KRE²
GmbH
Trossingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.784,00 |
71.614,00 |
| I.
Sachanlagen |
55.284,00 |
69.114,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
97.792,98 |
74.443,80 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
22.960,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
97.792,98 |
51.483,80 |
| davon
gegen Gesellschafter |
21.793,27 |
|
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.333,93 |
11.980,06 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
85.895,82 |
162.892,95 |
| Aktiva |
250.806,73 |
320.930,81 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
187.892,95 |
211.645,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
76.997,13 |
23.752,75 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
85.895,82 |
162.892,95 |
| B.
Rückstellungen |
11.500,00 |
5.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
239.306,73 |
315.430,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
200.146,60 |
245.036,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
61.821,29 |
70.394,33 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
42.829,67 |
| Passiva |
250.806,73 |
320.930,81 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.
Die KRE² GmbH hat ihren Sitz in
Trossingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Stuttgart unter der Nummer 730044 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den
Größenmerkmalen der Gesellschaft
2. Der Jahresabschluss der KRE² GmbH
für das Geschäftsjahr 2022/2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden Regelungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
3. Die Gesellschaft überschritt weder im
Berichtsjahr noch im Vorjahr eines der in § 267a Abs.
1 HGB genannten Größenmerkmale und zählt
daher zu den Kleinst- Kapitalgesellschaften. Für die
offengelegte Bilanz und den Anhang werden insoweit die
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Erstellung der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276
HGB und 288 HGB sowie für Zwecke der Offenlegung
§ 326 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen.
Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben
zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)
4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§
265 Abs. 1 S. 2 HGB).
C.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
5. Die
Vermögensgegenstände des immateriellen
Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens
wurden -jedoch außer im Berichts- und im Vorjahr da
werthaltig- aufgrund der Überschuldung der
Gesellschaft zu Zerschlagungswerten bewertet. Im
Geschäftsjahr 2022/2023 kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge zum immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer,
beweglicher Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten 1.000,00
€ nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG. Die
steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten
insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach
herrschender Meinung für die Handelsbilanz
übernommen werden.
Umlaufvermögen
6. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche
vorhanden sind, durch die Bildung angemessener Pauschal-
und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
7. Entsprechend des Wahlrechts nach § 5
Abs. 5 S. 2 EStG werden aktive und auch passive
Rechnungsabgrenzungsposten nur noch dann gebildet, wenn die
einzelne Ausgabe oder Einnahme den Betrag des § 6 Abs.
2 S. 1 EStG (derzeit 800,00 € Nettobetrag)
übersteigt.
Nach Auffassung des FAB (271. FAB Sitzung, 15.
Februar 2023) darf die Betragsgrenze des § 6 Abs. 2 S.
1 EStG aus Vereinfachungsgründen regelmäßig
auch handelsrechtlich für die Beurteilung der
Unwesentlich- bzw. Geringfügigkeit herangezogen
werden.
Rückstellungen
8.
Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aufwiesen wurden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen
mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter
5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
9. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag (§
253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
10. Der Ansatz und die Bewertung der
Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr stetig
(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
D.
Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
11. Die Darstellung eines
Anlagespiegels wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
unterlassen.
Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
12. Die Restlaufzeit bei Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen beträgt
jeweils bis zu einem Jahr.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
13. In der Bilanz sind Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht
gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit
werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im
Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2023 bestehen
Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von 21.793,27 € (Vorjahr: 0,00 €).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 31.784,60 €).
Die Beträge weisen Laufzeiten von bis zu einem Jahr
auf.
Bilanzierung der Ergebnisverwendung
14. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
15. Unter den Verbindlichkeiten sind Positionen in
Höhe von 200.146,60 € mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: 245.036,48 €).
Beträge mit einer Laufzeit von über fünf
Jahren sind mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 0,00
€ (Vorjahr: 0,00 €) enthalten. Von den in der
Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind 93.055,49
€ (Vorjahr: 101.038,44 €) durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert.
E.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
16. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
F.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
17. Die durchschnittliche Zahl der während
des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1.
18. Nach § 285 Nr. 34 HGB i. V. m.
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden keine Angaben zur
Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
Namen der Geschäftsführer / Mitglieder der
Unternehmensorgane
19. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
Geschäftsjahr 2022/2023 von
- Herrn Christian Klaiber,
Wirtschaftsingenieur
geführt. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird in Anwendung der
Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB
verzichtet.
78647 Trossingen, den
28.06.2024
KRE² GmbH
gez.
Christian Klaiber, Geschäftsführer der
KRE² GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
78647 Trossingen,
den
......................................................KRE²
GmbH
gez. Christian Klaiber
Geschäftsführer der KRE² GmbH
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024
festgestellt.
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