Beteiligungsgesellschaften
ModeAtrium GmbHLiquidiert
Einsteinstraße 2A, 63868 Großwallstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Wolfgang Winkler | 35.00% |
G******* K**** | 15.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ModeAtrium GmbHGrosswallstadtJahresabschluss zum 31.12.2007BilanzAKTIVA
Anhang (§ 284 HGB)1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen: Der Jahresabschluss 2007 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1.1 Bilanzierungsmethoden: Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 274 HGB) wurden beachtet. 1.2 Bewertungsmethoden: Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 253 - 256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 279 - 283 HGB) aufgestellt. Im wesentlichen ist hierzu auszuzuführen: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und der entsprechend steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzip. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert bilanziert. Das Eigenkapital wurde mit dem Nominalwert angesetzt. Das Stammkapital lautet auf Euro. Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte höher waren, kamen die Tageswerte zum Ansatz. 2. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz: 2.1 Anlagenspiegel Die Geschäftsführung macht von ihrem Recht nach § 274 HGB Gebrauch, kein Anlagegitter aufzustellen. 2.2 Überschuldung: Zur Abwendung der Überschuldung trat die Gesellschafterin Gollas GmbH & Co. KG gemäß Rangrücktrittsvereinbarung mit ihren Forderungen zum Teil hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass ihre Forderungen nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden Vermögen bedient zu werden brauchen. 3. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HBG): 3.1 Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans ( § 285 Nr. 10 HGB ) Im Geschäftsjahr 2007 erfolgte die Geschäftsführung der ModeAtrium GmbH durch den Geschäftsführer: Thomas Meyer, Am Moosgraben 13a, 63939 Wörth a.M. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3.3 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG: Gegenüber den Gesellschaftern bestehen zum 31.12.2007 die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
4. Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses: Die Geschäftsführung macht von ihrem Recht nach § 325 Absatz 1 Satz 1 HGB Gebrauch, die Gewinnverwendung nicht offenzulegen.
Großwallstadt Thomas Meyer, Geschäftsführer |
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