BGT
Verwaltungs GmbH
Hochheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
40.050,38 |
37.887,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.337,01 |
37.131,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
713,37 |
756,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
40.050,38 |
37.887,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.283,92 |
33.997,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
8.997,76 |
5.186,30 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.286,16 |
3.811,46 |
| B.
Rückstellungen |
2.766,46 |
2.860,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
1.029,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
1.029,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
40.050,38 |
37.887,66 |
Anhang
A. Zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Der Jahresabschluss der Firma BGT Verwaltungs GmbH
für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den
Vorschriften des zweiten Abschnittes des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.Die Gesellschaft
wurde lt. notariellem Vertrag vom 01. März 2005
errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist die
Übernahme der Geschäftsführung und
Verwaltung anderer Gesellschaften. Die Eintragung in das
Handelsregister erfolgte mit Sitzanmeldung beim Amtsgericht
Wiesbaden per Wirkung zum 27. April 2005
(Geschäftsräume in der Hajo-Rüter-Str. 20,
65239 Hochheim).
Im Rahmen der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind hier grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der
Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht
vorgenommen.
B.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1. Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten,
Schulden sowie Aufwendungen und Erträge enthalten.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet. Das Saldierungsverbot iSd. § 246 II S.1
HGB sowie das Saldierungsgebot ISd. § 246 II S.2 HGB
wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen
nicht und waren daher unter der Bilanz nicht zu vermerken.
2. Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Das Prinzip der Einzelbewertung wurde beachtet.
Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
31.12.2010 entstanden sind, wurden berücksichtigt,
selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung
des Abschlusses - bekannt geworden sind.
Das Realisationsprinzip wurde beachtet.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen
Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen
planmäßige lineare Abschreibungen unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich
auf die Geschäftsjahre, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit
sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag
betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei den sonstigen Rückstellungen iSd.
§ 249 I Satz 1 HGB kommt ein Ansatz für eine sog.
Rückstellung für Archivierungspflichten nicht in
Betracht, da der Gesellschaft im absehbaren
Folgezeitraum keine Raumkosten für die weitere
Erfüllung der Aufbewahrungspflicht entstehen
werden.
Die Verbindlichkeiten werden gem. § 253 I HGB
zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am
Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach
Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen
Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde eine
Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen
berücksichtigt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2010 ist
wie folgt beschlossen worden:
- siehe
Anlage I zum Anhang -
Gewinnvortrag 01.01.2010
|
8.997,76 €
|
Jahresüberschuss
2010
|
3.286,16 €
|
Bilanzgewinn zum
31.12.2010
|
12.283,92 €
|
Gewinnvortrag 31.12.2010
|
12.283,92 €
|
D.
Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung
(alleinvertretungsberechtigt):
- Giuseppe Pilotta, Hochheim -
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
gem. 285 Nr. 9c HGB und § 42 (3) GmbHG.
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zum 31.12.2010
|
a)
Forderungen
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Zinsen zu
Darlehen G. Pilotta
|
|
2.200,00 €
|
E. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
2010 in Höhe von Euro 3.286,16 zusammen mit dem
Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von
Euro 8.997,76 als Gewinnvortrag auf neue Rechnung
vorzutragen.
Hochheim, 23. Februar 2012
BGT Verwaltungs GmbH
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.02.2012 festgestellt.
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