ADL EUROPE
GMBH
Lichtenfels
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2016
EUR |
31.8.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
671.549,00 |
632.605,93 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.407,00 |
10.789,00 |
| II.
Sachanlagen |
662.142,00 |
621.816,93 |
| B.
Umlaufvermögen |
805.028,76 |
589.876,99 |
| I.
Vorräte |
608.130,00 |
367.200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
193.085,74 |
185.598,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.813,02 |
37.078,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.746,00 |
20.215,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.499.323,76 |
1.242.697,92 |
Passiva
|
|
31.8.2016
EUR |
31.8.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
118.234,81 |
56.324,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
6.324,18 |
172.011,95 |
| IV.
Jahresüberschuss |
61.910,63 |
-165.687,77 |
| B.
Rückstellungen |
195.967,05 |
79.640,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.184.591,90 |
1.106.193,74 |
| D.
Passive latente Steuern |
530,00 |
540,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.499.323,76 |
1.242.697,92 |
Anhang
I. Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lichtenfels. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter HR B 4181
eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach
den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Wegen der Ausweitung der
Umsatzerlöse (§ 277 I HGB) um
außerordentliche oder außergewöhnliche
Posten haben wir gem. § 265 V 2 HGB n.F. eine
Zwischensumme unter die Umsatzerlöse aus unserem
Kerngeschäft ausgewiesen.
Die Umsatzerlöse sind nicht mit dem Vorjahr
vergleichbar, da diese durch die Neudefinition gem. §
277 I HGB n.F. ausgeweitet wurden. Bei Anwendung des §
277 I HGB in der Fassung des BilRUG bereits im Jahr 2015
hätte sich ein als Umsatzerlöse auszuweisender
Vorjahresbetrag in Höhe von TEUR 2.517 ergeben.
Durch die Folgewirkungen der neuen
Umsatzerlösdefinition durch das BilRUG sind die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht mit dem
Vorjahr vergleichbar. Bei Anwendung des
§ 277 I HGB in der Fassung des BilRuG
bereits im Geschäftsjahr 2015 hätte sich ein als
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisender
Vorjahresbetrag in Höhe von TEUR 51 ergeben. Der
als sonstige Forderungen auszuweisende Vorjahresbetrag
hätte TEUR 135 betragen.
Durch die Folgewirkungen der neuen
Umsatzerlösdefinition durch das BilRUG sind die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nicht mit
dem Vorjahr vergleichbar. Bei Anwendung des
§ 277 I HGB in der Fassung des BilRuG
bereits im Geschäftsjahr 2015 hätte sich ein als
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
auszuweisender Vorjahresbetrag in Höhe von
TEUR 704 ergeben. Der als sonstige Verbindlichkeiten
auszuweisende Vorjahresbetrag hätte TEUR 300
betragen.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung
wurden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt.
Eine Umrechnung von Geschäftsvorfällen in
fremder Währung war nicht vorzunehmen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246-251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274,
276, 277 HGB erstellt.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform
aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
2. Bewertungsmethoden
Der entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wurde mit den
Anschaffungskosten angesetzt.
Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wird
planmäßig über eine Nutzungsdauer von 15
Jahren abgeschrieben. Unsere Schätzung basiert auf der
voraussichtlichen Länge des Lebenszyklus der Produkte
des erworbenen Unternehmens.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen und Sachanlagen erfolgte die
Abschreibung linear.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr
voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 mit 20%, abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war.
Fertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten
bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten.
Zinsen für Fremdkapital und Vertriebskosten wurden nicht
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung angemessen
dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum
Nominalwert bewertete Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
war. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
II. Angaben zur Bilanz
1. Geschäfts- oder Firmenwert
Der aktivierte entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wurde über eine
voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren linear
abgeschrieben. Seine Nutzungsdauer ist damit begründet,
dass mit Ablauf dieser 15 Jahre die eingesetzte Technik
erfahrungsgemäß wegen Überalterung neu
eingesetzt werden muss.
2. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr betrug TEUR 889
(Vorjahr: TEUR 874).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit größer einem Jahr betrug
TEUR 306 (Vorjahr: TEUR 232).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug
TEUR 10.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, betrug TEUR 190 (Vorjahr: TEUR 0).
Sicherheiten durch Übereignung der finanzierten
Wirtschaftsgüter.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus
Steuern in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 21)
und solche aus sozialer Sicherheit in Höhe von
TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 15) enthalten.
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betrugen TEUR 79 (Vorjahr: TEUR 80) und wurden
unter der Bilanzposition, sonstige Verbindlichkeiten
ausgewiesen.
4. Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
< 1 Jahr |
1-5 Jahre |
> 5 Jahre |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| aus Miet- und
Leasingverträgen |
80 |
342 |
414 |
III. Sonstige Pflichtangaben
1. Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden im Durchschnitt
25 Mitarbeiter beschäftigt.
Lichtenfels, 28.02.2017
gez. Sandra Dietz
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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