CEMI
Service GmbH
Chemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.203,00 |
31.575,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.202,00 |
31.574,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
119.084,56 |
229.635,63 |
| I.
Vorräte |
42.512,34 |
46.106,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.301,87 |
107.628,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
59.270,35 |
75.900,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.290,00 |
3.219,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
81.630,23 |
4.801,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
233.207,79 |
269.231,11 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
29.801,48 |
16.803,67 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
76.828,75 |
12.997,81 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
81.630,23 |
4.801,48 |
| B.
Rückstellungen |
20.180,00 |
23.830,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
213.027,79 |
245.401,11 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
48.264,07 |
55.633,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
164.763,72 |
189.767,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
233.207,79 |
269.231,11 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Cemi Service GmbH hat Ihren Sitz in Chemnitz und
ist beim Amtsgericht Chemnitz unter der
Handelsregisternummer HR B 26044 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 (1) HGB.
Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen ist
gegeben.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauer 5 Jahre) angesetzt.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert
um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer 5 bis 10 Jahre)
angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden
sofort abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden gemäß dem strengen
Niederstwertprinzip nach § 253 (4) HGB mit den
durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. letzten
Einkaufspreisen bewertet. Notwendige Abschläge auf den
niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennwert bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 % auf die Nettoforderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die Bewertung der
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte
zum Nennbetrag.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Sie wurden mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung
zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.
III. Angaben zu den Posten der Bilanz
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im
Vorjahr eine Laufzeit bis zu einem Jahr.
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen T€ 48 (Vorjahr T€ 55).
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen T€ 165 (Vorjahr T€
190).
IV. Sonstige Angaben
Zu Geschäftsführern sind Herr Jens Reinsch
(Dipl.-Ing. für Informationstechnik) und Herr Andreas
Wiener (Kommunikationselektroniker) bestellt.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsbezüge der Geschäftsführung
wird gemäß § 286 (4) HGB verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Das bedeutet jedoch nicht
notwendigerweise, dass auch eine Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt. Die
Geschäftsleitung hat § 19 Abs. 2 InsO
geprüft und festgestellt, dass keine
Überschuldung in diesem Sinne vorliegt.
Chemnitz, 14.11.2022,
gez.
Andreas Wiener
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2022
festgestellt.
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