Stadtwerke Wernigerode GmbH
Am Kupferhammer 38, 38855 Wernigerode, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Schütz seit 6.2.2018 | Prokura |
Steffen Meinecke seit 3.11.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Wernigerode | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 2.80% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Wernigerode GmbHWernigerodeJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 20231. Grundlage des Unternehmens Die Stadtwerke Wernigerode GmbH ist ein kommunales Energieversorgungsunternehmen, das als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Wernigerode im Jahr 1990 gegründet wurde. Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Elektrizität, Erdgas, Trinkwasser und Fernwärme. Das Leistungsspektrum der Stadtwerke Wernigerode GmbH umfasst nahezu alle Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft. Neben dem Bezug, der Weiterverteilung und dem Vertrieb von Energie und Trinkwasser werden an drei Standorten Blockheizkraftwerke zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme betrieben. Vielfältige Produkte und Dienstleistungen für private Haushalte, Gewerbe, Industrie und auch Kommunen sowie die regionale Verbundenheit gehören zu den besonderen Stärken der Gesellschaft. Zudem nimmt das Unternehmen die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr. Von diesem Angebotsportfolio profitieren mehr als 50.000 Haushaltskunden und Gewerbeunternehmen, insbesondere auch große Industriebetriebe in- und außerhalb der Stadtwerke-Netzgebiete. Soziales Engagement, Nachhaltigkeit und die aktive Mitgestaltung der Energiewende vor Ort sind wesentliche Eckpfeiler der Unternehmensphilosophie. Durch die Förderung umweltschonender Energieerzeugung und Mobilität, der bevorzugten Auftragsvergabe an regionale Dienstleister sowie auch durch Spenden und langjähriges Sponsoring leistet die Stadtwerke Wernigerode GmbH einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Wernigerode GmbH wird maßgeblich von allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, energiepolitischen Vorgaben sowie durch spezifische energiewirtschaftliche Gegebenheiten geprägt. Darüber hinaus beeinflusst die Witterung die Geschäftsentwicklung insbesondere im Erdgas- und Fernwärmebereich. Nach ersten Schätzungen des statistischen Bundesamtes verzeichnete die Wirtschaftslage in Deutschland im Jahr 2023 eine leichte Abnahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,3 %. Hauptgrund dieser gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist das weiterhin krisengeprägte Umfeld. Wenngleich die im Zuge des Krieges in der Ukraine stark gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise jüngst rückläufig waren, stabilisierten sie sich auf weiterhin hohem Niveau und dämpften die Konjunktur. Die stufenweise Erhöhung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank führte einerseits zu einer rückläufigen Inflationsrate, verschlechterte andererseits die Finanzierungsbedingungen und führte zu einem Nachfragerückgang im Inland und Ausland. Nachdem im Jahr 2022 die zweite Stufe des Notfallplanes Gas ausgerufen wurde, blieb diese auch im Gesamtjahr 2023 bestehen. Jedoch wurde die Versorgungslage als stabil betrachtet und die Gefahr einer Gasmangellage im Winter 2023/2024 als gering eingeschätzt. Gründe dafür waren der milde Witterungsverlauf, hohe Speicherfüllstände, ganzjährig kontinuierliche Gasflüsse aus Skandinavien in Richtung Zentraleuropa sowie eine permanente Belieferung durch LNG-Tankschiffe in Europa. Damit einhergehend setzte eine Abwärtsdynamik am Erdgasmarkt ein. Auch die Stromterminmärkte gaben im Jahresverlauf nach. Der Preis für Emissionshandelszertifikate lag im Jahresdurchschnitt mit 83,47 EUR/t über dem Vorjahreswert (80,81 EUR/t), zeigte jedoch ab dem 2. Halbjahr 2023 ebenfalls einen Abwärtstrend. Vor dem Hintergrund des globalen Klimawandels verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit Partnern auf europäischer und internationaler Ebene eine konsequente Klimaschutzstrategie. Da der Ausstoß klimaschädlicher Gase im Verkehrs- und Gebäudesektor nur unzureichend reduziert werden konnte, hat die Bundesregierung im Jahr 2023 ein weiterführendes Klimaschutzprogramm beschlossen. Die weiteren Rahmenbedingungen wurden auch im Jahr 2023 fortgeschrieben bzw. angepasst. Folgende europäische und nationale gesetzgeberische Regelungen sind dabei von wesentlicher Bedeutung: - Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG 2023, trat am 1. Januar 2023 in Kraft) - Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechtes an unionsrechtliche Vorgaben und Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften (EnWG 2023, trat am 29. Dezember 2023 in Kraft) - Anpassung des § 14a EnWG, Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen - Novelle der EU-Effizienzrichtlinie 2023/1791 (in Kraft seit 10. Oktober 2023), auf nationaler Ebene: - Energieeffizienzgesetz (EnEfG, trat am 18. November 2023 in Kraft) - Wärmeplanungsgesetz (WPG, trat am 1. Januar 2024 in Kraft) - Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 16. Oktober 2023 (GEG, trat am 1. Januar 2024 in Kraft) - Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GMDEW, trat am 27. Mai 2023 in Kraft) - Urteil des Bundesgerichtshofes zum Nachtragshaushalt 2021 vom 15. November 2023 - EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, trat am 5. Januar 2023 in Kraft) Das novellierte EEG 2023 verankert den Grundsatz, dass bis 2030 mindestens 80 % des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen soll. Zudem richtet es sich erstmals konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaschutzabkommen aus und verfolgt das Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. Die Neufassung der EU-Effizienzrichtlinie und die damit einhergehenden Anpassungen auf nationaler Ebene zielen auf die Verminderung des Endenergieverbrauchs sowie auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien ab. Es werden zahlreiche Vorgaben zur Wärmeplanung und -versorgung, zu Energiemanagement- bzw. Auditpflichten in Unternehmen sowie zur Verbrauchsdatenerfassung eingeführt. Auf regulatorischer Ebene wird sich mit Inkrafttreten der EnWG-Novelle zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechtes an unionsrechtliche Vorgaben das deutsche Regulierungssystem drastisch verändern: Unter anderem werden sämtliche die Netzentgelte betreffende Verordnungen, das heißt insbesondere die Anreizregulierung, nach Ablauf eines Übergangszeitraumes bis Ende der 4. Regulierungsperiode (Gas: 31. Dezember 2027, Strom: 31. Dezember 2028) durch Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) ersetzt. Ferner wurden die von der BNetzA festgelegten Eigenkapitalzinssätze der 4. Regulierungsperiode mit dem Beschluss vom 30. August 2023 des OLG Düsseldorf aufgehoben und sollen von der BNetzA neu festgelegt werden. Des Weiteren hat die BNetzA im November 2023 neue Regelungen zur Integration steuerbarer elektrischer Verbrauchseinrichtungen im Sinne des § 14a EnWG festgelegt, deren Umsetzung einen zügigen Ausbau sowie die Digitalisierung und Optimierung der Niederspannungsnetze inklusive Erhebung von Echtzeit-Messwerten erfordert. Im Berichtsjahr wurde der vollständige Atomausstieg Deutschlands vollzogen. Zum 15. April 2023 gingen die letzten drei Reaktoren vom Netz. Der Primärenergieverbrauch 2023 in Deutschland betrug nach vorläufigen Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BEDW, Stand 18.12.2023) bzw. Schätzungen des Arbeitskreises Energiebilanz e. V. (AGEB) insgesamt 10791 Petajoule. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 7,9 %. Die größten Einflüsse auf diese Entwicklung hatte die schwache Konjunkturlage sowie ein hohes Energiepreisniveau. In diesem Zusammenhang waren insbesondere in energieintensiven Industriezweigen Produktionsrückgänge zu verzeichnen. Der Einfluss auf Witterung, die zwar einige Extremwerte aufwies, insgesamt betrachtet jedoch ähnlich mild verlaufen ist wie im Jahr 2022, hatte kaum Einfluss auf den Energieverbrauch. Die wichtigsten Energieträger im Energiemix blieben Mineralöl mit einem Anteil von 35,9 %, Erdgas mit 24,5 % sowie die erneuerbaren Energien mit 19,6 %. Der Nettostromverbrauch im Bundesgebiet ist nach Einschätzungen des BDEW um 3,8 % auf 466 Mrd. kWh gesunken. Verbrauchsrückgänge waren bei nahezu allen Verbrauchergruppen zu verzeichnen, hingegen ist der Fahrstrom im Verkehrssektor um rund 7 % angestiegen. Der bundesweite Strompreis für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh lag laut Angaben des BDEW durchschnittlich bei 45,73 ct/kWh brutto. Gegenüber 2022 ist der Preis um 7,82 ct/kWh bzw. 20,6 % gestiegen. Hauptursache für die Entwicklung war das hohe Preisniveau an den Energiemärkten. Die Kosten für Beschaffung und Vertrieb erhöhten sich um rund 40 % auf 23,83 ct/kWh. Der Anteil an Steuern, Abgaben und Umlagen am Bruttopreis lag mit 12,38 ct/kWh, trotz der zum 1. Juli 2022 entfallenen EEG-Umlage (3,72 ct/kWh), nur leicht unter dem Jahresdurchschnitt 2022 mit 12,97 ct/kWh. Die Netzentgelte inklusive Messung, Abrechnung und Messstellenbetrieb verzeichneten einen Anstieg um 17,8 % und lagen im bundesweiten Jahresdurchschnitt bei 9,52 ct/kWh. Der inländische Erdgasverbrauch sank gemäß vorläufigen Angaben des BDEW gegenüber dem Vorjahr um 4,3 % auf 813 Mrd. kWh. Der anhaltende Krieg in der Ukraine, ein weiterhin hohes Preisniveau, die schwache konjunkturelle Lage sowie Einsparmaßnahmen sind wesentliche Ursachen dieser Entwicklung. Den größten Verbrauchsrückgang verzeichnete der Industriesektor mit 8,5 %, gefolgt vom Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen mit einem Minus in Höhe von 6,5 % sowie den Haushalten, deren Verbrauch sich um 4,5 % reduzierte. Der Erdgaspreis im Jahr 2023 für Haushalte - Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh - lag im Bundesdurchschnitt bei 13,99 ct/kWh brutto. Unter Betrachtung des auf 7 % gesenkten Umsatzsteuersatzes für Erdgaslieferungen betrug der Durchschnittspreis im Jahr 2022 16,47 ct/kWh. Der Anteil an Steuern, Abgaben und Umlagen sank dabei von 3,30 ct/kWh auf 2,13 ct/kWh. Zwar sind die Kosten für Beschaffung und Vertrieb gegenüber dem Vorjahr um rund 14,3 % auf 9,387 ct/kWh gesunken, entsprechen jedoch immer noch dem Dreifachen des Vorkrisenniveaus (2021: 3,25 ct/kWh). Die Netzentgelte inklusive Messung, Abrechnung und Messstellenbetrieb stiegen von 1,66 ct/kWh auf 1,99 ct/kWh. 3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 3.1 Geschäftsverlauf Die im Jahr 2022 beschlossenen Entlastungspakete der Bundesregierung bei Strom-, Gas- und Wärmelieferungen beschäftigten die Stadtwerke Wernigerode GmbH auch im Jahr 2023, wenngleich die gesetzlichen Preisbremsen lediglich bei etwa 7 % der Kunden angewandt werden mussten. Die Mehrheit der Kunden profitierte von Preisen, die unter den Referenzwerten der Preisbremsen lagen. Die Preisbremsen, die zum Jahresende 2023 ausgelaufen sind, wurden unterjährig mehrfach nachjustiert und weitere gesetzliche Anpassungen vorgenommen. Die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen von 19 auf 7 % wurde von den Stadtwerken Wernigerode im Gesamtjahr 2023 berücksichtigt. Durch strategisches Einkaufsmanagement konnte die Stadtwerke Wernigerode GmbH die Markteffekte teilweise abfedern. Dennoch kam es im Bereich der Endkundenpreise im Strom- und Erdgassektor sowie auch bei der Fernwärme zum Jahresbeginn 2023 zu diversen Preisanhebungen. Im Zuge von Preiserhöhungen des Trinkwasserbezugs beim Vorlieferanten erfolgte eine grundsätzliche Neukalkulation und Anpassung der Trinkwasserpreise zum 1. Juli 2023. Diese waren zuletzt im Jahr 2018 angehoben worden. Nachdem die Stadtwerke Wernigerode GmbH aufgrund der Marktentwicklungen im Frühjahr 2022 die Angebote für Sondervertragsprodukte Strom und Erdgas für Tarifkunden vorübergehend eingestellt hatte, wurden diese ab April 2023 wieder offeriert und beworben. Im Sinne der fortscheitenden Digitalisierung von Geschäftsprozessen erfolgte im Jahr 2023 die Einführung der sogenannten digitalen Hausanschlussakte. Damit können Änderungen an bestehenden Hausanschlüssen sowie neue Hausanschlüsse einfach und digital über die Homepage der Stadtwerke Wernigerode beantragt werden. Zudem wurde im Dezember 2023 das Online-Service-Portal der Stadtwerke Wernigerode aktiv geschaltet. Das Portal deckt eine Vielzahl an digitalen und standardisierten Kundenprozessen ab und trägt zur Imagestärkung und Kundenbindung bei. Neben der weiterhin angebotenen persönlichen Kundenberatung während der Geschäftszeiten profitieren die Kunden vom Komfort und der ganztägigen Erreichbarkeit des digitalen Service. Nach Abschluss der infrastrukturellen Großprojekte zur Errichtung eines dritten KWK-Erzeugungsstandorts sowie des Ersatzneubaus des Blockheizkraftwerkes Am Kupferhammer im Jahr 2022 waren die Anlagen im Berichtsjahr an allen drei Standorten ganzjährig und in endgültiger Ausbaustufe im Einsatz und beeinflussten den Anteil der Eigenerzeugung von Strom positiv. Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes sowie der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes begann die Stadtwerke Wernigerode GmbH in Kooperation mit einem Dienstleistungsunternehmen mit der Erarbeitung eines Transformationsplanes zur Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung. Für dieses Vorhaben erhielten die Stadtwerke Wernigerode einen Zuwendungsbescheid über die Vergabe von Fördermitteln gemäß der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Die im Jahr 2022 begonnene Umsetzung von Mieterstromprojekten mit lokalen Wohnungsbauunternehmen wurde im Berichtsjahr mit der Inbetriebnahme von vier weiteren Mieterstromanlagen fortgeführt. Weitere Projekte sind für das Jahr 2024 bereits geplant. Im Geschäftsfeld Wohngebietserschließungen konnte nach jeweils rund eineinhalb Jahren Bauzeit im Juli 2023 das Wohngebiet Küchengarten in Wernigerode sowie im Dezember 2023 das Wohngebiet Börstedter Straße im Wernigeröder Ortsteil Silstedt fertiggestellt und freigegeben werden. Nach gut zwei Jahren Bauzeit konnten auch die Erschließungsarbeiten im Wohngebiet Wienbreite II in Ilsenburg vollständig abgeschlossen werden. Die feierliche Übergabe an die Stadt Ilsenburg erfolgte Ende Mai 2023. Zudem begann mit dem Spatenstich im März 2023 die Erschließung des Wohngebietes Ziegenbergblick in Wernigerode. Zur Erweiterung des E-Carsharing-Angebotes in Kooperation mit der Ein Harz GmbH wird seit 2023 ein zweites Fahrzeug der Stadtwerke Wernigerode GmbH eingesetzt. Im Hinblick auf die Netzentgeltregulierung begann im Jahr 2023 die 4. Regulierungsperiode im Gasnetz. Die Antragstellung für das Ausgangsniveau der Erlösobergrenze sowie die Stellungnahme zur Anhörung durch die Landesregulierungsbehörde erfolgte jeweils fristgerecht in den Jahren 2021 bzw. 2022. Der finale Bescheid der Landesregulierungsbehörde liegt zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin nicht vor. Zudem erfolgte erstmalig die Berücksichtigung der KANU-Festlegung, das heißt die Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungsdauern für Anlagengüter der Erdgasinfrastruktur, die im Jahr 2023 als Fertiganlagen aktiviert wurden. Trotz der immer komplexeren Rahmenbedingungen haben die Stadtwerke Wernigerode auch im Jahr 2023 ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge verlässlich erfüllt. 3.2 Ertragslage Im Jahr 2023 sind Umsatzerlöse in Höhe von 132.256 TEUR (Vorjahr 141.069 TEUR) erzielt worden. Die Reduzierung um 8.813 TEUR ist im Wesentlichen auf gesunkene Handelserlöse zurückzuführen. Ferner haben auch im Geschäftsjahr 2023 die Preisentwicklungen auf den Beschaffungsmärkten für Energie die Entwicklung der Umsatzerlöse entsprechend beeinflusst. Im Wirtschaftsplan für 2023 wurden die Umsatzerlöse mit 114.300 TEUR prognostiziert. Die Differenz von 17.956 TEUR im Plan-Ist-Vergleich ist im Wesentlichen auf die erzielten Handelserlöse in Höhe von 18.516 TEUR zurückzuführen, da diese nicht prognostizierbar und somit im Wirtschaftsplan nicht enthalten sind. Die Erhöhung des Bestandes fertiger und unfertiger Erzeugnisse ist auf die Erschließung von Baugrundstücken zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge waren im Vorjahr durch Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 281 TEUR (Berichtsjahr 110 TEUR) geprägt. Im Berichtsjahr werden hier Erträge aus der Erstattung von Strom- und Energiesteuer in Höhe von 713 TEUR (Vorjahr 503 TEUR) bilanziert. Die Materialaufwendungen beinhalten im Wesentlichen den Bezug von Strom, Gas und Wasser. Die Reduzierung ist durch die Preisentwicklungen auf den Beschaffungsmärkten für Energie bedingt. Zu weiteren Ausführungen wird auf den Punkt 3.2.2 Beschaffung und Erzeugung von Energie verwiesen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind durch eine Rückstellungsbildung für unterlassene Instandhaltungen in Höhe von 1.019 TEUR sowie um 2.029 TEUR gestiegene Weiterberechnungsaufträge an Dritte beeinflusst. Bezüglich des Personalaufwands, der Mitarbeiteranzahl, Tarifsteigerungen usw. wird auf Punkt 3.3.2 Personal- und Sozialbereich verwiesen. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 6.483 TEUR (Vorjahr 5.376 TEUR) und weicht somit vom Plan um +2.452 TEUR ab. Die Plan-Ist-Abweichung ist geprägt durch die Preisentwicklungen auf den Beschaffungsmärkten für Energie, da diese schwerlich vorhersehbar waren sowie durch erwirtschaftete Handelserlöse, die nicht prognostizierbar sind. 3.2.1 Absatz und Umsatzerlöse an Energie
Der Stromabsatz belief sich im Jahr 2023 auf 344,6 Mio. kWh und lag damit um 1,1 % über dem Vorjahreswert (340,9 Mio. kWh). Im Vergleich zu den Planzahlen für das Geschäftsjahr 2023 stiegen die Ist-Absatzzahlen um rund 2 % bzw. 6,9 Mio. kWh. Bei beiden Vergleichen ist der Zuwachs überwiegend auf Absatzsteigerungen im Sonderkundensegment in fremden Netzen zurückzuführen. Im Erdgasbereich ist der Absatz gegenüber dem Vorjahr um 35,0 Mio. kWh bzw. um 5,6 % auf 588,9 Mio. kWh gesunken. Hauptursächlich ist die endende Belieferung eines Bündelkunden mit Abnahmestellen in fremden Netzen. Der Vergleich des Planabsatzes 2023 zum Ist-Absatz zeigt einen Zuwachs von rund 6 % bzw. 33,3 Mio. kWh. Dies lässt sich primär auf einen Kundengewinn im Sonderkundensegment für 2023 zurückführen, der erst nach Erstellung des Planes eintrat. Die Abgabemenge an der Erdgastankstelle inklusive Eigenverbrauchs steigerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Mio. kWh von 12,9 Mio. kWh auf 14,4 Mio. kWh. Dieser Anstieg resultiert aus Bedarfssteigerungen des erdgasbasierten öffentlichen Personennahverkehrs. Der Fernwärmeabsatz sank gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Mio. kWh auf 55,8 Mio. kWh und damit um 1,4 %. Gegenüber den Planwerten 2023 sank die Fernwärmeabgabe um 5,3 Mio. kWh bzw. 8,6 %. Ursächlich hierfür sind vorrangig Witterungseinflüsse. Der Trinkwasserabsatz an Endkunden und Weiterverteiler sank um 3,1 % auf 3,42 Mio. m 3. Gegenüber den Planwerten 2023 ergibt sich ein Rückgang um rund 2 % bzw. 0,07 Mio. m 3. Dies wird im Zusammenhang mit der überdurchschnittlich feuchten Witterung betrachtet. Die Werte der nachfolgenden Umsatzübersicht beinhalten die Strom- bzw. Energiesteuer.
Die Umsatzerlöse in der Versorgungssparte Strom erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 1,1 %. Diese Entwicklung basiert im Wesentlichen auf eine gestiegene Absatzmenge. Der Anstieg des Umsatzes im Erdgasbereich um 1,6 % ist überwiegend auf die Preisentwicklung bei sinkender Absatzmenge zurückzuführen. Der Mehrumsatz in der Versorgungssparte Fernwärme von 17,0 % gegenüber dem Vorjahr ist ebenfalls auf Preiseffekte zurückzuführen. Beim Trinkwasser ist ein Umsatzanstieg um 9,6 % zu verzeichnen. Dieser Anstieg basiert auf einer Preiserhöhung. 3.2.2 Beschaffung und Erzeugung von Energie Die externe Bezugsmenge Strom im Geschäftsjahr lag mit 176,3 Mio. kWh um 8,0 % unter der Vorjahresmenge in Höhe von 191,6 Mio. kWh. Im gleichen Zuge sanken die Bezugskosten um 7.281 TEUR auf 21.626 TEUR. Ursächlich für diesen Rückgang ist die kontinuierliche Abwärtsbewegung der Preise an den Energiemärkten über das Gesamtjahr, nach dem extremen Preisanstieg in den Jahren 2021/2022 im Zuge der Rohstoffkriese und des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Die in den eigenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (BHKW) erzeugte Strommenge stieg von 31,5 Mio. kWh auf 47,3 Mio. kWh. Grund dafür ist die nunmehr erstmalig ganzjährig zur Verfügung stehende Kapazität aller drei Erzeugungsanlagen nach erfolgtem Neu- bzw. Umbau. Das Unternehmen deckte im Jahr 2023 ca. 21,8 % des gesamten Strombedarfs in Wernigerode durch seine Erzeugungsanlagen ab (inkl. Photovoltaik und Wasserkraft). Die Erzeugungskosten sind gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Ursächlich hierfür waren erhöhte Gasbezugskosten und Netznutzungsentgelte, die im Jahresverlauf 2023 gestiegene Gasspeicherumlage sowie die für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres angefallene Bilanzierungsumlage. Der Kostenbestandteil für den nationalen Emissionshandel nach BEHG bleib konstant. Die Fremdeinspeisung nach EEG und KWK-G in das Netz der Stadtwerke Wernigerode GmbH betrug im Berichtsjahr summiert 9,7 Mio. kWh und lag um 0,2 Mio. kWh unter der Vorjahresmenge. Durch diesen Rückgang wurden 275 TEUR weniger an Anlagenbetreiber ausgezahlt, die 1.975 TEUR erhielten. Die Durchleitungsmenge im Rahmen der EEG-Direktvermarktung für Photovoltaikanlagen und Biogasverstromung sank um rund 0,7 Mio. kWh auf 6,7 Mio. kWh. Gegenüber dem Vorjahr - einhergehend mit den Marktpreisrückgängen - stieg die zu zahlende Marktprämie von 50 TEUR auf 0,3 Mio. EUR an. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 525,9 Mio. kWh und damit rund 0,5 % mehr Erdgas als im Vorjahr (523,1 Mio. kWh) bezogen. Hierfür sind gegenüber dem Vorjahr 2.927 TEUR mehr aufgewendet worden, mithin 22.782 TEUR. Dieser Mengenanstieg ist vorrangig auf den gestiegenen Erdgasverbrauch in den nunmehr im Gesamtjahr betriebenen drei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zurückzuführen. Hingegen sanken die Bezugskosten im Kurzfristmarkt von 25.646 TEUR auf 14.179 TEUR. Dieser Effekt beruht auf im Jahresverlauf stetig fallenden Kurzfristmarktkonditionen. 3.3 Finanz- und Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich von 93.026 TEUR auf 90.944 TEUR reduziert. Dies ist im Wesentlichen durch geringere Umsatzsteuerforderungen begründet. Die Entwicklung des Anlagevermögens von 52.859 TEUR auf 56.551 TEUR ist geprägt durch eine hohe Investitionstätigkeit. Der Anstieg der Vorräte von 4.731 TEUR auf 5.869 TEUR ist durch die Bilanzierung von zu erschließenden Baugrundstücken sowie BEHG-Emissionszertifikaten geprägt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (20.041 TEUR; Vorjahr: 27.362 TEUR) waren im Vorjahr durch Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 5.631 TEUR (Berichtsjahr: 873 TEUR) beeinflusst, welche aufgrund von erhöhten Guthaben-Abrechnungen im Rahmen der Jahresrechnungslegung im Tarifkundenbereich entstanden waren. Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich von 6.044 TEUR auf 8.017 TEUR. Die Eigenkapitalquote beträgt 46,80 % (2022: 43,48 %) und stieg infolge der Reduzierung der Bilanzsumme um 2.082 TEUR gegenüber dem Vorjahr. Die sonstigen Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 3.840 TEUR erhöht. Dieser Anstieg resultiert aus der Bilanzierung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen in Höhe von 1.019 TEUR (Vorjahr 583 TEUR), einer Rückstellung nach § 11 StromNEV in Höhe von 1.148 TEUR (Vorjahr 104 TEUR) sowie einer Rückstellung für drohende Verluste in Höhe von 1.347 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). Die Steuerrückstellungen haben sich um 1.996 TEUR erhöht. Die Sonstigen Verbindlichkeiten waren im Vorjahr durch überdurchschnittlich hohe Guthabenverbindlichkeiten gegenüber Kunden geprägt (Berichtsjahr 7.930 TEUR; Vorjahr 12.973 TEUR). Das Finanzmanagement der Stadtwerke Wernigerode GmbH ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist sowie unter Ausnutzung von Skonti zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Finanzlage wird als gut eingeschätzt. Mit den Zahlungsmittelzuflüssen aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie aus den Kreditlinien können die notwendigen Investitionen finanziert und Zahlungen an kapitalgebende Banken bedient werden. Damit kann die Finanzstruktur des Unternehmens als sehr gut eingestuft werden. 3.3.1 Investitionen Um eine sichere und zuverlässige Energie- und Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, investierte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 8.568 TEUR insbesondere in die Erneuerung sowie in den Ausbau der Netze und Anlagen zur Strom-, Erdgas, Fernwärme- und Trinkwasserversorgung. Damit blieb die tatsächliche Investitionstätigkeit deutlich unter der geplanten Summe in Höhe von 12.790 TEUR zurück. Wesentlichen Anteil daran hatte die Verschiebung des Ersatzneubaus der Schaltstation "Industriepark" auf das Jahr 2024, die mit einer Summe von 3 Mio. EUR im Investitionsplan 2023 enthalten war. Für die Netze auf Mittel- und Niederspannungsebene sowie Anlagen der Stromversorgung beliefen sich die Investitionen auf 2.201 TEUR. In der Sparte Erdgas wurden auf Hochdruck-, Mitteldruck- und Niederdruckebene sowie für technische Anlagen insgesamt 779 TEUR investiert. Für das Trinkwassernetz inkl. technischer Anlagen fielen Investitionen in Höhe von 1.095 TEUR an. Neben der Teilnahme an Gemeinschaftsbaumaßnahmen lagen die Investitionsschwerpunkte auf Erneuerungen der Trinkwasserortsnetze. Im Fernwärmenetz betrug das Investitionsvolumen für den weiterführenden Netzausbau und den Anschluss neuer Fernwärmekunden 1.912 TEUR. Aufgrund diverser Anschlussbegehren und vor dem Hintergrund der erwarteten kommunalen Wärmeplanung wurden rund 1 Mio. EUR mehr investiert als ursprünglich geplant. In die Erzeugung von Strom sowie Fernwärme investierten die Stadtwerke Wernigerode rund 252 TEUR. In den sonstigen Bereichen des Unternehmens belief sich die Investitionssumme auf 2.329 TEUR (u.a. MSR-Technik und Telekommunikation, Zählermanagement, Erdgastankstelle, allgemeine Verwaltung und Fuhrpark, EDV, Stromladesäulen, Contracting, Mieterstrom). 3.3.2 Personal- und Sozialbereich Der Personalaufwand betrug 7.981 TEUR (Vorjahr 7.180 TEUR). Der Anstieg des Personalaufwandes ist unter anderem begründet durch die Anpassung der Tarifvergütung zum 1. September 2023 sowie durch die Zahlung einer tariflichen Inflationsausgleichprämie 2023. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte das Unternehmen 119 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon waren 36 Personen gewerbliche Arbeitnehmende, 75 Personen waren Angestellte (einschließlich Altersteilzeitbeschäftigte in der Freistellungsphase) sowie 8 geringfügig Beschäftigte. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich sechs Auszubildende tätig, davon zwei im gewerblichen und vier im kaufmännischen Bereich. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels hat die Stadtwerke Wernigerode GmbH im Jahr 2023 in Zusammenarbeit mit der Initiative Fachkraft im Fokus Sachsen-Anhalt eine Mitarbeiterumfrage durchgeführt. Im Ergebnis wurde dem Unternehmen das Landessiegel Sachsen-Anhalt 2023 "Das mitarbeiterorientierte Unternehmen - Hier fühle ich mich wohl" verliehen. 4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt vorwiegend über finanzielle Leistungsindikatoren. Dabei wird den Umsatzerlösen und dem Jahresergebnis die größte Bedeutung beigemessen. Zu den Umsatzerlösen der Gesellschaft sowie zur Entwicklung des Jahresergebnisses nach Steuern wird auf die Erläuterungen unter Punkt 3.2.1 verwiesen. Die Entwicklung der Umsatzerlöse wird darüber hinaus auf Basis der wesentlichen Absatzkennzahlen analysiert (siehe Punkt 3.2.1.). Zudem legt die Stadtwerke Wernigerode GmbH großen Wert auf eine exzellente Servicequalität sowie eine vertrauensvolle Kundenbeziehung. In diesem Zusammenhang lässt sich die Stadtwerke Wernigerode GmbH ihre Leistungsfähigkeit durch unabhängige Marktforschungsinstitute zertifizieren. Die Prüfsiegel dienen als objektiver Leistungsnachweis zur Stärkung der Kundenbindung, Imagepflege sowie Mitarbeitermotivation. Der Stadtwerke Wernigerode GmbH ist es zum vierten Mal in Folge gelungen, durch die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mit dem Gütesiegel "Herausragender Regionalversorger" ausgezeichnet zu werden. Dieses ist nun für das Geschäftsjahr 2024 gültig. 5. Tätigkeitsabschlüsse Zur Einhaltung der Verpflichtungen bei der Rechnungslegung führt die Stadtwerke Wernigerode GmbH nach § 6b Abs. 3 EnWG in der internen Rechnungslegung getrennte Konten für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung, nach § 3 Abs. 4 des Messstellenbetriebsgesetzes für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb Elektrizität sowie auch für die Ladeinfrastruktur E-Mobilität. Für Tätigkeiten außerhalb dieser Bereiche werden ebenfalls getrennte Konten geführt. 6. Prognose, Chancen- und Risikobericht 6.1 Prognose Für das Jahr 2024 werden Umsatzerlöse in Höhe von 105.884 TEUR prognostiziert. Gegenüber dem Ist des Geschäftsjahres 2023 mit 132.256 TEUR entspricht dies einem Rückgang um rund 19,9 %. Unter anderem reduzieren sich die Erlöse im Geschäftsfeld Erschließungen sowie die damit verbundenen Dienstleistungen an die Stadt Wernigerode und den Abwasserverband. Zudem war das Geschäftsjahr 2023 von kaum planbaren Handelserlösen geprägt. Im Rahmen des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2024 gehen die Stadtwerke Wernigerode von einem Jahresergebnis in Höhe von 5.248 TEUR aus (Ist 2023: 6.483 TEUR). Der Rückgang ist überwiegend auf die steigende Investitionstätigkeit sowie einem Anstieg des Personalaufwandes zurückzuführen. Der vom Aufsichtsrat genehmigte Investitionsplan 2024 sieht ein Gesamtvolumen in Höhe von 14.578 TEUR vor (Ist 2023: 8.568 TEUR). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den im Zuge der Energiewende erforderlichen Ausbau und die Verstärkung des Stromnetzes, auf umfangreiche Netzerweiterungen im Fernwärmebereich sowie auf die aus dem Jahr 2023 nach 2024 verschobene Investitionsmaßnahme zum Neubau der Schaltstation "Industriepark" zurückzuführen. Um den Verpflichtungen des im Jahr 2023 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetzes nachzukommen, wird die Implementierung eines Energiemanagementsystems (EMS) nach ISO 50001 vorbereitet. Die Zertifizierung soll in der ersten Jahreshälfte 2025 erfolgen. Die Einführung des EMS bietet Chancen, Energieeffizienzpotenziale zu identifizieren und nutzbar zu machen, Energiekosten zu senken und den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Auch Wettbewerbsvorteile und eine verbesserte Marktwahrnehmung können mit der Zertifizierung erreicht werden. Die grundsätzliche Ausrichtung der Stadtwerke Wernigerode GmbH konzentriert sich weiterhin auf die sichere, wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung aller Kunden aus Industrie und Gewerbe sowie der Privathaushalte. Gleichermaßen umfasst dies auch die Bereitstellung einer adäquaten Netzinfrastruktur. Ziel ist es außerdem, den Kundinnen und Kunden auch weiterhin eine exzellente Servicequalität zu bieten. In diesem Zusammenhang wird angestrebt, auch in den kommenden Jahren das Gütesiegel "Herausragender Regionalversorger" zu erhalten. Zudem soll das im Jahr 2023 eingeführte Kundenserviceportal um zusätzliche Funktionalitäten erweitert werden. Der digitale Service bietet große Chancen, die Servicequalität weiter zu verbessern, neue Kunden zu gewinnen und Arbeitsprozesse zu vereinfachen. Die Risiken hinsichtlich der konjunkturellen Lage in Deutschland sind angesichts der schwachen Weltwirtschaft und der anhaltenden geopolitischen Krisen in der Ukraine und Nahost hoch. Die Bundesregierung hat ihre Prognosen zum Wirtschaftswachstum 2024 zuletzt deutlich gesenkt. Während in der Herbstprognose 2023 noch von einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 1,3 % ausgegangen wurde, wird laut der aktuellen Prognose ein geringes Wachstum von lediglich 0,2 % erwartet. Weitere Chancen- und Risiken sind nachfolgend erläutert. 6.2 Chancen- und Risikobericht Die zentrale Zielsetzung des Risikomanagements ist es, die Unternehmensleitung rechtzeitig und regelmäßig mit den für die Unternehmensentwicklung relevanten Informationen zu versorgen. Außerdem sollen mit Hilfe des Risikomanagements Handlungsempfehlungen ausgegeben werden, die die Einleitung angemessener Maßnahmen gegen drohende Risiken beinhalten. Dies soll als Bestandteil des Unternehmenscontrollings Transparenz schaffen, den Informationsfluss optimieren und die Handlungsfähigkeit verbessern. Der Risikomanagementprozess ist ein kontinuierlicher Vorgang, welcher in einer jährlichen Inventur Risiken identifiziert und dokumentiert. Mit der anschließenden softwaregestützten Bewertung der möglichen Schadenshöhen sowie der Eintrittswahrscheinlichkeiten (Bruttovariante) werden die erfassten Risiken anhand ihrer Schadenserwartungswerte in einer Risikomatrix zusammengefasst, um eine gesamtunternehmerische Risikoübersicht zu erhalten. Im jährlichen Turnus erfolgt eine Risikoberichterstattung gegenüber der Geschäftsführung. Entstehen neue Risiken oder erreichen vorhandene Risiken definierte Schwellenwerte, so erfolgt darüber hinaus eine Ad-hoc-Berichterstattung an die Geschäftsführung. Unter Berücksichtigung der gegebenen Gegensteuerungs- und Minimierungsmaßnahmen wurden im abgeschlossenen Geschäftsjahr keine Risiken identifiziert, die unternehmensbedrohend waren. In regelmäßigen Abständen werden die Versicherungen für mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken geprüft und entsprechende Policen abgeschlossen. Umfeldrisiken und -chancen (politische/gesetzliche/regulatorische Rahmenbedingungen) Seit einigen Jahren werden Energieversorger immer häufiger Risiken aufgrund von Änderungen der energiepolitischen und regulatorischen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene ausgesetzt. Hier ist beispielsweise die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unabhängigkeit und Zuständigkeit der Regulierungsbehörden sowie zur Umsetzung entflechtungsrechtlicher Vorgaben im Energiebereich zu erwähnen. In Folge dieses Urteils hat die BNetzA am 18. Januar 2024 ein erstes Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Die hieraus resultierenden Änderungen für Netzbetreiber sind derzeit nicht final absehbar. Risiken bestehen auf administrativer Seite beispielsweise durch einen möglichen Wegfall des sogenannten vereinfachten Verfahrens oder einer Verkürzung der Regulierungsperioden. Generell beeinflusst der künftige Regulierungsrahmen, darunter die Festlegungen zu Eigenkapitalzinsen und weiterer Faktoren sowie die Berücksichtigung von Kostenbestandteilen die Erlösobergrenze und somit die Wirtschaftlichkeit des Strom- bzw. Gasnetzes. Weiterhin sind die politischen Entwicklungen zur Energiewende zu erwähnen. Besonders im Hinblick auf das Gasnetz sind die Entwicklungen ungewiss. Einerseits sind die Verteilnetzbetreiber verpflichtet, eine sichere, effiziente und kostengünstige Energieversorgung zu gewährleisten und allen Kunden einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gasnetz zu ermöglichen. Andererseits ist aufgrund der ausstehenden energiepolitischen Entscheidungen unklar, welche Rolle die Gasversorgung in der Zukunft einnehmen wird. Risiken bestehen hinsichtlich der sinkenden Wirtschaftlichkeit des Gasnetzes im Spannungsfeld zwischen notwendigen Investitionen zum Erhalt der Versorgungssicherheit sowie sukzessive sinkenden Absatzmengen. Im Rahmen der Klimapolitik wird der Fernwärme eine wesentliche Rolle bei der zukünftigen Wärmeversorgung zugesprochen. Die Nutzung hoch effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zur gleichzeitigen Erzeugung von Wärme und Strom bleibt mittelfristig weiterhin wichtiger Baustein der Unternehmensstrategie, wenngleich alternative Wärmeerzeugungstechnologien wie beispielsweise Wärmepumpen zunehmend an Bedeutung gewinnen und die fossile KWK allmählich zurückgedrängt wird. Chancen bieten sich hierbei aus der Substitution von Erdgas mit Brennstoffen auf Basis erneuerbarer Energien. Der für den Fernwärmebereich bereits beauftragte und im Herbst 2024 erwartete Transformationsplan wird Wege aufzeigen, die Fernwärme der Stadtwerke Wernigerode zunehmend klimaneutral auszugestalten. Vor dem Hintergrund der kommunalen Wärmeplanung, die in Wernigerode bis zum 30. Juni 2028 beschlossen und veröffentlicht sein muss, besteht die Chance, durch Netzausbau und Netzverdichtungen den Anteil der Fernwärme am Gesamtwärmemarkt zu erhöhen. Zudem ergeben sich Chancen durch die Entwicklung neuer Wärmedienstleistungen. Risiken bestehen hinsichtlich der weiteren politischen Entscheidungen, der zukünftigen Förderlandschaft sowie der Gestaltung zuverlässiger Rahmenbedingungen. Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zum Nachtragshaushalt 2021 erzeugt zusätzliche Unsicherheiten hinsichtlich der Finanzierung von Klimaschutzvorhaben bzw. der Umsetzung von staatlichen Förderprogrammen. Insgesamt betrachtet haben die Umfeldrisiken eine mittlere Ausprägung. (Markt-)Preis- und Absatzrisiken und -chancen Die Rohstoff- und Energiemärkte zeigen sich weiter sehr volatil und werden durch globale Konfliktherde beeinflusst, sodass Einschätzungen zur Entwicklung mitunter schwierig und kurzlebig sind. Zusätzlich zu den Auswirkungen von Preisveränderungen führt ein schwer prognostizierbares Abnahmeverhalten der Kunden aufgrund von Energieeinsparungen, Substitutionsinvestitionen (z.B. in PV) sowie Veränderungen in der Produktion aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation zu erhöhten Risiken. Dieser Situation begegnen die Stadtwerke Wernigerode unter anderem mit der Konzentration auf das Bestandskundengeschäft sowie mit der Ausgestaltung von geänderten Vertragsangeboten für Sonderkunden. Insgesamt ist das Risiko als mittleres Risiko einzustufen. IT-Risiken Zum wiederholten Mal stuft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland die Gefährdungslage im Cyber-Raum als so hoch wie nie zuvor ein. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie besonders Kommunalverwaltungen und kommunale Betriebe wurden überproportional häufig angegriffen. Ransomware blieb auch im Jahr 2023 die Hauptbedrohung in Deutschland. Die Stadtwerke begegnen diesen Risiken neben der Umsetzung branchenspezifischer Anforderungen unter anderem durch technische Sicherungsmaßnahmen, Datensicherungskonzepte und die Vergabe von Berechtigungs- und Zugriffsrechten. Ebenso verfügen die Stadtwerke Wernigerode GmbH über ein zertifiziertes Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS). Da die Folgen einer möglichen Cyberattacke trotz aller Gegenmaßnahmen erheblich wären, ist das Risiko als mittleres Risiko einzustufen. Risiken aus dem Betrieb von Anlagen und Netzen (operative Risiken) Als Betreiber von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Netzanlagen sowie Gas-, Strom-, Fernwärme- und Wassernetzen bestehen Risiken aus dem ungeplanten Ausfall oder der Nichtverfügbarkeit von Anlagen und Netzen. Der Eintrittswahrscheinlichkeit derartiger Situationen wird durch vorbeugende Wartungen, laufende Kontrollen sowie der frühzeitigen Beseitigung möglicher Schadensursachen entgegengewirkt. Verschiedenste Schadenssituationen sind durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Zunehmende Unwetterereignisse und Trockenperioden führen jedoch zu einer Erhöhung der Eintrittswahrscheinlichkeit, sodass dieses Risiko für die Stadtwerke Wernigerode GmbH eine mittlere Ausprägung hat. Im dynamischen Wettbewerbsumfeld liegt der Fokus der Stadtwerke Wernigerode GmbH auf der Verteidigung und Stärkung der Position als regionaler Versorger und Energiedienstleister sowie der daraus resultierenden Alleinstellungsmerkmale.
Wernigerode, 13. Mai 2024 Stadtwerke Wernigerode GmbH Geschäftsführer gez. Steffen Meinecke Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss 2023Allgemeine Angaben Die Stadtwerke Wernigerode GmbH, mit Sitz in Wernigerode, ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 101732 eingetragen. Der Jahresabschluss 2023 wurde entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke wurden ebenso wie die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machenden Vermerke ausnahmslos im Anhang aufgeführt. Die Ansatz- und Bewertungsstetigkeit ist grundsätzlich gewahrt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss 2023 wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter grundsätzlicher Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 266 bis 274a HGB) aufgestellt. Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten - abzüglich erhaltener Fördermittel und der in 2003 bis 2023 zugegangenen Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge sowie um planmäßige Abschreibungen vermindert - bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen über die steuerrechtliche Nutzungsdauer gemäß der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Energie- und Wasserversorgung" vom Bundesministerium der Finanzen in der Fassung vom 24.01.1995, Aktenzeichen IV A 8-S 1551-9/95, 45-S 1551-20. Seit 2010 wurden für neu zugegangene bzw. hergestellte Anlagegegenstände die planmäßigen Abschreibungen nach der linearen Methode vorgenommen. Die in 1995, 1997 und in den Jahren 1999 bis 2007 sowie 2009 angeschafften bzw. hergestellten Anlagegegenstände wurden, soweit keine außerplanmäßigen Abschreibungen gemäß § 4 Fördergebietsgesetz vorgenommen worden sind, überwiegend degressiv abgeschrieben. Ab 2010 werden Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR (bis 2017: 410 EUR) im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind, soweit sie nicht nach den Grundsätzen der verlustfreien Bewertung zu bewerten waren, zu fortgeschriebenen Herstellungskosten angesetzt. Die aufgrund der Unterlagen der Betriebsabrechnung ermittelten Herstellungskosten enthalten Materialeinzelkosten. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in den Herstellungskosten nach § 255 HGB berücksichtigt. Die kostenlos zugeteilten Schadstoffemissionsrechte wurden mit dem Erinnerungswert angesetzt; die neu erworbenen Emissionsrechte sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen und werden unter den Vorräten bilanziert. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und der aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt worden. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärme sind erhaltene Abschlagszahlungen verrechnet. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Kapitalrücklagen sind, soweit sie aus Bareinlagen gebildet wurden, mit dem Nennwert, soweit sie aus Sachanlagen gebildet wurden, mit dem beizulegenden Wert zum Zeitpunkt der Zuführung angesetzt. Die Pensionsrückstellungen sind unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes mit den handelsrechtlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt worden. Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde die "projected unit credit method" angewandt. Der Rechnungszins beruht auf dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz in Höhe von 1,82% und berücksichtigt einen Zeitraum von zehn Jahren. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den "Richttafeln von 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für den bis 30.09.2010 berufenen ehemaligen Geschäftsführer ist ein Rententrend von 3% und für drei weitere Mitarbeiter, die 1992 von der Erdgas Mittelsachsen GmbH übernommen wurden, ist ein Rententrend von 2% zugrunde gelegt worden. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 10 TEUR (Vorjahr 49 TEUR). Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre. Für die anteiligen Wertguthaben aus Altersteilzeit sind die Rückstellungen ratierlich nach versicherungsmathematischen Gutachten ermittelt worden. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches werden berücksichtigt. Wie auch bei den Pensionsrückstellungen kommen für die Berechnungen die "Richttafeln von 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zur Anwendung. Dabei wurde für jeden Mitarbeiter ein von der individuellen Verpflichtungsrestlaufzeit abhängiger Rechnungszinssatz angesetzt sowie ein Gehaltstrend von 3% angenommen. Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle ungewissen Verbindlichkeiten und sonstigen erkennbaren Risiken berücksichtigt. Es sind die Beträge angesetzt worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Soweit die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Beträge eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, sind diese unter Berücksichtigung zu erwartender Kosten- und Preissteigerungen bewertet und unter Heranziehung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre gemäß § 253 Abs. 2 HGB auf den Bilanzstichtag abgezinst worden. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zukünftige Energielieferverträge werden abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz aggregiert in Vertragsportfolien je Lieferjahr gebildet und bewertet. Die Zuordnung der einzelnen Endkunden in die Vertragsportfolien erfolgt dabei nach intern, je Sparte, festgelegten Instrumenten. Zur Steuerung der einzelnen Vertragsportfolien bzw. Portfoliobücher ist ein belastbares und angemessenes Risikomanagementsystem etabliert, welches sich stetig an die Gegebenheiten anpasst und fortlaufend weiterentwickelt wird. Grundsätzlich gibt die Risiko- und Geschäftsstrategie vor, dass sich Beschaffungsmengen und die vertraglich gebundenen (Kunden mit Standardlastprofilen, wie auch Kunden mit registrierender Leistungsmessung) beziehungsweise erwarteten Vertriebsmengen (Standardlastprofilkunden) gegenseitig entsprechen. Jedoch kann es bei Veränderungen (z.B. durch Kundengewinne und -verluste, oder auch veränderliche Witterungsbedingungen) zu Abweichungen kommen, die in Summe zu viel oder zu wenig beschaffter Energie führen können. Diese Risikopositionen werden jedoch fortlaufend überwacht und hierfür die historischen Erfahrungen mit einbezogen. Im Detail existieren folgende Vertragsportfolien im Strom- wie auch Erdgasvertrieb: Übereinstimmende Risiken aus gebundenen Strom- und Erdgasabsatzverträgen mit Kunden werden aggregiert und mit den zugehörigen Strom- und Erdgasbeschaffungsgeschäften bewertet. Die jeweiligen Portfolien werden dabei in so genannte Bücher unterteilt und entsprechend der in diesen Büchern enthaltenen Kundencluster bewirtschaftet. Die Beschaffung der notwendigen Produkte erfolgt entsprechend definierten Systematiken, offene Positionen aus Kundenverträgen, die Preisbindungen unterliegen, werden stetig durch entsprechende Transaktionen an den Energiemärkten durch das Portfoliomanagement geschlossen und fortlaufend kontrolliert. Eigenes Erzeugungsportfolio: Eigene Erzeugungsanlagen werden entsprechend ausgeglichen bewirtschaftet und stetig überwacht, so dass sich Risikopositionen deutlich minimieren. Die Vermarktung der selbst erzeugten Mengen erfolgt entsprechend definierter Vorgaben in den Vertriebsportfolien. Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die bei der Bewertung der Rückstellungen und der einbehaltenen Sicherheiten nach Handels- und Steuerrecht entstandenen Abweichungen führen bei einem Steuersatz von 31,23% zu aktiven latenten Steuern in Höhe von 913 TEUR (siehe Tabelle "Nachweis der latenten Steuern"). Sie werden gemäß Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in der Bilanz nicht angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt. Die gezeichneten Aktien der Harz AG sind unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Die Vorräte enthalten im Wesentlichen Emissionszertifikate sowie Heizöl, Installations- und Reparaturmaterial. In den unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen sind erworbene Grundstücke und zugehörige Erschließungskosten bilanziert, die zum Verkauf angeboten werden. Der ausgewiesene Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen resultiert vorrangig aus dem Verkauf von Strom, Erdgas, Trinkwasser und Fernwärme. Im Rahmen der Jahresrechnungslegung gegenüber Tarifkunden wurden Abschlagszahlungen in Höhe von 56.369 TEUR saldiert. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf den Gesellschafter 545 TEUR (Vorjahr 210 TEUR). Sonstige Vermögensgegenstände enthalten u.a. Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen gegenüber dem Hauptzollamt aus Stromsteuer- und Energiesteuerentlastungen (1.497 TEUR), gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuerguthaben der Jahresverbrauchsabrechnung (873 TEUR) und aus noch nicht abziehbaren Vorsteuern (608 TEUR), die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Ferner sind hier debitorische Kreditoren in Höhe von 447 TEUR verbucht. Von den sonstigen Vermögensgegenständen entfallen 193 TEUR (Vorjahr 117 TEUR) auf den Gesellschafter. Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden u.a. Vorauszahlungen für Stromlieferungen ausgewiesen. Die in Höhe von 1.393 TEUR gebildete Pensionsrückstellung enthält unverfallbare Versorgungszusagen für den bis zum 30.09.2010 berufenen ehemaligen Geschäftsführer (1.360 TEUR) sowie für drei weitere Mitarbeiter, die 1992 von der Erdgas Mittelsachsen GmbH übernommen wurden. Weitere Rückstellungen sind u.a. für Endabrechnungen von Strom-, Erdgas- und Wasserbezügen sowie den entsprechenden Umlagen und Emissionszertifikaten (4.885 TEUR), für Altersteilzeit (333 TEUR), für weitere Personalaufwendungen (667 TEUR), für Ertragssteuern (2.301 TEUR), für unterlassene Instandhaltungen (1.019 TEUR) und für das Regulierungskonto Strom (1.148 TEUR) gebildet worden. Die erhaltenen Anzahlungen beinhalten Anzahlungen von Kunden. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen größtenteils Kundenüberzahlungen (7.986 TEUR) und Verbindlichkeiten aus Strom- und Energiesteuern gegenüber dem Hauptzollamt (1.098 TEUR). Auf den Gesellschafter entfallen von den Verbindlichkeiten 228 TEUR (Vorjahr 309 TEUR). Eine Übersicht der Verbindlichkeiten und ihrer Restlaufzeiten ist der Tabelle "Verbindlichkeiten" zu entnehmen.
Der Nachweis der latenten Steuern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden vollständig im Inland erzielt und setzen sich unter Berücksichtigung der Abführung von Strom- und Energiesteuern Erdgas, wie in der Tabelle "Umsatzerlöse" dargestellt, zusammen.
Die aktivierten Eigenleistungen belaufen sich auf 162 TEUR. Die Höhe der sonstigen betrieblichen Erträge beträgt insgesamt 1.031 TEUR. Diese resultieren u.a. aus der Auflösung von Rückstellungen (110 TEUR) sowie aus Erstattungen für Stromsteuer und Energiesteuer (713 TEUR). Im Materialaufwand sind vor allem Strom-, Erdgas-, Wasserbezüge sowie der Bezug und Verbrauch anderer Hilfs- und Betriebsstoffe und Material verbucht. Fremdleistungen wurden durch verschiedene Unternehmen vorwiegend in Zusammenhang mit Reparatur-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Die Löhne und Gehälter belaufen sich auf 6.678 TEUR und die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung auf 1.303 TEUR, wovon 84 TEUR (Vorjahr 76 TEUR) auf Aufwendungen für Altersvorsorge entfallen. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden in Höhe von 4.334 TEUR abgeschrieben. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u.a. die Konzessionsabgaben inkl. Gestattungsentgelt (1.896 TEUR), EDV-Kosten (487 TEUR), Werbeaufwendungen (239 TEUR) sowie Rechts-, Beratungs- und Gerichtskosten (248 TEUR). Die Zinsaufwendungen betreffen Aufzinsungsbeträge für langfristige Rückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (36 TEUR; Vorjahr 33 TEUR) u.a. auf den Erfüllungsrückstand Altersteilzeit, für die Pensionsrückstellungen sowie für Jubiläumsverpflichtungen, und Darlehenszinsen (42 TEUR). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten 1.933 TEUR Gewerbesteuern und 1.972 TEUR Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag. Die sonstigen Steuern setzen sich u.a. aus der Energiesteuer Erdgas (774 TEUR) und Stromsteuer (36 TEUR) auf den Eigenverbrauch und Grundsteuern (13 TEUR) zusammen. Angaben zum Jahresergebnis Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 6.483 TEUR. Der Geschäftsführer schlägt vor, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 6.483 TEUR an den Gesellschafter 5.000 TEUR auszuschütten und 1.483 TEUR den Gewinnrücklagen zuzuführen. Sonstige AngabenGeschäftsführer der Stadtwerke Wernigerode GmbH ist Herr Dipl.-Ing. Steffen Meinecke. Dem Aufsichtsrat gehörten 2023 folgende Mitglieder an: • Herr Tobias Kascha, Aufsichtsratsvorsitzender, Oberbürgermeister Stadt Wernigerode, • Herr Thomas Schatz, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender, Mitglied des Stadtrates, selbstständiger Unternehmer • Frau Angela Gorr, Mitglied des Landtages, Mitglied des Stadtrates • Herr Denis Mau, Mitglied des Stadtrates, IT-Mitarbeiter • Frau Beate Leo, Amtsleiterin Stadt Wernigerode • Herr Immo Kramer, Dezernent Stadt Wernigerode • Herr Rainer Schulze, Mitglied des Stadtrates, selbstständiger Unternehmer • Herr Uwe Bläß, Sachbearbeiter im Abrechnungsservice • Herr Stefan Streichert, Abteilungsleiter Stromnetz, Straßenbeleuchtung und Elektromobilität Auf die Angaben zu den Bezügen des gegenwärtigen Geschäftsführers und auf die Angaben zu den Pensionszahlungen an den ehemaligen Geschäftsführer wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen 8 TEUR. Im Unternehmen wurden durchschnittlich 119 Arbeitnehmer beschäftigt, davon waren 75 Gehalts- und 36 Lohnempfänger sowie 8 Minijobber. Für die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB sind im Jahresabschluss 2023 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 62 TEUR enthalten. Davon entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen inklusive Reisekosten und Auslagen 40 TEUR, auf andere Testierungsleistungen 13 TEUR und auf Steuerberatungsleistungen 9 TEUR. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB beläuft sich auf 93.100 TEUR. Darüber hinaus bestehen jährliche Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverpflichtungen in Höhe von 355 TEUR. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnten, sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Wernigerode, 13. Mai 2024 Stadtwerke Wernigerode GmbH gez. Steffen Meinecke Der Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Eläuterungen über die Zuordnungsregeln gem. § 6b Abs. 3 EnWGAllgemeine Angaben Die Jahresabschlüsse 2023 für die einzelnen Tätigkeiten gem. § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Tätigkeit "Messstellenbetrieb Elektrizität" und "Ladeinfrastruktur" wurden entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Für die Gliederung der einzelnen Gewinn- und Verlustrechnungen wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB wurden für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung", "Messstellenbetrieb Elektrizität" und "Ladeinfrastruktur" die Wertansätze des Vorjahres zum 31.12.2022 in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten - abzüglich der erhaltenen Fördermittel und der in 2003 bis 2023 zugegangenen Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten sowie um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen vermindert - bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen über die steuerrechtliche Nutzungsdauer gemäß der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Energie- und Wasserversorgung" vom Bundesministerium der Finanzen in der Fassung vom 24.01.1995, Aktenzeichen IV A 8-S 1551-9/95, 45-S 1551-20. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet und enthalten im Wesentlichen Emissionsrechte. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt worden. Die Forderungen haben in der Regel eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Die Pensionsrückstellungen sind unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes mit den handelsrechtlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt worden. Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde die "projected unit credit method" angewandt. Der Rechnungszins beruht auf dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den "Richttafeln von 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für die anteiligen Wertguthaben aus Altersteilzeit sind die Rückstellungen ratierlich nach versicherungsmathematischen Gutachten ermittelt worden. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches werden berücksichtigt. Wie auch bei den Pensionsrückstellungen kommen für die Berechnungen die "Richttafeln von 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zur Anwendung. Dabei wurden für jeden Mitarbeiter ein von der individuellen Verpflichtungsrestlaufzeit abhängiger Rechnungszinssatz sowie ein Gehaltstrend von 3% angenommen. Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle ungewissen Verbindlichkeiten und sonstigen erkennbaren Risiken berücksichtigt. Es sind die Beträge angesetzt worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Soweit die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Beträge eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, sind diese unter Berücksichtigung zu erwartender Kosten- und Preissteigerungen bewertet und unter Heranziehung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre gemäß § 253 Abs. 2 HGB auf den Bilanzstichtag abgezinst worden. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zu den übrigen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen wird auf den Anhang des Gesamtunternehmens verwiesen. Die Verbindlichkeiten der Elektrizitäts-, Gasverteilung, der Ladeinfrastruktur sowie des Messstellenbetriebs Elektrizität haben folgende Restlaufzeiten:
In der Gewinn- und Verlustrechnung der Elektrizitätsverteilung sind Umsatzerlöse in Höhe von 19.631 TEUR (Vorjahr 17.651 TEUR) ausgewiesen. Diese betreffen u.a. 15.186 TEUR Verbrauchserlöse aus Netznutzung und Umlagen, 73 TEUR Erträge aus Wartung, Installation und Reparaturen, 640 TEUR Erlöse aus Handel sowie 2.164 TEUR Erträge aus EEG Einspeisung und 1.551 TEUR KWK Einspeisung. Im Personalaufwand der Elektrizitätsverteilung sind 30 TEUR (Vorjahr 27 TEUR) für Altersversorgung enthalten. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung der Gasverteilung enthaltenen Umsatzerlöse in Höhe von 6.411 TEUR (Vorjahr 8.408 TEUR) resultieren u.a. aus Verbrauchserlösen der Netznutzung in Höhe von 5.543 TEUR, aus Erträgen aus Installation, Reparaturen und Wartung in Höhe von 11 TEUR sowie aus Erlösen aus Handel in Höhe von 850 TEUR. Im Personalaufwand der Gasverteilung sind 14 TEUR (Vorjahr 13 TEUR) für Altersversorgung enthalten. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung der Ladeinfrastruktur enthaltenen Umsatzerlöse in Höhe von 183 TEUR (Vorjahr 108 TEUR) resultieren im Wesentlichen aus Verkaufserlösen, die an den Stromtankstellen generiert werden. Im Personalaufwand der Ladeinfrastruktur sind 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) für Altersversorgung enthalten. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung des Messstellenbetrieb Elektrizität enthaltenen Umsatzerlöse in Höhe von 173 TEUR (Vorjahr 136 TEUR) resultieren aus Erlösen für Messstellenbetrieb. Im Personalaufwand des Messstellenbetriebs sind 2 TEUR (Vorjahr 1 TEUR) für Altersversorgung enthalten. Erläuterungen über die Zuordnungsregeln gem. § 6b Abs. 3 EnWG Die Zuordnung der Aktiva und Passiva sowie Erträge und Aufwendungen auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche erfolgte weitestgehend direkt. Sofern eine direkte Zuordnung nicht möglich war oder mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden gewesen wäre, ist eine Zuordnung durch sachgerechte Schlüsselung erfolgt. Die Aufteilungen erfolgten über Zählerschlüssel, Personal- und Umsatzschlüssel. Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Tätigkeiten wurden sachgerecht bewertet. Die den innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen zugrundeliegenden Verrechnungspreise entsprechen in der Regel den Konditionen wie für Fremdfirmen.
Wernigerode, 13. Mai 2024 Stadtwerke Wernigerode GmbH gez. Steffen Meinecke Der Geschäftsführer Bilanz der Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung der Elektrizitätsverteilung 2023
Bilanz der Gasverteilung zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung der Gasverteilung 2023
Bilanz der Messstellenbetrieb Elektrizität zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung der Messstellenbetrieb Elektrizität 2023
Bilanz der Ladeinfrastruktur zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung der Ladeinfrastruktur 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Wernigerode GmbH, Wernigerode Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Wernigerode GmbH, Wernigerode, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Wernigerode GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung", "Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten und - entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Braunschweig, den 29. Mai 2024 PKF
Fasselt
gez. Jahn, Wirtschaftsprüfer gez. Pethke, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 von der Geschäftsführung regelmäßig in schriftlicher und mündlicher Form über die Entwicklung und Lage der Gesellschaft sowie über Geschäftsvorgänge von wesentlicher Bedeutung unterrichten lassen. Anhand der Berichte und der erteilten Auskünfte hat sich der Aufsichtsrat einen Einblick in die laufenden Geschäfte des Unternehmens verschaffen können, die Geschäftsführung überwacht, sich zu den Geschäftsvorgängen von besonderer Bedeutung eingehend beraten und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugen können. Im Berichtszeitraum trat der Aufsichtsrat zu vier Sitzungen zusammen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat hat dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt und den Jahresabschluss gebilligt. Dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, dem Jahresabschluss 2023 und dem Gewinnverwendungsvorschlag zuzustimmen sowie dem Geschäftsführer Entlastung zu erteilen. Der Aufsichtsrat spricht dem Geschäftsführer, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Betriebsrat für die im Geschäftsjahr geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
gez. Kascha, Aufsichtsratsvorsitzender Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß § 42a GmbHG in der Gesellschafterversammlung vom 15. August 2024 festgestellt, und dem Ergebnisverwendungsbeschluss wurde entsprochen. |
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