Haustechnik Setzer Service GmbH
Selbe AdresseGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Ruffert seit 29.4.2016 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Haustechnik Setzer GmbHKuchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31.12.2022Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2022(für Offenlegungszwecke gem. § 326 HGB)A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussB. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenC. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenD. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzE. Sonstige AngabenA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss1) Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. 2) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. 3) Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1) Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. 2) Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. 3) Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. 4) Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. 5) Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. 6) Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. 7) Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. 8) Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. 9) Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. 10) Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. 11) Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. 12) Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. 13) Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. 14) Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. 15) Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 16) Latente Steuern Eine Rückstellung für latente Steuern wurde gebildet. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1) Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. 2) Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz1) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zur Hälfte eingezahlt.
2) Angabe zu Verbindlichkeiten
3) Ausschüttungssperre Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 Euro der Ausschüttungssperre. 4) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
E. Sonstige AngabenAls Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Herr Jürgen Ruffert, Heizungs-, und Lüftungsbaumeister Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.04.2024 Während des Zeitraums vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 waren durchschnittlich 12 Arbeitnehmer beschäftigt
Kuchen, den 17.04.2024 Haustechnik Setzer GmbH Jürgen Ruffert |
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