Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH
Selbe AdresseSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katrin Böhr seit 8.4.2026 | Prokura |
Dominik Wirth seit 19.3.2026 | Prokura |
Manuela Künzel seit 4.2.2026 | Prokura |
Wolfgang Dr. Wirtnik seit 15.10.2025 | Geschäftsführer |
Karolin Sänger seit 1.4.2025 | Prokura |
Mike Seidel-Schenk seit 10.1.2025 | Prokura |
Franziska Rudolph seit 13.12.2023 | Prokura |
Andrea Schulze seit 16.5.2023 | Prokura |
André Dr. Jung seit 16.5.2023 | Prokura |
Bernd Niehüsener seit 20.10.2022 | Prokura |
Sigrid Barbara Nagl seit 17.12.2020 | Geschäftsführer |
Stephan Dr. Lowis seit 31.8.2018 | Geschäftsführer |
Sven Richter seit 17.7.2013 | Prokura |
Armin Schüssler seit 17.7.2013 | Prokura |
Eckart Kieser seit 14.2.2013 | Prokura |
Dirk Benndorf seit 27.3.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 24.60% | |
KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der enviaEigenbeteiligung | 0.00% |
KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der enviaEigenbeteiligung | 0.00% |
| 0.00% | |
Stadt Hettstedt | 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbHHalleJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum 31. Dezember 2023Grundlagen des UnternehmensUnternehmenszweck. MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (MITGAS) mit Sitz in Halle (Saale) handelt mit Erdgas, Bioerdgas, Wärme und bietet energienahe Dienstleistungen an. MITGAS beliefert sowohl Endkunden als auch Weiterverteiler. Das Unternehmen ist Eigentümer eines Gasverteilernetzes und verpachtet dieses hauptsächlich an den Verteilernetzbetreiber Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH (im Folgenden auch kurz "MITNETZ GAS" genannt), an der MITGAS 100 % der Anteile hält. Anteilseignerstruktur. Die envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz, ist mit 75,4 % mehrheitlich an der MITGAS beteiligt. Die VNG-Erdgascommerz GmbH, Leipzig, hält eine Beteiligung von 24,6 %. WirtschaftsberichtAllgemeine Wirtschafts- und BranchenentwicklungDeutsche Wirtschaft schrumpft. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland ist im Jahr 2023 zurückgegangen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank laut ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes 2023 um 0,3 Prozent zum Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die weiterhin hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. [Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.01.2024] Erdgasverbrauch weiter gesunken. Die Entwicklungen in der Gaswirtschaft waren auch 2023 gekennzeichnet durch die Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine, ein immer noch vergleichsweise hohes Preisniveau, Einsparmaßnahmen sowie der gedämpften Konjunktur. Diese Entwicklung ließ sich über alle Monate des Jahres 2023 hinweg beobachten. Nach ersten Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) nahm der Erdgasverbrauch 2023 in Deutschland um 4,3 Prozent auf 813 Mrd. kWh ab. Die Erdgasversorgung war durch mehr Lieferungen aus westeuropäischen Quellen und LNG-Bezug durchgängig gesichert. [BDEW Jahresbericht 20. Dezember 2023] Gesetzlicher Ordnungsrahmen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden eine Vielzahl energiewirtschaftlicher Gesetzesänderungen von besonderer Bedeutung für MITGAS beschlossen. Im Fokus standen neben Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie, vor allem die Transformation der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft zur Klimaneutralität. Die Gesetzesnovellen zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie das Gesetz für die Wärmeplanung (WPG) in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) traten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde der aus Mitteln zur Corona-Hilfe gebildete Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil hatte auch Auswirkungen auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der zum 31. Dezember 2023 aufgelöst wurde. Das am 24. Dezember 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Gaspreisbremse (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG) regelte die Grundkontingente für leitungsgebundenes Gas und Wärme für Haushalts- und Industriekunden zu festgelegten Preisen und diente zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Energiekrise für Industrie und Haushalte. Es galt vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat auch Auswirkungen auf die Gaspreisbremse. Diese lief nunmehr zum 31. Dezember 2023 aus. Zugleich endet die temporäre Mehrwertsteuerabsenkung für Gas zum 29. Februar 2024. Am 18. November 2023 trat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft. Ziel ist es, den Endenergieverbrauch Deutschlands bis 2030 im Vergleich zum Jahr 2008, um mindestens 26,5 Prozent auf einen Endenergieverbrauch von 1.867 TWh zu senken. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr werden verpflichtet, Energiemanagementsysteme einzuführen und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen umzusetzen. Zudem sollen Unternehmen mit einem Verbrauch ab 2,5 GWh verpflichtend Energieaudits durchführen. Auf europäischer Ebene ist zum 10. Oktober 2023 die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) in Kraft getreten. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die nationale Gesetzgebung, zum Beispiel für die Ziele des Energieeffizienzgesetzes. Auch das europäische Handelssystem für Emissionen (ETS) wurde 2023 novelliert. Folge ist eine deutliche Verschärfung des jährlichen Reduktionspfades sowie die Einbeziehung des Schiffsverkehrs. Individualverkehr und Gebäudewärme sollen zusätzlich in einem separaten ETS 2 erfasst werden, welches aber erst 2027 wirken soll. Darüber hinaus hat die EU in der RED III den Regulierungsrahmen für den Wasserstoffhochlauf konkretisiert. Dabei wurden die Charakteristika von grünem Wasserstoff festgelegt. Entwicklung der Großhandelspreise für Gas. Mehrheitlich gute Nachrichten beherrschten den deutschen Gasmarkt im Jahr 2023. Deutschland kommt bei der Diversifizierung seines Gasbedarfs voran. Durch hohe LNG-Importe und deren Regasifizierung an mittlerweile eigenen LNG-Terminals konnte der Erdgasbedarf zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich gedeckt werden. Dadurch gelang es, die Speicher frühzeitig und weit vor den gesetzlichen Vorgaben zu befüllen. Als sehr zuverlässiger Lieferant zeichnete sich Norwegen aus. Norwegens Pipeline-Exporte erreichten neue Höchststände. Als wichtigster LNG-Lieferant etablierte sich die USA. Auch im Jahr 2023 lag der industrielle Bedarf deutlich unter den Verbräuchen der Vorjahre. Aufgrund guter Windbedingungen konnte der Einsatz von Erdgaskraftwerken auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Als Konsequenz aus dieser sehr guten Versorgungslage verbilligte sich das Jahresmittel des European Gas Spot Index (Trading Hub Europe) im Vergleich zum Vorjahr deutlich auf 41,19 € pro MWh (2022: 124,14 € pro MWh). Das an der Börse EEX (European Power Exchange) im Handelsjahr 2023 gehandelte Terminmarktprodukt 2024 des Marktgebietes Trading Hub Europe wurde im Mittel zu 53,58 € pro MWh fixiert und hat sich damit im Preisvergleich zum Vorjahr mehr als halbiert (2022: 118,77 € pro MWh für das Lieferjahr 2023). Bedingt durch den sehr hohen Gasspeicherfüllstand Ende des Jahres in Deutschland und Europa, die nach wie vor hohe Verfügbarkeit an LNG sowie die Aussicht auf einen milden Winter, gaben die Gaspreise zum Jahresende weiter nach. Der Preis am Rohölmarkt gab trotz des Krieges in Gaza auf 82,11 USD pro Barrel (2022: 98,50 USD/Barrel) nach. Geschäftsentwicklung im Jahr 2023Marktumfeld. MITGAS agiert in einem herausfordernden, von Unsicherheit geprägtem Markt- und Wettbewerbsumfeld. Die Kosten für Beschaffung und Vertrieb liegen vor allem aufgrund der im vergangenen Jahr sehr stark angestiegenen Großhandelspreise und der andauernden geopolitischen Konflikte für Erdgas weiterhin auf sehr hohem, tendenziell aber sinkendem Niveau bei weiterhin hoher Volatilität. Nachdem die Marktaktivitäten in 2022 aufgrund des Ukrainekriegs und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Energiemärkte nahezu zum Erliegen kamen, begann MITGAS in 2023 wieder eine Marktbearbeitung. MITGAS versucht dabei, wie die meisten anderen Marktteilnehmer das Bestandsgeschäft sicherzustellen. Der Wettbewerb blieb dabei weiterhin intensiv, insbesondere für MITGAS als Grundversorger, der zum Ausgleich von Preisschwankungen eine langfristige Beschaffung vornehmen muss. Dies führte insbesondere im zweiten Halbjahr 2023 zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber wieder verstärkt in den Markt eintretenden Discountanbietern, die mit einer kurzfristigen Beschaffung eine andere Strategie verfolgen. Im Wettbewerb behauptet sich MITGAS mit hoher Servicequalität und kommunikativer Transparenz. Aufgrund der veränderten Situation an den Großhandelsmärkten ist eine Anpassung im Beschaffungsverfahren erarbeitet worden. Vertriebsgeschehen. Die Kundenzahlen im Segment Privat- und Gewerbekunden (B2C) sind im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr aufgrund dieser Marktsituation gesunken. Die Kundenzugänge im Grundversorgungsgebiet konnten die Kundenverluste im externen Gebiet nicht ausgleichen. In den Segmenten Geschäftskunden und Weiterverteiler des Business-to-Business Vertriebes (B2B) blieb die Wettbewerbssituation gegenüber den Vorjahren weiterhin angespannt. Trotz dieser Situation ist es MITGAS gelungen, werthaltige Vertragsabschlüsse zu realisieren und insgesamt das Segment B2B erfolgreich zu entwickeln. Entwicklung des Gaspreises. MITGAS hat zum 1. Januar 2023 aufgrund der damals angespannten Lage an den Beschaffungsmärkten und einem marktbedingt starken Kundenzuwachs in der Grundversorgung die Verbrauchspreise für Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet der MITNETZ GAS angehoben. Zum 1. Juli 2023 hat MITGAS die Verbrauchspreise für Erdgas um 3,88 Cent je Kilowattstunde brutto und zum 1. Januar 2024 um weitere 0,94 Cent je Kilowattstunde brutto für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnten Sonderverträgen im Netzgebiet von MITNETZ GAS gesenkt. Die Grundpreise blieben jeweils konstant. Die im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) verankerte Entlastung wurde trotz kurzer Realisierungszeiten nach Gesetzesbeschluss und hoher Komplexität fristgemäß umgesetzt. MITGAS profitiert dabei von ihrer agilen Methodik zur Anpassung von Geschäftsprozessen und IT-Weiterentwicklungen. Der staatlich festgelegte Prozess zur Auszahlung der Preisbremsen erfolgte planmäßig. Produkt- und Dienstleistungspalette. Der Vertrieb von Gas an Privat- und Gewerbekunden, Geschäftskunden sowie Weiterverteiler und Kommunen ist nach wie vor das Hauptgeschäftsfeld von MITGAS. Darüber hinaus werden in Kooperation mit enviaM Energiedienstleistungen angeboten. Schwerpunkte dabei sind Angebote zur dezentralen Energieerzeugung sowie digitale Kundenanwendungen und Konzepte zur Erhöhung der Energieeffizienz. Strategie und Zielbild. Die enviaM-Gruppe verfolgt weiterhin das ambitionierte Ziel, 2030 der führende Energie- und Infrastrukturdienstleister Ostdeutschlands *) zu sein. In diesem Rahmen wird MITGAS die Energiewende unterstützen und so dazu beitragen, eine nachhaltige Zukunft für kommende Generationen zu gestalten. *) Auf Basis Umsatz und Absatz Die steigende Geschwindigkeit der Transformation des Bestandsgeschäftes und gleichzeitiges Erschließen neuer Wachstumsthemen stellen für dieses Ziel eine besondere Herausforderung dar. Von wesentlicher Bedeutung für das Gelingen der Energiewende ist der Netzausbau zur Integration der Erneuerbaren Energien sowie der Umbau der Gasnetze zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. Die Begleitung der Wärmewende und der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur ist ein zentraler Bestandteil der Strategie von MITGAS und eine Chance, die Wertschöpfung auf die zukünftige Rolle auszurichten. Ein weiterer strategischer Schwerpunkt resultiert aus der fortschreitenden Dezentralisierung und der damit einhergehenden Kopplung der Sektoren Strom, Gas, Wärme und Verkehr, die in dem Aufbau und der Steuerung regionaler Energiesysteme mündet und eine weitere Grundlage für die Wärmewende ist. Dies verleiht der bewährten regionalen Partnerschaft mit Bürgern, Unternehmen und Kommunen im Handeln von MITGAS besonderes Gewicht. Netz. Bei der Bewirtschaftung des Gas-Verteilernetzes lag das Hauptaugenmerk von MITNETZ GAS auf einem stets störungsfreien Betrieb unter Einhaltung der notwendigen sicherheitstechnischen Anforderungen. Schwerpunkt des Netzausbaus war die Fortführung der Maßnahmen aus der DBI-Rohrnetzstudie. Durch die Erneuerung entsprechender Stahlrohrleitungen konnte auch weiterhin ein sicherer und störungsarmer Betrieb gewährleistet werden. Infolge der Situation an den Gasmärkten sank die Anzahl neuer Netzanschlussaufträge gegenüber den Vorjahren. Grüne Gase. Im Jahr 2023 waren unverändert 14 Biogaseinspeiseanlagen an das Netz von MITNETZ GAS angeschlossen. Drei weitere Anlagen befanden sich im Bau. Zudem war ein Anstieg von Netzanschlussanfragen zur Biogas- und Wasserstoffeinspeisung zu verzeichnen. Gasmangellage und Auswirkungen auf das Erdgasnetz. Im Zuge der nach wie vor bestehenden Gasmangellage (Notfallplan Gas mit ausgerufener Alarmstufe durch die Bundesregierung) wurden die bereits im Jahr 2022 ergriffenen umfangreichen Maßnahmen und erarbeiteten Notfallpläne aufrechterhalten, um im Falle des Eintretens der Notfallstufe gut vorbereitet und gerüstet zu sein. Digitalisierung im Konzernverbund. Digitale Technologien und Künstliche Intelligenz werden zu bedeutenden und integralen Bestandteilen der Wertschöpfung sowohl in den Geschäftsprozessen als auch in der Infrastruktur des Kerngeschäftes. Insofern sind die Fokussierung auf gemeinsame Technologiestandards und die Bündelung der Ressourcen Wege, die relevanten Märkte und die Wertschöpfungstiefe nachhaltig zu sichern und zusätzlichen Kundennutzen und Mehrwerte zu generieren. Übergreifende Initiativen mit Schwestergesellschaften auf dem Gebiet der Digitalisierung eröffnen MITGAS die Chance, ein umfassendes Spektrum an digitalen Lösungen zu nutzen und frühzeitig Skaleneffekte durch die Bereitstellung gemeinsamer Technologieplattformen zu generieren sowie die Einführung moderner Technologien zu beschleunigen. Aktuell werden auf diesem Weg die konsequente Umstellung auf Cloud-Technologie, die geschäftliche Nutzung generativer künstlicher Intelligenz für Geschäfts- und Kundenprozesse und integriertes Wissensmanagement forciert. Die Durchsetzung dieser gemeinsamen Technologien als Basis für eine Vielzahl konkreter Anwendungen in allen Funktionseinheiten helfen dabei, diese Technologien zugänglich zu machen und frühzeitig eine produktive Nutzung im praktischen Einsatz zu ermöglichen. Im besonderen Fokus steht dabei die Umstellung des ERP Systems als konzernweites Projekt zum Nutzen aller beteiligten Gesellschaften. Wissenschaft, Forschung und Innovation. Die bisherigen Treiber Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Dezentralisierung bestimmen für MITGAS weiterhin die Schwerpunkte im Bereich Forschung und Entwicklung. Gleichzeitig verändert die Energiepolitik langfristige Rahmenbedingungen der Energieversorgung grundhaft und erfordert auch hier ein fortlaufendes Hinterfragen bestehender Geschäftsmodelle und die Befassung mit neuen technologischen Lösungen. Dies eröffnet innovativen Unternehmen aber ebenso Möglichkeiten, neue Märkte zu erschließen und die Wertschöpfung auszuweiten. Mit der frühzeitigen Ausrichtung auf grüne Gase ist MITGAS mit ihren Netzbeteiligungen auf aktuelle Herausforderungen vorbereitet und in der Lage, an diesen Entwicklungen zu partizipieren. Hierzu sollen insbesondere die Forschungsaktivitäten zum Ausbau der Wasserstofferzeugung sowie Wasserstoffinfrastruktur in der mitteldeutschen Region beitragen. Damit möchte MITGAS innerhalb der Unternehmensgruppe eine Vorreiterrolle in der Wasserstoff-Wirtschaft der Zukunft einnehmen und Wegbereiter eines klimaneutralen Umbaus der Industrie sein. Das Potential Künstlicher Intelligenz und deren disruptiven Effekte auf etablierte Wertschöpfungsprozesse wird aktuell umfassend wahrgenommen und hat in vielen Funktionsbereichen eine Vielzahl nicht in der Form und Geschwindigkeit erwartete Auswirkungen. Die umfängliche Digitalisierung der letzten Jahre und die umfassende Verfügbarkeit von Daten sowie durchgängig digitalisierte Prozesse sind Grundvoraussetzung zum Erschließen nutzenstiftender Potentiale dieser Technologie. Diese Entwicklung erfordert eine übergreifende Förderung und Unterstützung beginnend vom pilotweisen Zugang zur Technologie über einen stetigen Wissenstransfer in alle Anwenderschichten bis hin zur Integration in bestehende Geschäftsprozesse zur operativen Nutzung in immer kürzeren Abständen. Dieser Prozess ist bestimmt vom Wettbewerb um die jeweils besten Ideen verbunden mit kurzen und weitsichtigen Entscheidungsprozessen und setzt eine gelebte Unternehmenskultur voraus, die dies ermöglicht. Auf diese Herausforderungen ist MITGAS durch eine parallele Entwicklung ihrer Unternehmenskultur und der Digitalisierung vorbereitet, so dass die Fachabteilungen befähigt werden, eigenständig digitale Lösungswege und Künstliche Intelligenz für Prozessautomatisierungen sowie Datenanalysen einzusetzen und daraus Mehrwerte für alle Geschäftseinheiten zu generieren. Die Digitalagenda von enviaM, an welcher sich MITGAS als Tochtergesellschaft beteiligt, ist als langfristiger und transparenter Prozess in enviaM und ihren Tochtergesellschaften etabliert und fördert kontinuierlich digitale Innovationen im gesamten Unternehmen. Durch die aktive Einbindung aller Mitarbeiter bietet sie eine Plattform zur organisationsübergreifenden Sichtbarkeit von innovativen Ideen und Initiativen. In der fünften Ausgabe wurden erfolgreich vier weitere Projekte gestartet. Konzessionen als Grundlage der Partnerschaft. Gesicherte Konzessionen sind die Basis für das Netzgeschäft und die Partnerschaft von MITGAS und den Kommunen. Ein Großteil der Gaskonzessionsverträge konnte in den letzten Jahren neu abgeschlossen werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden zwei weitere Verfahren zum Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit 3.743 versorgten Einwohnern erfolgreich durchgeführt. Vermögenslage
*) Eigenkapital abzüglich geplante Ausschüttung zuzüglich 70 % des Sonderpostens und der Baukostenzuschüsse Die Bilanzkennzahlen entwickelten sich wie folgt:
*) Verhältnis Fremdkapital zum betriebswirtschaftlichen Eigenkapital **) Verhältnis betriebswirtschaftliches Eigenkapital zum Anlagevermögen Das Gesamtvermögen der MITGAS GmbH belief sich am 31. Dezember 2023 auf 531,9 Mio. €. Die Erhöhung um 50,9 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die mengen- und preisbedingte Erhöhung des Vorratsvermögens sowie die Entwicklung des Forderungsbestandes zurückzuführen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind dabei absatzbedingt und unter Berücksichtigung der bereits vereinnahmten Preisbremsenzahlungen im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Ein deutlicher Anstieg ist hingegen bei den Forderungen aus unternehmensinterner Finanzierung zu verzeichnen. Das bilanzielle Eigenkapital erhöhte sich ergebnisbedingt und unter Berücksichtigung im Geschäftsjahr erfolgter Ausschüttungen um 18,1 Mio. € auf 191,0 Mio. € (Vorjahr: 172,9 Mio. €). Ihm standen Rückstellungen in Höhe von 145,5 Mio. € (Vorjahr: 111,3 Mio. €) und Verbindlichkeiten in Höhe von 192,6 Mio. € (VJ: 192,8 Mio. €) gegenüber. Der Anstieg der Rückstellungen resultiert hauptsächlich aus der Erhöhung der Steuerrückstellungen um 36,6 Mio. €. Aufgrund der für das Geschäftsjahr 2024 vertraglich vereinbarten Fälligkeit wird ein im Vorjahr im lang- und mittelfristigen Fremdkapital ausgewiesener Teilbetrag eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 60,0 Mio. € zum Bilanzstichtag im kurzfristigen Fremdkapital ausgewiesen. Weitere Verschiebungen vom lang- und mittelfristigen Fremdkapital in das kurzfristige Fremdkapital betreffen mit rd. 20,0 Mio. € den Posten sonstige Rückstellungen. FinanzlageKapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung wird in Anlehnung an den Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 21 erstellt. MITGAS ist in das Cash-Pool-System der enviaM eingebunden. Es besteht hieraus eine Kreditlinie in Höhe von 30 Mio. €. Diese wurde zum 31.12.2023 nicht in Anspruch genommen. Eine Prolongation des Gesellschafterdarlehens in 2024 ist nicht beabsichtigt, da sich MITGAS diesbezüglich und nach derzeitiger Planung weitgehend aus Eigenmitteln refinanzieren wird. Hinsichtlich der Veränderungen außerbilanzieller Verpflichtungen wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. Ertragslage
(rundungsbedingte %-Abweichungen möglich) Ergebnis. MITGAS erzielte im Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 99,1 Mio. € (Vorjahr: 42,5 Mio. €). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist neben einer preisbedingten Umsatzerhöhung unter anderem auf ein verbessertes Speicherergebnis und aperiodische Effekte sowie auf Buchgewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen zurückzuführen. Gleichzeitig hat sich der Materialaufwand mengenbedingt vermindert. Zudem erhöht sich die Ergebnisabführung von MITNETZ GAS. Die Umsatzerlöse aus dem Energieverkauf belaufen sich auf 709,1 Mio. € (Vorjahr: 674,1 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Speichererlöse sowie ein gestiegenes Preisniveau in allen Segmenten zurückzuführen. Die sonstigen Umsatzerlöse summieren sich auf 60,5 Mio. € (Vorjahr: 65,5 Mio. €) und beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus der Verpachtung des Verteilernetzes, aus Dienstleistungsentgelten sowie aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf geringere Pachterlöse zurückzuführen. Die anderen betrieblichen Erträge betragen 21,9 Mio. € (Vorjahr: 23,4 Mio. €). Sie resultieren überwiegend aus Auflösungen von Rückstellungen, aus Erträgen aus Konzessionsabgaben und Erträgen aus Anlageabgängen. Der leichte Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist auf geringere Rückstellungsauflösungen zurückzuführen. Gegenläufig wirken im Geschäftsjahr erzielte höhere Buchgewinne aus dem Abgang von Gasnetzanlagen. Der Materialaufwand in Höhe von 613,0 Mio. € (Vorjahr: 660,9 Mio. €) umfasst neben den Gasbeschaffungskosten die Aufwendungen für Netzentgelte, die Aufwendungen für die Nutzung des Gasspeichers, die Aufwendungen für Betrieb und Instandhaltung, die Energieabrechnungsleistungen sowie die Kosten für CO 2 -Zertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Der Rückgang betrifft geringere Beschaffungskosten. Dabei wird das im Vergleich zum Vorjahr noch einmal deutlich gestiegene Preisniveau bei den Gasbeschaffungskosten durch einen Rückgang der Absatzmengen im abgelaufenen Geschäftsjahr überkompensiert. Verminderte Absatzmengen bedingten ebenfalls einen rückläufigen Aufwand für CO 2 -Zertifikate und Netzentgelte. Der Personalaufwand ist nahezu unverändert zum Vorjahr und beläuft sich auf 8,3 Mio. € (Vorjahr: 8,1 Mio. €). Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen liegen bei 22,8 Mio. € (Vorjahr: 23,3 Mio. €). Die Verminderung im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus im Geschäftsjahr erfolgten Anlagenabgängen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 20,2 Mio. € (Vorjahr: 16,8 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Konzessionsabgaben, sonstige Verwaltungsaufwendungen, Aufwendungen für Rückstellungszuführungen und Werbekosten. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen für Vertrieb und Marketing. Das Ergebnis der Finanzanlagen in Höhe von 17,8 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio. €) setzt sich aus den Ergebnisabführungen der Netzgesellschaften MITNETZ GAS und MITNETZ GAS HD in Höhe von 17,5 Mio. € (Vorjahr: 6,9 Mio. €) sowie aus dem übrigen Beteiligungsergebnis in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) zusammen. Der Anstieg um 10,7 Mio. € ist auf eine erhöhte Ergebnisabführung von MITNETZ GAS u.a. aufgrund mengenbedingt gestiegener Netzerlöse zurückzuführen. Das Zinsergebnis beläuft sich auf -1,2 Mio. € (Vorjahr: -1,9 Mio. €). Die Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus geringeren Zinsaufwendungen aus Steuerverbindlichkeiten und dem Anstieg von Zinserträgen aus Cash-Pool Forderungen. Gegenläufig wirkt der Anstieg von Zinsaufwendungen aus Cash-Pool Verbindlichkeiten. Die im Zinsergebnis enthaltenen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) beinhaltet in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Gasaufkommen und -abgabeGasaufkommen. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Gasaufkommen 9.159 GWh (Vorjahr: 10.661 GWh), wobei etwa ein Viertel des Gasbedarfs durch Lieferungen der E.ON Portfolio Solutions GmbH, München, und der VNG AG, Leipzig, gedeckt wurde. Darüber hinaus unterhielt MITGAS Gasbezugsverträge mit weiteren Handelspartnern.
Gasabgabe. Die nutzbare Gasabgabe betrug im Berichtszeitraum 9.157 GWh (Vorjahr: 10.659 GWh). Eine wesentliche Ursache für den Rückgang zum Vorjahresvergleich ist der Absatzrückgang im Segment Weiterverteiler/Vertriebshandel, der auf den anhaltend hohen Wettbewerb am Gasmarkt und die stark gestiegenen Großhandelspreise zurückzuführen ist. Der Absatz an Privat- und Gewerbekunden ging im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des geringeren Kundenbestandes und des geänderten Verbrauchsverhaltens der Kunden ebenfalls zurück. Des Weiteren ist im Segment Geschäftskunden ein Absatzrückgang zu verzeichnen, der überwiegend durch geringere Akquisen sowie auslaufende Verträge bei Key-Account-Kunden begründet ist.
In der Planung für das Geschäftsjahr 2023 ist MITGAS von einem Gesamtabsatz von rund 8.234 GWh ausgegangen. Dieser Planabsatz konnte übertroffen werden. InvestitionenDie Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2023 28,4 Mio. € (Vorjahr: 28,3 Mio. €). In der Planung für das Geschäftsjahr 2023 war das Unternehmen von Investitionen in Höhe von 35,5 Mio. € ausgegangen. Der Rückgang gegenüber dem Plan resultiert im Wesentlichen aus einer geringeren Nachfrage nach Hausanschlüssen in Folge der zeitweise unsicheren Gesetzeslage. Im nicht regulierten Bereich tätigte MITGAS Investitionen in Höhe von 0,2 Mio. €. Dazu gehörten im Wesentlichen Gebäudeinvestitionen, Aktivierung von IT-Projekten sowie Wärmeanlagen. Die Investitionen im regulierten Bereich in Höhe von 28,2 Mio. € erfolgten überwiegend im Rahmen eines Pachtvertrages durch MITNETZ GAS. Im Wesentlichen wurden die Umsetzung der DBI-Rohrnetzstudie fortgeführt und Hausanschlüsse installiert. BeteiligungenMITGAS verfügt zum 31. Dezember 2023 unverändert über sechs Beteiligungen. Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenFinanzielle Leistungsindikatoren. Zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten im Hinblick auf die Unternehmensziele nutzt MITGAS verschiedene Kennzahlen. Als wesentliche Steuerungsgrößen im finanzbezogenen Bereich werden das betriebliche Ergebnis nach IFRS und die Höhe der Investitionen verwendet. Betriebliches Ergebnis nach IFRS. Der Jahresüberschuss nach HGB wird wie folgt auf das betriebliche Ergebnis nach IFRS übergeleitet.
Die Überleitung (HGB/IFRS) resultiert insbesondere aus einer geringeren Abschreibung nach IFRS. Das betriebliche Ergebnis (IFRS) beträgt 148,0 Mio. €. Sowohl der Anstieg gegenüber dem Vorjahr als auch die Abweichung vom Planergebnis sind neben den im Geschäftsjahr erfolgten Preisanpassungen im Wesentlichen auf Sonder- und Einmaleffekten im Vertrieb und im Netzbereich zurückzuführen. So wird der Anstieg im Vertrieb unter anderem von einem verbesserten Speicherergebnis und von aperiodischen Effekten verursacht. Im Netzbereich führen Buchgewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen zu einem deutlichen Ergebnisanstieg. Zudem erhöht sich die Ergebnisabführung von MITNETZ GAS auf Grund erhöhter Netznutzung. Für das Geschäftsjahr 2023 hatte MITGAS ein betriebliches Ergebnis/EBIT (IFRS) in Höhe von 71,0 Mio. € erwartet. Investitionen. Das Netzgeschäft des Unternehmens ist anlagenintensiv. Die optimale Höhe an Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen bildet daher eine weitere Zielgröße bei MITGAS. Die Entwicklung der Investitionen ist im Abschnitt Investitionen dargestellt. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Zur Steuerung des nicht finanzbezogenen Bereichs von MITGAS stellen die Kennzahlen Kundenzufriedenheitsindex und Gasabsatz wichtige unternehmerische Messgrößen dar. Kundenzufriedenheitsindex. Die Zufriedenheit der Kunden mit den Produkten und Dienstleistungen von MITGAS ist eine wesentliche Grundlage für den vertrieblichen Erfolg. Die Kundenzufriedenheit basiert dabei auf realen Kundeneinschätzungen, die über eine jährliche Kundenumfrage ermittelt werden. Als Maßzahl fasst der Kundenzufriedenheitsindex alle abgegebenen Meinungen auf einer Skala von 0 bis 100 zusammen. So können mithilfe des Index Idealvorstellungen der Kunden (Soll) mit der tatsächlich wahrgenommenen Unternehmensleistung (Ist) über einen definierten Zeitraum miteinander verglichen werden. Der Kundenzufriedenheitsindex (KZI) der Privatkunden lag im Geschäftsjahr bei 75 Punkten (2022: 75 Punkte). Dieser Wert bestätigt die Qualität der Kundenbetreuung und des operativen Kundenservice. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der zu Jahresbeginn kurzfristig umzusetzenden Gesetze (wie z.B. das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz) und dem zeitweilig deutlich höheren Nachfrage- und Telefonaufkommen aufgrund notwendiger Preisanpassungen hervorzuheben. Gasabsatz. Die vertrieblichen Aktivitäten von MITGAS werden über Absatzziele gesteuert. Wesentlich hierbei ist der Gasabsatz gemessen in Gigawattstunden. Für diesen werden jährlich Ziele im Mittelfristplanungszeitraum festgelegt. Die Entwicklung des Gasabsatzes ist im Abschnitt Gasaufkommen und -abgabe dargestellt. MitarbeiterPersonalbestand. Der Personalbestand zum 31. Dezember 2023 setzt sich wie folgt zusammen.
Im Vergleich zum Vorjahr gibt es keine Veränderungen der Beschäftigtenzahlen. Sicherung von Fach- und Führungskräften. Im Jahr 2023 lag ein besonderer Fokus der Personalarbeit auf der Sicherung und Gewinnung geeigneter Fach- und Führungskräfte sowie Auszubildender. Mit dem Aufbau und der Kommunikation einer starken Arbeitgebermarke (Employer Brand) verstärkt MITGAS einen entscheidenden Erfolgsfaktor, um sich als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde dafür eine aufmerksamkeitsstarke Image- und Auszubildendenkampagne gestartet. Ausbildung. Die berufliche Erstausbildung und die Weiterbildung der Mitarbeitenden werden innerhalb der enviaM-Gruppe auch für MITGAS durch die bze bildungszentrum energie GmbH vorgenommen. Das abgeschlossene Geschäftsjahr 2023 war für diesen Ausbildungsbereich ein erfolgreiches und vielfältiges Jahr. So konnten die im Jahr 2022 begonnen Neu- und Umbaumaßnahmen an dem Ausbildungsstandort in Halle/Saale erfolgreich beendet werden und mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2023/24 die Auszubildenden in den neu gestalteten Kabinetten begrüßt werden. Bei den Um- und Neubauaktivitäten stand die Schaffung einer modernen und innovativen Lernumgebung im Vordergrund. Mit sich verändernden Anforderungen in den Geschäftsfeldern, wird auch das Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten angepasst und vielfältiger gestaltet. Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2023/24 wurde der Beruf Kauffrau/-mann für Digitalisierungsmanagement neu ins Portfolio aufgenommen. Potenzialträgerprogramm. Im vergangenen Jahr wurde eine intensive Suche nach ambitionierten und mutigen Persönlichkeiten im Rahmen der Potenzialträgererkennung durchgeführt. Potenzielle Kandidaten waren aufgefordert, sich eigeninitiativ zu bewerben, um einen spannenden und herausfordernden Prozess zu durchlaufen. In diesem Rahmen wurden Kandidaten durch individuelle Entwicklungspläne gefördert und können an Workshops im Rahmen des Potenzialträgerprogramms sowie spannenden Perspektivwechseln innerhalb des E.ON- Konzerns teilnehmen, um sich ein übergreifendes Netzwerk aufzubauen und voneinander zu lernen. Betriebliches Gesundheitsmanagement. Das betriebliche Gesundheitsmanagement wurde mit Angeboten zur psychosozialen Beratung und mentalen Unterstützung ab Mitte des Jahres beginnend ausgebaut. Mit dem Fürstenberg Institut steht allen Mitarbeitenden, Auszubildenden und Führungskräften ein erfahrener und kompetenter Partner zur Förderung der individuellen Leistungsfähigkeit und Gesundheit zur Verfügung. Beruf und Familie. Am 31. Mai 2023 erhielt MITGAS erneut das Zertifikat mit Prädikat zum audit berufundfamilie. Das Zertifikat mit Prädikat steht für die besondere Anerkennung einer langjährigen, nachhaltigen familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik. Es gilt als Qualitätssiegel für eine strategisch angelegte Vereinbarkeitspolitik. E-Learning. Mit der Einführung der digitalen Lernplattform MyGenius wurde das E-Learning Angebot zur Unterstützung und Förderung einer Kultur der ständigen Weiterentwicklung der Mitarbeitenden erweitert. Das Angebot umfasst digitale Kernkompetenzen sowie spezifische fachliche Inhalte und basiert auf lernwissenschaftlichen Erkenntnissen, wobei das Lernen am Arbeitsplatz und soziales Lernen im Vordergrund stehen und eine Mischung unterschiedlicher Formate angeboten wird (z. B. Communities, Fallstudien, Gruppencoaching, Mikrotrainings, Podcasts, Job Shadowing usw.). Arbeiten 4.0. Im Jahr 2023 wurden weitere mit enviaM gemeinsam genutzte Büroflächen in Markkleeberg umgebaut, um ein Arbeitsumfeld inklusive Desk-Sharing im Sinne des flexiblen Arbeitens umzusetzen. Die Gestaltung der Räumlichkeiten erfolgte mit intensiver Beteiligung aller Mitarbeitenden und in enger Abstimmung mit der Mitbestimmung. Dabei konnte auf die Erfahrungen der Pilotprojekte in Halle und Markkleeberg zurückgegriffen werden. Die 2022 vereinbarte Konzernbetriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten, nach der alle Mitarbeitenden grundsätzlich von zu Hause oder anderen Orten arbeiten können, wurde in 2023 intensiv genutzt. Dabei können die Mitarbeitenden unter Berücksichtigung von betrieblichen Belangen und der Zusammenarbeit in den Organisationseinheiten eigenständig entscheiden, ob an einem selbstgewähltem Arbeitsort oder der Betriebsstätte gearbeitet wird. Auch das bis zu 20 Tage pro Jahr begrenzte Arbeiten in einem Land der Europäischen Union, welches Bestandteil der Neuregelung zum mobilen Arbeiten ist, wurde von zahlreichen Mitarbeitenden genutzt. Kulturwandel. Kultur- und Veränderungsthemen sind fester Bestandteil der Strategie. Dabei wird der Fokus auf die Themen Zusammenarbeit, Teamentwicklung und Führung gesetzt. Mit unterschiedlichsten Maßnahmen von Veranstaltungen über Teamworkshops bis hin zu Wissensimpulsen werden die drei Schwerpunkte "Flexibles Arbeiten stärken", "Neues Führungsverständnis leben" und "Kundenzentrierung/Unternehmertum in den Mittelpunkt stellen" in der gesamten Unternehmensgruppe verankert und weiter vorangetrieben. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Im April 2023 wurde das Audit im Rahmen des Integrierten Managementsystems nach DIN ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz), DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) und nach DIN ISO 50001 (Energiemanagement) in die Matrixzertifizierung des E.ON-Konzerns überführt. Der externe Auditor, der nun ausschließlich im Auftrag des E.ON-Konzerns die Auditierung vornimmt, hat die Wirksamkeit und Vollständigkeit sowie die Anforderungsgerechtigkeit des bestehenden Managementsystems am 24. August 2023 zertifiziert. Ab Oktober 2023 fanden die ersten Crossaudits statt. Diese werden durch Auditoren aus den Schwestergesellschaften konzernübergreifend durchgeführt und haben die Wirksamkeit und Vollständigkeit des bestehenden Managementsystems bestätigt. Mit Beendigung der Corona-Pandemie wurde der Krisenregelbetrieb im März 2023 eingestellt. Die erarbeiteten Krisenszenarien bleiben fester Bestandteil des Krisenmanagements und tragen so zur Bewältigung vergleichbarer Krisensituationen bei. Darüber hinaus hilft die nachhaltig in der Unternehmenskultur verankerte Möglichkeit des mobilen Arbeitens dabei, zukünftige Infektionsketten zu vermeiden bzw. die Auswirkungen von Infektionswellen zu vermindern. Caring Culture. Den Themen Gesundheit und Sicherheit verleiht MITGAS höchste Priorität, damit alle Mitarbeitenden sicher und unversehrt ihrer Arbeit nachgehen können. Mit der Initiative "Caring Culture" soll das Bewusstsein für Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz gesteigert und die Kultur der Achtsamkeit und Fürsorge weiterentwickelt werden. Neben intensiven Workshops mit allen Führungskräften wurde ein Projekt mit dem Ziel aufgesetzt, den Reifegrad in den drei Kulturdimensionen Führung, Organisation intern und Partnerfirmenmanagement bis zum Jahr 2025 zu erhöhen. Die Workshops mit allen Führungskräften hatten das Ziel, für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz - insbesondere auch den Schutz der mentalen Gesundheit - zu sensibilisieren, positive Erfahrungen zu teilen, sich über kritische Situationen und Herausforderungen auszutauschen sowie Verfahrensweisen und Unterstützungsmöglichkeiten im Unternehmen kennenzulernen. Rechnungsmäßiges UnbundlingAuf der Grundlage des § 6b Abs. 3 EnWG vom 7. Juli 2005 ist MITGAS verpflichtet, getrennte Konten in den Tätigkeitsbereichen "Gasverteilung" und "Andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors" zu führen. Für den Tätigkeitsbereich "Gasverteilung" hat MITGAS gemäß § 6b Abs. 3 EnWG einen Tätigkeitsabschluss erstellt. Zusätzliche Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahres- und Tätigkeitsabschlüssen ergeben sich aus den Beschlüssen der Bundesnetzagentur vom 25. November 2019. Der Tätigkeitsbereich "Gasverteilung" erfasst alle mit der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentums am Gasverteilungsnetz von MITGAS in Zusammenhang stehenden Geschäftsvorfälle. Dies umfasst neben der Verpachtung des Gasverteilungsnetzes auch die Erbringung energiespezifischer Dienstleistungen gemäß dem oben genannten Beschluss BK9-19/613-1 der Bundesnetzagentur. Auf Basis der Kostenrechnung von MITGAS wurden wesentliche Aufwendungen und Erträge direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. In der Bilanz erfolgte eine direkte Zuordnung wesentlicher Aktiv- und Passivpositionen. In den Fällen, wo dies nicht möglich war oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, erfolgte die Zuordnung unter Anwendung sachgerechter Schlüssel. Chancen- und RisikomanagementChancen- und Risikomanagement-System. Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeiten ist MITGAS einer Vielzahl unterschiedlicher Risiken ausgesetzt. Ein ganzheitlich organisiertes Risiko- und Chancenmanagement ist daher elementarer Bestandteil der Unternehmensführung. Dabei werden neben Einzelrisiken - deutlich unterhalb der Schwelle einer potenziellen Existenzgefährdung - und adäquaten Ansatzpunkten zur Risikosteuerung auch entsprechende Chancenpotentiale untersucht. In das Chancen- und Risikomanagement von MITGAS werden alle Mehrheitsbeteiligungen einbezogen, die operativ tätig sind. Primäres Ziel ist es, dabei möglichst früh Informationen über Risiko- und Chancenpotenziale und damit verbundene finanzielle Auswirkungen zu gewinnen. Die entsprechenden Erkenntnisse fließen in unternehmerische Entscheidungsprozesse ein und unterstützen somit den langfristigen Unternehmenserfolg. Durch abgeschlossene Gewinnabführungsverträge werden wesentliche Risiken der Netzbeteiligungsgesellschaften bei MITGAS wirksam. Die Risiken lassen sich wie folgt systematisieren. Umfeldrisiken. Die Risikosituation wird durch den anhaltenden Wandel der Rahmenbedingungen im rechtlichen und regulatorischen Umfeld und insbesondere durch die Veränderungen des energiepolitischen Ordnungsrahmens beeinflusst, aber auch im Kontext aktueller geopolitischer Entwicklungen und sich verändernden Energiemärkten ergeben sich neue Herausforderungen. Neben den Auswirkungen umfassender Regulierungstätigkeiten der Bundesnetzagentur und der Anreizregulierungsverordnung sowie Novellierungen in der Energiegesetzgebung infolge des politischen Gestaltungswillens der Bundesregierung sind ausgelöst durch die geopolitischen Konflikte weitere Handlungsfelder wie die fortgesetzte Sicherung der Füllstände in den Gasspeichern, Energieeinsparziele, Zuteilung von Energie in Mangelsituationen, Preisbegrenzungen, Ausgestaltung und Umsetzung von Notfallplänen u. a. zu berücksichtigen. Temperaturrisiken. Risiken und Chancen aus Temperatureffekten im Gas-Vertrieb sowie im Gas-Netzbereich haben ihre Ursache in der Temperaturelastizität des Erdgasverbrauchs. Die temperaturabhängigen Verbräuche führen zu unsicheren Vertriebsmengen sowie Netznutzungen, womit auch Schwankungen der Vertriebserträge sowie der für die Netznutzung von Händlern zu entrichtenden Entgelte verbunden sind. Temperaturinduzierte Bedarfsschwankungen führten im Berichtsjahr aufgrund großer Preisspreads zwischen den initialen Beschaffungspreisen am Terminmarkt und Preisen am Spotmarkt zu entsprechenden Chancen- und Risikopotentialen auf der Beschaffungsseite, welche durch eine entsprechende Speicherbewirtschaftung teilweise reduziert werden konnten. Zum Hedging der mit diesen o. g. Bedarfsschwankungen verbundenen Risiken (Anpassungsenergie) beschaffte MITGAS bis September 2021 den entsprechenden Bedarf für das Lieferjahr 2023 anteilig auf Basis temperaturabhängiger Fahrpläne am Terminmarkt zu fixen Preisen. Diese Sicherungsstrategie war danach nicht mehr umsetzbar, da entsprechende Produkte nicht mehr - zumindest nicht mehr zu akzeptablen Preisen - am Markt angeboten wurden. Die Absicherung erfolgte daher weit überwiegend auf Basis temperaturunabhängiger Fahrplanlieferungen. Dies führt zu einer Erhöhung des Risikopotentials in Bezug auf Anpassungsenergiekosten. Betriebsrisiken. Betriebsrisiken bzw. operative Risiken betreffen insbesondere die Nicht-Verfügbarkeit von technischen Anlagen. MITGAS betreibt ein Information Security Management System (ISMS) und ist in die Cyber Security Organisation des E.ON-Konzerns eingebunden. Gemeinsam mit den IT-Dienstleistern GISA, E.ON Digital Technology (EDT) und Weiteren verfügt MITGAS über umfangreiche technische Systeme zur Vorsorge, Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen. Integraler Bestandteil des ISMS sind regelmäßige Awareness-Maßnahmen (z. B. Unterweisungen, Phishing Tests, Vorträge) um die Sensibilität der Mitarbeitenden zu trainieren. MITGAS lässt auch durch qualifizierte Dienstleister die technische Sicherheit der IT-Systeme mittels fingierter Angriffe ("Penetration Test") sowie durch Audits auf einschlägige Normen (ISO 27001, B3S) prüfen und leitet aus den Ergebnissen Maßnahmen zur Schließung potenzieller Sicherheitslücken ein. MITGAS partizipiert innerhalb der enviaM-Gruppe an der engen Zusammenarbeit der Verantwortlichen für Informationssicherheit und Business Continuity Management (BCM). In diesem Kontext wird auch die Vernetzung mit den Sicherheitsbehörden der Bundesländer im Netzgebiet gepflegt und ausgebaut. Kreditrisiken. Grundsätzlich sind mit dem Vertriebsgeschäft Kreditrisiken verbunden, da einerseits Kunden ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen ggf. nicht oder nicht fristgerecht nachkommen und andererseits durch die weiterhin hohen Marktpreisvolatilitäten hohe Wiedereindeckungs- und Wiederabsatzrisiken auftreten können. Während im Geschäftsjahr 2022 hohe Wiedereindeckungsrisiken gegenüber Lieferanten bestanden, dominieren im Geschäftsjahr 2023 Wiederabsatzrisiken insbesondere gegenüber Kunden, die ihren Energiebedarf in Phasen sehr hoher Marktpreise eingedeckt haben. Die Forderungsverluste generieren sich aus zwei Teileffekten: Bei unveränderter kundenseitiger Bonität wachsen sie linear mit steigenden Rechnungsvolumina. Das weiterhin hohe Energiepreisniveau führt somit zwangsläufig zu einem höheren preisbedingtem Ausfallrisiko. Zudem besteht die Möglichkeit, dass es zu einer Verschlechterung der Kundenbonität verbunden mit entsprechend verminderter Zahlungsfähigkeit und -willigkeit kommt. Gründe können in der ausbleibenden konjunkturellen Belebung und der inflationsbedingt zunehmenden Belastung der Kunden liegen. MITGAS begrenzt derart negative Einflüsse mittels kundenindividueller Bonitätsprüfungen, u. a. durch adäquate Gestaltung von Lieferverträgen und Zahlungsbedingungen, durch die Vergabe von Kreditlimiten sowie durch ein stringentes Forderungsmanagement. Hierzu werden die Kreditrisiken auch auf der Beschaffungsseite handelstäglich ermittelt und berichtet und abgeleitete Maßnahmen zur Begrenzung von Kreditexposure umgesetzt. Marktrisiken. Die im Jahr 2022 gestiegenen Preise und deren hohe Volatilitäten haben sich durch die andauernden geopolitischen Krisen auch im Berichtsjahr auf hohem Niveau bewegt, wobei sich die Marktliquidität gegenüber dem Vorjahr etwas verbessert hat. Nach aktueller Beurteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird das Risiko einer Gasmangellage aktuell niedriger eingeschätzt, diese erfordert aber aufgrund der Vielzahl an Einflussfaktoren eine regelmäßige Neubewertung. Als Gasversorger unterliegt MITGAS bezüglich ihrer Commodity-Positionen entsprechenden Marktrisiken. Diese Positionen entstehen bei jedem Kauf oder Verkauf von Erdgas. Zur Steuerung und Überwachung werden diese Risiken auf Basis von Risikorichtlinien erfasst und bewertet. Ziel der Commodity-Risikostrategie ist es, Marktrisiken durch angemessene Beschaffungsverfahren und Absicherungsgeschäfte zu vermeiden beziehungsweise zu begrenzen. Marktrisiken begegnet MITGAS unter anderem durch eine aktive Vertriebspolitik, kundenorientierte und innovative Produkte sowie Dienstleistungen und mit einer absatzorientierten sowie langfristigen und diversifizierten Beschaffung. Die im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg und der zurückliegenden Energiepreisentwicklung eingeführten und geeignete Maßnahmen des Risikomanagements etablieren sich teilweise zu Standards und tragen so zur Mitigation der Marktrisiken bei. Nichtsdestotrotz führt die Marktpreisentwicklung insbesondere zu einer entsprechenden Zunahme von Anpassungsenergiekostenrisiken, die immer dann auftreten können, wenn der tatsächliche Kundenbedarf vom erwarteten Kundenbedarf abweicht. Zudem besteht ein Risiko von Kunden- und entsprechenden Rohertrags- sowie Rückvermarktungsverlusten, wenn B2C-Kunden mit langfristig beschafften Mengen bei sinkenden Marktpreisen kündigen und zu anderen Versorgern wechseln oder sich durch preisbedingte Substitutionseffekte ungeplante Nachfrageveränderungen ergeben. Risiko-Portfolio. Die aktuellen geopolitischen Krisen führen auch zu nachhaltigen Veränderungen auf den etablierten Energiemärkten. Diese überlagern sich mit dem erforderlichen Umbau zu klimaneutralen Volkswirtschaften und einer wieder verstärkenden Blockbildung der Wirtschaftssysteme. Damit finden auf den Energiemärkten komplexe Anpassungen statt, die auf nationaler Ebene durch umfangreiche ordnungspolitische Maßnahmen gesteuert werden sollen. Die damit einhergehenden Herausforderungen bedingen eine wirtschaftliche und technische Neuausrichtung der Energiewirtschaft mit zum Teil sehr umfangreichen Investitionen in neue Technologien und Märkte, was mit entsprechenden Chancen und Risiken verbunden sein wird. Im Risiko-Portfolio von MITGAS werden unternehmensübergreifende Risikosituationen mit jeweiligen Wechselwirkungen und Kausalitäten abgebildet und zeitnah bewertet, um Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikoportfolio kann insgesamt als beherrschbar bezeichnet werden, was insbesondere für die Vielzahl von geringer quantifizierten Einzelrisiken im internen Risikoatlas gilt. Das Risiko-Portfolio wird als Matrix dargestellt, bestehend aus den Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit des potenziellen Schadens in Prozent und erwartete Schadenshöhe in Mio. €. Die Wesentlichkeitsgrenze für potenzielle Schäden wurde mit 15 Mio. € pro Jahr festgelegt. Folgend werden nur Risiken dargestellt, die weder in der Planung noch durch bilanzielle Vorsorgemaßnahmen berücksichtigt worden sind und über der benannten Wesentlichkeitsgrenze liegen, wobei gleichzeitig eine abgeschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit von mindestens 10 % vorliegen muss. Im Berichtsjahr wurde kein Risiko als wesentlich eingestuft, welches bzgl. 2024 die vorgenannten Kriterien erfüllt. Risikokorrelation. Im Rahmen der Risiko-Identifikation wird auf eine zutreffende Ermittlung und klare Abgrenzung des Wirkungszusammenhangs von Risikoursache und Risikoeintritt (Schaden) geachtet: Mehrere Schäden, die von derselben Risikoursache abhängen (Korrelation), werden auf Basis eines Szenarios bewertet und zu einer Risikoposition zusammengefasst. Sonst besteht die Gefahr, dass eine mögliche Kumulation mehrerer kleinerer Schäden infolge des Eintritts nur einer Risikoursache übersehen und dementsprechend das Risikopotenzial unterschätzt wird. Auch einzeln nicht meldepflichtige Risiken können gegebenenfalls einheitenübergreifend und in Zusammenfassung entsprechende Melde- bzw. Wesentlichkeitsgrenzen überschreiten. Organisation des Risikomanagements. Das Chancen- und Risikomanagement-System wird stetig weiterentwickelt, damit Entwicklungen, die den Fortbestand beziehungsweise die Ergebnislage der Gesellschaft gefährden oder wesentlich beeinflussen, möglichst frühzeitig erkannt werden können. Relevante Risikopositionen werden intern sowohl stichtagsbezogen als auch z. T. laufend überwacht und bei Überschreiten festgelegter Meldegrenzen (unverzügliches Einzelfallreporting) kommuniziert, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Darüber hinaus besteht bei MITGAS ein Compliance-Management-System zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens mit Schwerpunkt auf Korruptionsbekämpfung bei allen geschäftlichen Aktivitäten. Gesamtrisikolage. Weder durch Einzelrisiken noch durch aggregierte Positionen bestanden im Berichtszeitraum für MITGAS Risiken mit relevanter Eintrittswahrscheinlichkeit, die den Fortbestand des Unternehmens gefährdeten. Derartige Risiken sind auch für das Geschäftsjahr 2024 aktuell nicht erkennbar. Zusätzliche Chancen. Um im Spannungsfeld zwischen Verlustrisiken und Gewinnchancen weiterhin erfolgreich zu sein, ist die Wahrnehmung unternehmerischer Chancen wichtiger Bestandteil des strategischen Handelns von MITGAS. Die aktive Mitwirkung der Mitarbeitenden und Führungskräfte von MITGAS in diesem Prozess wird durch verschiedene Initiativen unterstützt. Im Rahmen des implementierten Chancenmanagementsystems werden potenzielle Chancen beurteilt und soweit möglich quantifiziert. Die Notwendigkeit des Umbaus zur klimaneutralen Energieversorgung bringt insbesondere für Gasversorger eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich, eröffnet aber auch Optionen von neuen Geschäftsmodellen und Dienstleistungen. Erfolgsfaktoren zum Erschließen von Chancen dieses Transformationsprozesses sind das kreative Potential der Mitarbeiter verbunden mit einer innovationsfreundlichen Unternehmenskultur und frühzeitiges Nutzen von Optionen bei der Neuausrichtung der Wertschöpfungsprozesse. Insbesondere Geschäftsmodelle im Bereich der dezentralen und regenerativen Energieversorgung erhalten infolge der Veränderungen auf den Energiemärkten eine neue Dynamik. So ergeben sich Chancen aus der wachsenden Bedeutung von Wasserstoff als zentrales Element zur Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung und einer klimaneutralen Industrie. Mit der Entscheidung zum Aufbau eines nationalen Wasserstoffnetzes wurde die Bedeutung von Wasserstoff zur Sicherung der industriellen Basis und des Wohlstandes der Gesellschaft erkannt und die Weichen für eine kommerzielle Nutzung gestellt. Durch die Beschlüsse der Bundesregierung, die Entwicklung des Wärmemarktes zu einem zentralen Bestandteil der Energiewende zu machen, hat MITGAS aufgrund ihrer frühzeitigen Integration grüner Gase, ersten konkreten Erfahrungen bei der Entwicklung von Wasserstoffnetzen und ihrer Kundennähe sowie kommunalen Verankerung gute Voraussetzungen, sich erfolgreich in den entstehenden Märkten zu positionieren. Im Commodity-Bereich werden aufgrund stark gestiegener Energiepreise die Themen Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz weiterhin an Bedeutung gewinnen. Mit wachsendem Kundeninteresse ergeben sich daraus neue Chancen, innovative Produkt- und Serviceangebote für mehr Transparenz zum Energieverbrauch zu platzieren und effiziente, zukunftsfähige Technologien zu entwickeln. Hier erweisen sich die gemeinsamen sektorübergreifenden Dienstleistungen und Produkte mit enviaM als Chance, Wachstumsimpulse aus dieser Transformation zu generieren und eine technologieoffene Beratung der Kunden zu gewährleisten. Dies betrifft im Wesentlichen Anforderungen im Kontext der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes und die Neuausrichtung des Wärmegeschäfts sowie Weiterentwicklung des Energiemanagementsystems. Die im aktuellen Umfeld wachsende Nachfrage nach Konzepten zur Kopplung des Strom- mit dem Wärme- und Verkehrssektors ermöglicht es MITGAS, vorhandene Kompetenzen innerhalb der Unternehmensgruppe für neue Beratungsleistungen einzubringen und an der gemeinsamen Entwicklung neuer Geschäftsideen zu partizipieren. Konzernweite Angebote zur Vernetzung von Fachexperten, Projektstrukturen und Technologiestandards unterstützen den Wissenstransfer und beschleunigen den fachlichen Austausch und Innovationen sowohl in diesen marktbasierten Themen, haben aber auch einen bedeutenden Einfluss auf die Geschwindigkeit der Nutzung digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz in allen Unternehmensbereichen. Die übergreifende Nutzung innovativer Konzepte ermöglichen die frühzeitige Anwendung dieser Technologien und verkürzen Entwicklungszeiten. Insbesondere bei der Entwicklung von Plattformtechnologien zur übergreifenden Bereitstellung von datengetriebenen Geschäftsmodellen partizipiert MITGAS an erforderliche Skaleneffekte. Die Investitionen der vergangenen Jahre in die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, in den Aufbau der erforderlichen digitalen Infrastruktur sowie das Begründen neuer strategischer Partnerschaften ermöglichen es MITGAS, sich aus dem aktuellen Veränderungsprozess heraus erfolgreich weiterzuentwickeln. PrognoseberichtKonjunktureller Ausblick. Für das Jahr 2024 rechnen Experten mit einem Wirtschaftswachstum zwischen null und einem Prozent. Ursachen sehen die Ökonomen in der hohen Inflation, die auf dem Konsum lastet, gestiegenen Zinsen, welche die Bauwirtschaft und Investitionen ausbremsen sowie einer weiterhin schwächelnden Weltkonjunktur. [Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Jahresgutachten 2023/2024, 8. November 2023; ifo Institut, Pressemitteilung 14. Dezember 2023] Rahmenbedingungen. Die Energiepolitik steht weiter ganz oben auf der politischen Agenda. Neben dem Krieg gegen die Ukraine wirkt sich auch der Nahostkonflikt auf die Energieversorgung und die volatilen Energiemärkte aus. Im Fokus der politischen Diskussion stehen neben Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie, vor allem die Transformation der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft zur Klimaneutralität. Die Bundesregierung hat im Geschäftsjahr 2023 eine Vielzahl energiewirtschaftlicher Gesetzesänderungen von besonderer Bedeutung für MITGAS beschlossen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Wesentliche Änderungen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sind die Anpassung insbesondere der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung an EU-rechtliche Vorgaben sowie die Neuordnung der Bundesnetzagentur. Hintergrund ist eine Entscheidung des EuGH aus dem September 2021 zur stärkeren Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur von politischen Vorgaben. Die Novelle hat Auswirkungen auf die regulatorischen Rahmenbedingungen im Netzbereich. Die Weiterentwicklung der für Gasnetzbetreiber essenziellen Verordnungen, zum Beispiel Anreizregulierungsverordnung (ARegV), Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) oder Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) fallen damit in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Diese hat aber angekündigt, an der momentan gültigen Regulierungslogik weitestgehend festzuhalten. Grüne Gase spielen für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit leitungsgebundener Energieträger eine herausragende Rolle. Mit der Novelle des EnWG ist die gesetzliche Grundlage zur Ausgestaltung eines Wasserstoffkernnetzes in Deutschland in Kraft getreten. Zudem werden die Rahmenbedingungen zur Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes im Jahr 2024 beschlossen. Das ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagene eigentumsrechtliche Unbundling zwischen Gas- und Wasserstoff-Netzen wurde im Dezember 2023 in den Trilog-Verhandlungen fallen gelassen. Zum 1. Januar 2024 traten darüber hinaus das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Kommunale Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft. Beide Gesetze wurden im Geschäftsjahr 2023 aufeinander abgestimmt. Das Kommunale Wärmeplanungsgesetz ist eine verpflichtende Vorgabe an die Bundesländer zur Sicherstellung von Wärmeplanungen und der vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045. Es enthält Regeln für die Erstellung kommunaler Wärmepläne, zu Fristen und zur Kompetenzverteilung innerhalb der Verfahren. Die Umsetzung in die Landesgesetzgebung erfolgt im Geschäftsjahr 2024. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner sollen bis zum 30. Juni 2026 und Kommunen unter 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028 ein detailliertes und verbindliches Konzept beschließen, wie die Dekarbonisierung ihrer kommunalen Wärmeversorgung bis 2045 erfolgen soll. Kommunen unter 10.000 Einwohnern können vereinfachte, standardisierte Verfahren nutzen. Die Kommunen sollen bei diesem Prozess von Bund und Ländern inhaltlich, organisatorisch und finanziell begleitet werden. MITGAS arbeitet gemeinsam mit enviaM an Produkten, welche die Kommunen bei der Erstellung der Ist-Analyse, der Erarbeitung von Szenarien und Maßnahmenplänen unterstützt. Im Zentrum der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) steht ein verpflichtender Mindestanteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien in neu einzubauenden Heizungsanlagen ab 2024 in Neubaugebieten. Für alle anderen Neubauten und Bestandsimmobilien gelten Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Zentrales Element zum Erreichen der Klimaschutz- und Energiewendeziele ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Dies ist ein wesentlicher Beitrag, die Abhängigkeit von Energieimporten zu überwinden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die umfassende Verfügbarkeit grüner Gase spielt in diesem Anpassungsprozess eine zentrale Rolle, was zur Steigerung des Bedarfes an Erzeugungskapazitäten erneuerbarer Energien im Stromsektor führt. Die im Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, auch Osterpaket 2022 genannt, und weiteren Maßnahmen im Stromsektor verankerten Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen insbesondere für Photovoltaik und Wind an Land sollen den Weg für diese Zielsetzung bereiten. Für Photovoltaik wird ein Zubau von 22 GW pro Jahr und eine installierte Solarleistung von 215 GW bis 2030 angestrebt. Für Wind an Land wird ein Zubau von 10 GW pro Jahr und eine installierte Windleistung bis 2030 von 115 GW angestrebt. Damit verbunden sind Chancen beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Verteilnetze. Hierzu müssen jedoch Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Netze noch weiter beschleunigt werden. Hierfür sind Anpassungen in den entsprechenden Fachgesetzen des Umwelt-, Natur-, Emissionsschutzes sowie in Raumordnung und Planungsrecht erforderlich. Der starke Ausbau der erneuerbaren Energien erfordert einen immensen Ausbau der Netzinfrastruktur. Vor diesem Hintergrund werden gemäß der Verordnung der Bundesnetzagentur zur Eigenkapitalverzinsung auch im Gasbereich Neuinvestitionen ab 1. Januar 2024 höher verzinst als Bestandsinvestitionen. Damit sollen Anreize für die erforderlichen Neuinvestitionen im Zuge der Umsetzung des Osterpakets 2022 gesetzt werden. Darüber hinaus liegt ein Entwurf der Novelle des Klimaschutzgesetzes vor. Der Entwurf sieht eine jährliche Gesamtmenge von Treibhausgasemissionen vor, die über alle Sektoren hinweg in der Summe eingehalten werden muss. Die Klimaschutzziele werden damit ab 2024 sektorenübergreifend, anstelle von jährlichen sektorspezifischen Zielen betrachtet. Das Niveau der Klimaschutzanstrengungen bleibt gleich. Vertrieb. MITGAS strebt auch im Jahr 2024 an, einer der größten regionalen Gasversorger in Ostdeutschland zu sein. Von besonderer Bedeutung dafür ist eine hohe Kundenzufriedenheit. Für das Geschäftsjahr 2024 strebt MITGAS an, den Kundenzufriedenheitsindex von 78 Punkten für Privatkunden wieder zu erreichen. Durch die Beschlüsse der Bundesregierung, die Entwicklung des Wärmemarktes zu einem zentralen Bestandteil der Energiewende zu machen, ergeben sich umfangreiche Herausforderungen, mit denen sich insbesondere Gasversorger bei der weiteren Entwicklung ihrer Vertriebsstrategien auseinandersetzen müssen. In diesem Umfeld erhält die Sicherung der Bestandskunden und die Entwicklung ergänzender Dienstleitungen eine besondere Bedeutung. Aber auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Bedeutung von Erdgas als Energieträger und Rohstoff für die Industrie wird sich vor dem Hintergrund der aktuellen Bewegungen auf den Energiemärkten verändern. Insofern gilt es, die Chancen Grüner Energien als leitungsgebundene Energieträger zu erkennen und neue Geschäftsmodelle unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu entwickeln. Hierzu wurde mit dem Beschluss zum nationalen Wasserstoffnetz eine entscheidende Grundlage geschaffen. In jedem Fall wird die Komplexität des Energiegeschäftes im Zuge der voranschreitenden Energiewende weiter zunehmen, was im aktuellen Umfeld die Entscheidungen aller Kunden bei der Energieträgerauswahl erschwert. In diesem Umfeld sieht MITGAS Wachstumspotenziale insbesondere im Bereich der Dienstleistungserbringung. Die Digitalisierung gibt hierzu entscheidende Impulse. In Kooperationen mit innovativen Partnern aus der Region wird MITGAS in Zusammenarbeit mit enviaM verstärkt digitale Anwendungen für verschiedene Kundenbedürfnisse entwickeln. Darüber hinaus stehen für die Kunden weiterhin dezentrale Versorgungslösungen sowie Beratungsleistungen bei Auditierungs- und Zertifizierungsanforderungen im Fokus. MITGAS setzt die Entwicklung vom reinen Gaslieferanten hin zum ganzheitlichen Energiedienstleister konsequent fort. Von besonderem Interesse für alle Kundengruppen sind Energieeffizienzmaßnahmen, um den steigenden Energiekosten zu begegnen. Darüber hinaus wird der Vertrieb außerhalb des Grundversorgungsgebietes von MITGAS weiter intensiv fortgesetzt. Entwicklung Grüne Gase. Aufgrund der Leistungserhöhung einer bestehenden Biogaseinspeiseanlage und der zu erwartenden Inbetriebnahme der drei im Bau befindlichen Anlagen ist mit einer steigenden Biogaseinspeisekapazität zu rechnen. Des Weiteren hat MITNETZ GAS die zukünftige Transformation zu einem Wasserstoffnetz fest in ihrer Strategie verankert. Die Forschungsaktivitäten im Wasserstofftestfeld der MITNETZ GAS im Chemiepark Bitterfeld Wolfen wurden im Jahr 2023 mit den Partnern DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH und der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig fortgeführt. Die gemeinsame Forschungstätigkeit trägt maßgeblich zur Entwicklung der künftigen Wasserstoffinfrastruktur bei und ist Ausgangsbasis und Grundlage neuer Geschäftsfelder in diesem Bereich. Netz. Die Erneuerung von Hochdruckleitungen wird gemäß den Erkenntnissen der DBI-Rohrnetzstudie ebenso fortgeführt wie die Erneuerung von Stahlniederdruck- und Stahlmitteldruckleitungen. Entsprechend den erarbeiteten Netzkonzepten erfolgt der Umbau offener Niederdrucknetze. Auf Grund der aktuellen politischen Diskussionen und Entscheidungen im Rahmen der Energiewende werden die weiteren Erneuerungsmaßnahmen in das Gasnetz neu bewertet. Ziel ist, die notwendigen Investitionen in das Bestandsnetz zukünftig in Netzgebiete mit perspektivischer Wasserstoffnutzung zu lenken. Die Verfahren zur Festlegung der Erlösobergrenzen sowie des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für die 4. Regulierungsperiode von 2023 bis 2027 sollten im Jahr 2023 abgeschlossen sein. Der Abschluss der Verfahren verzögert sich jedoch und ist nun im Jahr 2024 zu erwarten. Konzessionen. Durch ein intensives Konzessions- und Kommunalmanagement konnte MITGAS in den letzten Jahren einen überwiegenden Teil der neu zu vergebenen Konzessionsverträge und damit die wirtschaftliche Grundlage ihres Netzgeschäftes sichern. Der Wettbewerb um Konzessionen hat sich aus diesem Grunde abgeschwächt und die laufende Betreuung der Vertragspartner ist in den Mittelpunkt des Konzessions- und Kommunalmanagements gerückt. Personal. Die Gewinnung, Bindung und Entwicklung von Fach- und Führungskräften wird auch im Jahr 2024 ein sehr wichtiger Bestandteil der Personalarbeit sein. Um diese Ziele zu erreichen, werden unter anderem eine neue Karriereseite gestartet, weitere Recruitingkampagnen durchgeführt sowie die Implementierung einer Onboarding-App zur Verbesserung des Bewerber-Erlebnisses vorgenommen. Mit Blick auf eine Vielzahl altersbedingter Abgänge in den nächsten Jahren wird zudem die Umsetzung der Demografieplanung mit Hilfe von Lebensplanungsgesprächen forciert. Im Ausbildungsbereich wird eine spezielle E-Learning Plattform für Azubis eingeführt. Sämtlich Talentaktivitäten werden weiter fokussiert und um neue Impulse erweitert. Prognose 2024. Ziel von MITGAS ist es, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Für das folgende Jahr erwartet MITGAS den Kundenbestand bei den Privat- und Gewerbekunden stabil halten zu können. In den Bereichen Vertriebshandel, Geschäftskunden und Weiterverteiler werden aufgrund der intensiven Wettbewerbssituation sowie der politischen Rahmenbedingungen rückläufige Absätze erwartet. Der Gesamtabsatz im Geschäftsjahr 2024 wird mit rund 7.311 GWh geplant. (2023: 9.157 GWh) Das Unternehmen geht für das Geschäftsjahr 2024 von einem betrieblichen Ergebnis / EBIT nach IFRS in der Größenordnung von 56,5 Mio. € aus. Damit liegt das betriebliche Ergebnis / EBIT nach IFRS deutlich unter dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2023. Ursächlich dafür sind im Wesentlichen der Entfall von Sonder- und Einmaleffekten im Vertrieb und im Netzbereich, wie periodenfremde Erträge und Buchgewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen. Zudem entfallen Sondereffekte im Beteiligungsergebnis MITNETZ GAS aus 2023. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden mit rund 34,1 Mio. € veranschlagt und liegen damit über dem Niveau von 2023. Der Anstieg resultiert i. W. aus gestiegenen Investitionen in Biogasnetzanschlüsse. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit bildet weiterhin das Gasverteilernetz. Der Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen zur Entwicklung von MITGAS. Diese Aussagen sind ausschließlich Erwartungen, die auf heutigen Annahmen und Einschätzungen beruhen. Auch wenn die Geschäftsführung davon überzeugt ist, dass die getroffenen Annahmen und Planungen zutreffend sind, können die tatsächliche Entwicklung und die tatsächlichen Ergebnisse in der Zukunft aufgrund einer Vielzahl von internen und externen Faktoren hiervon abweichen. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeinesDie wirtschaftliche Tätigkeit der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH mit Sitz in Halle (Saale) (im Folgenden auch kurz "MITGAS" genannt) erstreckt sich im Wesentlichen auf die Beschaffung und die Versorgung mit Gas und Wärme. MITGAS ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 und 4 HGB und ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Stendal unter der Nummer HRB 212974 eingetragen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften - unter Beachtung der Regelungen des GmbHG und des EnWG - angewendet. Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorgenommen werden können, erfolgen diese Angaben überwiegend in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. MITGAS und ihre Tochterunternehmen werden analog des Vorjahres in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird gleichzeitig für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis aufgestellt. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) zum 1. August 2022 werden Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2021 im Unternehmensregister veröffentlicht (www.unternehmensregister.de). Ein Antrag von Minderheitsgesellschaftern zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes nach § 291 Abs. 3 Nr. 2 HGB wurde nicht gestellt. Aus diesem Grund ist MITGAS unter Beachtung von § 291 HGB von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktivaMITGAS macht von dem Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren. Sie werden zu Herstellungskosten aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die der Entwicklung direkt zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern, die Inanspruchnahme von Diensten und den Einsatz von Personal sowie angemessene Teile der Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst. Selbst geschaffene und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer - im Zu- und Abgangsjahr zeitanteilig - linear abgeschrieben. Zugänge zu den Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten für Material und Personal, den auf die Herstellung entfallenden Werteverzehr des Anlagevermögens sowie angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB. Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen werden mit dem Nennbetrag bewertet. Die Abschreibungen erfolgen auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden den planmäßigen Abschreibungen folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens nach der linearen Methode. Übertragungen der Rücklage für Ersatzbeschaffung wurden bis zum 31. Dezember 2009 als Minderung des Sachanlagevermögens gebucht. Diese Bilanzierung wurde bei erstmaliger Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) am 1. Januar 2010 gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250,00 € und nicht mehr als 800,00 € betragen, werden mit Ausnahme der Zähler im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang gezeigt. Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 250,00 € werden im Jahr der Anschaffung grundsätzlich aufwandswirksam erfasst. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen vorgenommen, soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände voraussichtlich dauerhaft unter dem Buchwert liegen. Im Falle des Wegfalls der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen Zuschreibungen, die bei abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ermittelt werden. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten, verzinsliche Ausleihungen zum Nennwert bewertet. Ist der beizulegende Wert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, wurde dieser angesetzt. Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB unter grundsätzlicher Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Für die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurde das rollierende Durchschnittsverfahren angewendet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für die Folgejahre darstellen. Für Rückstellungen, die wegen der erstmaligen Anwendung des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der DM-Eröffnungsbilanz zu bilden waren, ist auf der Aktivseite ein Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung ausgewiesen, das entsprechend der Inanspruchnahme bzw. Auflösung dieser Rückstellungen abgeschrieben wird. Bestehende Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Bilanzansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen werden, führen sowohl zu aktiven als auch zu passiven latenten Steuern, die saldiert werden. Eine Nutzung des Wahlrechtes gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgt nicht, so dass nach Saldierung keine Aktivierung der latenten Steuern vorgenommen wird. PassivaDas Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen sind als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert und werden über die Nutzungsdauer der begünstigten Vermögensgegenstände zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die sonstigen Rückstellungen für Vorruhestand, Jubiläen und Sterbegeld wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) bewertet. Der Rückstellung für Vorruhestand liegt der Personalentwicklungsplan der Gesellschaft bis 2028 zugrunde. Soweit das Austrittsdatum noch nicht feststeht, wurde ein durchschnittliches Austrittsdatum angenommen. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, abgezinst. Zwischen dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz zum 31. Dezember 2023 (1,82 %; im Vorjahr: 1,78 %) und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz zum 31. Dezember 2023 (1,74 %; im Vorjahr: 1,44 %) ergibt sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 117 T€ (im Vorjahr: 575 T€), der grundsätzlich ausschüttungsgesperrt ist. Die für die Pensionsrückstellungen zugrunde gelegten Lohn- und Gehaltssteigerungen lagen zwischen 0,00 % und 2,95 % (im Vorjahr: zwischen 0,00 % und 2,75 %). Für Renten wurden Steigerungsraten zwischen 0,00 % und 2,20 % (im Vorjahr: zwischen 0,00 % und 2,00 %) angenommen. Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde nicht in Anspruch genommen. Alle mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurden in Höhe ihrer Unterdeckung bilanziert. Dabei wurde das Kassenvermögen der Unterstützungskasse vom Verpflichtungswert abgesetzt. Die mittel- und langfristigen sonstigen Rückstellungen werden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit dem von der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Zur Anwendung kamen Zinssätze zwischen 0,99 % und 1,74 % (im Vorjahr: zwischen 0,43 % und 1,45 %). Erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Ergebnisse aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder aus einer geänderten Restlaufzeit werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag und erhaltene Anzahlungen mit dem Nennwert passiviert. Als erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden vereinnahmte Abschlagszahlungen für Gas- und Wärmelieferungen nach Verrechnung mit den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbräuchen der Kunden ausgewiesen. Vereinnahmte Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten werden im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und ratierlich über einen Gesamtzeitraum von 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz werden schwebende Energieverträge für Zwecke der Bewertung erstmalig im Jahresabschluss 2023 zu Portfolios nach IDW RS ÖFA 3 zusammengefasst. Im Vorjahr wurden schwebende Energielieferverträge in einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst; diese wurde im laufenden Geschäftsjahr aufgelöst. Wertmäßige Auswirkungen aus dieser Änderung der Bewertungsmethode ergeben sich nicht. Bei den schwebenden Beschaffungsgeschäften handelt es sich um physisch zu erfüllende Warentermingeschäfte, die zur Marktpreissicherung für schwebende Gaslieferverträge dienen. Die Zusammenfassung der Portfolios richtet sich dabei nach den Vorgaben des Risikomanagements. Hierbei werden die Portfolios B2B (Geschäftskunden und Weiterverteiler) und B2C (Privat- und Gewerbekunden) unterschieden. Im Segment Geschäftskunden und Weiterverteiler werden Energiebezugspreise durch eine bedarfsgerechte Back-to-Back-Beschaffung abgesichert. Für Energielieferungen im Segment Privat- und Gewerbekunden (mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen) erfolgt eine strukturierte Beschaffung (Tranchenmodell), wobei auch Prognosedaten für Energielieferungen in branchenüblichen Zeiträumen (maximal bis 2026) berücksichtigt werden. Die Steuerung und Bewirtschaftung des Kavernenspeichers erfolgt separat von den genannten Portfolios; etwaige daraus resultierende Risiken werden im Rahmen einer separaten Drohverlustrückstellung berücksichtigt. Es erfolgt eine jahresscheiben- und portfoliobezogene Deckungsbeitragsrechnung für Gas, in der die Portfolios sachgerecht voneinander abgegrenzt und gesteuert werden. Interne Geschäfte zwischen den Vertragsportfolios werden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und in die jeweilige Deckungsbeitragsrechnung einbezogen. Dieses Vorgehen ermöglicht eine zukunfts- und vergangenheitsorientierte Betrachtung. Die Ergebnisse der Deckungsbeitragsrechnung können auf die Gewinn- und Verlustrechnung übergeleitet werden. Drohverlustrückstellungen waren gemäß Deckungsbeitragsrechnung für die Portfolios B2B und B2C zum Bilanzstichtag nicht zu bilden. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDas Anlagevermögen entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt: Buchwerte
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
An nachstehend aufgeführten Unternehmen ist MITGAS gemäß § 16 AktG beteiligt (Angabe gemäß § 285 Nr. 11 HGB). Das folgende verbundene Unternehmen wird in den Konzernabschluss der E.ON SE einbezogen:
*) Gewinnabführungsvertrag mit dem Mehrheitsgesellschafter Die folgenden verbundenen Unternehmen werden nicht in den Konzernabschluss der E.ON SE einbezogen:
*) Gewinnabführungsvertrag mit dem Mehrheitsgesellschafter **) Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Darüber hinaus werden folgende Beteiligungen gehalten:
VorräteDer Bilanzposten der Fertigen Erzeugnisse und Waren umfasst - wie im Vorjahr - ausschließlich Gasvorräte. Darüber hinaus werden an die Gesellschafterin enviaM geleistete Anzahlungen für CO 2 -Zertifikate in Höhe von 13.366 T€ (Vj: 17.122 T€) unter dem Posten Vorräte ausgewiesen. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Ansprüche aus Verbrauchsabgrenzungen für Gaslieferungen an Endkunden mit rollierender Verbrauchsablesung in Höhe von insgesamt 237.283 T€ wurden mit erhaltenen Anzahlungen von 231.099 T€ verrechnet. Im Vorjahr überstiegen die Anzahlungen die Ansprüche aus Verbrauchsabgrenzung, so dass in Höhe von 15.064 T€ erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen passivisch ausgewiesen wurden. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
Alle gleichartigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen, bei denen Gläubiger und Schuldner identisch sind und die die gleiche Fristigkeit aufweisen, werden saldiert ausgewiesen. Innerhalb der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 74.695 T€ (im Vorjahr: 0 T€) enthalten. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände sind analog des Vorjahres keine Forderungen enthalten, die rechtlich erst nach dem Stichtag entstehen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen analog des Vorjahres nicht. EigenkapitalDie Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen:
Die Anteilseigner der MITGAS zum Bilanzstichtag sind:
RückstellungenDie Steuerrückstellungen betreffen hauptsächlich Verpflichtungen aus Körperschaft- und Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2023. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Regelenergiekosten, eingegangene Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern im Zusammenhang mit den Betriebsvereinbarungen zum Vorruhestand, BEHG-Zertifikate, Risiken aus erfolgten Preisanpassungen, Altlasten, Abrechnungsverpflichtungen sowie andere ungewisse Verbindlichkeiten. Die Ermittlung der Rückstellungen für drohende Verluste erfolgte durch Gegenüberstellung der vertraglichen Kosten mit den geplanten und künftig erwarteten Erträgen. Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind 10.000 T€ (im Vorjahr: 10.000 T€) enthalten, deren Restlaufzeit fünf Jahre übersteigt. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit 17.434 T€ (im Vorjahr: 16.311 T€) Abgrenzungen aus Netzentgelten enthalten, welche mit geleisteten Anzahlungen in Höhe von 12.096 T€ (im Vorjahr: 14.109 T€) verrechnet wurden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 85.000 T€ (im Vorjahr: 88.577 T€); sie werden innerhalb des Postens Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen und betreffen mit 85.000 T€ (im Vorjahr: 85.970 T€) Finanzverbindlichkeiten und mit 0 T€ (im Vorjahr: 2.607 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen von 231.099 T€ wurden saldiert mit diesen gegenüberstehenden Forderungen aus Verbrauchsabgrenzungen in Höhe von 237.283 T€ ausgewiesen. Passive RechnungsabgrenzungspostenUnter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit 841 T€ (im Vorjahr: 1.910 T€) Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten bilanziert. Ferner werden mit 32 T€ (im Vorjahr: 112 T€) sonstige Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Latente Steuern
Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,5 % zu Grunde gelegt. Insgesamt übersteigen die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern, wodurch sich insgesamt eine zukünftige Steuerentlastung ergibt, die nicht bilanziert wird. Die aktiven latenten Steuern resultieren hauptsächlich aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden bei Rückstellungen. Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen Bewertungsunterschiede bei Sachanlagen. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte gemäß § 251 bzw. § 285 Nr. 3 und Nr. 3a HGBDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Außerdem bestehen Verpflichtungen aus der gesamtschuldnerischen Haftung für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern in Höhe von 714 T€ (im Vorjahr: 613 T€). Eine Inanspruchnahme der MITGAS aus der Verpflichtung ist derzeit nicht wahrscheinlich, da keine Hinweise vorliegen, wonach die Gesellschafterin als Hauptschuldner als nicht zahlungsfähig eingeschätzt wird. Die in der Vergangenheit vor dem Hintergrund einer Bilanzverkürzung und eines gestreckten Liquiditätsabflusses abgeschlossenen Miet-, Pacht- und Leasingverträge, die für derartige Verträge typische Risiken beinhalten, betreffen insbesondere ein Verwaltungsgebäude und einen Untergrund-Erdgasspeicher. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von -8.658 T€ (im Vorjahr: 5.216 T€) enthalten, die im Wesentlichen aus energiewirtschaftlichen Abgrenzungen resultieren. Die Umsatzerlöse wurden im Wesentlichen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erzielt. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung offen abgesetzte Strom- bzw. Energiesteuer betrifft ausschließlich Energiesteuer. Sonstige betriebliche Erträge
Aufgrund der bestehenden Konzessionsverträge mit den Kommunen ist MITGAS als Konzessionsnehmer verpflichtet, Konzessionsabgaben zu entrichten. Die von der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH, Halle (Saale), im Rahmen der Netznutzungsentgelte vereinnahmten Konzessionsabgaben werden an MITGAS weitergeleitet. MaterialaufwandIm Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von -23.308 T€ (im Vorjahr: 13.267 T€) enthalten. AbschreibungenDie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen enthalten - wie im Vorjahr - keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Abschreibungen des Sonderverlustkontos aus Rückstellungsbildung belaufen sich auf 0 T€ (im Vorjahr: 2 T€). Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeIn den Zinserträgen von verbundenen Unternehmen sind Negativzinsen aus Cash-Pool-Forderungen in Höhe von 0 T€ (im Vorjahr: 8 T€) enthalten. Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten mit 248 T€ (Vorjahr: 13 T€) die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. In den Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen sind Negativzinsen aus Cash-Pool-Verbindlichkeiten in Höhe von 0 T€ (im Vorjahr: 182 T€) enthalten. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 43.787 T€ (im Vorjahr: 13.225 T€). Darüber hinaus sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 635 T€ (im Vorjahr: 2.254 T€) und periodenfremde Steuererträge in Höhe von 855 T€ (im Vorjahr: 694 T€) enthalten. Sonstige SteuernDie Sonstigen Steuern enthalten periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 1.209 T€. Sonstige AnhangangabenGeschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt wurden (§ 6b Abs. 2 EnWG)Die Kreditlinie im Rahmen einer Kreditlinienvereinbarung beträgt 30.000 T€. Im Geschäftsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen und assoziierten Unternehmen wie folgt getätigt:
Ausschüttungsgesperrter BetragDie zum 31. Dezember 2023 gemäß §§ 253 Abs. 6 und 268 Abs. 8 HGB gegen Ausschüttung gesperrten Beträge belaufen sich auf insgesamt 161,3 T€ (im Vorjahr: 625,1 T€), die in Höhe von 116,6 T€ (im Vorjahr: 575,1 T€) auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 253 Abs. 6 HGB) und in Höhe von 44,7 T€ (im Vorjahr: 50,0 T€) auf die in der Bilanz ausgewiesenen selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 8 HGB) entfallen. Unter Berücksichtigung der am 31. Dezember 2023 vorhandenen frei verfügbaren Rücklagen kann jedoch der gesamte Jahresüberschuss ausgeschüttet werden. Sonstige AngabenBei MITGAS waren im Jahresdurchschnitt die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiteräquivalente (MÄ) beschäftigt:
Es erfolgen keine Angaben über das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar, da diese Angaben im Konzernanhang der E.ON SE enthalten sind. Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen 130.165,29 €. Die Bezüge der ehemaligen Geschäftsführer beliefen sich auf 364.164,72 €. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern sind 1.593.785,50 € zurückgestellt. Die Vergütung des Aufsichtsrates betrug 28.010,96 €. Nach Schluss des Berichtszeitraumes sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MITGAS eingetreten. Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Stephan Lowis Geschäftsführer Finanzen und Technik (Vorsitzender) Sigrid Barbara Nagl Geschäftsführerin Personal Patrick Kather Geschäftsführer Vertrieb Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern: Dr. Christian Ohlms Senior Vice President Group Risk, Accounting & Controlling E.ON SE Vorsitzender - bis 14. Dezember 2023 - Diddo Diddens Senior Vice President Business Controlling Energy Networks E.ON SE Vorsitzender - seit 14. Dezember 2023 - Bernward Küper Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt 1. stellvertretender Vorsitzender Mario Schaaf Fachreferent Betriebstechnik der Abteilung Realisierung Hochdruck/Biogas der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH 2. stellvertretender Vorsitzender Uwe Buchner Spezial Fachreferent Projektrealisierung der Abteilung Projektvorbereitung Gas der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH Dr. Jürgen Grönner Geschäftsführer Integration/Assetmanagement der Westnetz GmbH Dr. Uta Grone Leiterin Recht/Regulierung/Unbundling der Westnetz GmbH Oliver Hill Direktor Konzernentwicklung der VNG AG Norbert Kraft Fachreferent Zählermanagement der Abteilung Mess- und Zähldienste der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH Bodo Rodestock Vorstand Finanzen/Personal der VNG AG Mike Ruckh Geschäftsführer der KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der envia Mitteldeutsche Energie AG Mario Stiebing Meister Realisierung/Betrieb Gas der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH Monika Trolldenier-Henrichs Market Steering Energy Networks Germany E.ON SE GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, 39.086 T€ aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 99.086 T€ an die Gesellschafter auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 60.000 T€ in die anderen Gewinnrücklagen gem. § 266 Abs. 3 i.V.m. § 272 Abs. 3 HGB einzustellen.
Halle (Saale), 16. Februar 2024 Die Geschäftsführung Dr. Stephan Lowis Patrick Kather Sigrid Barbara Nagl Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zum 31. Dezember 2023AllgemeinesAuf der Grundlage des § 6b Abs. 3 EnWG vom 7. Juli 2005 ist MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Halle (Saale) (nachfolgend MITGAS) verpflichtet, getrennte Konten für die Tätigkeitsbereiche "Gasverteilung" und "Andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors" zu führen. Für den Tätigkeitsbereich "Gasverteilung" hat MITGAS gemäß § 6b Abs. 3 EnWG einen Tätigkeitsabschluss erstellt. Weiterhin wurden die mit dem Beschluss BK9-19/613-1 der Bundesnetzagentur vom 25. November 2019 erfolgten Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahres- und Tätigkeitsabschlüssen umgesetzt. In diesem Zuge werden die energiespezifischen Dienstleistungen in den Tätigkeitsabschluss Gasverteilung aufgenommen. Darüber hinaus werden in dem genannten Beschluss zusätzliche Prüfungsschwerpunkte im Sinne des § 6b Abs. 6 EnWG festgelegt. Die Aufstellung und Prüfung der ergänzenden Angaben erfolgt in Einklang mit Tenorziffer 4 der Festlegungen in Verbindung mit IDW PS 611 "IDW Prüfungsstandard: Gesonderte Prüfung aufgrund der Festlegungen der BNetzA nach § 6b Abs. 6 i.V.m. § 29 EnWG" gesondert von der Jahresabschlussprüfung. GasverteilungIm Tätigkeitsbereich "Gasverteilung" werden alle Geschäftsvorfälle erfasst, welche mit der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentums am Gasverteilungsnetz von MITGAS im Zusammenhang stehen. Mit Umsetzung des Beschlusses BK9-19/613-1 der Bundesnetzagentur wurden erstmalig für das Geschäftsjahr 2020 auch die Geschäftsvorfälle, die im Zusammenhang mit der Erbringung energiespezifischer Dienstleistungen stehen, aufgenommen. Laut Beschluss fallen unter die energiespezifischen Dienstleistungen z.B. die Netzwartung, die Netzinstandhaltung aber auch kaufmännische Dienstleistungen, IT-Leistungen, soweit diese speziell für die Energiewirtschaft angeboten werden und es sich nicht um Standardanwendungen handelt. Zuordnungsgrundsätze der Aktiva und Passiva sowie der Aufwendungen und Erträge zu den TätigkeitsbereichenDem Tätigkeitsabschluss liegt der Jahresabschluss der MITGAS zum 31. Dezember 2023 unmittelbar zu Grunde. Die auf Ebene des Gesamtunternehmens angewandten und im Anhang der MITGAS erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden kommen deshalb durchgängig auch für den Tätigkeitsabschluss zur Anwendung. Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft werden auf Grundlage der bestehenden Verträge und der angefallenen Kosten abgebildet. Auf Basis der Kostenrechnung der MITGAS wurden wesentliche Aufwendungen und Erträge direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich war oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, erfolgte die Zuordnung unter Anwendung sachgerechter Schlüssel. Die Zinsaufwendungen wurden anhand der Entwicklung des verzinslichen Fremdkapitals der Tätigkeiten zueinander geschlüsselt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden, soweit diese nicht einer Tätigkeit direkt zugeordnet werden konnten, auf Basis der Vorsteuerergebnisse der jeweiligen Tätigkeit geschlüsselt. Die Sachverhalte aus der Erbringung energiespezifischer Dienstleistungen wurden unter Verwendung des Ergebnis- beziehungsweise Personalschlüssels auf die Tätigkeiten geschlüsselt. In der Bilanz erfolgte ebenfalls vorrangig eine direkte Zuordnung wesentlicher Aktiv- und Passivposten. In den Fällen, in denen dies nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, erfolgte auch hier die Zuordnung unter Anwendung sachgerechter Schlüssel. Der sich aus der Zuordnung der einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende Saldo aus Geschäftsbeziehungen zwischen den Tätigkeiten ist im Posten "Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmenstätigkeiten" gesondert ausgewiesen. Tätigkeitsabschluss GasverteilungBilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Entwicklung des AnlagevermögensBuchwerte
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Sonstige Angaben nach §§ 268, 277 und 285 HGBForderungen und VerbindlichkeitenDie Forderungen und Verbindlichkeiten haben in dem Tätigkeitsbereich wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 4.448 T€ (i. Vj. 14.394 T€), diese bestehen ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen. Zinsen und ähnliche AufwendungenDie ausgewiesenen Zinsaufwendungen enthalten mit -29 T€ (i. Vj. 179 T€) den Zinsanteil der Zuführung zu den langfristigen Rückstellungen.
Halle (Saale), 16. Februar 2024 Die Geschäftsführung Dr. Stephan Lowis Patrick Kather Sigrid Barbara Nagl Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (MITGAS) hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben und Rechte uneingeschränkt wahrgenommen. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig schriftlich und mündlich über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik und die relevanten Geschäftsvorfälle informiert worden. Der Aufsichtsrat hat hierüber mit der Geschäftsführung beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft anhand der Berichte der Geschäftsführung überwacht. In alle grundlegenden Entscheidungen war der Aufsichtsrat eingebunden. Im Geschäftsjahr 2023 trat der Aufsichtsrat zu vier Sitzungen zusammen. Es wurden zwei Beschlüsse außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrates gefasst. Im Mittelpunkt der Beratungen des Aufsichtsrates standen die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Gesellschaft, insbesondere im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und einer möglichen Gasmangellage, die Entwicklungen an den Gasbeschaffungsmärkten und im Geschäftsfeld Vertrieb, Fragen der Gasspeichernutzung und der Wasserstoffstrategie sowie die Rentabilitätsentwicklungen bei den Netzgesellschaften. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich des Weiteren schwerpunktmäßig mit - dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022, - der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024, - der Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre bis 2026, - dem Investitionsgeschehen im Gasversorgungsnetz, - dem Risikomanagement unter Berücksichtigung der Aktivitäten der Back-to-Back-Handelsgeschäfte und den Entwicklungen an den Absatzmärkten, - der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften und dem daraus resultierenden Beteiligungsergebnis, - dem Fraud-Management und dem Compliance-Management. Der Aufsichtsratsvorsitzende erörterte darüber hinaus auch außerhalb der Sitzungen mit der Geschäftsführung bedeutsame Einzelvorgänge, insbesondere das Verhalten der Gesellschaft infolge der Situation an den Beschaffungs- und Absatzmärkten sowie die Unternehmensstrategie und die Unternehmensplanung. Die Geschäftsführung beriet sich des Weiteren regelmäßig mit den Vertretern der Anteilseigner und mit Vertretern der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Der von der Geschäftsführung nach den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschrift aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem durch die Gesellschafterversammlung am 9. März 2023 gewählten und auf Grund des Beschlusses des Aufsichtsrates vom gleichen Tag beauftragten Abschlussprüfer KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung Leipzig, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Abschlussprüfer hat außerdem festgestellt, dass die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten wurden und der für die Tätigkeit "Gasverteilung" für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 aufgestellte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und zum Lagebericht ist den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Auftrag des Aufsichtsratsvorsitzenden durch die Geschäftsführung rechtzeitig vor der Bilanzsitzung ausgehändigt worden, er wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an der Beratung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und zu ergänzenden Auskünften zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat vom Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Er hat seinerseits den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht, den Tätigkeitsabschluss und den Vorschlag der Geschäftsführung zur Verwendung des Jahresergebnisses geprüft und gemäß § 107 Abs. 3 AktG i. V. m. § 52 Abs 1 GmbHG die Qualität der Abschlussprüfung im Wege einer konkreten Abfrage an den Abschlussprüfer sowie dessen Bericht in mündlicher und Textform überwacht. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Tätigkeitsabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt und schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresabschluss festzustellen. Dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Verwendung des Jahresüberschusses und zum Gewinnvortrag hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Der gewählte Abschlussprüfer hat auf Grund gesonderter Beauftragung die Einhaltung der Vorgaben der Festlegungen der Bundesnetzagentur (BK9-19/613-1) nach § 6b Abs. 6 i. V. m. § 29 EnWG auf der Grundlage der im IDW PS 611 Abschnitt 4 festgelegten Prüfungshandlungen im Hinblick auf die von der Festlegung der BNetzA geforderten Angaben für das Geschäftsjahr 2023, nachgelagert zur Jahresabschlussprüfung, zu prüfen und zu den daraus gewonnenen Prüfungsfeststellungen an die Gesellschaft, insbesondere zur Einreichung bei der BNetzA, zu berichten. Mit Beendigung der ordentlichen Gesellschafterversammlung am 14. Dezember 2023 hat Herr Dr. Christian Ohlms sein Mandat als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates niedergelegt. Die Gesellschafterin envia Mitteldeutsche Energie AG hat mit Schreiben vom 7. November 2023 Herrn Diddo Diddens in den Aufsichtsrat entsandt. Herr Diddens wurde in einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 14. Dezember 2023 zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Aufsichtsrat und Geschäftsführung dankten Herrn Dr. Ohlms für die erfolgreiche Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit. Mit ihrem Einsatz und ihrer Kompetenz haben sie maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beigetragen.
Kabelsketal, den 7. März 2024 Der Aufsichtsrat Diddo Diddens, Vorsitzender des Aufsichtsrates Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Halle (Saale) Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Halle (Saale), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschuss für die Tätigkeit "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs[nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Leipzig, den 16. Februar 2024 KPMG
AG
gez. Strom, Wirtschaftsprüfer gez. Lorenz, Wirtschaftsprüfer Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2023Die Gesellschafterversammlung beschließt, dem Vorschlag der Geschäftsführung entsprechend, den Jahresüberschuss in Höhe von 99.086.114,91 € in Höhe von 60.000.000,00 € in die andere Gewinnrücklage gem. § 266 Abs. 3 i. V. m. § 272 Abs.3 HGB einzustellen und in Höhe von 39.086.114,91 € an die Gesellschafter auszuschütten. Die Ausschüttung an die Gesellschafter soll in Höhe von 20.000.000,00 € am 10. Mai 2024 sowie in Höhe von 19.086.114,91 € am 30. September 2024 erfolgen. |
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