Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 8987
Eingetragen
28.9.2010
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
- Elektroinstallationsarbeiten - Facility-Management und Unternehmensberatung in diesem Bereich - Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten - Montage von Baufertigteilen - Serviceleistungen für Gastronomietechnik, insbesondere Reinigung von Getränkeleitungen - Einzelhandel mit Bauelementen.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Seegers
seit 28.9.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
80.00%
B***** W******
20.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Peter Seegers
16540 Hohen Neuendorf, Wilhelm-Külz-Str. 31
20.000 €
80.00%
B***** W******
5.000 €
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Seegers GmbH

Hohen Neuendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 5.842,00 6.151,00
I. Sachanlagen 5.842,00 6.151,00
B. Umlaufvermögen 31.250,38 25.124,00
I. Vorräte 1.578,65 4.310,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.536,85 3.064,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.134,88 17.749,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.092,38 31.275,00

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 24.204,02 24.982,25
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 17,75 0,00
III. Jahresfehlbetrag 778,23 17,75
B. Rückstellungen 7.088,55 2.065,58
C. Verbindlichkeiten 5.799,81 4.227,17
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.799,81 4.227,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.092,38 31.275,00

Anhang


1.    Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Seegers GmbH zum 31.12.2011 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des am 25.05.2009 verkündeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

2.    Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses sowie zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

2.1. Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

2.2. Angaben zu Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Der Ansatz von Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt - soweit notwendig - nach den Vorschriften des § 250 HGB.

2.3. Angaben zu Bewertungsmethoden

Die Wertansätzte der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag und vor der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

3.    Weitere Angaben zur Bilanz (Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze)

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden - soweit vorhanden - zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurden - soweit vorhanden - zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften bilanziert.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

In den Abschreibungen sind keine Abschreibungen enthalten, die allein auf steuerliche Vorschriften des Einkommensteuergesetzes beruhen.

Für außerplanmäßige Abschreibungen bestand kein Bedarf.

Die Vorräte wurden - soweit vorhanden - zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Der Bestand an unfertigen Leistungen wurde aus Vereinfachungsgründen auf der Basis der im Folgejahr gelegten Schlussrechnungen unter Berücksichtigung eines Abschlags entsprechend dem Abarbeitungsstand und dem kalkulierten Gewinn bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden - soweit vorhanden - zu Nennwerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische Ausgaben sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften gebildet worden.

Das Gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bei der Ermittlung der Höhe der Rückstellungen wurde den möglichen Einzelrisiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Auf Antrag wurde der Berichtsfirma gestattet, ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 Abs. 1 Ziff. 1 UStG zu versteuern. Die in den Rückstellungen ausgewiesene nicht fällige Umsatzsteuer betrifft Entgelte aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die bis zum Bilanzstichtag nicht vereinnahmt worden sind.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

4.    Sonstige Pflichtangaben

4.1. Angaben zu den ausgewiesenen Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Verbindlichkeiten, die durch Pfand- oder ähnlichen Rechte gesichert sind, bestehen nicht.

4.2. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Am Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 Euro.

Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 Euro.

4.3. Angaben zur Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der GmbH wurde 2011 von Peter Seegers besorgt.

4.4. Angaben zum Anteilsbesitz

Die Seegers GmbH ist an anderen Unternehmen nicht beteiligt.

Hohen Neuendorf, den 27.05.2013

gez. Peter Seegers
Unterschrift der Geschäftsführung
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2013 festgestellt.

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