HBP Haus-Bau-Partner GmbHLiquidiert

52159 Roetgen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 5628
Eingetragen
12.8.1993
Branche
BeteiligungsgesellschaftenBauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken, die Planung, Organisation und der Vertrieb der auf diesen Grundstücken errichteten Gebäude, ferner die Durchführung von Zimmererarbeiten jeglicher Art im Sinne der Handwerksordnung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im Inund Ausland zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Hans Josef Pfeifer
seit 8.6.2009
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

HBP Haus-Bau-Partner GmbH

Roetgen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 53,64 51,24
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53,64 51,24
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 682.869,03 682.571,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 682.922,67 682.622,67

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 24.796,67 24.796,67
III. Verlustvortrag 732.932,69 731.164,25
IV. Jahresfehlbetrag 297,60 1.768,44
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 682.869,03 682.571,43
B. Verbindlichkeiten 682.922,67 682.622,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 682.922,67 682.622,67

Anhang

1. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU FORM UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

1.1. Vorbemerkung
Der Jahresabschluss entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Für die Gliederung und
Bewertung wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.
Bilanzsteuerrechtliche Vorschriften wurden gleichfalls berücksichtigt.

1.2. Form des Jahresabschlusses § 265 (1) Satz 2 HGB
Die Form des Jahresabschlusses wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

1.3. Geschäftszweigtypische Ergänzungen § 265 (4) Satz 2 HGB
Geschäftszweigtypische Gliederungen waren nicht notwendig.

1.4. Mitzugehörigkeitsvermerke § 265 (3) Satz 1 HGB
Mitzugehörigkeitsvermerke mussten nicht ausgewiesen werden, da solche Positionen nicht vorhanden waren.

1.5. Ausweis der nach § 265 (7) Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten
Eine Postenaufgliederung zusammengefasster Positionen musste nicht vorgenommen werden. Einzelwerte sind den Anlagen zum Jahresabschluss (Kontennachweise
zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) zu entnehmen.
        
2. ANGABEN ZUR BEWERTUNG UND BILANZIERUNG EINSCHLIEßLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER MAßNAHMEN

2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 (2) Nr. 1 HGB
Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses sind die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschrift des HGB.
Dabei waren folgende Grundsätze und Methoden maßgebend:
2.1.1. Anlagevermögen
Anlagevermögen war zum Bilanzstichtag nicht mehr vorhanden.
2.1.2. Umlaufvermögen
2.1.2.1. Finanzanlagen waren nicht vorhanden.
2.1.2.2 Vorräte waren nicht vorhanden.
2.1.2.3. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
2.1.2.4. Wertpapiere waren nicht vorhanden.
2.1.3. Rückstellungen
2.1.3.2 Steuerrückstellungen waren aufgrund des Verlust nicht zu bilden.
2.1.4. Verbindlichkeiten
2.1.4.1. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt       
2.2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bewertungs- und Bilanzierungs-
methoden § 284 (2) Nr. 3 HGB
 Von den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen.
2.3. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen § 284 (2) Nr. 4 HGB
Bewertungsvereinfachungen wurden nicht in Anspruch genommen.
2.4. G rundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro
§ 284 (2) Nr. 2 HGB
Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautenden Sachverhalte.
2.5. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
§ 284 (2) Nr. 5 HGB
Herstellungskosten für Anlagevermögen waren nicht vorhanden.
2.6. Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften § 281 (2) Satz 1 HGB
Steuerliche Sonderabschreibungen und erhöhte Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
2.7. Auswirkungen steuerrechtlich begründeter Maßnahmen auf das Jahresergebnis
§ 285 Nr. 5 HGB
Steuerrechtlich begründete Maßnahmen haben das Jahresergebnis nicht beeinflusst.
2.8. Außerplanmäßige Abschreibungen § 277 (3) Satz 1 HGB
Außerplanmäßige Abschreibungen waren weder beim Anlagevermögen noch beim Umlaufvermögen durchzuführen.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 682.922,67 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 682.622,67 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2012 festgestellt.

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