Josef
Zimmermann GmbH
Nabburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
176.499,09 |
158.078,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
157.071,74 |
143.585,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
643,92 |
717,75 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.427,35 |
14.493,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
176.499,09 |
158.078,93 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
167.015,39 |
152.800,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
127.235,89 |
112.489,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.214,91 |
14.746,31 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
4.023,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.483,70 |
1.255,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.483,70 |
1.255,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
176.499,09 |
158.078,93 |
Anhang
1. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Josef Zimmermann GmbH wird
nach den deutschen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften und den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes für Gesellschaften mit
beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz entspricht dem Gliederungsschema des § 266 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Das Bilanzrechtsmoderunisierungsgesetz (BilMoG) wird
seit Beginn des Geschäftsjahres 2010 angewendet.
Sofern sich daraus Änderungen im Ansatz und in der
Bewertung von Bilanzposten oder der Gewinn- und
Verlustrechnung ergeben, werden die Vorjahreswerte in
Anwendung der Übergangsvorschrift des Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Bewertungseffekte aus der erstmaligen Anwendung des
BilMoG haben sich nicht ergeben.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der
Vorschriften des § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren).
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften §§ 252 ff. HGB unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.
Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden
nicht in Anspruch genommen.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich
mit ihrem Nominalbetrag.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, mit dem die Gesellschaft
voraussichtlich in Anspruch genommen wird oder den sie zur
Abdeckung des Risikos benötigt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Herr Josef Zimmermann,
Kaufmann.
5. Beschluss über die Ergebnisverwendung
Gemäß Gesellschafterversammlungsprotokoll
vom 27. Dezember 2011 soll der Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 2010 auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Regensburg, 27. Dezember 2011
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2011 festgestellt.
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