RN Refining & Marketing GmbH

Behrenstraße 18, 10117 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 167578
Eingetragen
1.6.2015
Branche
Großhandel mit Brennstoffen und MineralölerzeugnissenHerstellung von Mineralölerzeugnissen und von fossilen BrennstoffenErbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Gegenstand
Einkauf, Logistik, Lagerung, Verarbeitung und Vertrieb von Rohöl, Ölprodukten, Flüssiggas, Trockengas, Erdölchemie/Petrochemie, Elektroenergie und anderen Produkten aus der Erdölverarbeitung, Quoten für CO2 sowie Marketing, Einkauf und Vertrieb von Dienstleistungen in der Erdölindustrie und der Einzelhandel mit Treibstoffen, das Betreiben von Tankstellen und das Erwerben und Veräußern von Beteiligungen im Energie-Sektor.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Josef Goss
seit 19.1.2026
Geschäftsführer
Daria Golokhvastova
seit 17.12.2025
Prokura
Janina Grimm
seit 17.12.2025
Prokura
Kay Adam
seit 17.12.2025
Prokura
Michael Maas
seit 17.12.2025
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
LLC RN-Foreign ProjectsRUS
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
LLC RN-Foreign Projects
Russia
80.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RN Refining & Marketing GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Grundlagen der Gesellschaft

Die RN Refining & Marketing GmbH ("Gesellschaft" oder "RNRM") wurde am 27. Mai 2015 gegründet und am 1. Juni 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Berlin. Ultimativer Anteilseigner ist die Rosneft Oil Company mit Sitz in Moskau, Russland.

Am 16.09.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Gesellschaft gem. § 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung zur Absicherung der Versorgungssicherheit in Deutschland unter Treuhandverwaltung gestellt und die Bundesnetzagentur als Treuhänderin eingesetzt. "Ohne eine [...] Treuhandverwaltung nach § 17 EnSiG würde[n Rosneft Deutschland und] RN Refining & Marketing ihre dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht länger erfüllen können. Dadurch droht eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit." 1 Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung in Bezug auf das Vermögen der Gesellschaft ist beschränkt und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur. Die Treuhandverwaltung galt zunächst bis zum 15.03.2023 und wurde seitdem vier Mal bis nunmehr 10.03.2025 verlängert. 2 Gegen die erste Anordnung der Treuhandverwaltung wurde durch die Gesellschafterin eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Am 14.03.2023 hat dieses die Rechtmäßigkeit der Treuhandanordnung vom 16.09.2022 bestätigt und die Klage der Gesellschafterin abgewiesen. Die Gesellschafterin hat gegen die Verlängerung(en) der Treuhandanordnung jeweils Rechtsmittel eingelegt.

Die RNRM unterstützt als Servicegesellschaft die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) mit standardisierten administrativen Leistungen im Bereich Controlling, Buchhaltung und Berichtswesen sowie des Managements von Liquidität und Kreditrisiken. Außerdem hält sie 66,67 % der Anteile der AET Raffineriebeteiligungsgesellschaft mbH, Schwedt/Oder, und ist damit zu 16,67 % mittelbar an der PCK beteiligt.

Wirtschaftsbericht

Geschäftsumfeld

Die RDG ist einziger Kunde der RNRM und bezieht im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags o. g. Leistungen. RNRM berechnet die hierdurch verursachten Aufwendungen mit einem Aufschlag von 5 % an die RDG weiter. Darüber hinaus überlässt die Gesellschaft auf vertraglicher Basis der RDG Verarbeitungskapazitäten aus den Anteilen an der PCK. Als Leistungsindikatoren der Gesellschaft gelten Umsatz und EBITDA.

1 Bundesanzeiger AT vom 07.03.2024, B3.
2 Bundesanzeiger AT vom 03.09.2024, B1.

Geschäftsverlauf

Der Erfolg der Gesellschaft mit ihrer derzeitigen Organisation und unterstützenden Funktion hängt von den operativen Aktivitäten der RDG ab. Von der Entwicklung des Geschäfts der RDG hängt auch die Bedeutung der RNRM als Servicegesellschaft ab. Der Fokus der Gesellschaft liegt auf der Optimierung und Harmonisierung der Prozesse und Strukturen, um so die Basis für eine Weiterentwicklung zu schaffen. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss i.H.v. EUR 6,6 Mio. ggü. einem Verlust von EUR 2 Mio. im Vorjahr. Ursächlich für den höheren Jahresüberschuss sind auf der einen Seite Aufwendungen für Ertragsteuern infolge einer Betriebsprüfung, die das Vorjahresergebnis belasteten, Beteiligungserträge sowie ein gesunkener Personalaufwand. Das EBITDA sank leicht auf EUR 7,5 Mio. (Vorjahr: EUR 7,6 Mio.) und liegt damit in etwa auf dem geplanten Niveau.

Leistungen

Das von der RNRM angebotene Leistungsspektrum umfasst die Bereiche Controlling und Planung, Steuern, Buchhaltung und Berichtswesen sowie das Management von Liquidität und Kreditrisiken. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt monatlich im Rahmen des bestehenden Dienstleistungsvertrags, indem die entsprechenden Aufwendungen mit einem vereinbarten Gewinnaufschlag an die RDG weiterberechnet werden. Für die Überlassung der PCK- Verarbeitungskapazitäten erhält die Gesellschaft monatlich eine vereinbarte Gewinnmarge.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Vermögenslage

Im Bereich der Finanzanlagen werden die Anteile an der PCK wie auch im Vorjahr mit einem Buchwert von null geführt.

Das kurzfristig gebundene Vermögen entfällt im Wesentlichen auf Forderungen aus den Leistungsbeziehungen mit der RDG, die sich zum Jahresende auf TEUR 10.753 beliefen (Vorjahr: TEUR 7.192).

Das Eigenkapital setzt sich im Wesentlichen aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 7 Mio., dem Verlustvortrag von EUR 237 Mio. (Vorjahr: EUR 235 Mio.) und der in unveränderter Höhe bestehenden Kapitalrücklage von EUR 125 Mio. zusammen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf EUR 105 Mio. (Vorjahr: EUR 112 Mio.).

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten resultieren aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Geschäftsmodells der Gesellschaft. Es bestehen zudem Verbindlichkeiten gegenüber der RDG i. H. v. EUR 113 Mio. im Rahmen eines 2018 geschlossenen Darlehensvertrags (2022: EUR 111 Mio.) mit Laufzeit bis zum 6.05.2030. Für das Darlehen haben RDG und RNRM am 30.06.2023 einen unbefristeten Rangrücktritt vereinbart. In einem Nachtrag zur Vereinbarung im Juni 2024 wurde ebenfalls ein Kündigungsverzicht bis 31.12.2025 erklärt. Im Geschäftsjahr stiegen die Verbindlichkeiten infolge aufgelaufener Zinsen um rund EUR 2 Mio. an.

Investitionen und Finanzierung

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr keine Investitionen vorgenommen.

Finanzlage

Die Finanzlage war neben dem erzielten Jahresüberschuss durch eine Darlehensvereinbarung mit der Rosneft Deutschland GmbH geprägt, welche seit 6. Mai 2018 bis 5. Mai 2030 läuft. Hieraus bestanden zum Ende des Geschäftsjahres Verbindlichkeiten, die durch anfallende Zinsen um knapp EUR 2 Mio. auf EUR 113 Mio. angestiegen sind (Vorjahr: EUR 111 Mio.). RNRM und RDG haben bzgl. des Darlehens nebst Zinsen eine unbefristete Rangrücktrittsvereinbarung geschlossen. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft besteht mit dem Rangrücktritt nicht. Für den Fortbestand der Gesellschaft ist das Darlehen von wesentlicher Bedeutung.

Es wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsfähigkeit - unter Berücksichtigung des bestehenden Rangrücktritts - gesichert ist.

Kreditlinien und Verbindlichkeiten gegenüber Banken bestanden zum 31. Dezember 2023 nicht.

Ertragslage

Das Geschäftsmodell der Gesellschaft hat sich wie auch in den Vorjahren im Verlauf des Jahres 2023 nicht geändert. Das operative Management der PCK-Anteile wird weiterhin durch die RDG wahrgenommen. Job Processing Fees werden von der Raffinerie direkt an die RDG weiter verrechnet. Für die Überlassung der PCK-Verarbeitungskapazitäten erhält die Gesellschaft monatlich eine vereinbarte Gewinnmarge. Außerdem erbringt die RNRM ggü. der RDG Services im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages. Die Umsatzerlöse fielen im Geschäftsjahr um EUR 7 Mio. auf EUR 16 Mio. (Vorjahr EUR 23 Mio.). und liegen damit auf dem geplanten Niveau (Plan EUR 16 Mio.). Im Vorjahr führten Einmaleffekte aus weiterbelasteten Personalaufwendungen zu einer außerordentlichen Erhöhung der Umsatzerlöse.

Die Personalaufwendungen in 2023 fielen auf knapp EUR 7 Mio. gegenüber dem mit EUR 14 Mio. deutlich höheren über Vorjahresniveau. Der Personalaufwand war im Vorjahr durch organisatorische Veränderungen im Rahmen der im September 2022 erfolgten Treuhandanordnung und daraus resultierenden Forderungen ehemaliger Mitarbeiter sowie Maßnahmen zur Sicherung der Ressourcenausstattung des Unternehmens einmalig und außerordentlich erhöht.

Die übrigen Aufwendungen umfassen Aufwendungen für Personalbeschaffung, Räumlichkeiten sowie Beratung und Wirtschaftsprüfung.

Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 2 Mio. (Vorjahr: EUR 2 Mio.) resultieren im Wesentlichen aus dem seit 2018 bestehenden Darlehensverhältnis mit der Rosneft Deutschland GmbH.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von EUR 7 Mio. im Vergleich zu einem Fehlbetrag im Vorjahr i.H.v. EUR 2 Mio. Im Vorjahr belasteten Aufwendungen für Ertragsteuern als Resultat der Feststellungen einer Betriebsprüfung das Ergebnis. Außerdem trugen Beteiligungserträge und ein gesunkener Personalaufwand zu dem positiven Ergebnis bei.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage

Operativ schloss die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2023 mit einem EBITDA von EUR 8 Mio. erfolgreich ab und bewegt sich damit auf Vorjahresniveau (EUR 8 Mio.) und Plan EUR 8 Mio.

Bericht über Chancen und Risiken

Durch die engen vertraglichen Beziehungen der Gesellschaft mit der RDG und die mittelbare Beteiligung an der PCK teilt diese ebenso deren Chancen und Risiken. Für die Überlassung der PCK-Verarbeitungskapazitäten erhält die Gesellschaft eine vereinbarte Gewinnmarge.

Risikomanagement

Unsere Gesellschaft führt ein eigenes Risikomanagement. Das Ziel hierbei ist, möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und ihre Ursachen zu erhalten, um entsprechend kurzfristig unerwünschten Entwicklungen entgegenwirken zu können. Diese Informationen werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und abhängig von definierten Wesentlichkeitsgrenzen an übergeordnete Ebenen weitergegeben.

Gleichzeitig werden Chancen identifiziert, die unter Abwägung von Risiken und Kosten realisiert werden können, um den Unternehmenswert zu steigern. Die Risiken sind entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung ergänzt um die geopolitischen Risiken im Folgenden aufgeführt.

Wesentliche Geschäftsrisiken

Geopolitische Risiken (hoch)

Mit Beginn des Russland-Ukraine-Krieges im Februar 2022 haben sich die geopolitischen Risiken drastisch verschärft. EU, G7 und zahlreiche weitere Länder haben weitreichende Sanktionspakete beschlossen, die sich gegen bestimmte russische Personen und Organisationen richten. Außerdem wurden Importverbote für zahlreiche Waren erlassen sowie Verbote spezifischer Dienstleistungen. Dazu gehört auch ein Embargo für russisches Rohöl und Rohölprodukte. Risiken hieraus betreffen die RNRM mittelbar im Rahmen der zu RDG bestehenden vertraglichen Beziehungen.

In ihrer Funktion als Servicegesellschaft der RDG ist die RNRM von dieser abhängig. Alle politischen oder geopolitischen Risiken der RDG betreffen in gleichem Maße die RNRM. Die RNRM finanziert sich über den Dienstleistungsvertrag mit der RDG. Aus diesem Grund können sich geopolitische Risiken auf die Geschäftstätigkeit als auch auf die Höhe der Erstattung des Dienstleistungsentgelts der RDG auswirken.

Risiken im Bereich IT-Sicherheit

Als Betreiber kritischer Infrastrukturen im Sinne des BSIG unterzieht sich die RNRM gemeinsam mit RDG den verpflichtenden alljährlichen internen sowie aller zwei Jahre stattfindenden externen Prüfungen. Damit ist sichergestellt, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Gesellschaft im Hinblick auf die IT-Sicherheit eingehalten werden und sie ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber RDG erfüllen und damit ihrer Funktion für das Funktionieren des Gemeinwesens nachkommen kann.

Finanzielle Risiken (mittel)

Die Gesellschaft gibt sowohl Umsatz- und Kostenrisiko als auch die damit zusammenhängenden finanziellen Risiken an die RDG weiter. Durch die Abwertung der Anteile an der PCK im Jahr 2021 kam es zu einem hohen Verlust und in der Folge zum Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages. Darüber hinaus besteht, wie ebenfalls bereits dargestellt, ein Finanzierungsverhältnis mit der RDG. Zwischen den Gesellschaften wurde eine unbefristete Rangrücktrittsvereinbarung geschlossen und ein Kündigungsverzicht des Darlehensgebers bis 31.12.2025 vereinbart, um die insolvenzrechtliche Überschuldung abzuwenden. Das Risiko einer tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft aus diesem Darlehensverhältnis besteht daher nicht.

Gesetzliche und organisatorische Risiken (mittel)

Gesetzliche Veränderungen, z. B. im Rahmen der Arbeits- oder Klimaschutzgesetzgebung, auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene verschärfen die Wettbewerbssituation in der Mineralölindustrie. Die Mitgliedsländer der EU haben sich im Rahmen des European Green Deals zum Ziel gesetzt bis 2050 CO 2 -neutral zu sein und dies in der Verordnung 2021/1119 verbindlich festgelegt. Am 17. Juli 2024 ist in Deutschland die Novelle des Klimaschutzgesetzes in Kraft getreten, welches vorsieht, dass Deutschland bereits bis 2045 treibhausgasneutral sein soll.

Durch die Beteiligung an der strom- und CO 2 -intensiven PCK-Raffinerie und die diesbezüglichen vertraglichen Beziehungen zur RDG ist RNRM mittelbar dem Risiko sich verändernder Rahmenbedingungen ausgesetzt.

Overcompliance der Geschäftspartner (mittel)

Unsicherheiten im Markt bzgl. der sanktionsrechtlichen Behandlung unserer Gesellschaft als Teil eines russischen Konzernverbunds führten zu Overcompliance von Geschäftspartnern. Dies führte zu einer Beeinträchtigung der Geschäftsablaufe. Die in diesem Zusammenhang eingeführte Treuhandverwaltung unterstreicht die Bedeutung der Gesellschaft für den deutschen Energiesektor und wirkt den genannten Risiken entgegen. Mit Beginn dieser Maßnahme konnten Beeinträchtigungen der Geschäftsabläufe reduziert bzw. vollständig abgebaut werden. Außerdem ist es gelungen, neue Geschäftsbeziehungen einzugehen, die den operativen Geschäftsablauf in ausreichendem Maße stabilisieren und sicherstellen.

Wesentliche Vertragspartner unserer Gesellschaft haben ihre weitere Zusammenarbeit unter die Bedingung einer Treuhandverwaltung gestellt.

Gesamteinschätzung

Die Situation unserer Gesellschaft hat sich in Folge der Anordnung der Treuhandverwaltung nachhaltig verbessert. Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Treuhandverwaltung über unsere Gesellschaft durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nun zum vierten Mal um weitere sechs Monate bis zum 10.03.2025 verlängert worden. Eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus ist gem. § 17 Abs. 2 S. 2 EnSiG möglich, wenn die Gründe für die Anordnung der Treuhandverwaltung weiterhin bestehen.

1. Kritische Infrastrukturen

Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing betreiben Unternehmen Kritische Infrastrukturen im Sinne von § 17 Absatz 1 EnSiG (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. März 2023, 8 A 2/22, Randnummer 40 ff.). Nach § 2 Absatz 10 BSIG in Verbindung mit § 2 Absatz 6 und Anhang 1 Teil 3 Spalte B Nummer 3.4 der BSI- Kritisverordnung (BSI-KritisV) ist der Mineralölhandel eine Kritische Infrastruktur. Rosneft Deutschland ist unter anderem im Mineralölhandel tätig, den sie durch Tochtergesellschaften betreibt. Die Schwellenwerte von 4.400.000 Tonnen/Jahr (abgewickeltes Erdöl) und 420.000 Tonnen/Jahr (abgewickelter Kraftstoff) werden überschritten. Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing sind aufgrund ihrer gemeinsamen Muttergesellschaft, der LLC RN-Foreign Projects, verbundene Unternehmen. Die RNRM und die RDG wurde am 16.09.2022 unter Treuhandverwaltung gestellt. Die Treuhandverwaltung ist zuletzt mit Anordnung vom 9. September 2024 bis zum 10. März 2025 verlängert worden. Seit der Treuhandanordnung werden die Gesellschaften nicht mehr in dem durch die Rosneft Oil Company, Moskau/Russland aufgestellten Konzernabschluss vollkonsolidiert. Demzufolge sind die Gesellschaften seit diesem Zeitpunkt keine verbundenen Unternehmen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB. Beide Gesellschaften halten eine mittelbare bzw. unmittelbare Beteiligung an der PCK Raffinerie GmbH, eine Raffinerie, die ihrerseits zur Kritischen Infrastruktur im Sinne von § 17 Absatz 1 EnSiG gehört; Raffinerien sind nach § 2 Absatz 10 BSIG in Verbindung mit § 2 Absatz 6 und Anhang 1 Teil 3 Spalte B Nummer 3.1.2 der BSI-KritisV ebenfalls eine Kritische Infrastruktur. Der Schwellenwert von 420.000 Tonnen/Jahr (erzeugter Kraftstoff) wird überschritten. Darüber hinaus ist Rosneft Deutschland über die Beteiligungen an den Raffinerien Bayernoil und MiRO an weiteren Kritischen Infrastrukturen beteiligt.

2. Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie

Die Geschäftstätigkeit unserer Gesellschaft ist durch die Beteiligung an der PCK-Raffinerie und die vertraglichen Beziehungen zur RDG für das Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit erforderlich. Die PCK-Raffinerie gehört zu den größten Raffineriebetrieben in der Bundesrepublik Deutschland. Durch diese wird eine Grundversorgung des Nordostens Deutschlands und des Berliner Flughafens mit Mineralölprodukten sichergestellt. Bei einem Ausfall der PCK-Raffinerie würden im Großraum Berlin/Brandenburg mehrere hunderttausend Tonnen Diesel und Heizöl monatlich fehlen und müssten durch Ersatzbeschaffungen ausgeglichen werden.

Bei einem Ausfall dieser Raffineriekapazitäten erscheint es unmöglich, diese Fehlmengen kurzfristig zu beschaffen und zu transportieren, und es besteht in der Folge ein hohes Risiko von Versorgungsengpässen im Osten Deutschlands.

3. Drohende Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit

Ohne eine Verlängerung der Treuhandverwaltung nach § 17 EnSiG würde die Gesellschaft ihre dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht länger erfüllen können. Dadurch droht eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit. Die in § 17 Absatz 1 EnSiG umschriebenen Aufgaben eines Unternehmens, das Kritische Infrastruktur im Energiesektor betreibt, bestehen darin, seinen bisher geleisteten Beitrag zur Energieversorgung weiter zu erbringen. Zur Aufgabenerfüllung im Sinne des § 17 Absatz 1 EnSiG gehört auch, rechtzeitige und ausreichende Vorkehrungen dafür zu treffen, dass das Unternehmen auf absehbare Veränderungen der Marktbedingungen reagieren und seinen Versorgungsbeitrag unter geänderten Rahmenbedingungen weiterhin erbringen kann. Durch das ohne eine Verlängerung der Treuhandverwaltung zu erwartende Verhalten der Vertragspartner der Gesellschaft droht unmittelbar eine erhebliche Beeinträchtigung des Betriebs des Unternehmens.

Die fortdauernde Treuhandverwaltung gewährleistet, dass Vertragspartner ihr seit dem 16. September 2022 aufgebautes Vertrauen aufrechterhalten und bereit sind, ihre Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft fortzusetzen. Dadurch kann das Unternehmen seinerseits seine Geschäftstätigkeit fortführen und so seinen Versorgungsbeitrag erbringen. Ohne eine Treuhandverwaltung könnte unsere Gesellschaft die Stabilisierung des Geschäftsbetriebes nicht fortsetzen, da wesentliche Geschäftspartner ihre Geschäftsbeziehungen einstellen würden.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die vorgenannten Voraussetzungen im Prognosezeitraum von 12 Monaten fortbestehen.

Von allen genannten Risiken gelten in der derzeitigen Situation die geopolitischen Risiken als diejenigen, die einerseits den schwerwiegendsten Einfluss haben und gleichzeitig kaum oder gar nicht vorhersehbar sind. Mit Einführung der Treuhandverwaltung hat sich die Situation unserer Gesellschaft nachhaltig verbessert. Wie eingangs bereits erwähnt läuft die Treuhandverwaltung über unsere Gesellschaft durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bis zum 10.03.2025. Eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus ist gem. § 17 Abs. 2 S. 2 EnSiG möglich, wenn die Gründe für die Anordnung der Treuhandverwaltung weiterhin bestehen. Hiervon geht die Geschäftsführung aus. Eine Änderung der geopolitischen Lage ist hingegen nicht absehbar. Aufgrund dieser Gegebenheiten wird nach Einschätzung der Geschäftsführung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Wenn - wovon wir nicht ausgehen - die Treuhandverwaltung unserer Gesellschaft durch die Bundesnetzagentur nicht verlängert beziehungsweise die Treuhandverwaltung aus anderen rechtlichen Gründen beendet wird und nicht durch andere adäquate Maßnahmen ersetzt wird, ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist demnach davon abhängig, dass die Treuhandverwaltung über den 10.03.2025 hinaus verlängert bzw. andere adäquate Maßnahmen getroffen werden. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die Gesellschaft daher möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen.

4. Gesamtaussage

Die Entwicklung der RNRM ist eng mit der RDG verknüpft. Änderungen des Geschäftsmodells sind nicht geplant. Insofern wird auch weiterhin eine Verrechnung der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dienstleisterfunktion stattfinden, wie auch die Überlassung der Verarbeitungskapazitäten der PCK an die RDG. Dementsprechend ist der künftige Erfolg weiterhin abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der RDG und auch den Risiken, denen diese ausgesetzt ist.

Prognosebericht

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist durch die Beziehungen zur RDG geprägt. RNRM stellt weiterhin ihre PCK-Verarbeitungskapazitäten der RDG zur Verfügung. Diese lässt in der Raffinerie das bereitgestellte Rohöl entsprechend den erstellten Produktionsplänen zu Mineralöl- und Petrochemieprodukten verarbeiten, die anschließend über die festgelegten Vertriebswege an die Endkunden verkauft werden.

Im Geschäftsjahr 2023 lag das Ergebnis vor Steuern mit EUR 9 Mio. EUR 4 Mio. über Vorjahresniveau von EUR 5 Mio. Dieser Anstieg ist auf Beteiligungserträge i.H.v. knapp EUR 4 Mio. zurückzuführen. Bei einem Umsatz von EUR 16 Mio. (Plan: EUR 16 Mio.) wurde 2023 ein EBITDA von knapp EUR 8 Mio. erzielt (Plan: EUR 8 Mio.). Da weder Änderungen beim Geschäftsmodell noch beim Umfang der verrechneten Kapazitäten sowie Dienstleistungen geplant sind, wird für das Jahr 2024 mit einem Gewinn vor Steuern im Bereich von EUR 5 bis 6 Mio. bei einem Umsatz bzw. EBITDA von EUR 16 Mio. bzw. EUR 8 Mio. gerechnet.

 

Berlin, 11. September 2024

RN Refining & Marketing GmbH

Geschäftsführung

Dr. Johannes Bremer

Udo Giegerich

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2022
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 200.828,17 272
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 526.425,22 639
727.253,39 911
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 1,00 0
2. Sonstige Ausleihungen 262.343,65 262
262.344,65 262
989.598,04 1.173
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.400,00 0
2. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 10.752.713,02 7.192
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.709.126,67 5.111
13.476.239,69 12.302
II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.867.196,36 800
16.343.436,05 13.102
C. Rechnungsabgrenzungsposten 70.760,30 4
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 105.130.075,05 111.715
122.533.869,44 125.994

Passiva

31.12.2022
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 80.000,00 80
II. Kapitalrücklage 124.871.240,00 124.871
III. Verlustvortrag -236.666.262,95 -234.907
IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 6.584.947,90 -1.759
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 105.130.075,05 111.715
0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 5.683
2. Sonstige Rückstellungen 6.985.733,92 7.404
6.985.733,92 13.087
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.025,09 41
2. Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 113.174.138,89 111.446
3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.364.971,54 1.421
115.548.135,52 112.908
122.533.869,44 125.994

Gewinn- und Verlustrechnung für Dezember 2023

31.12.2022
EUR EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 15.987.319,86 23.126
2. Sonstige betriebliche Erträge 333.667,66 40
davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 671,27 (Vj. TEUR 0)
16.320.987,52 23.166
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -5.959.863,13 -12.718
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -813.026,72 -951
davon für Altersversorgung EUR 218.356,70 (Vj. TEUR 243)
4. Abschreibungen
auf Sachanlagen -176.643,46 -180
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.011.771,76 -1.859
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 687,40 (Vj. TEUR 0)
-8.961.305,07 -15.709
6. Erträge aus Beteiligungen 3.546.043,16 0
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6,18 23
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.731.366,50 -2.225
davon an verbundene Unternehmen EUR 0 (Vj. TEUR 1.224)
davon an nahestehende Unternehmen EUR 1.731.365,50 (Vj. TEUR 508)
1.814.682,84 -2.202,23
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -2.589.417,39 -7.014
10. Ergebnis nach Steuern 6.584.947,90 -1.759
11. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 6.584.947,90 -1.759

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

(1) Allgemeine Angaben

Die RN Refining & Marketing GmbH (im Folgenden kurz: "Gesellschaft" oder "RNRM") mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter HRB 167578, hat den Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft erfüllt im Geschäftsjahr die Größenkriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft nach § 267 (2) HGB, daher hat die Gesellschaft den Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr unter Anwendung der Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Alleinige Gesellschafterin der RNRM ist die LLC RN-Foreign Projects, Moskau, Russland.

Am 16.09.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Gesellschaft gem. § 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung zur Absicherung der Versorgungssicherheit in Deutschland unter Treuhandverwaltung gestellt und die Bundesnetzagentur als Treuhänderin eingesetzt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung in Bezug auf das Vermögen der Gesellschaft ist beschränkt und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur. Die Treuhandverwaltung galt zunächst bis zum 15.03.2023 und wurde seitdem vier Mal bis nunmehr 10.03.2025 verlängert. Daraus folgend wird die Gesellschaft nicht mehr in dem durch die Rosneft Oil Company, Moskau/Russland aufgestellten Konzernabschluss vollkonsolidiert.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.

Mit Einführung der Treuhandverwaltung hat sich die Situation unserer Gesellschaft nachhaltig verbessert. Wie eingangs bereits erwähnt läuft die Treuhandverwaltung über unsere Gesellschaft durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bis zum 10.03.2025. Eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus ist gem. § 17 Abs. 2 S. 2 EnSiG möglich, wenn die Gründe für die Anordnung der Treuhandverwaltung weiterhin bestehen. Hiervon geht die Geschäftsführung aus.

Eine Änderung der geopolitischen Lage ist hingegen nicht absehbar. Aufgrund dieser Gegebenheiten wird nach Einschätzung der Geschäftsführung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Wenn - wovon wir nicht ausgehen - die Treuhandverwaltung unserer Gesellschaft durch die Bundesnetzagentur nicht verlängert beziehungsweise die Treuhandverwaltung aus anderen rechtlichen Gründen beendet wird und nicht durch andere adäquate Maßnahmen ersetzt wird, ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist demnach davon abhängig, dass die Treuhandverwaltung über den 10.03.2025 hinaus verlängert bzw. andere adäquate Maßnahmen getroffen werden. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die Gesellschaft daher möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen.

Im Hinblick auf das seitens der Rosneft Deutschland GmbH (RDG), Berlin, gewährte Darlehen wurde zwischen beiden Gesellschaften ein unbefristeter Rangrücktrittsvereinbarung sowie ein Kündigungsverzicht bis 31.12.2025 vereinbart.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend, welche sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert haben.

Die RNRM wurde am 16.09.2022 unter Treuhandverwaltung gestellt. Die Treuhandverwaltung ist zuletzt mit Anordnung vom 9. September 2024 bis zum 10. März 2025 verlängert worden. Daraus folgend wird die Gesellschaft nicht mehr in dem durch die Rosneft Oil Company, Moskau/Russland aufgestellten Konzernabschluss vollkonsolidiert. Demzufolge sind seit der Treuhandanordnung die Gesellschafterin und die anderen Tochterunternehmen (Schwestergesellschaften) keine verbundenen Unternehmen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB. Aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen werden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Vermögenslage diese ehemals als verbundene Unternehmen klassifizierten Gesellschaften als "nahestehende Unternehmen" ausgewiesen. Im Jahresabschluss werden somit die Posten "Forderungen gegen nahestehende Unternehmen" sowie "Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen" eingefügt.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.

Angewendete Nutzungsdauer ist:

Mietereinbauten 1 bis 20 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 bis 15 Jahre

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten (Anteilsrechte) bzw. zum Nennwert (Ausleihungen) bilanziert.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden bei dauerhafter Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 HGB außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug notwendiger Wertberichtigungen ausgewiesen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert ausgewiesen.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgt in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages, künftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen werden, sofern vorhanden, berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Entsprechend dem § 256a HGB wird das Niederstwert- bzw. das Höchstwertprinzip für Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr nicht angewendet.

Erläuterungen zur Bilanz

AKTIVA

(3) Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang dargestellt.

Die Gesellschaft hält einen Kapitalanteil von 66,67 % an der AET-Raffineriebeteiligungsgesellschaft mbH, Schwedt/Oder. Die Anteile werden unter der Position "Beteiligungen" ausgewiesen.

Das Eigenkapital der AET-Raffineriebeteiligungsgesellschaft mbH beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR 869, der Jahresergebnis für das Jahr 2022 TEUR -7.

(4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen von TEUR 10.753 (VJ TEUR 7.192) beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von kleiner 1 Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen haben eine Restlaufzeit von kleiner 1 Jahr.

Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben TEUR 41 (Vorjahr TEUR 41) eine Restlaufzeit von über 1 Jahr.

PASSIVA

(5) Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 80 und ist zum Nennwert angesetzt.

Die Kapitalrücklage beträgt unverändert TEUR 124.871.

Die Gesellschaft weist auch im Jahr 2023 einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von TEUR 105.130 (VJ TEUR 111.715) aus.

(6) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 6.986 (VJ TEUR 7.404) wurden im Wesentlichen für Mitarbeiterboni sowie für Rechtsrisiken gebildet.

(7) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von TEUR 113.174 (VJ TEUR 111.446) entfallen im Wesentlichen auf Verbindlichkeiten aus dem Finanzverkehr und beziehen sich vollständig auf ein Darlehen mit Laufzeit >1 Jahr gegenüber der RDG. Verbindlichkeiten mit Laufzeit > 5 Jahren bestehen nicht.

Daneben belaufen sich Verbindlichkeiten aus Steuern im Geschäftsjahr auf TEUR 2.348 (VJ TEUR 1.420) sowie aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 9 (VJ TEUR 41).

Sämtliche übrige Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit < 1 Jahr und sind unbesichert mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

(8) Sonstige finanzielle Verpflichtungen / Außerbilanzielle Geschäfte

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 3.126 (VJ TEUR 3.898).

Zurzeit sind keine Risiken aus diesen Geschäften erkennbar.

Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

(9) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 15.987 (VJ TEUR 23.126) wurden im Inland erzielt und stammen aus der Überlassung der PCK-Verarbeitungskapazitäten an die RDG gegen eine vereinbarte Gewinnmarge sowie aus einem Dienstleistungsvertrag mit der RDG im Rahmen dessen anfallende Kosten mit einem Gewinnaufschlag an diese weiterbelastet werden.

(10) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge von TEUR 331 (VJ TEUR 40) aus der Auflösung von Rückstellungen.

(11) Sonstiger betrieblicher Aufwand

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Mietaufwendungen in Höhe von TEUR 1.088 (VJ TEUR 1.074).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden im Geschäftsjahr durch periodenfremde Aufwendungen für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für Vorjahre in Höhe von TEUR 756 (VJ TEUR 5.455) belastet.

Sonstige Angaben

(12) Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

(13) Nachtragsbericht

Mit dem Beginn des Russland-Ukraine-Krieges im Februar 2022 hatten sich die geopolitischen Risiken verschärft. Dies hatte Auswirkungen auf das Geschäft der RDG. Die Gesellschaft ist als deutsches Unternehmen und Teil der kritischen Infrastruktur im Energiesektor der Bundesrepublik Deutschland systemrelevant und nicht direkt von Sanktionen betroffen. Allerdings sind indirekte Folgen spürbar.

Am 16.09.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Gesellschaft gem. § 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung zur Absicherung der Versorgungssicherheit in Deutschland unter Treuhandverwaltung gestellt und die Bundesnetzagentur als Treuhänderin eingesetzt. Die Treuhandverwaltung gilt für jeweils sechs Monate. Am 03.09.2024 wurde diese bis zum 10.03.2025 verlängert.

Aufgrund der bilanziellen Überschuldungssituation der RNRM nach Abwertung der PCK-Anteile im Jahresabschluss 2021 haben RDG und RNRM am 30.06.2023 einen unbefristeten Rangrücktritt vereinbart, der sich auf die am 07.05.2018 geschlossene, jederzeit kündbare Darlehensvereinbarung mit Laufzeit bis zum 06.05.2030 bezieht. Gleichzeitig wurde der in der Rangrücktrittsvereinbarung ebenfalls erklärte Kündigungsverzicht in einem Nachtrag zur Vereinbarung im Juni 2024 bis 31.12.2025 verlängert.

(14) Abschlussprüferhonorar

Das für den Abschlussprüfer, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Gesamthonorar im Jahresabschluss der Gesellschaft beträgt TEUR 84 und entfällt ausschließlich auf die Abschlussprüfung.

(15) Konzernabschluss

Die RNRM wurde am 16.09.2022 unter Treuhandverwaltung gestellt. Daraus folgend wird die Gesellschaft nicht mehr in dem durch die Muttergesellschaft Rosneft Oil Company, Moskau/Russland aufgestellten Konzernabschluss vollkonsolidiert.

Die LLC RN Foreign Projects, Moskau, Russland, stellt für den kleinsten Kreis von Unternehmen keinen Konzernabschluss auf.

(16) Geschäftsführung und Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Dr. Johannes Bremer, CEO / Managing Director

Udo Giegerich, CFO / Managing Director (seit dem 16.08.2023)

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird mit Bezug auf die Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

(17) Mitarbeiter

Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 2023 49 (VJ 49) Mitarbeiter/-innen beschäftigt, die wie im Vorjahr sämtlich Angestellte waren.

 

Berlin, 11. September 2024

RN Refining & Marketing GmbH

Geschäftsführung

Dr. Johannes Bremer

Udo Giegerich

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 669.400,64 0,00 669.400,64
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.472.301,66 62.100,47 1.410.201,19
2.141.702,30 62.100,47 2.079.601,83
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 283.618.156,59 0,00 283.618.156,59
2. Sonstige Ausleihungen 262.343,65 0,00 262.343,65
283.880.500,24 0,00 283.880.500,24
286.022.202,54 62.100,47 285.960.102,07
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 397.801,40 70.771,07 0,00 468.572,47
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 833.251,58 105.872,39 55.348,00 883.775,97
1.231.052,98 176.643,46 55.348,00 1.352.348,44
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 283.618.155,59 0,00 0,00 283.618.155,59
2. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
283.618.155,59 0,00 0,00 283.618.155,59
284.849.208,57 176.643,46 55.348,00 284.970.504,03
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
I. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 200.828,17 272
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 526.425,22 639
727.253,39 911
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 1,00 0
2. Sonstige Ausleihungen 262.343,65 262
262.344,65 262
989.598,04 1.173

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die RN Refining & Marketing GmbH, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der RN Refining & Marketing GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RN Refining & Marketing GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt " (2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "Bericht über Chancen und Risiken", Unterabschnitt "Gesamteinschätzung, 3. Drohende Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit", des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der Verlängerung der Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur über den 10. März 2025 hinaus bzw. von der Vereinbarung anderer adäquater Maßnahmen abhängig ist. Wie in Abschnitt "(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und Abschnitt "Bericht über Chancen und Risiken", Unterabschnitt "Gesamteinschätzung, 3. Drohende Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit" dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 18. September 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stefanie Bartel, Wirtschaftsprüferin

ppa. Jörg Beckert, Wirtschaftsprüfer

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