ASPRA
Verwaltungs GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.431.278,92 |
2.332.285,79 |
| I.
Sachanlagen |
5.843,00 |
7.294,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.425.435,92 |
2.324.991,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.490.414,75 |
14.427.393,76 |
| I.
Vorräte |
73.920,00 |
369.465,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.848.208,57 |
4.438.299,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.285.710,56 |
2.155.010,19 |
| davon
gegen Gesellschafter |
211.623,22 |
201.572,22 |
| III.
Wertpapiere |
3.146.045,68 |
3.180.636,54 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.422.240,50 |
6.438.992,43 |
| Aktiva |
12.921.693,67 |
16.759.679,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.889.621,38 |
14.970.254,92 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
12.864.621,38 |
14.945.254,92 |
| davon
Gewinnvortrag |
14.945.254,92 |
15.022.838,36 |
| B.
Rückstellungen |
29.636,14 |
17.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.436,15 |
1.772.424,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.436,15 |
1.772.424,63 |
| Summe
Passiva |
12.921.693,67 |
16.759.679,55 |
Anhang
2.1 Allgemeine Angaben
Die ASPRA Verwaltungs GmbH hat ihren Sitz in Berlin
und ist eingetragen in das Handelsregister beim:
| Registergericht: |
Berlin
(Charlottenburg) |
| Register-Nr.: |
HRB 96467 |
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der
Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierung- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr fand deshalb nicht statt.
Die Geschäftsleitung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Von
den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Bilanzerstellung erfolgte unter
vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB)
ausgegangen.
2.3 Erläuterungen zur Bilanz
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum
Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die
niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.
Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Für
geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde
auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der
Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
Die
Vorräte ergeben sich aus der körperlichen
Bestandsaufnahme (Inventur) zu Bilanzstichtag. Sie wurden
grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. den
niedrigeren Markpreisen bewertet. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.
Der Ausweis der
flüssigen Mittel am Bilanzstichtag erfolgte zu
Nennwerten. Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den
Rechnungsabschlüssen der Kreditinstitute überein.
Der Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, welche
Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen.
Das
gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Der
Bilanzgewinn beträgt EUR 12.864.621,38.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die
sonstigen Rückstellungen betragen EUR
10.000,00.
Die
Rückstellungen für die Verpflichtung zur
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde unter
Einbeziehung von künftigen Preis- und
Kostenverhältnissen nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der Bundesbank mit dem Erfüllungsbetrag
berechnet.
Die
Verbindlichkeiten enthalten sämtliche
Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe
des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche
Einzelaufstellung ist vorhanden.
2.4
Sonstige Angaben
2.4.1 Allgemeine Angaben
Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß §
286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 0,00
Arbeitnehmer beschäftigt.
2.4.2 Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB
beträgt EUR 0,00.
2.4.3 Geschäftsführer
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
- Alexander Sprau
2.4.4 Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres auf neue
Rechnung vorzutragen.
Berlin, den 04.04.2025
ASPRA
Verwaltungs GmbH
gez.
Alexander Sprau
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2025
festgestellt.
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