RAUTEC-GmbH
Urmitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
80.883,33 |
73.642,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.659,48 |
23.980,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
18.111,01 |
18.055,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.223,85 |
49.661,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
80.883,33 |
73.642,26 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.759,13 |
61.834,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
32.834,11 |
10.826,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.925,02 |
26.007,34 |
| B.
Rückstellungen |
3.536,91 |
7.524,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.587,29 |
4.284,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.587,29 |
4.284,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
80.883,33 |
73.642,26 |
Anhang
Gliederung und Form des Jahresabschlusses
§ 265 (1) HGB
Die Gliederung und Form der Darstellung des
Jahresabschlusses gegenüber dem Vorjahresabschluss
änderte sich nicht.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
berücksichtigt:
- kein Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB)
- keine Pflicht zur Aufstellung eines Anlagegitters
(§ 274 a Nr. 1 HGB)
Auf weitere Erleichterungen wird wegen der besseren
Darstellung verzichtet.
Vergleich mit Vorjahreswerten
Anpassung von Vergleichszahlen
§ 265 (2) HGB
Die Vorjahreszahlen sind in Bilanz, nicht jedoch im
Anhang, ausgewiesen.
Die Anpassung der Vergleichszahlen war nur
unbedeutend, eine Erläuterungkann daher entfallen.
Buchführungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
§ 284 (2) Nr.1 HGB
Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2012 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2011.
Bilanzierung
Bei Erstellung des Jahresabschlusses der RAUTEC-GmbH
wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsrechts beachtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen undhinreichend
gegliedert.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden.
Bewertung
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche
Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden
sind.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Verbindlichkeiten
§ 285 Nr. 1 u. 2 HGB
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
Haftungsverhältnisse/Eventual
verbindlichkeiten
§ 251 und § 268 HGB
Es waren zum Bilanzstichtag keine zu verzeichnen.
Geschäftsführer
§ 285 Nr. 10 HGB
Alleiniger Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2012 Herr Günter Wittlich.
Forderungen, Ausleihungen und Verbindlichkeiten
gegenüber
Gesellschafter/Geschäftsführer
§ 285 HGB/ § 42 GmbHG
Die einzelnen Positionen sind aus der Bilanz
ersichtlich.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 18.111,01 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 18.055,49 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2013 festgestellt.
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