Autohaus
Louis Dresen GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
195.921,47 |
199.541,47 |
| I.
Sachanlagen |
170.421,47 |
174.041,47 |
| II.
Finanzanlagen |
25.500,00 |
25.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.525.302,00 |
5.608.995,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.473.301,91 |
4.963.136,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.000,09 |
645.858,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.721.223,47 |
5.808.536,50 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.640.662,65 |
5.545.723,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.520.159,07 |
5.388.208,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
94.938,99 |
131.950,51 |
| B.
Rückstellungen |
51.251,80 |
150.511,00 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
25.262,80 |
115.051,00 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
25.989,00 |
35.460,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.309,02 |
112.301,84 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1.970,32 |
38.918,20 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
27.338,70 |
0,00 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
0,00 |
73.383,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.721.223,47 |
5.808.536,50 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter, planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,-
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 151,- bis € 1.000,- mit
20%, abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. T€ 272,8 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 310,3).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 0,0).
Die
sonstigen Rückstellungen betragen €
25.989,00.
davon entfallen auf:
|
|
Tantiemeansprüche
|
7.160,00 €
|
Managementumlage
|
3.293,00 €
|
Offenlegung
|
500,00 €
|
Abschluss- und
Prüfungskosten
|
12.000,00 €
|
Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen
|
3.036,00 €
|
|
25.989,00 €
|
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
|
Restlaufzeit
|
|
|
Summe
|
davon gesichert
|
Art und Form der Sicherheit
|
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
2,0
|
0,0
|
0,0
|
2,0
|
0,0
|
|
sonstige
|
27,3
|
0,0
|
0,0
|
27,3
|
0,0
|
|
Summe
|
29,3
|
0,0
|
0,0
|
29,3
|
0,0
|
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 0,00 (Vorjahr: €
0,0).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
Zum 31.12.2011 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten keine sonstige finanzielle
Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die
für die Beurteilung der Ertragslage der Gesellschaft
von Bedeutung wären, sind im Geschäftsjahr nicht
angefallen.
Die
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB)
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert
durch - Frau Beata Dahlmann, Kauffrau und Herrn Peter
Dahlmann, Kaufmann und Jürgen Würzinger, Kaufmann
- geführt.
Die
Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, 16. Juli 2012
Beata Dahlmann
Peter Dahlmann
Jürgen Würzinger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.09.2012 festgestellt.
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