DFS Worldwide
GmbH
Frankfurt am
Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.203,00 |
1.827,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.203,00 |
1.827,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
132.079,15 |
48.856,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
95.796,65 |
16.853,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.282,50 |
32.002,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
462,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
59.865,69 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
194.147,84 |
51.145,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
26.101,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
9.600,00 |
9.600,00 |
| III.
Bilanzverlust |
94.465,69 |
8.498,11 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
59.865,69 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.550,00 |
1.832,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
189.597,84 |
23.210,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
194.147,84 |
51.145,33 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes erstellt. Eine Anpassung der
Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Aufbau und Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr. Aufgrund des BilMoG
musste keine Anpassungsbilanz erstellt werden.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der steuerlichen Ausweis- und Bewertungsvorschriften
erstellt. Auf die Aufstellung einer gesonderten Steuerbilanz
wurde verzichtet, da zwingende Abweichungen zur Handelsbilanz
im Rahmen einer Anlage zur Steuererklärung erfasst
werden konnten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände, die
Sachanlagen und die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die nach § 253 Abs. 2 HGB notwendigen
Abschreibungen wurden vorgenommen. Den planmäßigen
Abschreibungen lagen die in den steuerlichen
Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern zugrunde,
da keine Abweichungen festgestellt wurden.
Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter, die
im Jahr 2009 neu zugegangen sind, ist im Jahr des Zugangs die
Bildung eines Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a
EStG erfolgt, der über fünf Jahre abgeschrieben
wird (Poolabschreibung). Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2010 neu zugegangen sind,
werden linear abgeschrieben.
Forderungen uns sonstige Vermögensgegenstände
sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren
Ausfallrisikos angesetzt.
Die Rückstelllungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten angemessen. Rückstellungen, die
gemäß § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen wären,
lagen nicht vor.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in
Höhe von 325,52 €.
| Von den Verbindlichkeiten
haben |
eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr |
eine Restlaufzeit von 1
bis 5 Jahren |
eine Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren |
|
T€ |
T€ |
T€ |
|
189,6 |
0,0 |
0,0 |
IV. Sonstige Angaben
1. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch Frau Bahareh Mirza
Hossein Yazdi wahrgenommen.
2. Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 3
Mitarbeiter.
3. Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
4. Neben den üblichen Mietverträgen bestanden
keine finanziellen Verpflichtungen von Bedeutung.
Frankfurt, 15. März 2012
gez. Bahareh Mirza Hossein Yazdi
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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