DHB - Die Harzer Bau GmbHLiquidiert
37441 Bad Sachsa, DEUStammdaten
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DHB - Die Harzer Bau GmbHNordhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGDHB Die Harzer Bau GmbH Kyffhäuser Str. 20 99734 Nordhausen zum Geschäftsjahr 2011 A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden 2. Bewertungsmethoden C Angaben zu Bilanzposten
D Angaben zu G.u.V.- Posten
E Sonstige Angaben
A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". 7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden a) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. b) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 (1), (2) HGB wurden beachtet. c) Rückstellungen wurden, soweit vorhanden nur im Rahmen des § 249 (1) HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. d) Rechnungsabgrenzungsposten, soweit vorhanden wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. e) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind dies gem. 268 (7) HGB im Anhang angegeben. 2. Bewertungsmethoden a) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. b) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahres überein. c) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. d) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. e) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit dies am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. f) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit den von den amtlichen Afa-Tabellen der Finanzverwaltung vorgegebenen Sätzen Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 (2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagespiegel als Abgang behandelt. Das Wahlrecht nach §6 (2a) EStG wurde wie folgt ausgeübt: für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Wert von 410,00 Euro - 1.000,00 Euro wurde gem. § 6 (2a) EStG ein Sammelposten gebildet, der planmäßig über 5 Jahre aufgelöst wird, Vermögensgegenstände im Wert bis 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. g) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. h) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. i) Die Bewertung der Pensionsrückstellung, soweit vorhanden erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6a EStG. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten. j) Die sonstigen Rückstellungen, soweit vorhanden wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. k) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. l) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C Angaben zu Bilanzposten 1. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
2. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 (3) GmbHG a) Die Gesellschaft hatte an keinen Gesellschafter Darlehensforderungen. Es bestanden auch keinerlei Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter. 3. Sonderposten mit Rücklageanteil Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB in Verbindung mit § 7g (3) EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. 4. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D Angaben zu G.u.V.- Posten 1. Steuerliche Sonderabschreibungen Im Geschäftsjahr wurden Sonderabschreibungen nach § 7g (1) EStG in Verbindung mit § 254 HGB nicht vorgenommen. 2. Abschreibungen auf den Firmenwert Ein Firmenwert ist nicht vorhanden. 3. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7g (3) EStG) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 HGB i.V.m. §7g (3) EStG). 4. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 (2) HGB nicht vorgenommen. E. Sonstige Angaben 1. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen: keine 2. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften Es bestehen keine Haftungsverhältnisse. 3. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Jörg Günther geführt. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird versichert. Bad Lauterberg, den 27.12.2012 Jörg Günther Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.12.2012 |
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