SCS UG
(haftungsbeschränkt)
Fellbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.434,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.434,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.763,80 |
| I.
Vorräte |
100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.550,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.112,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
45,33 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.414,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
22.657,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
2.714,21 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.414,21 |
| B.
Rückstellungen |
1.595,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.062,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
22.657,34 |
Anhang
1.
Gliederungsgrundsätze
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
Angaben zum Vorjahr entfallen, weil die Gesellschaft
im Jahr 2010 gegründet wurde
2.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit vorhanden, in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlußstichtag realisiert wurden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden im Erwerbsjahr
abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr
des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung i.S.v.
§ 253 (4) HGB sind nicht vorgenommen worden.
Der Warenbestand und der Bestand an Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen wurde zu Einkaufspreisen bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die
liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht
vorhanden.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen
Im Jahresabschluß sind keine Posten enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder auf gelautet haben.
4.
Sonstige Pflichtangaben
a) Geschäftsführerin: Corinna Eifler
b) Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00.
c) Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis 1 Jahr beträgt EUR 7.234,91.
d) Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
über 1 Jahr beträgt EUR 0,00.
e) Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB
bestehen nicht.
f) Unterzeichnung des Jahresabschlusses am 07.03.2012
durch die Geschäftsführerin.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2012 festgestellt.
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