GD Rental
GmbH
Heusenstamm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.111.692,59 |
9.305.258,59 |
| I.
Sachanlagen |
9.111.542,59 |
9.305.108,59 |
| II.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
654.167,57 |
480.459,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
133.129,17 |
158.285,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
521.038,40 |
322.174,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.590,46 |
1.559,72 |
| Aktiva |
9.767.450,62 |
9.787.278,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.197.458,73 |
6.007.954,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.907.954,55 |
4.755.004,05 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.189.504,18 |
1.152.950,50 |
| B.
Rückstellungen |
138.350,92 |
196.217,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.431.640,97 |
3.466.859,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
46.991,90 |
60.518,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.384.649,07 |
3.406.340,69 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
684.854,33 |
896.733,46 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
116.247,23 |
| Passiva |
9.767.450,62 |
9.787.278,25 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma GD Rental GmbH hat ihren Sitz in
Heusenstamm.
Die Gesellschaft wurde mit notariellem
Gesellschaftsvertrag vom 02. Juni 2014 gegründet und
am 01. Juli 2014 in das Handelsregister B des Amtsgerichts
Offenbach am Main unter der Nr. HRB 47790 eingetragen.
Der Tätigkeitsbereich der Firma GD Rental GmbH
in Heusenstamm umfasst die Vermietung und Verpachtung von
Immobilien und mobilen Wirtschaftsgütern (incl. Erwerb
derselben zu diesem Zweck), Lagerhaltung sowie Erbringung
von Logistik-Dienstleistungen.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach
den Vorschriften des HGB über die Rechnungslegung von
Kapitalgesellschaften unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften
(§§ 264 bis 288) sowie des GmbHG und den
ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag vor
Berücksichtigung einer Gewinnverwendung aufgestellt.
Dabei wurde von der Möglichkeit des § 265 Abs. 8
HGB Gebrauch gemacht, Posten oder Unterposten der Bilanz
oder Gewinn- und Verlustrechnung nicht aufzuführen,
wenn hierunter fallende Gegenstände nicht vorhanden
oder Aufwendungen oder Erträge nicht angefallen sind.
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember
2022 wurden unverändert übernommen.
Aufgrund der Größenklasseneinteilung gilt
die Gesellschaft als "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB. Für den Jahresabschluss zum
31. Dezember 2023 der Gesellschaft finden somit die derzeit
geltenden Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
Anwendung.
Die größenabhängigen Erleichterungen
bei der Erstellung des Jahresabschlusses für kleine
Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 ist in Kontenform
und die Gewinn- und Verlustrechnung des
Geschäftsjahres vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
in Staffelform aufgestellt. Der Gewinn- und Verlustrechnung
liegt das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB zu Grunde.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt vor
Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung.
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden liegt die
Prämisse der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip)
zugrunde.
Das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, eine
sich voraussichtlich insgesamt ergebende künftige
Steuerentlastung - nach Saldierung mit künftigen
Steuerbelastungen - als aktive latente Steuern in der
Bilanz anzusetzen, wird nicht ausgeübt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen werden beim
beweglichen Anlagevermögen linear entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
einzelnen Vermögensgegenstände vorgenommen.
Geringwertige abnutzbare bewegliche
Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten bis zu EUR
800,00 werden aus Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr
sofort in voller Höhe abgeschrieben. Die
geringwertigen Anlagegegenstände werden im
Bruttoanlagespiegel im Jahr der Anschaffung oder
Herstellung als Zugang und im gleichen Jahr als Abgang
gezeigt, da aus Vereinfachungsgründen im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Für die Gegenstände des
Anlagevermögens galten überwiegend die folgenden
Nutzungszeiten:
Gebäude 11 - 33 Jahre,
Außenanlagen 10 - 33 Jahre,
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 5 - 11 Jahre.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
Die gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildeten
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen werden zum
Abschlussstichtag mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages passiviert.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß der
Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November
2009, BGBl. I 2009, S. 370 monatlich ermittelt und bekannt
gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf der Passivseite sind als
Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
4. Angaben zur Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten und
den kumulierten Abschreibungen gemäß § 268
Abs. 2 HGB ist in einem gesonderten Anlagenspiegel
dargestellt worden.
Die
Abschreibungen auf Sachanlagen des
Geschäftsjahres 2023 betragen insgesamt EUR 197.627,31
(Vorjahr EUR 192.631,74). Außerplanmäßige
Abschreibungen wegen einer voraussichtlichen dauernden
Wertminderung wurden in 2023 nicht vorgenommen.
Die Gesellschaft ist Mitglied bei der Frankfurter
Volksbank eG in Frankfurt und hat drei
Genossenschaftsanteile à EUR 50,00 = EUR
150,00 gezeichnet. Da diese Anteile zum langfristigen
Verbleib bestimmt sind werden sie in der Bilanz unter den
Finanzanlagen der Gesellschaft ausgewiesen.
Die Restlaufzeit der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
beträgt ausschließlich bis zu einem Jahr.
Unter den
sonstigen Vermögensgegenständen sind
debitorische Kreditoren mit EUR 58.803,98, Forderung aus
der Überzahlung von Grundbesitzabgaben für 2023
von EUR 260,70, anrechenbare Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag für 2023 mit EUR 410,41
sowie Geldtransit aus einem zeitlichen Buchungsunterschied
mit EUR 7.500,00 ausgewiesen.
Bei den ausgewiesenen Steuerforderungen handelt es
sich um sog. antizipative Posten, die rechtlich erst nach
dem Abschlussstichtag entstehen.
Die
liquiden Mittel umfassen ausschließlich
Bankguthaben der Gesellschaft.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
vorausgezahlte Aufwendungen für einen Notrufvertrag
für die Monate Januar bis November 2024 sowie für
Versicherungsbeiträge für die Monate Januar bis
August 2024.
Das
gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital der
Gesellschaft.
Der
Gewinnvortrag beträgt EUR 5.907.9545,55
(Vorjahr EUR 4.755.004,05).
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die zu
erwartenden Nachzahlungen zur Gewerbesteuer für das
Geschäftsjahr 2022 (EUR 36.349,00) sowie das
Geschäftsjahr 2023 (EUR 16.137,00), zur
Körperschaftsteuer für 2023 (EUR 7.739,00) und
zum Solidaritätszuschlag für 2023 (EUR 425,92).
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen Aufwendungen
für Strom, Gas und Wasser für 2023 (EUR
58.670,00), Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (EUR
3.800,00), die elektronische Übermittlung der
verkürzten Bilanz und des Anhangs für 2023 an die
das Unternehmensregister führende Stelle zur
Einstellung in das Unternehmensregister (EUR 230,00) sowie
Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2023 und der Steuererklärungen
für 2023 (EUR 15.000,00).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Grundschulden von insgesamt EUR 7.700.000,00
sowie durch die Abtretung aller bestehenden, künftigen
und bedingten Miet- und Pachtzinsforderungen aus den
Objekten Levi-Strauss-Allee 18 und 20 sowie Rembrücker
Straße 15 in Heusenstamm gesichert. Es besteht ferner
eine gesamtschuldnerische Mithaftung in Höhe eines
Darlehens von EUR 2.700.000,00 der Firma Duwensee Spedition
& Lagerhaus GmbH.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind in branchenüblichem Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betreffen verschiedene Darlehen, die durch
selbstschuldnerische Bürgschaften gesichert sind.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit EUR
186.878,03 erhaltene Mietkautionen, mit EUR 976.710,81
Verbindlichkeiten aus Darlehen der Firma Duwensee Spedition
& Lagerhaus GmbH sowie Umsatzsteuerverbindlichkeiten
für 2023 in Höhe von EUR 43.172,85.
Für die gewährten Darlehen der Firma
Duwensee Spedition & Lagerhaus GmbH haben die
Gesellschafter die selbstschuldnerische Bürgschaft
übernommen.
Aus drei Genossenschaftsanteilen der Frankfurter
Volksbank eG bestehen für die Gesellschaft
zusätzliche
Haftungsverpflichtungen im Sinne von § 251 i.
V. m. § 268 Abs. 7 HGB von EUR 50,00 pro Anteil, also
insgesamt EUR 150,00.
5. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des
Geschäftsjahres
Nach dem 31. Dezember 2023 ergaben sich keine
Erkenntnisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen
Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten geführt
hätten.
6. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den ausgewiesenen
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023
in Höhe von EUR 1.189.504,18 mit dem Gewinnvortrag vom
01. Januar 2023 in Höhe von EUR 5.907.954,55 zu
saldieren und als Bilanzgewinn in Höhe von EUR
7.097.458,73 auf neue Rechnung vorzutragen.
7. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2023 sind die Geschäfte der Firma GD Rental GmbH in
Heusenstamm durch Herrn Georg Duwensee in Heusenstamm als
alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer geführt worden.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden von der
Gesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 684.854,33
die unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaften" ausgewiesen sind.
Am Abschlussstichtag bestanden nicht in der Bilanz
ausgewiesene oder vermerkte sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Wartungsverträgen in Höhe von
EUR 47.269,32.
63150 Heusenstamm, den 31.
Mai 2024
gez.
Georg Duwensee
Georg Duwensee
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2024
festgestellt.
|