RiDo GmbH
Autolackiererei
Wiehl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.613,00 |
11.944,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
4.612,50 |
11.943,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.439,37 |
25.901,49 |
| I.
Vorräte |
3.575,00 |
3.844,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.973,48 |
21.404,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
890,89 |
652,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.611,27 |
2.684,91 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
308.704,62 |
304.392,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
341.368,26 |
344.922,65 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
334.269,21 |
329.956,84 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
308.704,62 |
304.392,25 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
2.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
338.368,26 |
342.122,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
341.368,26 |
344.922,65 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
2.1. Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften
Ausweisvorschriften
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach den §§ 266, 275 HGB
vorgenommen.
Soweit ein Wahlrecht für die Angaben in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder in dem Anhang
bestand, sind im wesentlichen die Angaben im Anhang gemacht
worden.
Bilanzierungsmethoden
Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte wurden
grundsätzlich nicht in Anspruch genommen.
Eventuelle Ausnahmen sind unter den Erläuterungen zu
den einzelnen Bilanzpositionen aufgeführt. Die
Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden
beibehalten.
Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um
vorzunehmende Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen
aufgrund nur steuerlicher Vorschriften wurden nicht
vorgenommen. Die Schulden sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlichen Betrag sowie mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Die in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung enthaltenen Fremdwährungsposten
sind mit dem Wechselkurs zum Entstehungstag
berücksichtigt.
Bei eventuell am Bilanzstichtag bestehenden
Währungsforderungen oder
-schulden sind die Wechselkurse am Bilanzstichtag
angesetzt, soweit diese niedriger beziehungsweise
höher waren als der Entstehungskurs. Bei der
Ermittlung der Herstellungskosten wurden Zinsen für
Fremdkapital nicht berücksichtigt.
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden
beibehalten.
2.2. Einzelposten der Bilanz
Anlagevermögen
Die gem. § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB erforderlichen
Angaben zur Entwicklung des Anlagevermögens
sind in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel
gemacht.
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen
Nutzungsdauer bewertet. Die Abschreibungen wurden teilweise
linear und teilweise degressiv vorgenommen. Geringwertige
Anlagegüter mit einem Einzelwert von unter
EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Für Geringwertige Anlagegüter mit einem
Einzelwert zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurde in
2009 ein Sammelposten gebildet, dieser Sammelposten wird
auf eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Abschreibungen waren nicht erforderlich.
Umlaufvermögen
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet.
Bewertungsvereinfachungsmethoden wurden nicht
angewandt. Abschreibungen in größerem Umfang auf
den niedrigeren beizulegenden Wert waren erforderlich.
Die Forderungen sind mit dem Nominalwert angesetzt.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Pauschalwertberichtigungen sind nicht erfolgt.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
keine Forderungen enthalten, welche erst nach dem
Bilanzstichtag entstehen.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31.12.2014
buchmäßig überschuldet, es ergibt sich ein
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe
von 308.704,62 EUR.
Zur Prüfung ob eine Überschuldung nach den
Grundsätzen von § 19 Abs. 2 InsO vorliegt ist
eine entsprechende Überschuldungsbilanz zu erstellen.
In einer Überschuldungsbilanz sind Verbindlichkeiten,
welche durch Bürgschaften der Gesellschafter mit
Rangrücktritt abgesichert sind sowie
Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt auszusondern.
Ebenso sind stille Reserven im Vermögen der
Gesellschaft zu berücksichtigen.
Nach der Kürzung des nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrages in Höhe von 308.704,62 EUR um
die Verbindlichkeiten mit gewährten Bürgschaften
und die Gesellschafterdarlehn sowie unter
Berücksichtigung stiller Reserven liegt eine
Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne nicht vor.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzten sich aus
folgenden Positionen zusammen:
Sonstige Rückstellungen 3.000,00 €
=========
Die Rückstellungen sind mit dem Betrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich war, bewertet worden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet. Erst nach dem Stichtag
rechtlich entstehende Verbindlichkeiten in
größerem Umfange bestehen nicht. Die
Restlaufzeiten und sonstigen Angaben zu den
Verbindlichkeiten sind aus dem als Anlage beigefügten
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
2.3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Steuerliche Abschreibungen gem. § 254, 280 Abs.2
HGB oder Erträge und Aufwendungen aus
Sonderposten gem. § 273 HGB sind nicht enthalten.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht vorgenommen worden. Außerordentliche sowie
periodenfremde Erträge oder Aufwendungen von
nicht untergeordneter Bedeutung sind nicht enthalten.
Insoweit ist eine Aufteilung der Steuerbelastung nicht
erforderlich.
3. Sonstige Angaben
Es bestehen keine für die Beurteilung der
Finanzlage sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft
obliegt:
Herrn Norbert Richter, Baumweg 8, 51674 Wiehl
Herrn Waldemar Donder, Kastanienstr. 96, 51647
Gummersbach
Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung
wurden nicht gewährt. Angaben über die
Bezüge der Geschäftsführung werden gem.
§ 286 Abs. 4 HGB nicht gemacht.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in
Bilanz und GuV zusammengefassten Posten:
In 2014 beträgt der Betrag der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 95.974,86 €.
Im Vorjahr beträgt der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
87.581,72 €.
Wiehl, den 30. Oktober 2015
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Norbert Richter
Waldemar Donder
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2015 festgestellt.
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