Tele `Train
Software GmbH
Moers
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.910,00 |
11.703,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.910,00 |
11.703,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
662.748,78 |
677.554,13 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
18.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
144.431,82 |
16.258,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
518.316,96 |
643.295,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
46.844,71 |
64.004,91 |
| Aktiva |
721.503,49 |
753.262,04 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
168.399,29 |
169.478,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.458,35 |
14.244,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
128.940,94 |
130.233,44 |
| B.
Rückstellungen |
73.819,20 |
189.241,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.661,74 |
43.978,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
52.661,74 |
43.978,82 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
426.623,26 |
350.564,01 |
| Passiva |
721.503,49 |
753.262,04 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
berücksichtigt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der
§§ 266 ff. HGB aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbHG aufgestellt.
a) Bilanzierungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung
des Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
b) Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände
und Schulden wurden einzeln bewertet.
Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. Es
wurden alle Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne sind dagegen nur berücksichtigt, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bis 800 €
wurden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG unter
Berücksichtigung der Grundsätze der
Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen wurden grundsätzlich zu Nennwerten
bewertet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt.
Rückstellungen sind mit ihrem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebildeten Erfüllungsbetrag bewertet und notwendig wie
ausreichend bemessen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre
ab gezinst.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Aufwendungen und Erträge sind auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
2.
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
a) Gesamtkostenverfahren
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
3.
Sonstige
Angaben
a) Geschäftsführer und Vergütung
der Geschäftsführer:
Gerhard Wenzig
Von der Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird im Hinblick auf
§ 286 Abs. 4 HGB abgesehen.
sonstige Berichtsbestandteile
Moers, 04.03.2024
gez.
Gerhard Wenzig
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2024
festgestellt.
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