hoffmannoptik GmbH
Rheinstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.242,00 |
162,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.086,00 |
6,00 |
| III.
Finanzanlagen |
155,00 |
155,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
46.067,36 |
180.655,81 |
| I.
Vorräte |
14.296,71 |
19.630,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.596,67 |
159.711,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.173,98 |
1.313,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
306,31 |
0,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
7.762,61 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
64.378,28 |
180.817,81 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.759,60 |
11.596,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
13.967,98 |
22.078,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.162,99 |
8.110,84 |
| B.
Rückstellungen |
19.203,69 |
149.857,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.414,99 |
19.364,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
27.414,99 |
19.364,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
64.378,28 |
180.817,81 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB
aufgeführten Größenmerkmalen als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen und deshalb
gemäß § 316 HGB nicht
prüfungspflichtig.
Eine Vollständigkeitserklärung, in welcher
der Geschäftsführer versichert, dass alle zur
Erstellung des Jahresabschlusses erforderlichen Unterlagen
und Auskünfte zur Verfügung gestellt bzw. erteilt
wurden, liegt vor.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung der Gliederungsvorschriften des
§ 266 HGB, sowie den Sondervorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Soweit im Wirtschaftsjahr von
der Gliederung des Vorjahres abweichende Positionen der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wurden,
wurde das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach §
265 Abs. 1 HGB durch Anpassung der Vorjahreszahlen im
Erläuterungsbericht entsprochen.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, soweit deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist.
Geringwertige Wirtschaftsgüter deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, 410,00 Euro nicht
überschreiten, werden gemäß § 6 Abs. 2
EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens deren Wert 150,00 Euro, aber nicht
1.000,00 Euro übersteigen, wurde in den Jahren 2008
und 2009 ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird
gemäß § 6 Abs. 2a EStG im Wirtschaftsjahr
der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich der Nebenkosten
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden ausgehend von den
Anschaffungskosten zum Nennwert vermindert um
Wertberichtigungen unter Berücksichtigung des
erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos
angesetzt.
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten gebildet
worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die hoffmannoptik GmbH hat zum 31.12.2010 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der sogenannten PUC-Methode (projected unit credit)
erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,15%, ein
Rententrend in Höhe von 0,00%, sowie eine erwartete
Lohn- und Gehaltssteigerung von 0,00% zugrunde gelegt.
Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr
2005 verwendet.
Zum 01.01.2010 ergibt sich aus der Neuberechnung der
Pensionsrückstellung eine Unterdotierung in Höhe
von 654,00 €. Die hoffmannoptik GmbH entscheidet sich
gegen die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1
EGHGB.
Die Pensionsrückstellung beträgt 161.103,00
€. Der verpfändete Anteil der
Rückdeckungsversicherung beträgt 168.865,51
€. Dieser wurde nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit
der Pensionsrückstellung verrechnet so dass in der
Bilanz zum 31.12.2010 ein Betrag in Höhe von 7.762,61
€ als aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung ausgewiesen ist.
D. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
folgenden Personen geführt:
Herr Gerd Grötz
E. Unterschrift der Geschäftsführung
Rheinstetten, den 20. Dezember 2011
Gerd Grötz
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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