Boller Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Boller seit 3.4.2024 | Geschäftsführer |
Michael Boller seit 11.5.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Boller-Bau GmbHTauberbischofsheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Boller-Bau GmbH, Tauberbischofsheim-Distelhausen1. Grundlagen der Gesellschaft Die Boller-Bau GmbH ist ein Bauunternehmen mit Schwerpunkt im Bereich gewerblicher Hochbau, Straßenbau sowie Kanal- und Rohrleitungsbau. Der größte Auftraggeber ist die öffentliche Verwaltung. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Allgemeine Lage Der Umsatz im Bauhauptgewerbe erreichte im Jahr 2023 laut Daten des Statistischen Bundesamtes 162,6 Mrd. EUR (+1,4%). Die Preissteigerung für Bauleistungen betrug 6,5%, sodass die reale Umsatzentwicklung bei -3,3% lag. Den Unternehmen im Bauhauptgewerbe gelang es erneut, den Beschäftigtenstand weiter auszubauen. Nach 926.680 Beschäftigten im Jahr 2022 stieg die Zahl der Beschäftigten 2023 auf 927.800. Die Preisentwicklung für Bauleistungen war und ist immer noch kostengetrieben auch aufgrund der gestiegenen Energiekosten. Bei wichtigen Baustoffen wie Zement (+32,3%), Beton (+24,9%) und Bausand (+21,9%) waren Preissteigerungen im Jahresverlauf 2023 deutlich ausgeprägt. Mit beeinflusst hat die Preisentwicklung der nach wie vor anhaltende Krieg in der Ukraine. Die Auftragsentwicklung verzeichnete auch im Jahr 2023 ein nominales Plus von 3,5%, führte jedoch real zu einem Minus von 3,3%. Lediglich der Tiefbau konnte, wie bereits 2022, zulegen und verzeichnete einen nominalen Anstieg von 12,2%. Im Hochbau und besonders im Wohnungsbau fielen die Auftragseingänge deutlich, mit einem nominalen Rückgang von 5,0% im Hochbau und 19,8% im Wohnungsbau. Der Umsatz im Wohnungsbau belief sich im Jahr 2023 auf etwa 57,8 Mrd. EUR, verglichen mit 61,0 Mrd. EUR im Vorjahr, was einem Rückgang von 5,7% entspricht. Der Umsatz im Wirtschaftsbau erreichte im Jahr 2023 rund 60,0 Mrd. EUR, verglichen mit 56,9 Mrd. EUR im Vorjahr, was einem Anstieg von 5,5 % entspricht. Die Entwicklung im Wirtschaftsbau verlief dabei zweigeteilt: Während der Hochbau unter der hohen Zinslast und der schwachen Konjunktur in den Industriezweigen litt, profitierte der Tiefbau von Großprojekten sowie von der Energie- und Mobilitätswende. Der Hochbau trug etwa 32,4 Mrd. EUR zum Umsatz bei, der Tiefbau rund 27,6 Mrd. EUR. Der Anteil des Tiefbaus am gesamten Wirtschaftsbau ist in den letzten fünf Jahren von 39 % auf 46 % gestiegen. Dies ist vor allem auf die Umsetzung großer Infrastrukturprojekte wie Flughäfen, der Deutschen Bahn sowie den Ausbau von Breitbandnetzen, Stromnetzen, Kanal- und Rohrsystemen zurückzuführen. Im öffentlichen Hochbau legten die Aufträge im Jahr 2023 deutlich zu (+23,5 %). Hier sind vor allem Nachholeffekte in den Investitionstätigkeiten der Kommunen zu beobachten. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände meldet einen signifikanten Anstieg der kommunalen Bauinvestitionen, nachdem diese in den Vorjahren stagnieren. Allerdings sehen die Kommunen, die den größten Anteil öffentlicher Aufträge ausmachen, für die kommenden Jahre einen starken Anstieg ihrer laufenden Sach- und Personalaufwendungen sowie Sozialausgaben. Dies wird nicht vollständig durch die prognostizierten Steuereinnahmen gedeckt, was vor allem durch die hohe Inflation und die Herausforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen verursacht wird. 2.2 Die Entwicklung unseres Unternehmens Erneut konnten in den Wintermonaten aufgrund der milden Witterungsverhältnisse die Arbeiten auf unseren Baustellen ohne nennenswerte Unterbrechungen fortgeführt werden. Dies führte zu minimalen Ausfallzeiten zu Beginn des neuen Baujahres. Somit war eine ganzjährige Beschäftigung unserer Mitarbeiter gesichert und Bauprojekte konnten planmäßig gestartet werden. Dank kontinuierlicher Zuflüsse aus laufenden Projekten traten bei der Liquiditätsplanung keine Engpässe auf. Im Jahr 2023 konnten die Auftragseingänge enorm gesteigert werden. Die Auftragseingänge lagen mit 67,1% über dem Niveau des Vorjahres. Die finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens war auch im laufenden Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet. Mit einem Jahresüberschuss von 775 TEUR gegenüber 796 TEUR im Vorjahr wurden die Zielvorgaben (TEUR 500 bis 800) eingehalten. Die weiteren Prognosen hinsichtlich der Finanz- und Vermögensstruktur wurden ebenfalls erreicht. 3. Ertragslage, Finanzlage und Vermögenslage 3.1 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme hat sich im Jahr 2023 um TEUR 1.912 erhöht. Hauptursache hierfür war die Zunahme der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sowie die steigende Anzahl der in Ausführung befindlichen Bauaufträge, was sich auf der Aktivseite der Bilanz niederschlug. Die erhaltenen Anzahlungen konnten die in Ausführung befindlichen Bauaufträge nicht vollständig decken, was zu einer Unterdeckung von ca. 12% führte (Vorjahr: ca. 14 % Unterdeckung). Auf der Passivseite führte eine Erhöhung der Verbindlichkeiten zu einem Anstieg der Bilanzsumme. Das Eigenkapital erhöhte sich um TEUR 775 (Vorjahr: TEUR 796) auf TEUR 9.431. Durch die gestiegene Bilanzsumme auf TEUR 15.138 sank die Eigenkapitalquote von 65,38% um 3,08% auf 62,30%. Die gewährten Skonti unserer Lieferanten und Subunternehmer (TEUR 235 gegenüber TEUR 249 im Vorjahr) wurden konsequent genutzt. Die Liquiditätsversorgung war durch entsprechende Bankguthaben und gewährte Kreditlinien in vollem Umfang gesichert. 3.2 Ertragslage Jahr 2023 konnte die Bauleistung um TEUR 214 gesteigert werden. Damit wurde das Bauleistungsniveau der letzten fünf Wirtschaftsjahre, mit Ausnahme von 2021, übertroffen. Dem Anstieg der Bauleistung standen jedoch höhere Material- und Subunternehmerkosten gegenüber. Aufgrund teils massiver Preissteigerungen sowie stark gestiegener Energiekosten konnte das Rohergebnis nicht auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Dies war auf die gestiegenen Materialaufwendungen und Fremdleistungen in Höhe von TEUR 16.196 (+TEUR 667) zurückzuführen. Das Rohergebnis hat sich hierdurch von TEUR 15.237 um TEUR 397 auf TEUR 14.840 reduziert. Der Personalaufwand verringerte sich von TEUR 10.711 um TEUR 290 auf TEUR 10.421 im Vergleich zum Vorjahr. Diese Reduktion ist im Wesentlichen auf den Wegfall tariflicher Sonderzahlungen (Inflationsausgleichsprämie) zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote sank minimal auf 33,73% (Vorjahr: 35,15%). Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl ging im Vergleich zum Vorjahr um 3 auf 170 zurück, was hauptsächlich durch eine geringere Zahl an Auszubildenden bedingt war. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von TEUR 3.077 um TEUR 18 auf TEUR 3.095 nur unwesentlich verändert. Unter Berücksichtigung des negativen Finanzergebnisses von TEUR -29 (Vorjahr: TEUR -70) sowie den Ertragssteuern von TEUR 316 (Vorjahr: TEUR 332) ergibt sich ein Jahresüberschuss von TEUR 775 (Vorjahr: TEUR 796). 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 4.1 Risikobericht Die allgemeine konjunkturelle Lage in Deutschland und international hat sich im Jahr 2023 weiter verschlechtert. Hohe Inflation, steigende Zinsen und eine gedämpfte Wirtschaftsentwicklung haben das Investitionsklima sowie die Nachfrage nach Bauprojekten negativ beeinflusst. Zudem führten die weiterhin hohen Energie- und Rohstoffpreise zu deutlich erhöhten Projektkosten, was insbesondere im Hochbau zu einem Rückgang der Aufträge führte. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, setzen wir auf eine verstärkte Diversifizierung unseres Projektportfolios und konzentrieren uns auf zukunftsträchtige Bereiche wie Energie- und Mobilitätsprojekte. Im Jahr 2023 intensivierte sich der Wettbewerb in der Baubranche weiter. Besonders aufgrund der angespannten konjunkturellen Lage wird bei Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern häufig mit Kampfpreisen kalkuliert. Zudem hat sich die Anzahl der Mitbewerber bei Ausschreibungen aufgrund der rückläufigen Auftragslage deutlich erhöht. Aktuell kann unser Bedarf an Fachkräften und Auszubildenden noch zufriedenstellend gedeckt werden. Zur Gewinnung von Auszubildenden besuchen wir verstärkt Ausbildungsmessen, auf denen wir uns als attraktiver Arbeitgeber präsentieren und unsere Ausbildungsberufe vorstellen. Wir stehen zukünftigen Bewerbern beratend zur Seite. Um hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, nutzen wir bereits die Dienstleistungen externer Unternehmen zur Personalrekrutierung. Die Anforderungen an die Personalgewinnung und die Bindung langjähriger Mitarbeiter steigen stetig und bergen ein latentes Risiko. Der demografische Wandel stellt uns, ebenso wie die Politik, vor anspruchsvolle Herausforderungen. Politik und Wirtschaft müssen gemeinsam konstruktive und umsetzbare Konzepte entwickeln und die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter vereinfachen, um vermehrt Arbeitnehmer und insbesondere Fachkräfte aus Drittstaaten gewinnen zu können. Das Risiko von Forderungsausfällen wurde umfassend durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen adressiert. Das Gewährleistungsrisiko wurde durch angemessene Rückstellungen ausreichend berücksichtigt. Die im Lagebericht dargestellten Risiken haben derzeit weder einzeln noch kumuliert einen bestandsgefährdenden Charakter. 4.2 Prognose- und Chancenbericht Die Spitzenverbände der deutschen Bauwirtschaft rechnen im Dezember 2023 für das kommende Jahr 2024 mit einem realen Umsatzrückgang von 3,0%. Zudem wird ein Rückgang der Beschäftigtenzahl auf 920.000 Arbeitnehmer in der Baubranche erwartet. Inzwischen hat sich die Konjunkturprognose für 2024 teilweise bestätigt. Der Wohnungsbau wird durch aktuelle politische Entwicklungen und steigende Zinsen ausgebremst. Die Unsicherheit bei Bauherren und Bauunternehmen wächst und wird durch erneute Preiserhöhungen bei Material und Energie weiter verstärkt. Die Fertigstellungen im Wohnungsbau haben sich von 295.300 Wohneinheiten im Jahr 2022 auf 271.000 Wohneinheiten im Jahr 2023 deutlich verringert. Für 2024 wird mit nur noch 235.000 fertiggestellten Wohneinheiten gerechnet. Es ist dringend notwendig, die vom Gesetzgeber gestrichenen Förderungen im Wohnungsbau wieder zu aktivieren, um den steigenden Zinsen und Preisen entgegenzuwirken. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum bleibt nach wie vor immens hoch, ebenso wie der Bedarf an der Sanierung und Erweiterung von Energie- und Wärmenetzen sowie der Instandhaltung von Tausenden von Brücken, Straßen und Abwasserkanälen. Ohne ein aktives Gegensteuern der Regierung droht der kommunalen Infrastruktur ein weiterer massiver Investitionsstau. Die Politik muss verlässliche Förderbedingungen schaffen und realistische Neubauanforderungen formulieren. Zudem sollte untersucht werden, welche Faktoren das Bauen verlangsamen und verteuern. Bürokratie muss abgebaut und vereinfacht werden, und es sollten weitere Impulse gesetzt werden, etwa durch die Erhöhung der Gebäudeabschreibungen, um einen Rückgang bei Neubau- und Sanierungsprojekten zu verhindern. Das Humankapital ist, nach dem materiellen Kapital, das wertvollste Gut eines Unternehmens. Um dem Verlust von Wissen und Erfahrung durch das Ausscheiden von Mitarbeitern im Ruhestand entgegenzuwirken, investieren wir in die interne Ausbildung von Nachwuchskräften. Für das laufende Jahr planen wir, unseren Mitarbeiterstand zu halten. Den steigenden rechtlichen und technischen Anforderungen begegnen wir mit interner und externer Weiterbildung. Dem Fachkräftemangel konnten wir bisher durch die Ausbildung eigener Nachwuchskräfte erfolgreich entgegenwirken. Angesichts der milden Winter der letzten Jahre und des anstehenden Klimawandels ist auch in Zukunft nicht mit einem witterungsbedingten Stillstand der Bauproduktion in den Wintermonaten zu rechnen. Daher erwarten wir auch in diesem und im kommenden Jahr eine ganzjährige Bautätigkeit mit minimalen witterungsbedingten Einschränkungen, wodurch Synergien genutzt und Kosten eingespart werden können. Die Auftragseingänge bis Ende August 2024 und der Überhang aus 2023 gewährleistet, zusammen mit weiteren Zugängen im laufenden Jahr, eine Auslastung weit über den Jahreswechsel 2024/2025 hinaus. Trotz der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in Deutschland und Europa, der weiterhin hohen und dynamischen Zinspolitik sowie zurückhaltender Ausschreibungstätigkeiten, verzeichnen wir in den ersten acht Monaten 2024 einen hohen Auftragseingang. Wir gehen daher von einer ähnlichen Entwicklung der Bauleistung in 2024 aus. Das Jahresergebnis für 2024 sehen wir in einem ähnlichen Niveau zwischen TEUR 500 und 800. Durch Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen in unseren modernen Fuhr- und Maschinenpark stellen wir sicher, dass dieser stets auf dem neuesten Stand der Technik bleibt. Mit gut ausgebildetem und geschultem Fachpersonal sehen wir den bestehenden und neuen Herausforderungen mit Zuversicht entgegen. Bei konstanter und planmäßiger Entwicklung des Unternehmens gehen wir davon aus, dass sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragsstruktur der Boller-Bau GmbH im Jahr 2024 innerhalb der genannten Parameter entwickeln wird.
Tauberbischofsheim-Distelhausen, den 25. September 2024 Michael Boller, Geschäftsführer Sebastian Boller, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Boller-Bau GmbHTauberbischofsheim-Distelhausen 1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Boller-Bau GmbH mit Sitz in Tauberbischofsheim-Distelhausen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 560330 eingetragen. 2. Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Der Jahresabschluss ist entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266ff. HGB aufgestellt. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für Rüst- und Schalteile erfolgt die Erfassung der Zugänge in einem Sammelposten, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge werden zu Herstellungskosten ausgewiesen. Die aktivierungspflichtigen Herstellungskosten werden nach der progressiven Methode ermittelt. In die Herstellungskosten wurden neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Verwaltungskosten sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Liegt der beizulegende Wert unter dem errechneten Ansatz, so erfolgt eine Abschreibung auf diesen Wert. Von dem Wahlrecht gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen offen von den Vorräten abzusetzen, wird Gebrauch gemacht. Ihr Ansatz erfolgt zum Nennwert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Gesellschaft hat die Pensionsrückstellungen mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens bewertet. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen zum 31.12.2023 basiert auf folgenden Parametern:
Hinsichtlich der Rückstellungen für Pensionen sind Vermögensgegenstände vorhanden, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der entsprechenden Schulden dienen. Daher ist entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Verrechnung der Vermögensgegenstände mit den Schulden vorzunehmen. Bezüglich weiterer Erläuterungen verweisen wir auf die Ausführungen in den Erläuterungen zur Bilanz. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern. Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Dabei wird zur Ermittlung der jeweiligen Erfüllungsbeträge auf die langfristige durchschnittliche Inflationsrate in Höhe von zur Zeit 7% für 2023 und 5% ab 2024 abgestellt, um die Preis- und Kostenverhältnisse zum voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt abzubilden. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Im Zinsergebnis werden ausschließlich die auf das Geschäftsjahr entfallenden Zinsanteile aus der Abzinsung von Rückstellungen ausgewiesen. Erträge und Aufwendungen aufgrund Änderungen des Rechnungszinses werden im operativen Ergebnis erfasst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden gemäß § 274 Abs.1 Satz 1 HGB angesetzt, sofern sich insgesamt eine zukünftige Steuerbelastung ergibt. Gleichzeitig wird von dem Wahlrecht des Ausweises aktiver latenter Steuern gemäß § 274 Abs.1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Der Ausweis der aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt unverrechnet. Zur Bewertung wird ein kombinierter Ertragsteuersatz von 30% herangezogen. 4. Erläuterungen zur Bilanz a) Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist im nachstehenden Anlagenspiegel erläutert. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (Vj. TEUR 0). Diese sind in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten. c) Eigenkapital Im Bilanzgewinn in Höhe von EUR 9.130.939,70 ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 8.355.793,17 enthalten. Für die Ausschüttung gesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8, 253 Abs.6 HGB bestehen in Höhe von EUR 137.698,00. Diese entfallen auf die:
d) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Berechnung der Pensionsrückstellungen zum 31.12.2023 weist eine Redzuierung zu den Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 20.686,00 aus. Die Pensionsrückstellungen betragen danach EUR 677.757,00. Zum 31.12.2023 beträgt der Aktivwert (= Zeitwert) der Rückdeckungsversicherung EUR 156.387,59. Die Rückdeckungsversicherung wurde zur teilweisen Abdeckung des Risikos verpfändet. Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in Bilanz und GuV:
Entsprechend der Neuregelung des § 253 Abs. 2 HGB ist bei der Durchschnittsbetrachtung für die Ermittlung des Zinssatzes bei der Bewertung der Altersvorsorgeverpflichtungen verpflichtend ab 2016 nicht mehr auf die vergangenen sieben Jahre, sondern auf die vergangenen zehn Jahre abzustellen. Der sich hierdurch ergebende positive Unterschiedsbetrag darf gemäß § 253 Abs. 6 HGB nicht ausgeschüttet werden. Der Unterschiedsbetrag beträgt im Geschäftsjahr 2023 EUR 7.230,00. Ergänzend verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter Punkt c). e) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Rückstellungen für Gewährleistungen, Aufbewahrungsverpflichtungen und Rekultivierungsverpflichtungen haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Diese wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die entsprechenden Zinsanteile wurden gemäß § 277 Abs.5 HGB im Finanzergebnis ausgewiesen. f) Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in höhe von EUR 622.975,00 (Vj. TEUR 7). Hiervon haben EUR 38.600,00 (Vj. TEUR 7) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, EUR 334.375,00 (Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von über einem Jahr bis zu fünf Jahren und EUR 250.000,00 (Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. In den übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.693.981,21 (Vj. TEUR 2.067) sind solche aus Steuern in Höhe von EUR 106.459,44 (Vj. TEUR 235), im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 107.878,14 (Vj. TEUR 106) enthalten und haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. g) Entwicklung der latenten Steuern
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung a) Aufwendungen für Altersversorgung In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR -32.801,00 (Vj. TEUR 34) enthalten. b) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 11.278,41 (Vj. TEUR 4). c) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 374,00 (Vj. TEUR 0). d) Steuern vom Einkommen und Ertrag In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind Aufwendungen aus der Veränderung latenter Steuern in Höhe von EUR 11.120,00 (Vj. Erträge TEUR 7) enthalten. 6. Sonstige Angaben a) Organe der Gesellschaft Die Geschäftsführung der Gesellschaft oblag im Geschäftsjahr 2023 Herrn Michael Boller, Bauunternehmer, und Herrn Steffen Boller, Bauleiter, jeweils Tauberbischofsheim-Distelhausen. Seit Ende Juli 2024 ist Herr Steffen Boller nicht mehr Geschäftsführer. Weiterer Geschäftsführer ist Herr Sebastian Boller. b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus Pacht-, Miet- und Leasingverträgen bestehen jährlich in Höhe von ca. TEUR 1.754. Darin sind Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.609 enthalten. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt ca. TEUR 6.138 berechnet bis zum jeweiligen Vertragsende Zum Bilanzstichtag bestanden keine außerbilanziellen Geschäfte mit einem möglichen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die gemäß § 285 Nr.3 HGB zu berichten gewesen wäre. c) Personalentwicklung Die Zahl der durchschnittlich bei der Gesellschaft Beschäftigten hat sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:
d) Organbezüge und Ergebnisverwendung Die Angaben zu den Organbezügen entfallen unter Hinweis auf §§ 286 Abs. 4 HGB. e) Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das aufgeschlüsselte Gesamthonorar des Abschlussprüfers wird der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 288 Abs. 2 S. 3 HGB auf schriftliche Anforderung übermittelt werden. f) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Die Folgen des Ukraine-Konflikts sind noch immer deutlich in Lieferengpässen und Preissteigerungen erkennbar. Wir verweisen hierzu auch auf die Ausführungen im Prognoseberichts des Lageberichts der Gesellschaft. g) Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 9.130.939,70 auf neue Rechnung vorzutragen.
Tauberbischofsheim-Distelhausen, den 25. September 2024 Michael Boller Sebastian Boller Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Boller-Bau GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Boller-Bau GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Boller-Bau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigung) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen und Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrundvon dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Darstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Würzburg, den 25. September 2024 PKF
Issing Faulhaber Wozar Altenbeck Treuhand Verwaltungs
GmbH
Jochen Reichert, Wirtschaftsprüfer Hinweis: Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und Lageberichts zum 31. Dezember 2023 in einer von der von uns bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. |
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