A3
Technology GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.071,00 |
28.688,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
25.230,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.841,00 |
28.688,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
544.626,89 |
891.554,69 |
| I.
Vorräte |
36.600,16 |
4.636,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
66.400,31 |
191.178,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
441.626,42 |
695.739,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.397,65 |
2.223,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
592.095,54 |
922.466,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
474.982,23 |
762.943,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
41.600,00 |
41.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
140.900,00 |
140.900,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
-7.569,00 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
300.051,23 |
580.443,48 |
| B.
Rückstellungen |
32.110,68 |
46.026,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.433,63 |
113.497,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
77.433,63 |
113.497,17 |
| D.
Passive latente Steuern |
7.569,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
592.095,54 |
922.466,65 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der A3 Technology GmbH zum
31.12.2010 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Anwendung der
durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
geänderten Vorschriften erfolgte unter Anwendung des
Wahlrechts gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB
erstmals für das Geschäftsjahr 2010.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HBG) gegliedert.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde eingehalten.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
2. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber
dem Vorjahr.
Die Vorjahreszahlen wurden gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft
zu dienen. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibung in
Anlehnung an steuerliche Vorgaben gemäß der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bilanziert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten EUR 150,00 übersteigen, werden als
Sammelposten pauschal über fünf Jahre
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten unter EUR 150,00 werden im Jahr des
Zugangs sofort mit ihrem vollen Wert abgeschrieben; ihr
sofortiger Abgang wird unterstellt. IT
Peripheriegeräte, die selbst keiner selbständigen
Nutzung fähig sind, werden aufgrund ihrer getrennten
Nutzbarkeit und ihrer tatsächlichen Verwendung
entsprechend gesondert als geringwertige
Wirtschaftsgüter aktiviert.
Die selbst geschaffene Software A3TRS wurde im
Berichtsjahr für eigene Zwecke erstellt. Das a³
Trading- und Remarketing System unterstützt die
a³ Technology GmbH bei der Vermarktung sog.
Kundenretouren eines großen deutschen Versandhauses.
Die Bewertung der selbst geschaffenen Software erfolgte
gem. IDW RS HFA 11 zu Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen über die
voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
abzüglich angemessener Abschläge aufgrund Alters
oder Uneinbringlichkeit bewertet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert
ausgewiesen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die auf der
Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
berechneten Nachzahlungen für laufende Ertragsteuern.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den
temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gemäß § 274 HGB. Das Wahlrecht
gemäß 274 Abs. 1 Satz 3 HGB, nur den
passivischen Überhang latenter Steuern auf
temporäre Differenzen zwischen handels- und
steuerrechtlichem Ansatz zu bilanzieren, wird
grundsätzlich in Anspruch genommen. Von dem Wahlrecht
zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs
aufgrund sich ergebender Steuerentlastung nach § 274
Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Der zur
Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz
liegt bei rd. 30 %. Er splittet sich in
Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätschzuschlag
und Gewerbesteuer.
4. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
5. Sonstige Angaben nach § 285 HGB
1. In den Verbindlichkeiten sind keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren enthalten.
2. Es bestehen keine in der Bilanz nicht
ausgewiesenen Verbindlichkeiten.
3. Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
betrug in 2010: 1 Geschäftsführer, 1 Angestellter
4. Die Forschung und Entwicklungskosten betrugen im
Berichtsjahr € 52.200,- davon entfallen auf selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens € 26.100,-. Die
Ausschüttungssperre beträgt daher für 2010
€ 17.661,-.
5. Als Geschäftsführer war in 2010
bestellt: Armin Kunder. Herr Kunder ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit und hat
Alleinvertretungsberechtigung.
München, den 28.06.2011 gez Armin Kunder
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2011 festgestellt.
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