Bubenzer Baustoffe GmbH & Co. KG
Selbe AdresseGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und Bauelementen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Bubenzer seit 15.1.2015 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bubenzer Container Service GmbHWiehlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2010I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der Bubenzer Container Service GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen an den Gesellschafter Christoph Bubenzer bestehen in Höhe von 291.012,88 €. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur BilanzDer Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2010 betrug 408.603,39 €. IV. Sonstige Angaben:Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Wiehl, 23.05.2011 gez. Christoph Bubenzer |
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