HARTING International GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
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Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
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Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
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Vorratsgesellschaft Atlantis mbHAufgelöst | 100.00% |
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HARTING Stiftung & Co. KGEspelkampKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Konzernlagebericht Geschäftsjahr 2022/2023Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell und Ziele Die HARTING Technologiegruppe entwickelt, produziert und vertreibt Komponenten und Systeme im Bereich elektrischer und elektronischer Anwendungen. Neben dem Schwerpunkt Steckverbinder und Systemkomponenten umfasst dies die Mikrotechnologie, Automotive Solutions sowie kundenspezifische Teil- oder Komplettsysteme für industrielle Anwendungen, Konfektionierungen und Gehäuse sowie die Werkzeug- und Sondermaschinentechnologie. Die eigene IT-Kompetenz nutzt die HARTING Technologiegruppe in zunehmendem Maße, um eigene Lösungen als Systemintegrator im Bereich Industrie 4.0 anzubieten, voranzutreiben und auszubauen. Die HARTING Stiftung & Co. KG nimmt dabei die Rolle einer aktiven Holding wahr. Die HARTING Technologiegruppe ist global tätig, wobei der größte Bereich der Technologiegruppe "Connectivity & Networks" die Verantwortung für die Produktbereiche Installation Technology und Device Connectivity trägt. Zu den Zielen der HARTING Technologiegruppe gehören die Erhöhung des Kundennutzens durch Umsetzung technologischen Wandels und Fortschritts sowie die Konzentration auf Wachstumsmärkte. Mit effizienten und nachhaltigen Prozessen verfolgt die HARTING Technologiegruppe das Ziel, ein unabhängiges Familienunternehmen zu bleiben. Die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung ist für HARTING ein wesentliches Element der Unternehmensvision, in der es unter anderem heißt, "Wir wollen Werte für Menschen schaffen". Bei Entscheidungen und Handlungen werden ökonomische, technologische wie auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt. Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung basieren bei HARTING auf zwei Säulen: Innovation Hubs und Product Development Centern. Das etablierte Innovationsmanagement der HARTING Technologiegruppe wurde mit den Innovation Hubs um die Aufgabe erweitert, fundamental neue und disruptive Produkt- und Geschäftsmodellinnovationen zu profitablen Portfolioergänzungen zu führen. Dabei ist Co-Creation eine Grundvoraussetzung: Nach der ersten Ideenfindung oder als Antwort auf konkrete Problemstellungen werden Kunden und Partner unverzüglich einbezogen, Ideen reflektiert und ausgetauscht sowie gemeinsame Entwicklungen und Marktzugänge erarbeitet. Im Ergebnis steht immer ein fortgeschrittener industrieller Prototyp. Die Teams der Innovation Hubs sind an weltweit verteilten Standorten tätig und in den dort führenden lokalen Wissens- und Unternehmenslandschaften eng verzahnt. Lokale Fokusthemen in Märkten und Technologien können auf diese Weise schnell aufgenommen werden und die HARTING Technologiegruppe kann schnell, effizient und zielgerichtet mitgestalten. Die Product Development Center entwickeln marktreife Produkte. Die Weiterentwicklung der bestehenden Baureihen sowie der kundenfokussierte Market Pull bilden das Rückgrat der Ausweitung des Produktportfolios. Schwerpunkte liegen hier auf Produkten für die Zielmärkte des Unternehmens. Neben den für den breiten Markt bestimmten Standard-Baureihen wird auch die Entwicklung kundenspezifischer Lösungen weiter vorangetrieben. Hier orientieren sich die Aktivitäten insbesondere an den Anforderungen und Bedarfen unserer Schlüsselkunden und langjährigen Partner. Unsere Mitarbeitenden
Im Stichtagsvergleich hat ein Abbau von Mitarbeitenden stattgefunden, wobei in der Zusammensetzung sowohl im Stichtags- als auch im Durchschnittsvergleich eine Verschiebung von Lohn- zu Gehaltsempfängern zu verzeichnen ist. Das Engagement in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung zeigt sich durch die bei HARTING in den verschiedensten Berufsbildern beschäftigten kaufmännischen und technisch-gewerblichen Auszubildenden und Dualen Studenten. Daneben fördern wir leistungsbereite und begabte Absolventen im Rahmen von Master- und Doktorarbeiten und kooperieren eng mit Hochschulen der Region. Die Inhalte und Schwerpunkte der Ausbildung werden in enger Abstimmung zwischen Ausbildern und Auszubildenden sowie Berufsschulen, Fachhochschulen und Universitäten laufend überarbeitet und den jeweiligen Anforderungen angepasst. WirtschaftsberichtUmsatz und Ertragslage Nach einem deutlichen Wachstum im Vorjahr liegen die konsolidierten Umsatzerlöse als finanzieller Leistungsindikator der HARTING Technologiegruppe im aktuellen Geschäftsjahr mit 1.034,8 Mio. € nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (1.058,6 Mio. €). Während die Regionen Asien und EMEA ohne Deutschland leichte Rückgänge verzeichneten, sind die Umsatzerlöse in Amerika und Deutschland angestiegen. Finanz und Vermögenslage Die Bilanzsumme der Technologiegruppe erhöht sich im Stichtagsvergleich um 4,2 % auf 833,0 Mio. €. Der Anstieg von insgesamt 33,8 Mio. € ist in der Vermögensstruktur im Wesentlichen auf Investitionen in das Sachanlagevermögen über Abschreibungsniveau zurückzuführen. Vorräte sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden abgebaut und haben sich somit mindernd auf das kurzfristig gebundene Vermögen ausgewirkt. In Folge des positiven Cashflows haben sich die liquiden Mittel erhöht. Die Finanzierung der Ausweitung des gebundenen Vermögens erfolgte im Wesentlichen durch Fremdkapital, wobei sich insbesondere die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Gesellschafterdarlehen erhöht haben. Sowohl kurzfristige als auch langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden planmäßig getilgt. In den kurzfristigen Rückstellungen wurden Beträge für die Durchführung organisatorischer Veränderungen berücksichtigt. Die gruppeninterne Finanzierung wesentlicher Tochtergesellschaften erfolgt überwiegend über ein ausgedehntes internes Cashpooling mit der HARTING Stiftung & Co. KG als Cashpoolführerin. Durch die Allokation liquider Mittel innerhalb der HARTING Technologiegruppe wird die Aufnahme externer Fremdfinanzierungen grundsätzlich begrenzt. Die Eigenkapitalquote reduziert sich auf 50,0 % (Vorjahr 51,6 %). Dem um 23,1 Mio. € erhöhten Konzernbilanzgewinn steht eine gegenläufige Entwicklung der Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung von 19,3 Mio. € entgegen. Hier haben sich die deutlichen Kursentwicklungen von Dollar und chinesischem Renminbi Yuan zum Euro im Stichtagsvergleich ausgewirkt. Das Ziel der Technologiegruppe, langfristiges Anlagevermögen durch dauerhaft zur Verfügung stehendes Eigenkapital zu finanzieren, wird weiterhin deutlich übertroffen.
Investitionen Die Auszahlungen für Investitionen des Geschäftsjahres 2023 belaufen sich auf 70,1 Mio. €. Investitionsschwerpunkte waren Gebäudeerweiterungen, Neuprodukt-Entwicklung, Automatisierung und Kapazitätserweiterung sowie Digitalisierung. Die Investitionen des Geschäftsjahres übersteigen die Abschreibungen von 47,6 Mio. € deutlich. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden innerhalb der HARTING Technologiegruppe in verschiedenen Bereichen zu verschiedenen Zwecken erhoben. Sie betreffen z.B. Kundenzufriedenheit oder Lieferperformance, Umweltbelange wie z.B. Erfassung von Energieverbräuchen wie auch Mitarbeiterbelange wie Zufriedenheit, Gesundheitsgefährdung, Fluktuation und Fortbildungsbudgets. In Einzelfällen dienen sie auch der Entscheidungsunterstützung, sind aber kein Instrument der grundsätzlichen Unternehmenssteuerung. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Gemäß den Prognosen des Internationalen Währungsfonds (IMF) im World Economic Outlook Report vom Oktober 2023 ist das globale reale BIP im Jahr 2022 um 3,5 % gewachsen. Für das Jahr 2023 wird ein Anstieg um 3,0 % erwartet. 1 Für die Elektro- und Digitalindustrie prognostiziert der ZVEI nach einem Plus von 13 % in 2022 ein immer noch dynamisches Wachstum von 9 % für das Kalenderjahr 2023. Die Prognosen zeigen Zuwächse in allen geographisch abgegrenzten Märkten der HARTING Technologiegruppe. 2 Im Gegensatz zum Vorjahr, als die HARTING Technologiegruppe ein stärkeres Wachstum als der Markt verzeichnete, stagnierte im Geschäftsjahr 2022/2023 das Wachstum. Das leicht unter dem Vorjahresniveau liegende Umsatzniveau wurde neben dem Abbau hoher Auftragsbestände auch durch die strategische Entscheidung zur Desinvestition hin zu einer stärkeren Konzentration auf das Kerngeschäft und die eingestellten Lieferungen nach Russland beeinflusst. Die Umsatzentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr lag auch leicht unter der Prognose der gesetzlichen Vertreter der HARTING Stiftung & Co. KG. Prognose-, Chancen und RisikoberichtChancen- und Risikobericht Risikomanagement ist für die HARTING Technologiegruppe nicht nur ein Kontrollsystem, sondern vielmehr Bestandteil einer präventiven und proaktiven Steuerung. Es existiert ein einheitliches Risikomanagement in der HARTING Technologiegruppe, zu dem nach unserem Verständnis nicht nur ein DV-gestütztes Risikomanagementsystem, sondern auch die interne Revision, die internen Kontrollsysteme, das Compliance Management und das monatliche Berichtswesen gehören. Gesellschaft, Politik und Wirtschaft begegnen nach wie vor vielschichtigen, zum Teil interdependenten Herausforderungen. Die Risiken der HARTING Technologiegruppe entsprechen im Wesentlichen denen vergleichbarer Unternehmen. Diese, aber auch sich ergebende Chancen, werden nachfolgend in der Reihenfolge Ihrer Bedeutung dargestellt. Weltweite geopolitische Konflikte und Spannungen können die Geschäftstätigkeit der Gruppe beeinträchtigen, wobei Unsicherheiten und Sanktionen Vermögenswerte und Geschäftsaktivitäten gefährden können. Die HARTING Technologiegruppe hat seit Dezember 2022 sämtliche Belieferungen nach Russland eingestellt. Verschiedene Maßnahmen zahlen auf die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber diesen Unsicherheiten ein. Daneben stellen potentielle Störungen in der Produktion aufgrund von Naturkatastrophen und technischen Problemen ein wesentliches Risiko dar. Unsere Maßnahmen des Business Continuity Managements wirken dem entgegen und werden kontinuierlich überprüft und verbessert. Preisschwankungen und die Verfügbarkeit kritischer Rohstoffe könnten unsere Produktionskosten erhöhen und Lieferketten unterbrechen. Entsprechendes gilt für eine nicht ausreichende Lieferantenperformance. Daraus resultierende Auswirkungen auf die eigene Leistungsfähigkeit können Kundenbeziehungen gefährden. Getroffene Maßnahmen zur Diversifizierung von Rohstoffquellen und eine engere Zusammenarbeit mit Lieferanten sichern die Stabilität unserer Lieferketten und stabilisieren unsere Lieferperformance. Zur Begrenzung des verschärften Preisänderungsrisikos auf den Rohstoffmärkten wendet HARTING eine zentral gesteuerte Rohstoffsicherung an. Als Sicherungsinstrumente kommen ebenfalls nur abbildbare und bewertbare Instrumente in Betracht. Als global aufgestellter Konzern mit Aktivitäten in unterschiedlichen Währungsregionen dieser Welt beeinflussen Währungsentwicklungen die Geschäftstätigkeit und damit auch die Ergebnissituation der HARTING Technologiegruppe. Zur Begrenzung der Wechselkursrisiken und zur Schaffung einer gesicherten Kalkulationsbasis praktiziert HARTING eine zentral gesteuerte Währungssicherung. Grundlegendes Merkmal der Währungsstrategie ist ein ausschließlich grundgeschäftsbezogenes, selektives Hedging. Als Sicherungsinstrumente kommen nur abbildbare und bewertbare Instrumente in Betracht. Dem Risiko der ausreichenden Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal begegnet HARTING durch vorausschauende Personalplanung, kontinuierliche Verbesserungen der Talentgewinnung und Personalbeschaffung sowie Bindung des vorhandenen Personals. Risken im Zusammenhang mit Gebäuden und Infrastruktur, wie Brandschutz oder Naturkatastrophen, erfordern angemessene Vorkehrungen und Versicherungen. Wir überprüfen diese unter Hinzuziehung externer Experten regelmäßig. Ein Verstoß gegen Compliance-Vorschriften oder IT-Sicherheitsprobleme können rechtliche Konsequenzen, Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit und Reputationsverluste nach sich ziehen. Die HARTING Technologiegruppe trifft Vorkehrungen im Rahmen prozessintegrierter (organisatorische Sicherungsmaßnahmen, Kontrollen) und prozessunabhängige Maßnahmen zur Mitigation dieser Risiken. Schließlich liegt das Augenmerk auf der Optimierung des Working Capitals und dabei unter anderem auf einem risikoorientierten Forderungsmanagement zur Vermeidung von Forderungsausfällen. Das finanzwirtschaftliche Forderungsausfallrisiko wird durch Prüfung der Bonität von Kunden sowie ein Mahnwesen begrenzt. In der heutigen dynamischen Welt ist effektives Risikomanagement nicht nur Schutz vor potentiellen Gefahren, sondern auch ein Schlüssel zur Schaffung nachhaltiger Wettbewerbsvorteile. Unternehmen, die Risiken klug managen und Chancen strategisch nutzen, positionieren sich nur zur Risikominimierung, sondern auch zu Maximierung ihres Erfolgs im Vergleich zu ihren Mitbewerbern. Es zeichnet sich ein klarer Trend zu modularen und autonomen Systemen ab, der die HARTING Technologiegruppe anspornt, ihre Forschung und Entwicklung innovativer Produkte voranzutreiben. Die Technologie digitaler Zwillinge spielt eine wesentliche Rolle, da sie die Produktentwicklung revolutioniert, Fertigungsprozesse effizienter gestaltet sowie präzisere Vorhersagen und Optimierung von Wartung ermöglicht. Darüber hinaus eröffnen sich in der Elektro- und Digitalindustrie durch die Trends zur Digitalisierung und Automatisierung umfangreiche Chancen für die HARTING Technologiegruppe, zum Beispiel in den Wachstumsfeldern der Elektromobilität und der erneuerbaren Energien. Diese Entwicklung ermöglicht es der HARTING Technologiegruppe, ihren Einfluss in verschiedenen Industrien auszubauen und ihre Markposition zu stärken. Zudem schafft die zunehmende Nachfrage neue Absatzmärkte, insbesondere durch den Ausbau von Industrie 4.0-Konzepten in unserem Portfolio. Die HARTING Technologiegruppe bleibt sich bewusst, dass das Geschäftsumfeld von ständigen Herausforderungen geprägt ist. Wir sind entschlossen, unsere Chancen zu nutzen, unsere Risiken zu mindern und unsere Vision, die Zukunft mit Technologien für Menschen zu gestalten, weiterhin zu verfolgen. Trotz der genannten Herausforderungen bewerten wir das Risiko- und Chancenverhältnis als ausgewogen und erkennen keine Risiken, die zu einer Bestandsgefährdung führen könnten. PrognoseberichtGemäß den Prognosen des Internationalen Währungsfonds (IMF) im World Economic Outlook Report vom Oktober 2023 wird das globale reale BIP im Jahr 2023 um 3,0 % und im Jahr 2024 um 2,9 % wachsen. Regional führt Asien, während Amerika und der Euroraum moderatere Wachstumsraten aufweisen. 3 Der weltweite Markt für Güter der Elektro- und Digitalindustrie beläuft sich laut den Berechnungen des ZVEI im Jahr 2022 auf 5.706 Mrd. €. Für das Jahr 2023 wird ein positives Markwachstum von 9 % erwartet, gefolgt von einer Normalisierung auf 3 % im Jahr 2024. Regionale Entwicklungen:
Die Elektro- und Digitalindustrie bleibt ein wesentlicher Wachstumstreiber, unterstützt durch die fortlaufenden Trends in Elektrifizierung, Digitalisierung und Automatisierung. Obwohl ein leichtes Wachstum der relevanten Märkte prognostiziert wird, rechnet die Gruppe angesichts eines im Vergleich zum Vorjahr geringeren Auftragsbestands, der strategischen Entscheidung zur Desinvestition hin zu einer stärkeren Konzentration auf das Kerngeschäft und der eingestellten Lieferungen nach Russland, mit einem Umsatzrückgang im einstelligen Prozentbereich. Das abgelaufene Geschäftsjahr war durch periodenfremde Sondereffekte beeinflusst, weshalb das Konzernjahresergebnis des Geschäftsjahres 2023/2024 leicht niedriger erwartet wird. Der Vorstand der HARTING Technologiegruppe hat die für die Planung des Geschäftsjahres 2023/2024 notwendigen strategischen Maßnahmen abgestimmt. Die Investitionstätigkeit und die Kostenentwicklung werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation entsprechend kontinuierlich angepasst. Es werden Prozesse optimiert und Kosteneinsparprogramme sind aufgesetzt. Der Fokus der Investitionen im nächsten Geschäftsjahr liegt auf Investitionen in neue Produkte und Rationalisierungen. Geplant ist, mittelfristig konstant ein mittleres bis hohes einstelliges Wachstum zu erreichen. Der Vorstand der HARTING Technologiegruppe begegnet den Geschäftsrisiken mit der gebührenden Sensibilität und wird auch in Zukunft und insbesondere im nächsten Jahr die erforderlichen Maßnahmen einleiten, um den Umsatz und die aktuelle Profitabilität nachhaltig zu konsolidieren und zu steigern.
Espelkamp, 30. November 2023 HARTING
Stiftung & Co. KG, Espelkamp
wiederum vertreten durch ihre Vorstände Herrn Philip F.W. Harting, Lübbecke Philip F. W. Harting Dr.-Ing. E.h. Dietmar Harting Maresa W. M. Harting-Hertz Margrit Harting-Kohlhase Doris Höpfl Andreas Conrad Dr. Kurt Bettenhausen Björn Lahm
1
https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlook-october-2023
Konzernbilanz zum 30. September 2023Aktiva
Anlage zur Bilanz
Angaben nach § 5 Abs. 5 Nr. 4 PublGBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Eine von den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel enthalten (Anlage 1 zum Konzernanhang). Sowohl immaterielle Vermögensgegenstände als auch Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Finanzanlagen Die nicht konsolidierten Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Soweit Gründe für vorgenommene Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird im Umfang der Werterhöhung zugeschrieben, jedoch nicht über die Anschaffungskosten hinaus. In den Finanzanlagen ist auch Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB enthalten, dass zum 30. September 2023 mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen saldiert wurde. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden auf der Basis der Anschaffungskosten zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile des durch die Fertigung veranlassten Wertverzehrs des Anlagevermögens. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung sind nicht mit einbezogen. Die Ermittlung der Herstellungskosten für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurde wie im Vorjahr auf Basis einer Normalauslastung durchgeführt. Bestandsrisiken, die sich aus eingeschränkter technischer oder wirtschaftlicher Verwertbarkeit ergeben, ist bei der Vorratsbewertung durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennbeträgen abzüglich erkennbarer Einzelrisiken berücksichtigt. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Wertpapiere des Umlaufvermögens Der Posten enthält zum einen Wertpapieranlagen zur kurzfristigen Finanzdisposition, die nach dem strengen Niederstwertprinzip bei Bedarf auf den niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag abgewertet wurden; zum anderen Anschaffungskosten für Derivate im Rahmen antizipativen Hedgings, die zu Anschaffungskosten angesetzt sind. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestände und Bankguthaben sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, der Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellt, z.B. für Versicherungsbeiträge und Patentgebühren. Eigenkapital Das Kommanditkapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf Basis von zum 30. September 2023 erstellten Gutachten nach der Barwertmethode versicherungsmathematisch ermittelt. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände wurde anhand von Marktpreisen auf einem aktiven Markt bestimmt. Sonstige Rückstellungen und Steuerrückstellungen Die übrigen Rückstellungen sowie die Steuerrückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Die Bewertung richtet sich nach dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Für Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt die Bewertung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Antizipative Bewertungseinheiten Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus Rohstoffpreisschwankungen und Wechselkursrisiken wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen aus Grundgeschäften mit als Sicherungsgeschäft eingesetzten Finanzinstrumenten zusammengefasst (Bewertungseinheit). Soweit die Voraussetzungen für Bewertungseinheiten mit den jeweiligen Grundgeschäften nicht erfüllt sind, erfolgt die Bilanzierung nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen. Währungsumrechnung laufender Geschäftsvorfälle Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenmittelkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenmittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden gem. § 256a HGB zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisenmittelkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenmittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zu Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Latente Steuern Latente Steuern beruhen gem. § 274 und § 306 HGB auf folgenden Sachverhalten:
Der Berechnung latenter Steuern liegt jeweils der landesindividuelle Steuersatz zugrunde. Aktive und passive latente Steuern werden soweit wie möglich auf Gruppenebene saldiert.
Espelkamp, im November 2023 Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022/20231 Konsolidierungskreis und KonzernabschlussstichtagIn den Konzernabschluss des Mutterunternehmens HARTING Stiftung & Co. KG (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 9021) sind weitere 55 (zum 30. September 2022 56), davon 44 ausländische Unternehmen einbezogen, an denen die HARTING Stiftung & Co. KG in der Regel unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt ist. Die einbezogenen Gesellschaften sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes als Anlage zum Konzernanhang aufgeführt. Die in der Aufstellung des Anteilsbesitzes unter lit. b aufgeführten Gesellschaften wurden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht einbezogen. Die Beteiligungen sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes unter lit. c aufgeführt. Die Zellner GmbH und die IGEU Feuerwehrbereitschaft GmbH stellen assoziierte Unternehmen dar. Gemäß § 311 Abs. 2 HGB wurde auf die Anwendung der Equity-Bewertung verzichtet, da die Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses von untergeordneter Bedeutung sind. Die Gesellschaften in Brasilien, Indien, Russland und China stellen Zwischenabschlüsse auf den Konzernabschlussstichtag auf. Die HARTING Stiftung & Co. KG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der HARTING Stiftung & Co. KG (Marienwerderstr. 3, 32339 Espelkamp) erhältlich und wird beim Unternehmensregister über die Publikations-Plattform (www.publikations-plattform.de) elektronisch eingereicht. 2 KonsolidierungsgrundsätzeDie Kapitalkonsolidierung erfolgt entsprechend der durch BilMoG geänderten Vorschriften für ab dem 1. Oktober 2010 vorzunehmende Erstkonsolidierungen nach der Neubewertungsmethode. Bezüglich der Altkonsolidierungsfälle (vor dem 1. Oktober 2010) wird die Buchwertmethode fortgeführt. Dabei werden die Beteiligungsbuchwerte der Konzerngesellschaften gegen das bilanzielle anteilige Eigenkapital zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung verrechnet. Die bei der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses verbliebenen passiven Unterschiedsbeträge sind wegen ihres Eigenkapitalcharakters - es handelte sich um thesaurierte Gewinne der Tochtergesellschaften, die seit Gründung durch das Mutterunternehmen entstanden waren - mit den Rücklagen des Konzerns verrechnet worden. Der Konsolidierungskreis hat sich im Vergleich zum 30. September 2022 verändert. Hinzugekommen ist die HARTING Vietnam Manufacturing Company Limited, Cam Dien Commune, mit Erstkonsolidierung zum 31. Mai 2023. Aufgrund Anteilsveräußerung aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden sind zum 31. Juli 2023 die beiden deutschen Gesellschaften HARTING Systems GmbH, Espelkamp, und die HARTING Service Center GmbH & Co. KG, Espelkamp. Aus den Veränderungen des Konsolidierungskreises ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet. Währungsbedingte Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden grundsätzlich erfolgswirksam eingestellt. In Vorratsbeständen enthaltene Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden gegebenenfalls unter Berücksichtigung latenter Steuern eliminiert. Zwischengewinne aus Verkäufen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden nur aus gruppeninternen Lieferungen von selbst erstellten neuen Anlagen eliminiert. Zwischengewinne aus Verkäufen gebrauchter Vermögensgegenstände innerhalb der HARTING-Gruppe werden aufgrund untergeordneter Bedeutung gem. § 304 Abs. 2 HGB nicht eliminiert. Konzerninterne Umsätze, Materialaufwendungen, sonstige Erträge, sonstige Aufwendungen, Zinserträge und Zinsaufwendungen werden gegeneinander verrechnet. Bei den jeweiligen Obergesellschaften vereinnahmte Beteiligungserträge werden erfolgswirksam eliminiert. Auf Konsolidierungsmaßnahmen mit zeitlich befristeten Ergebnisauswirkungen werden Steuerabgrenzungen vorgenommen. Die Berechnung erfolgt mit dem landesüblichen Steuersatz. 3 Währungsumrechnung einbezogener JahresabschlüsseDie Jahresabschlüsse der nicht im Währungsraum des EURO ansässigen Konzerngesellschaften werden in EURO umgerechnet. Dabei werden für Vermögensgegenstände und Schulden der Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag, für Aufwendungen und Erträge die Jahresdurchschnittskurse angesetzt. Der gegenüber den Stichtagskursen sich ergebende Unterschiedsbetrag aus der Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Die für den Konzernabschluss wesentlichen Währungen wurden zu folgenden - jeweils einem EURO entsprechenden - Kursen umgerechnet:
4 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAlle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wenden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze an. Dem Konzernabschluss liegen die nach dem Recht des Mutterunternehmens aufgestellten Einzelabschlüsse der HARTING Stiftung & Co. KG, Espelkamp, sowie ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften zugrunde (so genannte Handelsbilanzen II). Die in den Handelsbilanzen II angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Mutterunternehmens. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB i.V.m § 298 Abs. 1 HGB gegliedert. Anlagevermögen Eine von den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel enthalten (Anlage 1 zum Konzernanhang). Immaterielle Vermögensgegenstände Als immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden im Wesentlichen entgeltlich erworbene DV-Programme (Software) und Lizenzen ausgewiesen. Die Software wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bei einer Nutzungsdauer von fünf Jahren angesetzt. Die übrigen immateriellen Vermögensgegenstände werden ausgehend von den Anschaffungskosten über eine Nutzungsdauer von vier bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des durch den Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Zugänge bei beweglichen Anlagegegenständen werden über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei Zugängen bis 31. Dezember 2007 wurde in der Regel degressiv mit Übergang auf die lineare Methode abgeschrieben (bei Zugängen von Januar 2001 an maximal 20 % p.a., bei Zugängen von Januar 2006 an maximal 30 % p.a.). Seit dem 1. Januar 2018 werden geringwertige Anlagegüter zwischen € 250,01 und € 800,00 sofort abgeschrieben. Den Abschreibungen der Posten des Sachanlagevermögens liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Finanzanlagen Die nicht konsolidierten Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen sowie Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung (gemildertes Niederstwertprinzip). Soweit Gründe für vorgenommene Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird im Umfang der Werterhöhung zugeschrieben, jedoch nicht über die Anschaffungskosten hinaus. Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. In den Finanzanlagen ist auch Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB enthalten, dass zum 30. September 2023 mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen saldiert wurde. Geleistete Anzahlungen Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden auf der Basis der Anschaffungskosten zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse bzw. Leistungen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile des durch die Fertigung veranlassten Wertverzehrs des Anlagevermögens. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung sind nicht mit einbezogen. Die Ermittlung der Herstellungskosten für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurde wie im Vorjahr auf Basis einer Normalauslastung durchgeführt. Bestandsrisiken, die sich aus eingeschränkter technischer oder wirtschaftlicher Verwertbarkeit ergeben, ist bei der Vorratsbewertung durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennbeträgen abzüglich erkennbarer Einzelrisiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 2.605 (Vorjahr T€ 0). Im übrigen haben sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen (T€ 2; Vorjahr T€ 0). Wertpapiere des Umlaufvermögens Der Posten enthält zum einen Wertpapieranlagen zur kurzfristigen Finanzdisposition, die nach dem strengen Niederstwertprinzip bei Bedarf auf den niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag abgewertet werden. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestände und Bankguthaben sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, der Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellt, z.B. für Versicherungsbeiträge und Patentgebühren. Eigenkapital Das Kommanditkapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf Basis der zum 30. September 2023 erstellten Gutachten nach der Barwertmethode versicherungsmathematisch ermittelt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,81 % p.a. Der Rententrend beträgt 1,0% p.a. Ferner erfolgten die versicherungsmathematischen Berechnungen unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. In der Alternativberechnung nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt der Zinssatz 1,60 % für den durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Jahre. Der Unterschiedsbetrag zum verwendeten Marktzins beträgt T€ 67 (Vorjahr T€ 136). Erfolgsauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes werden im operativen Ergebnis erfasst. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), in Höhe von T€ 3.146 verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände wurde anhand von Marktpreisen auf einem aktiven Markt bestimmt. Sonstige Rückstellungen und Steuerrückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Mitarbeiterverpflichtungen (T€ 43.687), ausstehende Rechnungen (T€ 3.374), Kundenboni (T€ 2.842) und Drohverlustrückstellungen (T€ 1.778). Die Rückstellungen für bereits bestehende Verpflichtungen aus Altersteilzeit beruhen auf versicherungsmathematischen Gutachten zum 30. September 2023 und wurden nach den Vorgaben des IDW RS HFA 3 gebildet. Die Barwertermittlung erfolgte mit einem Zinssatz von 1,66 % p.a., der Berechnung des Gehaltstrends liegt ein Zinssatz von 2,0 % p.a. zugrunde. Seit dem Geschäftsjahr 2009/10 besteht nicht mehr die Möglichkeit des Abschlusses von Altersteilzeitverträgen. Entsprechend gibt es auch keine Mitarbeitenden mit ungeregelten Anwartschaften. Die Absicherung der Ansprüche der Mitarbeitenden erfolgt ausschließlich über Bürgschaften. Die Jubiläumsrückstellungen werden nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" bewertet. Der Berechnung liegt ein Zinssatz von 1,66 % p.a., eine Fluktuationsannahme von 2,0% p.a., ein Lohn- und Gehaltstrend von 2,0% sowie ein Zinssatz der Beitragsbemessungsgrenze von 2,0% p.a. zugrunde. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Rückstellungen werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Die übrigen Rückstellungen sowie die Steuerrückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten sind durch Grundschulden gesichert. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt auf:
Beträge in Klammern geben die Vorjahreswerte an. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen (T€ 7; Vorjahr T€ 0). Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Antizipative Bewertungseinheiten Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströmen aus Rohstoffpreisschwankungen und Wechselkursrisiken wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen aus Grundgeschäften mit als Sicherungsgeschäft eingesetzten Finanzinstrumenten zusammengefasst (Bewertungseinheit). Soweit die Voraussetzungen für Bewertungseinheiten mit den jeweiligen Grundgeschäften nicht erfüllt sind, erfolgt die Bilanzierung nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen. Währungsumrechnung laufender Geschäftsvorfälle Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenmittelkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenmittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden gem. § 256a HGB zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisenmittelkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenmittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zu Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Saldierung von Deckungsvermögen mit Altersvorsorgeverpflichtungen Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 7.273. Diese wurden mit Deckungsvermögen (T€ 3.146) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden die zweckexklusiven, verpfändeten und insolvenzgeschützten Wertpapierdepots klassifiziert. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen sind im Zinsaufwand mit T€ 96 (Vorjahr T€ 100) enthalten.
Latente Steuern Latente Steuern beruhen gem. § 274 und § 306 HGB auf folgenden Sachverhalten:
Die latenten Steuern zeigen per Saldo eine aktive latente Steuer in Höhe von T€ 5.910. Die Zusammensetzung ergibt sich aus nachfolgender Übersicht:
Der Berechnung latenter Steuern liegt jeweils der landesindividuelle Steuersatz zugrunde. Dieser beträgt für latente Steuern aus Großbritannien 25,0 %, aus China 15,0 %, aus Tschechien 19,0 % sowie für die Schweiz 21,4 %. Aktive und passive latente Steuern werden auf Gruppenebene saldiert. 5 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen am Abschlussstichtag wie folgt:
Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus den vorstehenden Haftungsverhältnissen halten wir für nahezu ausgeschlossen, da keine Anhaltspunkte erkennbar sind, nach denen die haftende HARTING-Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können sollte. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestehen wie folgt:
6 Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse wurden gemäß § 277 Abs. 1 HGB erfasst. Die Aufteilung auf Geschäftsbereiche ergibt folgende Gliederung:
Die Umsatzerlöse wurden in folgenden Märkten erzielt:
Die Material- und Personalaufwendungen stellen sich wie folgt dar:
7 Sonstige AngabenIm Berichtsjahr bzw. im Vorjahr waren durchschnittlich beschäftigt:
Der Konzernabschluss wird unter Inanspruchnahme von Erleichterungen des Publizitätsgesetzes erstellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG wird auf Erstellung einer Kapitalflussrechnung und eines Eigenkapitalspiegels verzichtet. Derivative Finanzinstrumente Übersicht der derivativen Finanzinstrumente per 30. September 2023: Fremdwährungsbezogene Geschäfte
* Positive Währungssicherungsbeträge stehen für Währungsverkäufe, negative für Währungskäufe. Rohstoffbezogene Geschäfte
Die Sicherungsgeschäfte wurden abgeschlossen für einen Zeitraum bis max. 30. September 2024. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Termingeschäfte werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) ermittelt. Devisen-, Zins- und Rohstoffkontrakte werden einzeln auf Basis des Austauschbetrages mit den aktuellen Marktterminkursen am Abschlussstichtag im Vergleich zu den vereinbarten Termin- bzw. Kontraktkursen bewertet. Die Marktterminkurse richten sich nach den Kassakursen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen. Beizulegende Preise von Optionen werden aus Marktdaten abgeleitet. Die vorstehenden derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Preisschwankungen in betrieblichen Grundgeschäften aus mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen. Ihr Einsatz erfolgt nach einheitlichen Richtlinien im Rahmen eines Portfolio-Hedgings, unterliegt strengen internen Kontrollen und bleibt auf die Absicherung des operativen Geschäfts der Gesellschaft beschränkt. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist, in Bezug auf Ergebnis und Zahlungsmittelflüsse die Volatilitäten zu reduzieren, die auf Veränderungen von Wechselkursen, Marktzinsen und Beschaffungsmarktpreise für Rohstoffe zurückgehen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, werden Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 HGB grundsätzlich gebildet. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten wird die sog. Einfrierungsmethode (kompensatorische Bewertung) angewendet. Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen wird zu jedem Bilanzstichtag prospektiv und retrospektiv festgestellt. Abgesichert wird - je nach Fremdwährung und ausgehend von der Unternehmensplanung - zwischen 25% und 50% des im kommenden Geschäftsjahr erwarteten Fremdwährungszuflusses von verbundenen Unternehmen. Im Bereich der für die Produktion wesentlichen Rohstoffe beträgt das Absicherungsvolumen zwischen 81% und 105% der sich aus der Planung ergebenden Bedarfe des kommenden Geschäftsjahres. Die Höhe der abgesicherten Risiken betrug zum 30. September 2023 T€ 1.473. Insofern ist die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unterblieben. Geschäfte mit nahestehenden Personen Im Berichtsjahr wurden keine berichtspflichtigen Geschäfte mit nahestehenden Personen abgeschlossen. Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar ergibt sich wie folgt:
Gesamtbezüge des Vorstands Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf T€ 2.901. Bezüge ehemaliger Mitglieder der Geschäftsführung An die Hinterbliebenen ehemaliger Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden im Berichtsjahr T€ 56 gezahlt, T€ 430 sind hierfür zurückgestellt. Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafter
Espelkamp, 30. November 2023 HARTING
Stiftung & Co. KG, Espelkamp
vertreten durch ihre persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Philip F. W. Harting, Lübbecke diese wiederum vertreten durch ihre Vorstände Philip F. W. Harting Dr.-Ing. E.h. Dietmar Harting Maresa W. M. Harting-Hertz Margrit Harting-Kohlhase Doris Höpfl Andreas Conrad Dr. Kurt Bettenhausen Björn Lahm Konzernanlagenspiegel
Aufstellung des Anteilsbesitzesa) In den Konsolidierungskreis einbezogene Unternehmen Die HARTING Stiftung & Co. KG ist an folgenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar - soweit nicht anders vermerkt - zu jeweils 100 % beteiligt.
Die mit einem * gekennzeichneten Personenhandelsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG machen von den Befreiungsvorschriften des § 264b HGB Gebrauch. Die mit ** gekennzeichneten Kapitalgesellschaften machen von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. b) In den Konsolidierungskreis gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht einbezogene Unternehmen
c) Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und an denen mindestens der fünfte Teil der Anteile gehalten wird
*) Daten für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 **) Assoziiertes Unternehmen i.S.v. § 311 Abs. 1 HGB. Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 311 Abs. 2 HGB "Bei dem vorstehenden Konzernabschluss handelt es sich um die nach § 9 Abs. 2 und 3 PublG für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die HARTING Stiftung & Co. KG, Espelkamp Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der HARTING Stiftung & Co. KG, Espelkamp, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der HARTING Stiftung & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 14 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den nach § 13 PublG anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 14 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Osnabrück, den 30. November 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Tobias Kruse Schmidt, Wirtschaftsprüfer ppa. Stefan Vox, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31.12.2023 wurde am 05.03.2024 gebilligt. |
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