher Höhe ausgewiesen. Strukturierte Produkte (Forwarddarlehen, ein Schuldschein mit einem Kündigungsrecht) wurden unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert. WährungsumrechnungDas Währungsrisiko wird grundsätzlich über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten erfolgte mit dem EZB-Referenzkurs. Die Sortenbestände wurden zum Bewertungskurs der Landesbank Hessen-Thüringen bewertet. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte sowie aus offenen Positionen mit Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr wurden ebenfalls erfolgswirksam vereinnahmt. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgte saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis. 1.3 Erläuterungen zur Jahresbilanz1.3.1 Aktivseite3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTEIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - andere Forderungen - (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. FORDERUNGEN AN KUNDENIn dieser Position sind enthalten:
Diese Position (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREIn dieser Position sind enthalten:
6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREAnteile an InvestmentvermögenAn den folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:
9. TREUHANDVERMÖGENDas ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. 12. SACHANLAGENIn dieser Position sind enthalten:
13. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEIn dieser Position sind enthalten:
14. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIn dieser Position sind enthalten:
MEHRERE POSITIONEN BETREFFENDE ANGABEN
ANLAGENSPIEGEL
1.3.3 Passivseite1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDENDie Unterposition ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten -setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Die Unterposition bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist -setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. TREUHANDVERBINDLICHKEITENBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1). 6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIn dieser Position sind enthalten:
9. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN
Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder eine andere Schuldform besteht nicht. Die einzelnen Mittelaufnahmen, die jeweils 10% des Gesamtbetrags übersteigen, sind wie folgt ausgestattet (ohne anteilige Zinsen):
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 16.837 TEUR (ohne anteilige Zinsen), die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 1,82 % und eine Laufzeit von 8 bis 10 Jahren. MEHRERE POSITIONEN BETREFFENDE ANGABEN
1.3.4 Passivseite unter dem Strich1. EVENTUALVERBINDLICHKEITENIm Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" 30 Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten. Die Einzelbeträge liegen zwischen 2,0 Mio EUR und 8,9 Mio EUR. Die übernommenen Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen waren nicht zu passivieren, da wir aufgrund der Bonität der Kreditnehmer davon ausgehen, dass die zugrundeliegenden Verpflichtungen erfüllt werden, und wir nicht in Anspruch genommen werden. 1.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung5. PROVISIONSERTRÄGEWir haben Provisionserträge aus gegenüber Dritten erbrachten Dienstleistungen für die Vermittlung und Verwaltung von Lebensversicherungen, Bausparverträgen, Vermögensverwaltungen und Finanzierungen aus einer Hand erhalten. 8. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEIn dieser Position sind enthalten:
10. ALLGEMEINE VERWALTUNGSAUFWENDUNGENIn dieser Position sind enthalten:
30. BILANZGEWINNDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 26.September 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. 1.5 Sonstige AngabenBeteiligungen
1 Keine Angabe gemäß § 286 Abs.
3 Satz 2 HGB
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Wir sind unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar. Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö. K. (DSGV) an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung) nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar. Derivative FinanzinstrumenteDie am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte gliedern sich wie folgt:
Bei den Kontrahenten im Derivategeschäft per 31.Dezember 2024 handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute in der OECD. Für die nicht zum Zeitwert bilanzierten Derivate, die nicht einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB zugeordnet sind, ergeben sich folgende zusätzliche Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB:
Bei OTC- gehandelten derivativen Finanzinstrumenten werden theoretisch ermittelte Werte als Zeitwerte angesetzt (Mark to Model Bewertung). Bei der Mark to Model Bewertung wird bezüglich der derivativen Finanzinstrumente wie folgt verfahren: Zinsswaps werden in die Basisbestandteile Kuponanleihe und Floater zerlegt und unter Zugrundelegung entsprechender Zinskurven getrennt bewertet. Der Barwert des Swaps ergibt sich dabei aus der Differenz der Barwerte der beiden Basisprodukte. Die zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen (vgl. Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden") und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei ergaben sich nahezu ausschließlich absehbare künftige Steuerentlastungen. Ein Ausweis passiver latenter Steuern war insoweit nicht erforderlich; auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hat die Sparkasse entsprechend § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden und bei den Rückstellungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 28,816 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,825 % berücksichtigt. AbschlussprüferhonorareFür das Geschäftsjahr wurden von unserem Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare berechnet:
Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Bezüge / Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratFür die früheren Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebene wurden Bezüge in Höhe von 1.033 TEUR bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 16.336 TEUR. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 118 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 807 TEUR gewährt. An die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 2.216 TEUR ausgereicht. Organe
Schopfheim, 05. Juli 2024 Der Vorstand der Sparkasse Wiesental Georg Ückert Stefan Bühler Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
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| ― |
Gesamtkapitalquote |
| ― |
Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS |
| ― |
Zinsüberschuss |
| ― |
Kreditwachstum |
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellen sich zum Bilanzstichtag im Vergleich mit dem Vorjahr wie folgt dar:
| Leistungsindikator | 2023 | 2022 |
| Gesamtkapitalquote nach CRR | 16,12 | 14,01 |
| Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS nach Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation | 0,72 % | 0,72 % |
| Zinsüberschuss in % der DBS nach Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation | 1,35 % | 1,35 % |
| Kreditwachstum | -6,1 % | 7,0 % |
Die Gesamtkapitalquote liegt bei 16,12% über unseren Erwartungen und hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS gegenüber dem Vorjahr hat sich nicht geändert. Unsere Erwartungen für das Jahr 2023 von 0,59% der DBS konnten wir übertreffen. Der Zinsüberschuss des Vorjahres konnte bestätigt werden und entsprach erneut 1,35% der DBS. Hierbei konnten wir den Prognosewert von 1,33% leicht überschreiten. Die Kreditentwicklung entsprach nicht unseren Erwartungen.
Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage
Der Geschäftsverlauf und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kann unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung als insgesamt zufriedenstellend beurteilt werden.
Die Aktivseite der Bilanz ist geprägt durch eine Reduzierung der Forderungen an Kreditinstituten und der Kundenforderungen.
Die Mittelbeschaffung auf der Passivseite wird maßgeblich vom Kundengeschäft beeinflusst.
| Bilanz | in % des Geschäftsvolumens | |||
|
31.12.23
Mio € |
31.12.22
Mio € |
31.12.23 | 31.12.22 | |
| Geschäftsvolumen 1) | 1.423,8 | 1.544.9 | ||
| Bilanzsumme | 1.308,2 | 1.419,8 | ||
| Aktivgeschäft | ||||
| Kundenkreditvolumen a | 1.051,9 | 1.120,2 | 73,9 | 72,5 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 177,9 | 228,9 | 12,5 | 14,8 |
| Wertpapiervermögen | 157,2 | 158,9 | 11,0 | 10,3 |
| Passivgeschäft | ||||
| Mittelaufkommen von Kunden | 959,4 | 973,9 | 67,4 | 63,0 |
| darunter: | ||||
| Spareinlagen | 329,0 | 367,8 | ||
| Sichteinlagen | 486,8 | 554,7 | ||
| unverbriefte Verbindlichkeiten | 126,8 | 34,2 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 201,0 | 293,1 | 14,1 | 19,0 |
| Eigene Mittel | 54,9 | 54,0 | 3,9 | 3,5 |
| Bilanz | Veränderungen | ||
|
2023
Mio € |
2023
% |
2022
% |
|
| Geschäftsvolumen 1) | -121,1 | -7,8 | +7,2 |
| Bilanzsumme | -111,6 | -7,9 | +7,7 |
| Aktivgeschäft | |||
| Kundenkreditvolumen a | -68,3 | -6,1 | +7,0 |
| Forderungen an Kreditinstitute | -51,0 | -22,3 | +55,3 |
| Wertpapiervermögen | -1,7 | -1,1 | +6,6 |
| Passivgeschäft | |||
| Mittelaufkommen von Kunden | -14,5 | -1,5 | +5,3 |
| darunter: | |||
| Spareinlagen | -38,8 | -10,5 | -5,8 |
| Sichteinlagen | -67,9 | -12,2 | +9,9 |
| unverbriefte Verbindlichkeiten | +92,6 | +270,8 | +312,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -92,1 | -31,4 | +16,7 |
| Eigene Mittel | +0,9 | +1,7 | -2,0 |
1) Bilanzsumme einschließlich Avalkredite
2) Aktiva 4 zzgl. Treuhand- und Avalkredite des
Kundenkreditgeschäfts
Beim Kundenkreditvolumen war ein Rückgang zu verzeichnen, was der allgemeinen geopolitischen Risikolage und dem steigenden Zinsniveau zuzurechnen ist. Das Mittelaufkommen von Kunden war ebenfalls rückläufig. Die durch den Zinsanstieg geprägte Entwicklung steht mit unserer Prognose im Wesentlichen im Einklang.
| Ergebnis | ||
| Gewinn- und Verlustrechnung |
31.12.2023
Mio EUR |
31.122022
Mio EUR |
| Zinsüberschuss 1) | 18,83 | 18,70 |
| Provisionsüberschuss | 8,54 | 8,27 |
| Verwaltungsaufwand | -18,27 | -18,54 |
| a) Personalaufwand | (-12,40) | (-13,03) |
| b) Sachaufwand | (-5,87) | (-5,51) |
| Nettoertrag des Handelsbestandes | 0,00 | 0,00 |
| sonstige ordentliche Erträge und Aufwendungen | +0,91 | +0,39 |
| Ergebnis vor Bewertung | +10,01 | +8,82 |
| Bewertungsergebnis | -7,62 | -4,60 |
| Ergebnis nach Bewertung | +2,39 | +4,22 |
| Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | 0,00 |
| Steuern | -1,52 | -3,32 |
| abgeführter Gewinn | +0,00 | -0,03 |
| Jahresüberschuss | 0,87 | 0,87 |
| Vorwegzuführungen zur Sicherheitsrücklage | 0,35 | 0,35 |
| Bilanzgewinn | 0,52 | 0,52 |
1) (inklusive G+V-Position 3 und 4)
2.3 Geschäftsverlauf
2.3.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen
Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen war die Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme im Jahr 2023 als zufriedenstellend zu beurteilen.
Ursächlich für die Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war sowohl die Entwicklung des Kunden- als auch des Interbankengeschäftes.
2.3.2 Aktivgeschäft
2.3.2.1 Forderungen an Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute sind gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Zu den in den Forderungen enthaltenen strukturierten Produkten verweisen wir auf den Anhang.
2.3.2.2 Kundenkreditvolumen
Der Rückgang beim Kundenkreditvolumen verteilt sich ausschließlich auf den mittel- und langfristigen Bereich. Bei den kurzfristigen Laufzeiten sind leichte Zuwächse zu verzeichnen. Unsere Privatkunden bevorzugten -bei insgesamt rückläufiger Tendenz- langfristige Kreditlaufzeiten.
Der prozentuale Rückgang zeigt eine gegenläufige Entwicklung gegenüber dem Durchschnitt der Sparkassen unseres baden-württembergischen Verbandsgebietes.
2.3.2.3 Wertpapiervermögen
Die dem Anlagebestand dienenden Wertpapierbestände setzten sich insbesondere aus festverzinslichen Wertpapieren zusammen.
2.3.2.4 Beteiligungen
Im Geschäftsjahr 2023 hat sich das Volumen der Beteiligungen um 0,1 Mio. Euro auf 9,7 Mio Euro gegenüber dem Vorjahr vermindert.
2.3.3 Passivgeschäft
2.3.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Vergleich zum Vorjahr merklich gesunken. Hierbei handelt es sich überwiegend um Mittel, die zur Finanzierung im langfristigen Kreditgeschäft dienen.
Die längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) der Deutschen Bundesbank sind im Vergleich zum Vorjahr merklich gesunken, hauptsächlich verursacht durch Rückzahlung/Auslaufen der Geschäfte.
2.3.3.2 Mittelaufkommen von Kunden
Das Mittelaufkommen von Kunden hat sich in 2023 entgegen dem Vergleichstrend vermindert. Der Bestand der Kundeneinlagen liegt im Verbandsvergleich über dem Durchschnitt.
Während bei den Spareinlagen und bei den Sichteinlagen eine rückläufige Entwicklung zu beobachten ist, nutzten unsere Kunden die allgemeine Zinsentwicklung, so dass bei den Verbindlichkeiten mit vereinbarer Laufzeit oder Kündigungsfrist erhebliche Zuwächse zu verzeichnen waren.
2.3.4 Dienstleistungen
Vermittlung von Wertpapieren
Im Bereich der Dienstleistungen stieg das Volumen der Wertpapierumsätze gegenüber dem Vorjahr um 11,1% und erreichte eine Höhe von 57,9 Mio. Euro. Gleichzeitig stiegen die Bruttoerträge gegenüber dem Vorjahr um 1,9%. Der Anzahl der Kundendepots belief sich zum 31.12.2023 auf 5.430 Stück.
Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen
Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 381 Bausparverträge mit einem Volumen von 25,4 Mio Euro abgeschlossen. Hierbei sank die Anzahl der vermittelten Verträge um 15,1% und das vermittelte Volumen um 22,7%.
Die Anzahl der vermittelten Lebensversicherungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 31,2% und das vermittelte Volumen um 3,4% erhöht.
Auslandsgeschäft
Die Bruttoerträge im Auslandsgeschäft sind gegenüber dem Vorjahr um 10,6% gesunken.
2.3.5 Eigenhandel
Bei einem um 1,1% verringertem Depot A Bestand summieren sich die Eigenhandelsumsätze in 2023 auf 62,1 Mio. Euro.
2.4 Vermögens- Finanz- und Ertragslage
2.4.1 Vermögenslage
Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gegenüber dem Verbandsdurchschnitt durch überdurchschnittliche Anteile am Geschäftsvolumen bei dem Kundenkreditvolumen von 72,3% (VJ 70,7%), den Forderungen an Kreditinstitute von 13,9% (VJ 16,5%) sowie beim Mittelaufkommen von Kunden von 71,4% (VJ 67,3%) gekennzeichnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind dagegen mit 15,0% (VJ 20,2%) leicht und das Wertpapiervermögen mit 11,7% (VJ 11,0%) deutlich unterdurchschnittlich ausgeprägt.
Nennenswerte Strukturverschiebungen sind im Bereich des Mittelaufkommens von Kunden und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu verzeichnen. Beim Mittelaufkommen von Kunden hat sich der Trend zur Umschichtung hin zu Anlageprodukten mit längeren Laufzeiten verstärkt. Gleichzeitig ist bei den täglich fälligen Geldanlagen von Kunden der langjährige Trend steigender Bestände unterbrochen.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich die Bestände mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist reduziert.
Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Zuführung aus dem Bilanzgewinn wird sich die Sicherheitsrücklage auf 54,9 Mio. EUR belaufen. Dies entspricht einer Steigerung von 1,6% gegenüber dem Vorjahr.
Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche ergänzende Eigenkapitalbestandteile.
Die Eigenmittelanforderungen wurden auch unter Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. Zum Bilanzstichtag liegt die gemäß Artikel 92 CRR ermittelte Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag, insbesondere bestehend aus Kreditrisiken, Marktrisiken und operationellen Risiken bei 16,12% (VJ 14,01%) und damit deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0%. Die Kernkapitalquote beträgt 13,58% und übersteigt damit den aufsichtlich vorgeschriebenen Wert ebenfalls deutlich.
Auch der durch die BaFin mit SREP-Bescheid festgelegte Kapitalzuschlag sowie der institutsindividuelle antizyklische Puffer nach § 10d KWG wurden eingehalten. Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75% der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00% für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Beide Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 8,4% und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0%.
Die Basis für eine zukünftige Geschäftsausweitung ist somit gegeben.
Im bilanzierten Wertpapiervermögen sind stille Reserven in geringem Umfang enthalten. Außerdem haben wir gemäß § 340f HGB zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute zusätzlich Vorsorge getroffen. Der für allgemeine Bankrisiken gebildete Fonds nach 340g HGB beläuft sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 56,4 Mio. EUR.
Hinsichtlich der mittelbaren Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung der Mitarbeiter (ZVK) verweisen wir auf den Anhang.
2.4.2 Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft bedienen wir uns einer hausinternen Liquiditätsplanung in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden.
Die Kreditlinie bei der Landesbank Baden-Württemberg wurde dispositionsbedingt in Anspruch genommen. Das zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften notwendige Guthaben wurde in der erforderlichen Höhe bei der zuständigen Zentralbank unterhalten.
Die zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Instituts über einen Betrachtungshorizont von 30 Kalendertagen zu erfüllende Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) von mindestens 100% hat die Sparkasse mit Werten von 153,26% bis 268,43% (31. Dezember 2023: 265,35%) vollständig eingehalten.
Die strukturelle Liquiditätsquote (Net-Stable-Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 114,96% bis 122,05% (31. Dezember 2023: 122,05%). Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100% eingehalten.
Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren MACCs der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil.
2.4.3 Ertragslage
Der gegenüber dem Vorjahr gestiegene Zinsüberschuss (incl. G+V-Position 3 und 4) ist weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle unseres Geschäfts. Er wurde durch gesamtwirtschaftliche und unternehmensspezifische Faktoren beeinflusst.
Der Anstieg des Provisionsüberschusses resultiert im Wesentlichen aus dem Giroverkehr sowie dem Kartengeschäft.
Der Verwaltungsaufwand ist im Geschäftsjahr leicht gesunken.
Das Ergebnis vor Bewertung liegt mit 10,01 Mio. Euro wiederum deutlich über dem Wert des Vorjahres.
Nach Vornahme aller notwendigen Bewertungsmaßnahmen weisen wir ein im Vergleich zum Vorjahr rückläufiges Ergebnis nach Bewertung aus.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme beträgt 0,07%.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss reicht aus, den notwendigen Kernkapitalbedarf der Sparkasse, der für eine stetige Geschäftsentwicklung notwendig ist, zu sichern.
Zur weiteren Analyse der Ertragslage unseres Hauses setzen wir für interne Zwecke den sog. "Betriebsvergleich" der Sparkassenorganisation ein, in dem eine detailliertere Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung unserer Sparkasse liegt unter dem Durchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen ähnlicher Größenordnung und ist als nicht voll zufriedenstellend zu bezeichnen. Das im Vergleich mit dem Vorjahr rückläufige Betriebsergebnis nach Bewertung liegt ebenfalls unter dem Ergebnis der Vergleichssparkassen und ist als noch zufriedenstellend zu bezeichnen.
3. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31.12.2023 haben sich nicht ergeben.
4. Risikobericht
4.1 Risikomanagementsystem
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, daneben erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
Die Geschäftsleitung hat eine Geschäftsstrategie festgelegt, in der die Ziele des Instituts für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt sind. Die Risikostrategie berücksichtigt die in der Geschäftsstrategie niedergelegten Ziele und Planungen der wesentlichen Geschäftsaktivitäten und die Risiken wesentlicher Auslagerungen.
Die Risikoinventur umfasst die systematische Identifizierung der Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risikokonzentrationen. Basis der Risikoinventur bilden die relevanten Risikoarten- bzw. -kategorien.
Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenausfallrisiken | Kundengeschäft |
| Eigengeschäft | |
| Beteiligungsrisiken | - |
| Marktpreisrisiken | Immobilienpreisrisiken |
| Infrastrukturrisiken | |
| Spreadrisiken | |
| Zinsänderungsrisiken | |
| Liquiditätsrisiken | Refinanzierungskostenrisiko |
| Zahlungsunfähigkeitsrisiko | |
| Operationelle Risiken | - |
Das eingerichtete Limitsystem in der ökonomischen Perspektive stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:
| Limit | Auslastung | ||
| in TEUR | in TEUR | in % | |
| Adressenrisiko | 19.000 | 15.234 | 80,2 |
| Kundenkreditgeschäft | 13.500 | 11.119 | 82,4 |
| Eigengeschäft | 5.500 | 4.115 | 74,8 |
| Beteiligungsrisiko | 8.000 | 6.258 | 78,2 |
| Marktpreisrisiko | 38.000 | 27.517 | 72,4 |
| Zinsänderungsrisiko | 15.000 | 10.382 | 69,2 |
| Spreadrisiko | 10.000 | 7.425 | 74,3 |
| Infrastrukturrisiko | 3.000 | 1.939 | 64,6 |
| Immobilienrisiko | 10.000 | 7.771 | 77,7 |
| Liquiditätsrisiko | 5.000 | 3.485 | 69,7 |
| Refinanzierungskostenrisiko | 5.000 | 3.485 | 69,7 |
| Operationelles Risiko | 5.000 | 3.347 | 66,9 |
| Ökonomisches Gesamtrisiko | 75.000 | 55.842 | 74,5 |
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial in Höhe von 128,5 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit in Höhe von 75,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Das bereitgestellte Gesamtlimit reichte sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9% und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt.
Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads jedoch risikomindernde Diversifikationseffekte.
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgabe des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung) und die Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).
Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit vierteljährlich durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass die ökonomische Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen dienen die Einrichtung von Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen sowie insbesondere die Tätigkeit der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der funktionsfähigen Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt u.a. die Methodenauswahl sowie die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren.
Zusätzlich verantwortet die Risikocontrolling-Funktion die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzungen der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Diese für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter des Unternehmenscontrollings wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung, unterstellt ist er dem Überwachungsvorstand.
Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Ausbau- und Ablauforganisation sowie in den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
Das Reportingkonzept umfasst die regelmäßige Berichterstattung sowohl zum Gesamtbankrisiko als auch für einzelne Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen.
Der Verwaltungsrat wird durch den Vorstand vierteljährlich anhand des Berichts der Risikocontrollingfunktion über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
4.2 Darstellung der wesentlichen Risiken
4.2.1 Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.
Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die Risikokennzahlen wie z. B. der Value-at-Risk abgeleitet werden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt integriert.
Adressenrisiko im Kundengeschäft
Die Steuerung der Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter Berücksichtigung der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands. |
| ― |
Regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen. |
| ― |
Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen. |
| ― |
Interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung. |
| ― |
Regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten. |
| ― |
Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können. |
| ― |
Festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung. |
| ― |
Berechnung des Adressenausfallrisikos für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View". |
| ― |
Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting. |
Das Kundenkreditportfolio 1 (nach Inanspruchnahmen) der Sparkasse setzt sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| TEUR | % | TEUR | % | |
| Privatpersonen | 484.873 | 50,9 | 500.200 | 49,2 |
| Unternehmen | 373.465 | 39,2 | 416.609 | 41,0 |
| Öffentliche Haushalte | 36.999 | 3,9 | 34.521 | 3,4 |
| Sonstige Kreditnehmer | 57.118 | 6,0 | 64.424 | 6,4 |
| Kundenkreditvolumen | 952.455 | 100,0 | 1.015.754 | 100,0 |
Die nachstehende Übersicht zeigt die Verteilung unseres mit Rating- und Scoringverfahren beurteilten Kundenkreditportfolios nach Ratingklassen im Vergleich zum Vorjahr:
| Externes Rating | AAA bis BB | BB- bis C | Ausfall | Ratinglücke |
| Ratingklasse | 1bis 9 | 10 bis 15 | 16 bis 18 | - |
| 31.12.2023 (in %) | 90,7 | 6,9 | 1,8 | 0,6 |
| 31.12.2022 (in %) | 93,8 | 4,6 | 1,1 | 0,4 |
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio im Bereich der Schuldscheindarlehen und bei Immobiliensicherheiten.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt.
Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.
Das Kundenkreditportfolio unserer Sparkasse ist nach Größenklassen, Branchen und Ratingklassen insgesamt gut diversifiziert. Länderrisiken sind im Kundenkreditgeschäft von untergeordneter Bedeutung.
Adressenrisiko im Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes welcher einerseits aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultiert, andererseits aus der Gefahr entsteht, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.
Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Assetklasse, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite). |
| ― |
Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen. |
| ― |
Berechnung des Adressenausfallrisikos für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View". |
Das Volumen der Eigengeschäfte (ohne liquide Mittel) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 282,7 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind festverzinsliche Wertpapiere und Credit-Linked Schuldscheine. Dabei zeigt sich folgende Ratingverteilung:
| Externes Rating | AAA bis BBB+ | BBB bis BBB- | BB+ bis BB | BB- bis C | Ausfall | Ratinglücke |
| Ratingklasse | 1 bis 3 | 4 bis 6 | 7 bis 9 | 10 bis 15 | 16-18 | |
| 31.12.2023 (in %) | 74,6 | 5,3 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 19,5 |
| 31.12.2022 (in %) | 73,1 | 7,9 | 1,5 | 1,9 | 0,0 | 15,6 |
Unsere Wertpapiere verfügen zu rund 80% über ein Investmentgrade-Rating.
4.2.2 Beteiligungsrisiko
Das Risiko aus einer Beteiligung (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.
Das Risiko setzt sich dabei aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich sowie der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung) zusammen. Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe (u.a. SV-Sparkassenversicherung, LBBW).
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des SVBW für die Verbundbeteiligungen. |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse |
4.2.3 Marktpreisrisiken
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Als Risikofaktoren gelten Zinsen, Spreads und Immobilien. Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite.
Zinsänderungsrisiken
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie aus einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnung auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus". Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der S-Rating und Risikosysteme GmbH entwickelten IT-Anwendung "MPR". Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. |
| ― |
Aufbereitung der Cashflows für die Berechnung von wertorientierten Kennzahlen zu Risiko und Ertrag sowie des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG und BaFin-Rundschreiben 6/2019 vom 6. August 2019. |
| ― |
Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite. |
Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten auch derivative Finanzinstrumente in Form eines Zinsswaps eingesetzt.
Der Zinsrisikokoeffizient gemäß § 25a Abs. 2 KWG in Verbindung mit dem BaFin-Rundschreiben 6/2019 (Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung um +200 Basispunkte) belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 6,9% (Verhältnis der negativen Barwertänderung des Zinsbuchs zu den regulatorischen Eigenmitteln).
Es bestehen im Bereich der Zinserträge Ertragskonzentrationen in der Produktgruppe "Konsumenten-, Wohnungsbau- und sonstige Kredite".
In Folge der rückläufigen mittel- und langfristigen Zinsen sind die Bar- und Markwerte der entsprechenden zinstragenden Geschäfte in 2023 angestiegen, was zu einer Auflösung der im vergangenen Jahr gebildeten Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n.F. am Bilanzstichtag geführt hat.
Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Spreadrisiken bestehen sowohl bei Direktanlagen als auch bei Investitionen über Investmentfonds.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus". |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR". Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip. |
| ― |
Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite. |
Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis pauschaler Abschläge. |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito". |
| ― |
Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite. |
Infrastrukturrisiko
Das Infrastrukturrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktpreisen wie z.B. dem Strompreis ergibt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis pauschaler Abschläge. |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Verwendung der mittels Value-at-Risk auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelten Risikokennzahl |
| ― |
Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite. |
4.2.4 Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt dabei die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der S-Rating und Risikosysteme GmbH entwickelten IT-Anwendung "RKR". Der Risikowert beschreibt die Veränderung des Liquiditätsbarwerts bei veränderten Refinanzierungskosten, die aus veränderten Marktliquiditätsspreads resultieren. Die voraussichtliche Liquiditätsbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse abgebildet. |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR). |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR). |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung der Survival Period. |
| ― |
Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur. |
| ― |
Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden. |
| ― |
Tägliche Disposition der laufenden Konten. |
| ― |
Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassen-Finanzgruppe. |
| ― |
Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans. |
Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, die sich analog der Kapitalplanung auf einen 3-Jahreszeitraum erstreckt. Basis der Refinanzierungsplanung sind die in den Strategien festgelegten Ziele. Darüber hinaus wird zusätzlich ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen durchgeführt.
Unplanmäßige Entwicklungen wie z.B. vorzeitige Kündigungen werden im Rahmen der Risikofrüherkennung überwacht. In liquiditätsmäßig engen Märkten ist die Sparkasse nicht investiert. Handlungsalternativen für einen sich abzeichnenden Liquiditätsengpass sowie für einen Notfallplan für einen tatsächlichen Liquiditätsengpass wurden definiert.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko im Bereich der KI-Refinanzierungen.
4.2.5 Operationelle Risiken
Unter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeiter, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien". |
| ― |
Regelmäßiger Einsatz einer Schadensfalldatenbank zur Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle. |
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario. |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" der SR. Die Sparkasse schätzt zunächst den Median ihrer eigenen Schadensfallhistorie. Dieser Median wird mit dem Median des OpRisk-Pools adjustiert und anschließend zur Ermittlung des Risikos mittels sog. q-Faktoren auf das gewünschte Konfidenzniveau skaliert. Die q-Faktoren werden aus Schadensfällen aller Sparkassen abgeleitet. |
| ― |
Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT. |
Risikokonzentrationen bestehen aufgrund der hohen IT-mäßigen Abhängigkeit bei der Finanz Informatik GmbH & Co. KG.
4.3 Gesamtbild der Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.
In 2023 bewegten sich die Risiken mit zwei Ausnahmen innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Anpassungen ergaben sich aufgrund von neuen Erkenntnissen bzw. Änderungen im Kontext der Einführung der neuen ökonomischen Risikotragfähigkeit. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 74,5% ausgelastet und wurde 2023 stets eingehalten.
Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bezüglich der Adresse LBBW besteht eine Inter-Risikokonzentration. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind aktuell nicht erkennbar. Risken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf die weitere Zinsentwicklung sowie die allgemeine wirtschaftliche Situation mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Bewertungsaufwendungen im Kreditgeschäft.
Die Risikolage ist insgesamt als ausgewogen einzustufen.
5. Chance- und Prognosebericht
5.1 Chancen und Prognosen
Chancen erwarten wir aus der Weiterführung der Neuausrichtung unseres Vertriebs. Als Schlüsselthemen der kommenden Jahre sehen wir weiterhin die verstärkte Nutzung medialer und digitaler Vertriebskanäle. Die durchgängige Integration medialer Vertriebskanäle wie Telefoncenter oder Internet auf der einen Seite und des stationären Vertriebs auf der anderen Seite erweitert die Chancen, dass unsere Kunden bedarfsgerecht beraten und zielgerichtet angesprochen werden. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran unsere Prozesse zu optimieren.
Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassen-Finanzgruppe die Möglichkeit, dem Wettbewerb- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.
Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur-, Inflations- und Zinsentwicklung, die Entwicklung der Immobilienmärkte, aber auch geopolitische Krisen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
5.2 Rahmenbedingungen für 2024
Nach dem Internationalen Währungsfonds (IWF) dürfte die Weltwirtschaft im laufenden Jahr um 3,1 % wachsen. Im Euroraum soll das Wirtschaftswachstum 2024 leicht anziehen auf 0,9 % nach 0,5 % im Jahr zuvor. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt soll nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts vom März 2024 im laufenden Jahr nur um 0,2 % wachsen; in Baden-Württemberg nach der Landesbank Baden-Württemberg um 0,1 %. Getrieben sind diese Werte von einem negativen statistischen Überhang aus 2023 und dem schwachen Jahresauftakt 2024. Getragen wird das Wachstum vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums, der in 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen könnte. Für die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt eine Prognose für 2024 dagegen noch schwierig. Die konjunkturelle Schwäche wird den Beschäftigungsaufbau verlangsamen und die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen. Für die Arbeitslosenquote wird nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts erwartet, dass diese in diesem Jahr mit durchschnittlich 5,9 % um 0,2 %-Punkte höher liegt als noch im Jahr 2023. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Diese Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt.
Die Inflationsraten dürften auch aufgrund gesunkener Energiepreise im laufenden Jahr weiter zurückgehen. In Deutschland ist mit einer Inflationsrate von 2,5 % zu rechnen. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.
Nach einem Ausblick der Deutschen Bundesbank wird erwartet, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie steigende Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Eine schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung könnte zusätzlich zu einem Anstieg von Kreditausfällen führen. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation unterliegt die Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung.
Der Dax dürfe sich nach Meinung der Landesbank Baden-Württemberg bis zum Jahresende 2024 nochmals auf voraussichtlich 18.000 Punkte verbessern. Für den EuroStoxx 50 wird ebenso mit einer positiven Entwicklung gerechnet.
Im Devisenmarkt wird nach Meinung der Landesbank Baden-Württemberg mit einem Wechselkurs von 1,10 US-Dollar je Euro am Jahresende gerechnet. Beim Schweizer Franken und Euro wird Parität zum Ende des laufenden Jahres unterstellt.
Die Geschäftserwartungen in der Region Hochrhein-Bodensee unterscheiden sich in Industrie, Handel und Dienstleistung zu Jahresbeginn deutlich. Im Produktionsbereich sind die Erwartungen etwas positiver als noch im Herbst, so die Aussage der IHK Hochrhein-Bodensee in ihrem Wirtschaftsbericht 2023/2024. Der Fachkräftemangel bleibt auch zum Jahreswechsel das von den Betrieben insbesondere von den Dienstleistungsunternehmen das am häufigsten genannten Risiko für die eigene wirtschaftliche Entwicklung. Die schwächelnde Binnenkonjunktur bleibt für weite Teile der regionalen Wirtschaft eine große Herausforderung, genauso wie die ungelösten Kristen in der Ukraine und in Nahost sowie die politischen und wirtschaftlichen Probleme in einigen europäischen Staaten die Exportmöglichkeiten vieler Produktionsunternehmen der Region einschränken.
5.3 Voraussichtliche Entwicklung der Sparkasse
Nachfolgend stellen wir unsere Prognose für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2024 dar:
Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir eine Reduzierung auf 15,80 %. Dies liegt insbesondere am Rückgang des Ergänzungskapitals.
Für das Betriebsergebnis vor Bewertung erwarten wir einen Rückgang um rund 0,05 %-Punkten auf 0,67 % der DBS. Beim Zinsüberschuss prognostizieren wir eine Steigerung von 0,09 %-Punkte auf 1,44 %. Die Steigerung lässt sich auf das aktuelle und prognostizierte Zinsniveau zurückführen.
Insgesamt begründen wir den Rückgang des Betriebsergebnis vor Bewertung auch mit der Zunahme des Verwaltungsaufwandes.
Für das Kreditgeschäft streben wir ein Wachstum von 1 % p. a. an.
5.4 Gesamtaussage
Die Prognose für das Geschäftsjahr lässt insgesamt erkennen, dass das sich hinsichtlich der weltweiten Konflikte, der Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Unsere Perspektive für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen als insgesamt zufriedenstellend.
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.
Schopfheim, 08. Juli 2024
Der Vorstand der Sparkasse Wiesental
Georg Ückert
Stefan Bühler
Auszug aus der Verwaltungsratssitzung vom 26. September 2024 / Ergebnisverwendungsbeschluss
Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 lt. Bericht vom 08. Juli 2024 durchgeführt.
Der Prüfungsbericht wurde dem Verwaltungsrat vollumfänglich zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Wiesental hat in seiner heutigen Sitzung den Prüfungsbericht mit dem Prüfungsergebnis des Jahresabschlusses 2023 zur Kenntnis genommen.
Der Verwaltungsrat beschließt den Bilanzgewinn von 522.101,36 Euro der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Schopfheim, 26. September 2024
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
Peter Palme
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