Bohlen +
Dittberner GmbH
Vettweiß
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.545,50 |
3.504,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
48,00 |
76,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.497,50 |
3.428,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
164.440,19 |
181.087,10 |
| I.
Vorräte |
45.270,00 |
70.059,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
119.146,64 |
110.990,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23,55 |
37,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
166.985,69 |
184.591,60 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.232,52 |
21.237,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
4.327,43 |
23.595,95 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.004,64 |
-19.268,52 |
| B.
Rückstellungen |
3.202,00 |
2.002,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
159.551,17 |
161.352,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
166.985,69 |
184.591,60 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen EUR &IND&.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die Vorschrift ist bei der erstmaligen Anwendung des
BilMoG nicht anzuwenden.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
109.821,53
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 74.211,88 (Vorjahr: EUR 72.050,36).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 20510,22.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen
Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis
gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der
Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben
in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.
Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7
Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein
Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter
dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge
dargestellt werden müssen.
Im Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger
werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen
Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die
Möglichkeit, für die Offenlegung die
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In
diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und
Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.
Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang
notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser
Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 109.821,53
(Vorjahr: EUR 95.556,90).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 70.730,34
(Vorjahr: EUR 57.519,57).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Peter Dittberner
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
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Weitere
Geschäftsführer:
|
Norbert Bohlen
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
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Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.03.2013
festgestellt.
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