Nusser Textil GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Peter Priel seit 3.1.2024 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Farben Priel GmbHWesterheimJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz zum 31.12.2010Farben Priel GmbH, WesterheimAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010 (für Offenlegungszwecke gem. § 326 HGB)A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz E. Sonstige Angaben A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss1) Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. 2) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. 3) Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1) Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. 2) Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlage- vermögens beachtet. 3) Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. 4) Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. 5) Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. 6) Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. 7) Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. 8) Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. 9) Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. 10) Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. 11) Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. 12) Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. 13) Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. 14) Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. 15) Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 16) Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. 17) Latente Steuern: Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1) Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. 2) Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz1) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
2) Angabe zu Verbindlichkeiten
3) Ausschüttungssperre Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 Euro der Ausschüttungssperre. Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:
4) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
E. Sonstige AngabenAls Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Hans-Peter Priel, Westerheim, Malermeister Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Westerheim, 16. Dezember 2011 Hans-Peter Priel, Malermeister, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.12.2011.
Westerheim, den 16.12.2011 Farben Priel GmbH Hans-Peter Priel |
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