A³ Technology GmbHLiquidiert

Auf dem Brühl 1, 72658 Bempflingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 93296
Vorher
RM 2204 Vermögensverwaltungs GmbHA3 Technology GmbH
Eingetragen
21.1.2002
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Informationstechnologien, insbesondere von Software für Internet- und eBusinesslösungen einschließlich sämtlicher Dienstleistungen in diesem Bereich und Handel mit Unterhaltungselektronikgeräten aller Art, Handel mit Computerhardware und Computerzubehör, sowie Handel mit Haushaltsgeräten aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Mark Vogelgesang
seit 5.1.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Mark Vogelgesang
Gartenstraße 114, 60596 Frankfurt am Main
83.200 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

A3 Technology GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 45.071,00 28.688,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 25.230,00 0,00
II. Sachanlagen 19.841,00 28.688,00
B. Umlaufvermögen 544.626,89 891.554,69
I. Vorräte 36.600,16 4.636,81
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66.400,31 191.178,66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 441.626,42 695.739,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.397,65 2.223,96
Bilanzsumme, Summe Aktiva 592.095,54 922.466,65

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 474.982,23 762.943,48
I. gezeichnetes Kapital 41.600,00 41.600,00
II. Kapitalrücklage 140.900,00 140.900,00
III. Gewinnrücklagen -7.569,00 0,00
IV. Bilanzgewinn 300.051,23 580.443,48
B. Rückstellungen 32.110,68 46.026,00
C. Verbindlichkeiten 77.433,63 113.497,17
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 77.433,63 113.497,17
D. Passive latente Steuern 7.569,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 592.095,54 922.466,65

Anhang


1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der A3 Technology GmbH zum 31.12.2010 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften erfolgte unter Anwendung des Wahlrechts gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB erstmals für das Geschäftsjahr 2010.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HBG) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde eingehalten.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch ge­nommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:


2. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegen­über dem Vorjahr.
Die Vorjahreszahlen wurden gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.


3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung in Anlehnung an steuerliche Vorgaben gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bilanziert. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten EUR 150,00 übersteigen, werden als Sammelposten pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs sofort mit ihrem vollen Wert abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. IT Peripheriegeräte, die selbst keiner selbständigen Nutzung fähig sind, werden aufgrund ihrer getrennten Nutzbarkeit und ihrer tatsächlichen Verwendung entsprechend gesondert als geringwertige Wirtschaftsgüter aktiviert.
Die selbst geschaffene Software A3TRS wurde im Berichtsjahr für eigene Zwecke erstellt. Das a³ Trading- und Remarketing System unterstützt die a³ Technology GmbH bei der Vermarktung sog. Kundenretouren eines großen deutschen Versandhauses. Die Bewertung der selbst geschaffenen Software erfolgte gem. IDW RS HFA 11 zu Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich angemessener Abschläge aufgrund Alters oder Uneinbringlichkeit bewertet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert ausgewiesen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung berechneten Nachzahlungen für laufende Ertragsteuern.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB. Das Wahlrecht gemäß 274 Abs. 1 Satz 3 HGB, nur den passivischen Überhang latenter Steuern auf temporäre Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichem Ansatz zu bilanzieren, wird grundsätzlich in Anspruch genommen. Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastung nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei rd. 30 %. Er splittet sich in Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätschzuschlag und Gewerbesteuer.


4. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

5. Sonstige Angaben nach § 285 HGB

1. In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten.

2. Es bestehen keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Verbindlichkeiten.

3. Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug in 2010: 1 Geschäftsführer, 1 Angestellter

4. Die Forschung und Entwicklungskosten betrugen im Berichtsjahr € 52.200,- davon entfallen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens € 26.100,-. Die Ausschüttungssperre beträgt daher für 2010 € 17.661,-.

5. Als Geschäftsführer war in 2010 bestellt: Armin Kunder. Herr Kunder ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und hat Alleinvertretungsberechtigung.


München, den 28.06.2011 gez Armin Kunder

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2011 festgestellt.

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