BGT Verwaltungs GmbHLiquidiert

65239 Hochheim am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 21755
Eingetragen
7.4.2005
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
die Übernahme der persönlichen Haftung in anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung anderer Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma BGT GmbH & Co. KG mit Sitz in Hochheim am Main.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

BGT Verwaltungs GmbH

Hochheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 40.050,38 37.887,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.337,01 37.131,49
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 713,37 756,17
Bilanzsumme, Summe Aktiva 40.050,38 37.887,66

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 37.283,92 33.997,76
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 8.997,76 5.186,30
III. Jahresüberschuss 3.286,16 3.811,46
B. Rückstellungen 2.766,46 2.860,55
C. Verbindlichkeiten 0,00 1.029,35
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 0,00 1.029,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 40.050,38 37.887,66

Anhang


A. Zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung    

Der Jahresabschluss der Firma BGT Verwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des zweiten Abschnittes des dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.Die Gesellschaft wurde lt. notariellem Vertrag vom 01. März 2005  errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung anderer Gesellschaften. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte mit Sitzanmeldung beim Amtsgericht Wiesbaden per Wirkung zum   27. April 2005  (Geschäftsräume in der Hajo-Rüter-Str. 20, 65239 Hochheim).
Im Rahmen der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.

B.  Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

1. Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Schulden sowie Aufwendungen und Erträge enthalten.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot iSd. § 246 II S.1 HGB sowie das Saldierungsgebot ISd. § 246 II S.2 HGB wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht und waren daher unter der Bilanz nicht zu vermerken.
2. Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Das Prinzip der Einzelbewertung wurde beachtet.
Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2010 entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekannt geworden sind.
Das Realisationsprinzip wurde beachtet.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei den sonstigen Rückstellungen iSd. § 249 I Satz 1 HGB kommt ein Ansatz für eine sog. Rückstellung für Archivierungspflichten nicht in Betracht, da der Gesellschaft im absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten für die weitere Erfüllung der Aufbewahrungspflicht entstehen werden.
Die Verbindlichkeiten werden gem. § 253 I HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde eine Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2010 ist wie folgt beschlossen worden:
- siehe Anlage I zum Anhang -

Gewinnvortrag 01.01.2010
8.997,76 €
Jahresüberschuss 2010
3.286,16 €
Bilanzgewinn zum 31.12.2010
12.283,92 €
Gewinnvortrag 31.12.2010
12.283,92 €


D. Sonstige Angaben

Mitglieder der Geschäftsführung (alleinvertretungsberechtigt):
- Giuseppe Pilotta, Hochheim -

Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern gem. 285 Nr. 9c HGB und § 42 (3) GmbHG.

 
 
zum 31.12.2010
a) Forderungen
 
 
  Zinsen zu Darlehen G. Pilotta
 
2.200,00 €


E. Ergebnisverwendungsvorschlag


Die Geschäftsführung schlägt  der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss 2010 in Höhe von Euro 3.286,16 zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres  in Höhe von  Euro 8.997,76 als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Hochheim, 23. Februar 2012

BGT Verwaltungs GmbH
Die Geschäftsführung
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.02.2012 festgestellt.

 

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